Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter. Die geforderten Angaben gem. III.1.1 bis III.1.3 sind in einem Bewerbungsformular zusammengefasst. Diese Bewerbungsunterlagen sind unter Kommunikation welches unter I.3) benannt wurde, vom Bewerber abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform oder per Fax oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen zugelassen. Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich unter Kommunikation I.3) vom Bewerber einzureichen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf einem anderen Weg als unter Kommunikation I.3) eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren. Das Bewerbungsformular ist vollständig ausgefüllt und mit einer elektronischen Signatur (fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur) signiert auf Seite 8 des Bewerbungsbogens, ggf. zusammen mit erläuternden Anlagen, zurückzusenden. Nur so ist sichergestellt, dass der Teilnahmeantrag bearbeitet werden kann. Fehlt die elektronische Signatur (fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur) auf dem Bewerbungsformular (Seite 8), erfolgt der Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Alle Nachweise, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden nicht nachgefordert. Bei unvollständigen, fehlerhaften, fehlender Unterlage oder Nachweis oder Erklärung erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Alle Bezeichnungen umfassen die weibliche und männliche Form.