Aktenzeichen Beatmungsgeräte 2017 MRI2017/01

Klinikum rechts der Isar der TU München, Kaufmännische Direktion – Wirtschaft/Versorgung

Beschaffung von Intensivbeatmungsgeräte.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-11 Auftragsbekanntmachung
2017-05-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beatmungsgeräte für medizinische Zwecke
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beatmungsgeräte für medizinische Zwecke 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum rechts der Isar der TU München, Kaufmännische Direktion – Wirtschaft/Versorgung
Postanschrift: Ismaninger Str. 22
Postleitzahl: 81675
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mri.tum.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-11 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 009-014020
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlage sind abrufbar unter: http://www.mri.tum.de/ausschreibungen. Eine Versendung der Unterlagen findet nicht statt. Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag entweder auf dem Postweg oder direkt bei der unter Anhang A II – "Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken" genannten Stelle einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Bieter haben die Angaben in der Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bekanntmachung und / oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. Angebots die im Anhang A II) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bewerber / Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab Ihre Fragen per E-Mail an die unter Anhang A II – "Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken" benannte Stelle zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Die Antworten auf etwaige sachdienliche Auskunftsersuchen werden seitens der Vergabestelle auf Seite http://www.mri.tum.de/ausschreibungen veröffentlicht.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beschaffung von Intensivbeatmungsgeräte.
Referenznummer: MRI2017/01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen dürfen die Erklärungen und Nachweise vom Tag der
Angebotsabgabe gerechnet nicht älter als 3 Monate sein. Die im Folgenden genannten Nachweise
und Erklärungen müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen
Kopien ist ausreichend. Die Eigenerklärungen des Bieters müssen zwingend unterzeichnet sein. Notarielle
Beglaubigungen der Erklärungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat die Vergabestelle
nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann
er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich die
Vergabestelle auch für die hiesigen Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor.
Ein Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die für die Führung des
Betriebes geltenden Rechtsvorschriften einhält. Um die diesbezügliche Prüfung zu ermöglichen, legt der Bieter
mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise vor:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 123 GWB (Formblatt 12)
A 2. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3. Sofern zutreffend, Vorlage der Bietergemeinschaftserklärung.
4. Sofern zutreffend, Benennung der Nachunternehmer und deren Leistungsgegenstandes (Formblatt 9 – Nachunternehmererklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach Einschätzung
des Auftraggebers der Bieter für die Aufnahme und
ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen
Leistung über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.
Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche
Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur
Sozialversicherung bestehen. Der Bieter hat
seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch die
nachfolgenden Angaben, Erklärungen bzw. die Vorlage
der nachfolgenden Dokumente nachzuweisen:
5. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des
Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart, die
Gegenstand dieser Vergabe ist (jeweils bezogen auf die
letzten 3 Geschäftsjahre).
6. Vorlage einer Eigenerklärung nach § 124 GWB.
7. Eigenerklärung darüber, ob der Bieter bis zur Abgabe
des Angebotes seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Löhnen und Gehältern, Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur
Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
8. Eigenerklärung darüber, dass keine
fälligen Steuerrückstände oder Beiträgen zur
Sozialversicherung des Bieters bestehen. Beruft
sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen
Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z. B.
seiner Muttergesellschaft, eines anderen verbundenen
Unternehmens oder eines Nachunternehmers, so ist in
diesem Falle die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses
anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend
verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen.
Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das
andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche
finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem
Auftrag einzustehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ein Bieter gilt als fachkundig, wenn anzunehmen ist,
dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die
zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich
sind. Es muss des Weiteren anzunehmen sein, dass er
über das zur Erbringung der Leistungen erforderliche
Personal und die notwendige technische Ausrüstung
verfügt. Der Bieter hat seine Fachkunde und seine
personelle bzw. technische Leistungsfähigkeit durch
folgende Angaben, Dokumente und Erklärungen
nachzuweisen:
Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten
3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen. In
der Referenz sind folgende Informationen vollständig
und eindeutig darzustellen:
— Auftraggeber
— Auftragszeitraum (Beginn und ggf. Ende, Angabe
jeweils Monat/Jahr)
— Name, Anschrift und Kontaktdaten (Telefon, Mail)
eines Ansprechpartners beim Auftraggeber
Die Durchführung entsprechender Leistungen in
jedem der 3 Jahre ist nicht Voraussetzung für die
Feststellung der Fachkunde. Sind die dargestellten
Leistungen gemeinsam mit anderen Unternehmen
durchgeführt worden, ist der Teil der Leistung,
den der Bieter selbst erbracht hat, zu benennen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bieter
angegebenen Referenzen durch telefonische
Nachfrage zu überprüfen.
10. Einreichung Zertifizierung des Unternehmens nach
DIN EN ISO 9001.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: S. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: S. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: S. Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Zusätzliche Vertragsbedingungen – sind Teil der Ausschreibungsunterlagen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: wv.ausschreibungen@mri.tum.de
Name: Klinikum rechts der Isar der TU München, Kaufmännische Direktion – Wirtschaft/Versorgung
Postanschrift: Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München, Ismaninger Str. 22
E-Mail: wv.ausschreibungen@mri.tum.de 📧
URL der Dokumente: http://www.mri.tum.de/ausschreibungen 🌏
Name: Klinikum rechts der Isar der TU München
Kontaktperson: Sekretariat, Bau 502/1.OG Raum 2.1.14

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: MRI2017/01
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlage sind abrufbar unter: http://www.mri.tum.de/ausschreibungen. Eine Versendung der Unterlagen findet nicht statt.
Die Angebote sind in einem verschlossenen
Umschlag entweder auf dem Postweg oder direkt bei der unter Anhang A II – "Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken" genannten Stelle einzureichen und
Mehr anzeigen
als solche zu kennzeichnen. Bieter haben die Angaben in
der Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf
Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bekanntmachung und / oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung
des Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrages bzw.
Angebots die im Anhang A II) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bewerber / Bieter
werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab Ihre
Fragen per E-Mail an die unter Anhang A II – "Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken" benannte Stelle zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen
Mehr anzeigen
Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie verpflichtet,
innerhalb von 15 Kalendertagen
nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern einzureichen.
Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Die Antworten auf etwaige sachdienliche Auskunftsersuchen werden seitens der Vergabestelle auf Seite http://www.mri.tum.de/ausschreibungen veröffentlicht.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung Oberbayern – Sachgebiet Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
Mehr anzeigen
den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 009-014020 (2017-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Beschaffung von Intensivbeatmungsgeräten.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum rechts der Isar der TU München

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 087-169648
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 009-014020
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR. Das unter V.2.1) genannte Datum ist dasjenige, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem unter Ziffer V.2.3) genannten Partner zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgte nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht § 134 GWB.
Mehr anzeigen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 50
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium: 50
Gewichtung der Kosten: 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-02 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Das unter V.2.1) genannte Datum ist dasjenige, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem unter Ziffer V.2.3) genannten Partner zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgte nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht § 134 GWB.
Quelle: OJS 2017/S 087-169648 (2017-05-03)