Abwasserpumpwerk Erolzheim

Abwasserzweckverband Illertal

Erd-, Kanalisations-, Beton-, Spundwand-, Umbau-, und Fertigteilarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-26 Auftragsbekanntmachung
2018-01-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Abwasserpumpstationen
Kurze Beschreibung: Erd-, Kanalisations-, Beton-, Spundwand-, Umbau-, und Fertigteilarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Abwasserpumpstationen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Biberach 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserzweckverband Illertal
Postanschrift: Marktplatz 7
Postleitzahl: 88453
Postort: Erolzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.erolzheim.de 🌏
E-Mail: jochen.ackermann@erolzheim.de 📧
Telefon: +49 7354931812 📞
Fax: +49 7354931834 📠
URL der Dokumente: http://www.klotz-projektserver.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-30 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 188-384414
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 053-097340
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Download der Vergabeunterlagen unter https://klotz-projektserver.de Bitte melden Sie sich mit folgendem Benutzername: Abw_Illertal und Passwort: erolkirch an.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 550 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Erd-, Kanalisations-, Beton-, Spundwand-, Wasserhaltungs-, Umbau-, und Fertigteilarbeiten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 550 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erolzheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten: Angaben gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 a) -i) VOB/A zum Personaleinsatz.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme (brutto);
Sicherheit für Mängelansprüche: 3 % der Abrechnungssumme (brutto).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Abwasserzweckverband Illertal, Marktplatz 7, 88453 Erolzheim.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserzweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Abwasserzweckverband Illertal
Dokumente URL: http://www.klotz-projektserver.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ing.-Büro Funk GmbH
Postanschrift: Konrad-Manop-Straße 25
Postort: Riedlingen
Postleitzahl: 88499
Kontaktperson: Ing.-Büro Funk GmbH
Telefon: +49 737118000 📞
E-Mail: info@ibfunk.de 📧
Fax: +49 7371180010 📠
Land: Biberach 🏙️
Internetadresse: www.ibfunk.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Download der Vergabeunterlagen unter https://klotz-projektserver.de
Bitte melden Sie sich mit folgendem Benutzername: Abw_Illertal und Passwort: erolkirch an.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2017/S 188-384414 (2017-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Erd-, Kanalisations-, Beton-, Spundwand-, Umbau-, und Fertigteilarbeiten
Gesamtwert des Auftrags: 609 701 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 007-010826
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 188-384414
ABl. S-Ausgabe: 7

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erd-, Kanalisations-, Beton-, Spundwand-, Wasserhaltungs-, Umbau-, und Fertigteilarbeiten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erolzheim

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-11 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Quelle: OJS 2018/S 007-010826 (2018-01-09)