Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) über 6-8 kerntechnische Facharbeiter

JEN mbH

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH, ist zuständig für den Rückbau aller stillgelegten kerntechnischen Anlagen am Standort Jülich. Alle damit verbundenen Aufgaben zur Entsorgung des radioaktiven Abfalls liegen ebenfalls in den Händen des Unternehmens.
Die JEN mbH ist über das Forschungszentrum Jülich an das öffentliche Straßennetz angeschlossen.
Die gemäß dieser Bekanntmachung zu erbringende Leistung ist die Überlassung von 6-8 kerntechnischen Facharbeitern im Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis:
ANÜ 6-8 kerntechnische Facharbeiter
Leistungszeitraum:
1.11.2017 – 31.8.2018.
Arbeitszeit:
Montag – Donnerstag,
7:00 Uhr – 16:15 Uhr (abzgl. 30 Minuten Pause),
Freitag,
7:00 Uhr – 12:00 Uhr (ohne Pause).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-31.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-31 Auftragsbekanntmachung
2017-09-08 Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2017-09-08)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: JEN mbH
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Straße
Postort: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 246162947246 📞
E-Mail: diana.spindler@jen-juelich.de 📧
Fax: +49 246162947200 📠
Region: Düren 🏙️
URL: http://www.jen-juelich.de/ 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) über 6-8 kerntechnische Facharbeiter. 044/2000049437/2017”
Produkte/Dienstleistungen: Dekontaminierung 📦
Kurze Beschreibung:
“Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH, ist zuständig für den Rückbau aller stillgelegten kerntechnischen Anlagen am Standort Jülich....”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 169-347076

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Los-Identifikationsnummer: 1
Alter Wert
Text:
“(...) — im Besitz einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung Kategorie II (AtZüV) gem. § 12 b AtG, (...)”
Neuer Wert
Text:
“(...) — das angebotene Personal benötigt keine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung Kategorie II (AtZüV) gem. § 12 b AtG. (...)”
Andere zusätzliche Informationen

“Unter Abschnitt II 2.4) wird ebenfalls das genannte Eignungskriterium genannt, die Notwendigkeit entfällt ebenso.”
Quelle: OJS 2017/S 175-359100 (2017-09-08)