AGNS PPK 01/2017 EU

AGNS Abfallentsorgungs-Gesellschaft Neiße-Spree mbH

Die Leistung umfasst die Übernahme des gesammelten PPK an der vom AN zu stellenden Übergabestelle, Transport zur angebotenen Verwertungsanlage (ggf. Sortieranlage) sowie die Vermarktung und Verwertung übernommenen und transportierten kommunalen Altpapiers. Die Leistung kann damit wie folgt untergliedert
werden:
— Stellung der Übergabestelle, Übernahme der zu verwertenden PPK-Mengen an der Übergabestelle sowie
Übergabe der systempflichtigen Mengen an die Systembetreiber (Abholung durch die Systembetreiber an der Übergabestelle des AN)
— Vermarktung und Verwertung der kommunalen PPK-Mengen (inklusive Transport zur angebotenen Verwertungsanlage).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: AGNS PPK 01/2017 EU
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Übernahme des gesammelten PPK an der vom AN zu stellenden Übergabestelle, Transport zur angebotenen Verwertungsanlage (ggf. Sortieranlage) sowie die Vermarktung und Verwertung übernommenen und transportierten kommunalen Altpapiers. Die Leistung kann damit wie folgt untergliedert werden: — Stellung der Übergabestelle, Übernahme der zu verwertenden PPK-Mengen an der Übergabestelle sowie Übergabe der systempflichtigen Mengen an die Systembetreiber (Abholung durch die Systembetreiber an der Übergabestelle des AN) — Vermarktung und Verwertung der kommunalen PPK-Mengen (inklusive Transport zur angebotenen Verwertungsanlage).
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AGNS Abfallentsorgungs-Gesellschaft Neiße-Spree mbH
Postanschrift: Zur Deponie 1
Postleitzahl: 03149
Postort: Forst (Lausitz)
Kontakt
Internetadresse: http://www.agns.de 🌏
E-Mail: n.genzmann@agns.de 📧
Telefon: +49 3569590422 📞
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YKZYPQT 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-29 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 144-297355
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater der AGNS teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Übernahme des gesammelten PPK an der vom AN zu stellenden Übergabestelle, Transport zur angebotenen Verwertungsanlage (ggf. Sortieranlage) sowie die Vermarktung und Verwertung übernommenen und transportierten kommunalen Altpapiers. Die Leistung kann damit wie folgt untergliedert
Mehr anzeigen
werden:
— Stellung der Übergabestelle, Übernahme der zu verwertenden PPK-Mengen an der Übergabestelle sowie
Übergabe der systempflichtigen Mengen an die Systembetreiber (Abholung durch die Systembetreiber an der Übergabestelle des AN)
— Vermarktung und Verwertung der kommunalen PPK-Mengen (inklusive Transport zur angebotenen Verwertungsanlage).
Die Leistung umfasst die Übernahme des durch die AGNS eingesammelten PPK-Mengen an einer
Übergabestelle, welche durch den Auftragnehmer zu stellen ist. Die Übergabestelle muss sich auf Grund der
Transportleistung durch die AGNS im Umkreis von 30 km der Betriebsstätte der AGNS befinden. Basis der
Entfernungsberechnung ist die kürzeste Stecke zwischen AGNS und Übergabestelle nach dem Kartendienst
Google Maps. Weiterhin umfasst die Leistung die Vermarktung und Verwertung der kommunalen PPK-Mengen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Leistungszeitraum ist der 1.1.2018 bis 31.12.2021, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.6.2019 zum
31.12.2019 bzw. bis zum 30.6.2020 zum 31.12.2020 durch die AGNS schriftlich gekündigt wird.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §42 Abs.1 VgV i. V. m. §§123,124
GWB; Der Bieter hat zu versichern, dass der Bieter/das Mitglied der BG/der NAN bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, dass der
Bieter/Mitglied der BG/NAN nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bieters/Mitgliedsder BG/NAN
kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bieter/Mitglied der BG/NAN nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN im
Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters/
Mitglieds der BG/NAN infrage gestellt wird, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN keine Vereinbarungen mit
anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN keine wesentliche Anforderung beider
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu
einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass
der Bieter/Mitglied der BG/NAN in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung
des öffentl. AG in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentl. AG erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherungnach gekommen ist. Weiterhin ist
zu erklären, dass der Bieter nicht rechtskräftig verurteilt worden ist wegen§29 des StGB (Bildung krimineller
Vereinigungen), §129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),§129b des StGB (kriminelle/
terroristische Vereinigungen im Ausland), §89c des StGB (Terrorismusfinanzierung)oder wegen der Teilnahme
an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach §89a Abs.2 Nr. 2 des StGB zu begehen, §261 des StGB (Geldwäsche,Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte), §263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG
oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden, §264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag
verwaltet werden, §299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §108e des
StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §335a des StGB(Ausländische und internationale Bedienstete)
Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzlichen Unfallkasse
Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach Brandenburgischen Vergabegesetz.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: AGNS Abfallentsorgungs-Gesellschaft Neiße-Spree mbH, Zur Deponie 1, 03149 Forst (Lausitz).
Zusätzliche Informationen:
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater der AGNS teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung
nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entfernung der Übergabestelle vom Betriebsstandort des Auftraggebers
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Gewichtung des Preises: 80 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: kommunales Entsorgungsunternehmen
Kontakt
Internetadresse: www.agns.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YKZYPQT 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YKZYPQT.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Quelle: OJS 2017/S 144-297355 (2017-07-27)