Durch die Bundeswehr ist die Beschaffung einer Mörsermunitionsfamilie im Kaliber 60mm für das Waffensystem „Leichtes Wirkmittel indirektes Feuer“ vorgesehen. Nachfolgende Beschaffungen sind geplant: PATRONE 60 MM LEUCHT-IR (Infrarot) PATRONE 60 MM LEUCHT-VIS (visuell) PATRONE 60 MM NEBEL-msd (multispektral deckend) PATRONE 60 MM Ausbildungsmittel (Cargo) Der Verfahrensablauf nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb wird voraussichtlich 5 Phasen beinhalten: Phase 1: Angebot. Die Teilnehmer reichen die Angebotsunterlagen ein. Gemäß der Leistungsbeschreibung wird das Angebot auf Erfüllung der Forderungen geprüft. Teilnehmer deren Angebote die Forderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Phase 2: Bereitstellung Vergleichsmuster & Erprobungswaffe. Bereitstellung der Vergleichsmuster gegen eine festgelegte Aufwandsentschädigung. Phase 3: Abschluss Rahmenvereinbarung. Nach Auswertung der Vergleichsuntersuchung wird, gegebenenfalls mit vorgeschalteten Vertragsverhandlungen, zum „Best and Final Offer“ aufgefordert. Darauf folgt der Rahmenvereinbarungsabschluss mit dem wirtschaftlichsten Anbieter. Die Rahmenvereinbarung enthält die erfolgreiche Qualifikation der Patronen als Bedingung für das Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung. Phase 4: Amtsqualifikation. Beschaffung von Qualifikationsmuster in einem gesonderten Vertrag sowie Durchführung der Amtsqualifikation Phase 5: Abruf. Nach erfolgreicher Qualifikation kann der erste Abruf aus der Rahmenvereinbarung erfolgen. Für die in Phase 2 aufgeführte Vergleichserprobung werden voraussichtlich folgende Patronen benötigt: Patrone 60mm Leucht-IR: 12 EA Patrone 60mm Leucht-VIS: 12 EA Patrone 60mm Nebel-msd: 12 EA Patrone 60mm Handhabungsmuster Cargo: 2 EA zeitlich begrenzte Bereitstellen einer Erprobungswaffe inklusive Einweisung Die Bereitstellung der Patronen und der Erprobungswaffe sind im Rahmen der Angebotsaufforderung nach der Bewertung von Phase 1 und nach Aufforderung vom AG zur Verfügung zu stellen. Eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von ca. 220.000 EUR wird auf die Teilnehmer der Phase 2 verteilt. Dabei ist die Entschädigung auf maximal ca. 55.000 EUR je Teilnehmer begrenzt. Für die in Phase 4 aufgeführte Amtsqualifikation werden voraussichtlich folgende Stückzahlen benötigt: Patrone 60mm Leucht-IR: 550 EA Patrone 60mm Leucht-VIS: 550 EA Patrone 60mm Nebel-msd: 550 EA Folgender Zeitablauf ist geplant: Phase 1: Angebot (ca. 03.2018) Phase 2: Lieferung Vergleichsmuster & Erprobungswaffe (ca. 06.2018) Phase 3: Abschluss Rahmenvereinbarung (ca. 04.2019) Phase 4: Lieferung Amtsqualifikationsmuster (ca. 12.2019) Phase 5: Erster Abruf möglich (ca. 04.2021) Voraussichtliche Beschaffungsstückzahlen im Abrufverfahren: Patrone 60mm Leucht-IR 2021: 1.060 EA, 2022: 1.860 EA, 2023: 1.780 EA, 2024: 1.780EA Patrone 60mm Leucht-VIS 2021: 500 EA, 2022: 880 EA, 2023: 850 EA, 2024: 850EA Patrone 60mm Nebel-msd 2021: 540 EA, 2022: 960 EA, 2023: 920 EA, 2024: 920EA Entsprechende Exerziermunition Leucht 230 EA Entsprechende Exerziermunition Nebel 230 EA.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-15.
Auftragsbekanntmachung (2017-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Patronen
Menge oder Umfang: Siehe hierzu Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Patronen📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de🌏
E-Mail: baainbwk2.2@bundeswehr.org📧
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in 4-facher Ausführung (ein Original und 3 Kopien in deutscher Sprache) einzureichen.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1 genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht öffnen – EU Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren; Bearbeitungsnummer: Q/K2BL/R1324; Schlusstermin: 09.01.2018, 14:00 Uhr“
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge/Angebote, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Behältnis/Umschlag bis zu in Ziffer IV.3.4) genannten Termin eingegangen sind.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und –freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.12.2017 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Bieterfragen mit Antworten werden anderen interessierten Bewerbern/Bietern schriftlich zugänglich gemacht.
Die Bewerber/Bieter sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass Emails mit einem Datenvolumen von mindestens 50 MB empfangen werden können.
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in 4-facher Ausführung (ein Original und 3 Kopien in deutscher Sprache) einzureichen.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1 genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge/Angebote, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Behältnis/Umschlag bis zu in Ziffer IV.3.4) genannten Termin eingegangen sind.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und –freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.12.2017 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Bieterfragen mit Antworten werden anderen interessierten Bewerbern/Bietern schriftlich zugänglich gemacht.
Die Bewerber/Bieter sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass Emails mit einem Datenvolumen von mindestens 50 MB empfangen werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch die Bundeswehr ist die Beschaffung einer Mörsermunitionsfamilie im Kaliber 60mm für das Waffensystem „Leichtes Wirkmittel indirektes Feuer“ vorgesehen.
Nachfolgende Beschaffungen sind geplant:
PATRONE 60 MM LEUCHT-IR (Infrarot)
PATRONE 60 MM LEUCHT-VIS (visuell)
PATRONE 60 MM NEBEL-msd (multispektral deckend)
PATRONE 60 MM Ausbildungsmittel (Cargo)
Der Verfahrensablauf nach erfolgtem Teilnahmewettbewerb wird voraussichtlich 5 Phasen beinhalten:
Phase 1: Angebot. Die Teilnehmer reichen die Angebotsunterlagen ein. Gemäß der Leistungsbeschreibung wird das Angebot auf Erfüllung der Forderungen geprüft. Teilnehmer deren Angebote die Forderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Phase 2: Bereitstellung Vergleichsmuster & Erprobungswaffe. Bereitstellung der Vergleichsmuster gegen eine festgelegte Aufwandsentschädigung.
Phase 3: Abschluss Rahmenvereinbarung. Nach Auswertung der Vergleichsuntersuchung wird, gegebenenfalls mit vorgeschalteten Vertragsverhandlungen, zum „Best and Final Offer“ aufgefordert. Darauf folgt der Rahmenvereinbarungsabschluss mit dem wirtschaftlichsten Anbieter. Die Rahmenvereinbarung enthält die erfolgreiche Qualifikation der Patronen als Bedingung für das Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung.
Phase 3: Abschluss Rahmenvereinbarung. Nach Auswertung der Vergleichsuntersuchung wird, gegebenenfalls mit vorgeschalteten Vertragsverhandlungen, zum „Best and Final Offer“ aufgefordert. Darauf folgt der Rahmenvereinbarungsabschluss mit dem wirtschaftlichsten Anbieter. Die Rahmenvereinbarung enthält die erfolgreiche Qualifikation der Patronen als Bedingung für das Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung.
Phase 4: Amtsqualifikation. Beschaffung von Qualifikationsmuster in einem gesonderten Vertrag sowie Durchführung der Amtsqualifikation
Phase 5: Abruf. Nach erfolgreicher Qualifikation kann der erste Abruf aus der Rahmenvereinbarung erfolgen.
Für die in Phase 2 aufgeführte Vergleichserprobung werden voraussichtlich folgende Patronen benötigt:
Patrone 60mm Leucht-IR: 12 EA Patrone 60mm Leucht-VIS: 12 EA Patrone 60mm Nebel-msd: 12 EA
Patrone 60mm Handhabungsmuster Cargo: 2 EA
zeitlich begrenzte Bereitstellen einer Erprobungswaffe inklusive Einweisung
Die Bereitstellung der Patronen und der Erprobungswaffe sind im Rahmen der Angebotsaufforderung nach der Bewertung von Phase 1 und nach Aufforderung vom AG zur Verfügung zu stellen. Eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von ca. 220.000 EUR wird auf die Teilnehmer der Phase 2 verteilt. Dabei ist die Entschädigung auf maximal ca. 55.000 EUR je Teilnehmer begrenzt.
Die Bereitstellung der Patronen und der Erprobungswaffe sind im Rahmen der Angebotsaufforderung nach der Bewertung von Phase 1 und nach Aufforderung vom AG zur Verfügung zu stellen. Eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von ca. 220.000 EUR wird auf die Teilnehmer der Phase 2 verteilt. Dabei ist die Entschädigung auf maximal ca. 55.000 EUR je Teilnehmer begrenzt.
Für die in Phase 4 aufgeführte Amtsqualifikation werden voraussichtlich folgende Stückzahlen benötigt: Patrone 60mm Leucht-IR: 550 EA
Patrone 60mm Leucht-VIS: 550 EA Patrone 60mm Nebel-msd: 550 EA
Referenznummer: Q/K2BL/R1324
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Munitionsdepot Eft-Hellendorf, Auf der Schäferei,
66706 Perl.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bezeichnung des Bewerber-/ Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das
Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer,
— Angaben zur Eigentümerstruktur
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung;
— Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034);
— Unterschriebene formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter den Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Um- strukturierungen, Ausgliederungen) und seiner eignungsrelevanten Nachunternehmer (bspw. deren Eigentümerstruktur, Inhalte der Verpflichtungserklärung, Wechsel in der juristischen Person) informiert.
— Unterschriebene formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter den Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Um- strukturierungen, Ausgliederungen) und seiner eignungsrelevanten Nachunternehmer (bspw. deren Eigentümerstruktur, Inhalte der Verpflichtungserklärung, Wechsel in der juristischen Person) informiert.
Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
— Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma und Anschrift
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4.) dieser Bekanntmachung;
— Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Geschäftsbericht des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei Geschäftsjahre;
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/Bieter einzuholen.
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagsertei- lung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagsertei- lung vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Bescheinigung in Kopie über den Nachweis der Befähigung zur Güterausfuhr, -Verbringung und -durchfuhr;
— Bescheinigung in Kopie der Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen und Munition/ Herstellung von Schusswaffen und Munition bzw. Nachweis gemäß dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG);
— Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, die zur Deckung möglicher Bedarfssteigerungen des Auftraggebers infolge einer Krise erforderlichen Kapazitäten unter zu vereinbarenden Bedingungen zu schaffen oder beizubehalten;
— Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass die geforderte NATO Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2130 eingehalten und angewandt wird.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat K 2.2
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, E1.3 Angebotssammelstelle
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-02 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 147-266468
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in 4-facher Ausführung (ein Original und 3 Kopien in deutscher Sprache) einzureichen.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1 genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge/Angebote, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Behältnis/Umschlag bis zu in Ziffer IV.3.4) genannten Termin eingegangen sind.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und –freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und –freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 29.12.2017 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Bieterfragen mit Antworten werden anderen interessierten Bewerbern/Bietern schriftlich zugänglich gemacht.
Die Bewerber/Bieter sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass Emails mit einem Datenvolumen von mindestens 50 MB empfangen werden können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: Bundeskartellamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.