Angiographieanlagen Immenstadt

Klinikverbund Kempten – Oberallgäu gGmbH, Klinik Immenstadt

Lieferung einer Angiographieanlage für die Kardiologie sowie einer Anlage für einen Hybrid-OP.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-21 Auftragsbekanntmachung
2017-05-19 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2017-04-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Digital-Angiografie
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer Angiographieanlage für die Kardiologie sowie einer Anlage für einen Hybrid-OP.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für Digital-Angiografie 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausrüstung für Digital-Angiografie 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberallgäu 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikverbund Kempten – Oberallgäu gGmbH, Klinik Immenstadt
Postanschrift: Im Stillen 2
Postleitzahl: 87509
Postort: Immenstadt
Kontakt
Internetadresse: https://www.kv-keoa.de 🌏
E-Mail: juergen.kuegle@kv-keoa.de 📧
Telefon: +49 8323910236 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E94897299 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 081-155779
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
Die Bewertung erfolgt nach UfAB V (einfache Richtwertmethode).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung einer kardiologischen Angiographieanlage
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Installation einer bodenstehenden Angiographieanlage für die Kardiologie.
Dauer: 6 Monate
Beschreibung der Optionen: Optionen zur Ausstattung der Röntgenanlage.
Zusätzliche Informationen: Die Bewertung erfolgt nach UfAB V (einfache Richtwertmethode).
Bezeichnung des Loses: Lieferung einer Angiographieanlage für den Hybrid-OP
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung: Lieferung und Installation einer Angiographieanlage für den Hybrid-OP.
Beschreibung der Optionen: Zusatzausstattungen für die röntgenanlage.
Zusätzliche Informationen: Die Wertung erfolgt nach UfAB V (einfache Richtwertmethode).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Immenstadt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhaus
Kontakt
Kontaktperson: Jürgen Kügle
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E94897299 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer Vi.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Grundsätzlich erfolgt dies innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) bzw. innerhalb von 15 Kalendertagen nach Absendung der Information gemäß § 134 Abs. 2 GWB (ggf. Verkürzung der Wartefrist auf zehn Kalendertage bei Information per Fax oder auf elektronischen Wege).
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Der Antrag ist unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 S.2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
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Quelle: OJS 2017/S 081-155779 (2017-04-21)
Ergänzende Angaben (2017-05-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 099-195959
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 081-155779
ABl. S-Ausgabe: 99
Quelle: OJS 2017/S 099-195959 (2017-05-19)