Aktualisierung von Hard- und Softwaremodulen Cisco Unified Communication Manager 8.6.2 beim Landkreis Rotenburg (Wümme)

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Der Auftraggeber beabsichtigt, sein vorhandenes VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco auf einen aktuellen Softwarestand zu bringen. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-17 Auftragsbekanntmachung
2017-09-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsanlage
Referenznummer: 123/17/10
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, sein vorhandenes VoIP-Telekommunikationssystem des Herstellers Cisco auf einen aktuellen Softwarestand zu bringen. Hierzu sind diverse Hard- und Software-Module zu liefern und in die vorhandene Struktur einzubringen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsanlage 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Hardwareinstallation 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rotenburg (Wümme) 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postanschrift: Hopfengarten 2
Postleitzahl: 27356
Postort: Rotenburg (Wümme)
Kontakt
Internetadresse: http://www.lk-row.de 🌏
E-Mail: vergabe@lk-row.de 📧
Telefon: +49 42619832178 📞
Fax: +49 4261983882178 📠
URL der Dokumente: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-20 📅
Datum des Beginns: 2017-08-28 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 097-191813
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
1.) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang zu prüfen,ob Bieterinformationen veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese Bieterinformationen herunterzuladen und zu den ursprünglichen Vergabeunterlagen zu nehmen. Etwaige Bieterinformationenändern und/oder ergänzen gegebenenfalls – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen Vergabeunterlagen. 2.) Falls sich der Bieter oder falls sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach näherer Maßgabe des § 47 VgV der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen („Drittunternehmen“ =„DU“) bedienen will, ist Folgendes zusätzlich zu erbringen: Nachweis gemäß § 47 VgV; Auszug für das jeweilige DU aus dem Handels- oder Berufsregister; Erklärung des DU über den jährlichen Umsatz bezüglich der hier angebotenen Leistungen; Nachweis, dass der DU ähnliche Leistungen bereits durchgeführt hat (Referenz); Erklärung des jeweiligen DU über die Übernahme einer gemeinsamen Haftung; Eigenerklärung des jeweiligen DU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Sollte für eine oder mehrere Teilleistungen beabsichtigt sein, einen oder mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: Nachunternehmerliste; Auszug für den jeweiligen NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Erklärung des jeweiligen NU über den jährlichen Gesamtumsatz; Erklärung des jeweiligen NU über den jährlichen Umsatz bezüglich der auszuführenden Teilleistung(en); Nachweis, dass der NU ähnliche Leistungen bereits durchgeführt hat (Referenz); Eigenerklärung des jeweiligen NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Erklärung des jeweiligen NU zu § 4 Abs. 1 NTVergG. 3.) Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 4.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)“. 5.) Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal „Deutsche Vergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aktualisierung von Hard- und Softwaremodulen Cisco Unified Communication Manager 8.6.2 beim Landkreis Rotenburg (Wümme).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Erklärung über den jährlichen Umsatz bezüglich der hier angebotenen Leistungen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste mit vergleichbaren Projekten;
— Referenzliste zur beruflichen/persönlichen Qualifikation des einzusetzenden Personals.
Mindeststandards:
Berufliche/persönliche Qualifikation: Cisco zertifizierte Service-Techniker/innen (CCIE).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Tiede, Rudolf
Dokumente URL: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang zu prüfen,ob Bieterinformationen veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese Bieterinformationen herunterzuladen und zu den ursprünglichen Vergabeunterlagen zu nehmen. Etwaige Bieterinformationenändern und/oder ergänzen gegebenenfalls – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen Vergabeunterlagen.
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2.) Falls sich der Bieter oder falls sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach näherer Maßgabe des § 47 VgV der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen („Drittunternehmen“ =„DU“) bedienen will, ist Folgendes zusätzlich zu erbringen: Nachweis gemäß § 47 VgV; Auszug für das jeweilige DU aus dem Handels- oder Berufsregister; Erklärung des DU über den jährlichen Umsatz bezüglich der hier angebotenen Leistungen; Nachweis, dass der DU ähnliche Leistungen bereits durchgeführt hat (Referenz); Erklärung des jeweiligen DU über die Übernahme einer gemeinsamen Haftung; Eigenerklärung des jeweiligen DU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
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Sollte für eine oder mehrere Teilleistungen beabsichtigt sein, einen oder mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: Nachunternehmerliste; Auszug für den jeweiligen NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Erklärung des jeweiligen NU über den jährlichen Gesamtumsatz; Erklärung des jeweiligen NU über den jährlichen Umsatz bezüglich der auszuführenden Teilleistung(en); Nachweis, dass der NU ähnliche Leistungen bereits durchgeführt hat (Referenz); Eigenerklärung des jeweiligen NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Erklärung des jeweiligen NU zu § 4 Abs. 1 NTVergG.
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3.) Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
4.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)“.
5.) Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal „Deutsche Vergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
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Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 097-191813 (2017-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 274889.47 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Computern 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 183-375469
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 097-191813
ABl. S-Ausgabe: 183

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 27356 Rotenburg (Wümme).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-15 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle / Herr Tiede

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 183-375469 (2017-09-19)