Albert-Schweitzer-Schule – Erweiterung zur Ganztagsschule
Stadt Amberg, Hochbauamt
Die Stadt Amberg plant die Einrichtung einer Ganztagsschule mit Mensa an der Albert-Schweitzer Grundschule in Amberg.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-12.
Wer? Wie?- • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen › Dienstleistungen von Architekturbüros
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-01-12 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2017-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Amberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Amberg, Hochbauamt
Postanschrift: Steinhofgasse 2
Postleitzahl: 92224
Postort: Amberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.amberg.de 🌏
E-Mail: matthias.soergel@amberg.de 📧
Telefon: +49 9621/10423 📞
Fax: +49 9621/10451 📠
URL der Dokumente: http://www.amberg.de/rathaus/ausschreibungen/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-17 📅
Datum des Beginns: 2017-06-30 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 011-016096
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Amberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 5 Monate
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Amberg
Dokumente URL: www.amberg.de/rathaus/ausschreibungen/ 🌏
URL der Dokumente: www.amberg.de/rathaus/ausschreibungen/ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekamme Bayern, Regierung von Mittelfranken
Quelle: OJS 2017/S 011-016096 (2017-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Amberg plant die Einrichtung einer Ganztagsschule mit Mensa an der Albert-Schweitzer Grundschule in Amberg.
Hier soll aus der bisherige Grundschule eine offiziell anerkannte offene Ganztagsschule umgesetzt werden.
Das hierfür erforderliche Raumprogramm bedingt eine Erweiterung des Schulgebäudes um ca. 996 m
Grundsätzlich ist die Albert-Schweitzer-Schule (im Wesentlichen noch im ursprünglichen Zustand von 1972) generalsanierungsbedürftig, was flankierende Maßnahmen zur Erweiterung der Ganztagsschule erforderlich macht. Die bauliche Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt bei laufendem Schulbetrieb und ist in mehreren Bauabschnitten vorgesehen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Amberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Amberg, Hochbauamt
Postanschrift: Steinhofgasse 2
Postleitzahl: 92224
Postort: Amberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.amberg.de 🌏
E-Mail: matthias.soergel@amberg.de 📧
Telefon: +49 9621/10423 📞
Fax: +49 9621/10451 📠
URL der Dokumente: http://www.amberg.de/rathaus/ausschreibungen/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-12 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-17 📅
Datum des Beginns: 2017-06-30 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 011-016096
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter matthias.soergel@amberg.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Änderungen oder Aktualisierungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen,dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern, oder zu verschieben. Entsprechende Aktualisierungen bzw. Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Aktualisierungen und Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Aktualisierungen bzw. Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern:
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— Der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben aufrecht erhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird daraufhingewiesen, dass das unterzeichnete Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefristdem Auftraggeber vorliegen muss,
— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Aktualisierung bzw. Änderung angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Amberg plant die Einrichtung einer Ganztagsschule mit Mensa an der Albert-Schweitzer Grundschule in Amberg.
Hier soll aus der bisherige Grundschule eine offiziell anerkannte offene Ganztagsschule umgesetzt werden.
Das hierfür erforderliche Raumprogramm bedingt eine Erweiterung des Schulgebäudes um ca. 996 m
Grundsätzlich ist die Albert-Schweitzer-Schule (im Wesentlichen noch im ursprünglichen Zustand von 1972) generalsanierungsbedürftig, was flankierende Maßnahmen zur Erweiterung der Ganztagsschule erforderlich macht. Die bauliche Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt bei laufendem Schulbetrieb und ist in mehreren Bauabschnitten vorgesehen.
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Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI, Stand 2013, LPH 1-9, mit stufenweiser Beauftragung, auf dem Grundstück der Albert-Schweitzer-Grundschule in Amberg.
Dabei sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
Grundsätzlich ist die Albert-Schweitzer-Schule (im Wesentlichen noch im ursprünglichen Zustand von 1972) generalsanierungsbedürftig, was flankierende Maßnahme zur Erweiterung der Ganztagsschule erforderlich macht. Die bauliche Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt bei laufendem Schulbetrieb und ist in mehreren Bauabschnitten vorgesehen.
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Der Planungs- und Bauablauf gliedert sich wie folgt:
1. Erstellen eines Gesamtkonzepts und einreichen des Förderantrags (LP1-4) bis Nov. 2017:
Hier ist zunächst ein Gesamtkonzept mit einer Gesamtplanung und Kostenermittlung zur Erlangung eines anerkannten Status Ganztagsschule zu erstellen.
2. BA1 – Erster Bauabschnitt (Erweiterungsbau Ganztagesschule – Mensa mit Küche, ca. 226 m² HNF):
August 2018 – Juli 2019.
3. BA2 – Zweiter Bauabschnitts (Erweiterungsbau Ganztagsschule – Aufenthaltsräume, 5 Ruheräume sowie Mehrzweckraum und Nebenräume (ca. 770 m² HNF):
ca. Mitte 2020 – Mitte 2022.
4. BA3 – Generalsanierung des Bestandsgebäude (Schule BGF ca. 3 725 m² + Turnhalle ca. BGF 1 150 m²). Die Ausführung erfolgt in ca. 2 Teilabschnitten:
ca. Mitte 2022 – Mitte 2026 (Die Beauftragung des BA3 erfolgt optional).
1. Gesellschaftliche / Soziale Aspekte:
(siehe auch II.1.4))
Die Ganztagsschule soll grundsätzlich barrierefrei errichtet werden. Auch die Bestandsgebäude sollen ebenfalls im Rahmen der Umsetzung des Ganztagsschule barrierefrei erschlossen werden. (Aufzug).
2. Energie / Nachhaltigkeit:
Beim Bau sollen nachhaltige Bau- und Rohstoffe (ökologisch und dauerhaft) und verstärkt regenerative Energien zum Einsatz kommen.
Ziel ist ein energetisch optimiertes Gebäude. Für den Auftraggeber kommt neben einer Massivbauweise auch eine Holzbauweise für dieses Projekt in Betracht.
3. Bauliche Aspekte:
Der Erweiterungsbau Mensa soll erdgeschossig errichtet werden.
Der Erweiterungsbau Ganztagsschule soll mehrgeschossig errichtet werden.
Besonderen Wert wird auf eine architektonisch ansprechende, wartungsarme und kostengünstige, energetisch optimierte, sowie zeitlich rasch realisierbare Lösungen gelegt.
4. Förderungen / Investitionskosten / Lebenszykluskosten:
Das Gebäude soll nach den gesetzlichen Grundlagen der FAG-Förderung (Schulen) gefördert werden.
Der Förderantrag wird auf Grundlage der LP1-4, in Abstimmungen mit den übrigen am Planungsprozess Beteiligten erstellt. Es solle eine höchstmögliche Förderung erreicht werden.
Vom Auftraggeber wird eine werthaltige Gesamtinvestition sowie eine sorgfältige Planung unter Berücksichtigung der zu erwartenden Lebenszykluskosten erwartet.
5. Raumprogramm:
Das Raumprogramm muss der schulbaufsichtlichen Genehmigung entsprechen.
6. Zeitlicher Rahmen:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende April 2017 statt.
Auftragsvergabe ist vorraussichtlich im Juni 2017, der Planungsbeginn direkt im Anschluss daran.
Die Baumaßnahme wird vom Auftraggeber in die Honorarzone III eingeordnet.
Die Beauftragung des BA3 – Generalsanierung des Bestandsgebäude (sh II.2.4)) erfolgt optional.
Laufzeit 48 Monate.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: 1.BA LPH 1-2 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 2: 1.BA LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 3: 1.BA LPH 5-7 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 4: 1.BA LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 1: 2.BA LPH 1-2 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 2: 2.BA LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 3: 2.BA LPH 5-7 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 4: 2.BA LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013.
Zunächst wird die Stufe 1 und Stufe 2 (1.BA und 2.BA) beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen,Leistungsphasen und Bauabschnitte besteht nicht.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Amberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
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d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eineentsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben.
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e) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
f) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
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Weitere Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sh III.1.3).
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015) gem. § 45Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 220 000 EUR brutto.
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b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
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Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Zu a) Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 220 000 EUR brutto.
Zu b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden.
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 4 technischen Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
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b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung„Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
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c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und drei Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
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d) Angabe von 3 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle einer ARGE sind von jedem ARGE-Partner drei Referenz einzureichen.
Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 2011-2016 liegen, die LPH 3 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 abgeschlossen sein.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertung einer Referenz ist die selbständige und vollständige Erbringung von mindestens 3 Leistungsphasen.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE;
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer;
— Projektbezeichnung;
— Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters;
— Projektlaufzeit;
— Bauvolumen brutto (KG 200-700);
— BGF;
— Beauftragte Leistungsphasen;
— Nachweis der Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens.
Zusatzpunkte für:
— Architektonische Auszeichnungen oder Wettbewerbserfolge mind. eines Referenzprojektes;
— Mindestens eines der Referenzprojekte hat eine vergleichbare Nutzungsart (z. B. schulische Nutzung);
— Mindestens eines der Referenzprojekte war ein Umbau.
Sonstiges:
— Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite,graphische Darstellung z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
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Zu a) Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 4 technischen Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
Zu b) Mindestanforderung an den Projektleiter: Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV).
Mindestanforderung an den Stellvertretenden Projektleiter: Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV).
Zu c) Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
Zu d) Der Referenzzeitraum muss zwischen 2011-2016 liegen, die LPH 3 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 abgeschlossen sein. Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertung einer Referenz ist die selbständige und vollständige Erbringung von mindestens 3 Leistungsphasen.
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Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
— berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Falls
die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die
Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen
erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch
Punktgleichstand), wird der Bewerber, (z. B. der an 5. Stelle angenommen werden soll), durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält
sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte
Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmereine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 5 Monate
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Amberg
Dokumente URL: www.amberg.de/rathaus/ausschreibungen/ 🌏
URL der Dokumente: www.amberg.de/rathaus/ausschreibungen/ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
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b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter matthias.soergel@amberg.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Änderungen oder Aktualisierungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen,dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern, oder zu verschieben. Entsprechende Aktualisierungen bzw. Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
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Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Aktualisierungen und Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Aktualisierungen bzw. Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
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Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern:
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und…
… kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
… ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— Der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben aufrecht erhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird daraufhingewiesen, dass das unterzeichnete Aktualisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefristdem Auftraggeber vorliegen muss,
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— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Aktualisierung bzw. Änderung angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung de Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
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Name: Vergabekamme Bayern, Regierung von Mittelfranken
Quelle: OJS 2017/S 011-016096 (2017-01-12)
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