Additive Fertigungsanlagen im Pulverbettverfahren

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) – Stuttgart

Gesucht sind Anlagen und Peripheriegeräte für die additive Fertigung von thermoplastischen Kunststoffen im Pulverbettverfahren. Diese sollen möglichst sämtliche in Pulverform vorhandenen aufschmelzbaren Kunststoffe, insbesondere auch Konstruktions- und Hochleistungskunststoffe wie PEKK und PA6 und thermoplastische Elastomere, in hoher Fertigungsqualität verarbeiten können. Dazu sind realisierbare Temperaturen bis mind. 280 C und ein großes Bauvolumen gewünscht. Des Weiteren sind auch Verfahren interessant, welche die lokale Einbringung von Bindern oder anderen Stoffen erlauben, um Materialeigenschaften lokal zu verändern. Optional sollen diese auch andere Pulvermaterialien wie Quarz oder Keramik verarbeiten können.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke
Referenznummer: 424/2017/4142480
Kurze Beschreibung:
Gesucht sind Anlagen und Peripheriegeräte für die additive Fertigung von thermoplastischen Kunststoffen im Pulverbettverfahren. Diese sollen möglichst sämtliche in Pulverform vorhandenen aufschmelzbaren Kunststoffe, insbesondere auch Konstruktions- und Hochleistungskunststoffe wie PEKK und PA6 und thermoplastische Elastomere, in hoher Fertigungsqualität verarbeiten können. Dazu sind realisierbare Temperaturen bis mind. 280
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg 🏙️
Stuttgart 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) – Stuttgart
Postanschrift: Pfaffenwaldring 38-40
Postleitzahl: 70569
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlr.de 🌏
E-Mail: michael.klaczinski@dlr.de 📧
Telefon: +49 7116862320 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E36128849 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E36128849 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-23 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
2018-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 247-517928
ABl. S-Ausgabe: 247

Objekt
Umfang der Beschaffung
Informationen über Lose:
Angebote können eingereicht werden für Anlagen in Pulverform vorhandenen aufschmelzbaren Kunststoffen, oder Anlagen, die auch andere Pulver wie Quarz oder Keramik verarbeiten können oder Anlagen die alles verarbeiten können.
Bezeichnung des Loses: Additive Fertigungsanlagen im Pulverbettverfahren
Losnummer: 1.aufschmelzbare Kunststoffe 2. Quarz und Keramik
Kurze Beschreibung:
Gesucht sind Anlagen und Peripheriegeräte für die additive Fertigung von thermoplastischen Kunststoffen im Pulverbettverfahren. Diese sollen möglichst sämtliche in Pulverform vorhandenen aufschmelzbaren Kunstststoffe, insbesondere auch Konstruktions- und Hochleistungskunststoffe wie PEKK und PA6 und thermoplastische Elastomere, in hoher Fertigungsqualität verarbeiten können. Dazu sind realisierbare Temperaturen bis mind. 280
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Losnummer: 1. Anlage aufschmelzbaren Kunstststoffe 2. Anlage für Quarz oder Keramik
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Arena 2036
Pfaffenwaldring 19
70569 Stuttgart

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: eingetragener Verein
Kontakt
Kontaktperson: Michael Klaczinski
Internetadresse: www.dlr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E36128849 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: +49 228 9499-0
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. „Gemäß §56 VgV behält sich die Vergabestelle die Nachforderung von Unterlagen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor“.
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Quelle: OJS 2017/S 247-517928 (2017-12-21)