Vertrag über die Anmietung/Leasing von drei SW Kopiersystemen und einem Farbkopiersystem gemäß der beiliegenden Leistungsmerkmale, die Bestandteil der Ausschreibung sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Bochum
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf
E-Mail: umalig@bochum.de📧
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.bochum.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anmietung von SW und Farbproduktionssystemen
StBo_ZD21_OV_34_2017
Produkte/Dienstleistungen: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte📦
Titel: Anmietung von SW und Farbproduktionssystemen
Beschreibung
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertrag über die Anmietung/Leasing von drei SW Kopiersystemen und einem Farbkopiersystem” Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 244-509476
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: PC 2.100.093
Titel: Anmietung von SW und Farbproduktionssystemen
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-18 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Green IT GmbH
Postort: Dortmund
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Münster
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
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Quelle: OJS 2022/S 220-634167 (2022-11-10)