Die Stadt Emmerich plant an vorhandenen Schulstandorten umfangreiche Umbaumaßnahmen zur Herrichtung für die neu eingerichtete Gesamtschule Emmerich. Für den Standort „Am Brink“ sind eine bauliche Erweiterung und die Modernisierung der Bestandsgebäude vorgesehen. Am Standort „Grollscher Weg“ ist eine Überbauung des Innenhofbereichs zwischen den beiden Bestandsgebäuden beabsichtigt. Eine nähere Beschreibung findet sich in Abschnitt II.2.4). Gegenstand des Verfahrens sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude für 2 Standorte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Emmerich plant an vorhandenen Schulstandorten umfangreiche Umbaumaßnahmen zur Herrichtung für die neu eingerichtete Gesamtschule Emmerich. Für den Standort „Am Brink“ sind eine bauliche Erweiterung und die Modernisierung der Bestandsgebäude vorgesehen. Am Standort „Grollscher Weg“ ist eine Überbauung des Innenhofbereichs zwischen den beiden Bestandsgebäuden beabsichtigt. Eine nähere Beschreibung findet sich in Abschnitt II.2.4).
Gegenstand des Verfahrens sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude für 2 Standorte.
Die Stadt Emmerich plant an vorhandenen Schulstandorten umfangreiche Umbaumaßnahmen zur Herrichtung für die neu eingerichtete Gesamtschule Emmerich. Für den Standort „Am Brink“ sind eine bauliche Erweiterung und die Modernisierung der Bestandsgebäude vorgesehen. Am Standort „Grollscher Weg“ ist eine Überbauung des Innenhofbereichs zwischen den beiden Bestandsgebäuden beabsichtigt. Eine nähere Beschreibung findet sich in Abschnitt II.2.4).
Gegenstand des Verfahrens sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude für 2 Standorte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beaufsichtigung der Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kleve
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-25 📅
Datum des Beginns: 2017-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 040-073033
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Rückfragen werden durch Bewerberinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bewerberinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich ausdrücklich durch eine entsprechende Mitteilung an die Mailadresse vergabestelle@wolter-hoppenberg.de unter Angabe des Betreffs „5600/17-1: Architektenleistungen Gesamtschule Emmerich“ als Interessenten registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1 dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Rückfragen werden durch Bewerberinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bewerberinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich ausdrücklich durch eine entsprechende Mitteilung an die Mailadresse vergabestelle@wolter-hoppenberg.de unter Angabe des Betreffs „5600/17-1: Architektenleistungen Gesamtschule Emmerich“ als Interessenten registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1 dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Emmerich plant an vorhandenen Schulstandorten umfangreiche Umbaumaßnahmen zur Herrichtung für die neu eingerichtete Gesamtschule Emmerich. Für den Standort „Am Brink“ sind eine bauliche Erweiterung und die Modernisierung der Bestandsgebäude vorgesehen. Am Standort „Grollscher Weg“ ist eine Überbauung des Innenhofbereichs zwischen den beiden Bestandsgebäuden beabsichtigt. Eine nähere Beschreibung findet sich in Abschnitt II.2.4).
Die Stadt Emmerich plant an vorhandenen Schulstandorten umfangreiche Umbaumaßnahmen zur Herrichtung für die neu eingerichtete Gesamtschule Emmerich. Für den Standort „Am Brink“ sind eine bauliche Erweiterung und die Modernisierung der Bestandsgebäude vorgesehen. Am Standort „Grollscher Weg“ ist eine Überbauung des Innenhofbereichs zwischen den beiden Bestandsgebäuden beabsichtigt. Eine nähere Beschreibung findet sich in Abschnitt II.2.4).
Gegenstand des Verfahrens sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude für 2 Standorte.
Der Auftrag umfasst die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude. Es ist eine stufenweise Beauftragung zunächst nur in den Leistungsphasen 1 bis 5 vorgesehen.
Zu den beabsichtigten Maßnahmen im Detail:
Die im Aufbau befindliche Gesamtschule (Gesamt-BGF ca. 20 000 m
Standort 1 „Am Brink“: Beschulung der Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 (6-zügig);
Standort 2 „Grollscher Weg“: Beschulung der Jahrgangsstufen 7, 8, 9 und 10 (6-zügig);
Standort 3 „Paaltjessteege“: Beschulung der Jahrgangsstufen 11,12 und 13 (4-zügig).
Die Planungsleistungen für den Standort Paaltjessteege (BGF ca. 8.000 m
Der Schulstandort „Am Brink“ soll durch eine bauliche Erweiterung (ggf. neuer Kopfbau in III-geschossiger Bauweise und I-geschossigen Verbindungsbau zur Mensa) und Modernisierung an die Erfordernisse einer modernen Gesamtschule angepasst werden.
Der aus zwei Gebäuden bestehende Standort „Grollscher Weg“ wird durch eine Überbauung des Innenhofbereiches ein neues Forum erhalten, welches in Verbindung mit der Mensa den sogenannten Gemeinschaftsbereich abbildet. Neben der grundsätzlichen Überplanung und Modernisierung dieses Standortes ist die barrierefreie Verbindung der beiden bestehenden Gebäude („Hauptgebäude“ und „Ikea-Bau“) vorgesehen.
Der aus zwei Gebäuden bestehende Standort „Grollscher Weg“ wird durch eine Überbauung des Innenhofbereiches ein neues Forum erhalten, welches in Verbindung mit der Mensa den sogenannten Gemeinschaftsbereich abbildet. Neben der grundsätzlichen Überplanung und Modernisierung dieses Standortes ist die barrierefreie Verbindung der beiden bestehenden Gebäude („Hauptgebäude“ und „Ikea-Bau“) vorgesehen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 5 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterbeauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 5 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterbeauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Emmerich am Rhein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in, siehe III.2.1.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen des Büros für vergleichbare Architektenleistungen, bei denen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude bearbeitet wurden und abgeschlossen sind, das Objekt mindestens in die Honorarzone III fiel, sich die Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 zusammen auf mindestens 5 000 000 EUR (ohne MwSt.) beliefen und in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1.3.2012) Planungsleistungen erbracht wurden, die der Bauabnahme vorausgingen.
1. Referenzen des Büros für vergleichbare Architektenleistungen, bei denen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude bearbeitet wurden und abgeschlossen sind, das Objekt mindestens in die Honorarzone III fiel, sich die Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 zusammen auf mindestens 5 000 000 EUR (ohne MwSt.) beliefen und in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1.3.2012) Planungsleistungen erbracht wurden, die der Bauabnahme vorausgingen.
2. Benennung eines verantwortlichen Architekten (m/w) mit Angaben zu dessen Berufsjahren und zur Dauer der Bürozugehörigkeit sowie mit Angabe und Nachweis der Berufsqualifikation.
3. Persönliche Referenzen der gemäß Ziffer 2 benannten Person betreffend die federführende Bearbeitung von Architektenleistungen mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 5 zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude, bei denen das Objekt mindestens in die Honorarzone III fiel, sich die Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 zusammen auf mindestens 5 000 000 EUR (ohne MwSt.) beliefen und die Ausführungsplanung abgeschlossen ist.
3. Persönliche Referenzen der gemäß Ziffer 2 benannten Person betreffend die federführende Bearbeitung von Architektenleistungen mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 5 zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude, bei denen das Objekt mindestens in die Honorarzone III fiel, sich die Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 zusammen auf mindestens 5 000 000 EUR (ohne MwSt.) beliefen und die Ausführungsplanung abgeschlossen ist.
4. Angabe der durchschnittlichen Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter (m/w) im Bereich Objektplanung Gebäude in den Jahren 2014, 2015 und 2016.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Mindeststandards:
Bewerber müssen zu Ziffer 1 mindestens eine Referenz des Büros, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt. Die Benennung passender Referenzen zu den Ziffer 3 ist keine Mindestanforderung an die Eignung. Weitere Mindestanforderungen an die Eignung sind eine Berufserfahrung des zu Ziffer 2 benannten verantwortlichen Architekten (m/w) von mindestens 5 Jahren sowie eine durchschnittliche Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter im Jahr 2016 im Bereich Objektplanung Gebäude von mindestens 5.
Bewerber müssen zu Ziffer 1 mindestens eine Referenz des Büros, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt. Die Benennung passender Referenzen zu den Ziffer 3 ist keine Mindestanforderung an die Eignung. Weitere Mindestanforderungen an die Eignung sind eine Berufserfahrung des zu Ziffer 2 benannten verantwortlichen Architekten (m/w) von mindestens 5 Jahren sowie eine durchschnittliche Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter im Jahr 2016 im Bereich Objektplanung Gebäude von mindestens 5.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines vergabespezifischen Mindeststundenentgelts von 8,85 Euro für alle im Rahmen der Auftragsausführung in Deutschland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern und Leiharbeitnehmern) gemäß TVgG NRW.
1. Verpflichtungserklärung zur Zahlung eines vergabespezifischen Mindeststundenentgelts von 8,85 Euro für alle im Rahmen der Auftragsausführung in Deutschland tätigen Mitarbeiter (einschließlich Mitarbeiter von Nachunternehmern und Leiharbeitnehmern) gemäß TVgG NRW.
2. Verpflichtungserklärung zur Durchführung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemäß TVgG NRW (gilt nur für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten).
Die zugehörige Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW bzw. RVO TVgG NRW werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Unvollständige und nicht fristgerechte Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den Mindeststandards für die Eignung der Bewerber (siehe Abschn. III.1.2 und III.1.3) entsprechen oder von sonst ungeeigneten oder gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossenen Bewerbern eingereicht werden. Nachfordern von Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unvollständige und nicht fristgerechte Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den Mindeststandards für die Eignung der Bewerber (siehe Abschn. III.1.2 und III.1.3) entsprechen oder von sonst ungeeigneten oder gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossenen Bewerbern eingereicht werden. Nachfordern von Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten.
Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen des Büros über vergleichbare Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren gem. Abschn III.1.3 Ziff. 1 (Gewicht 40 %), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der allg. Anforderungen gem. Abschn. B der Bewerbungsunterlage (Gewicht 6 %);
1.2) zusätzl. zu 1.1 Planung für eine allgemein- o. berufsbildende Schule (Gewicht 10 %);
1.3) zusätzl. zu 1.1 Planung für eine Baumaßnahme im Bestand (Gewicht 10 %);
1.4) zusätzl. zu 1.1 großes Baukostenvolumen (4 %);
1.5) zusätzl. zu 1.1 Bearbeitung auch LP 6+8 (Gewicht 5 %);
1.6) zusätzl. zu 1.1 Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 5 %).
2) Berufsjahre und Berufszugehörigkeit des gem. Abschn III.1.3 Ziff. 2 benannten verantwortl. Architekten (Gewicht 10 %), Unterkriterien:
2.1) Berufsjahre als Architekt (Gewicht 4 %);
2.2) Berufsjahre als projektverantwortlicher Architekt (Gewicht 4 %);
2.3) Dauer der Bürozugehörigkeit (Gewicht 2 %).
3) Persönl. Referenzen des verantwortl. Architekten über vergleichbare Architektenleistungen gem. Abschn III.1.3 Ziff. 3 (Gewicht 35 %), Unterkriterien:
3.1) Erfüllung der allg. Anforderungen gem. Abschn. D der Bewerbungsunterlage (Gewicht 6 %);
3.2) zusätzl. zu 3.1 Planung für eine allgemein- o. berufsbildende Schule (Gewicht 10 %);
3.3) zusätzl. zu 3.1 Planung für eine Baumaßnahme im Bestand (Gewicht 10 %);
3.4) zusätzl. zu 3.1 großes Baukostenvolumen (2 %);
3.5) zusätzl. zu 3.1 Bearbeitung auch LP 6+8 (Gewicht 2 %);
3.6) zusätzl. zu 3.1 Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 5 %).
4) Personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 15 %) mit den Unterkriterien:
4.1) durchschnittl. Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter im Bereich Gebäudeplanung in den Jahren 2014, 2015 und 2016, letzteres doppelt gewichtet (Gewicht 10 %);
4.2) durchschnittl. Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 5 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn derAuftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn derAuftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 040-073033 (2017-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Emmerich plant an vorhandenen Schulstandorten umfangreiche Umbaumaßnahmen zur Herrichtung für die neu eingerichtete Gesamtschule Emmerich. Für den Standort „Am Brink“ sind eine bauliche Erweiterung und die Modernisierung der Bestandsgebäude vorgesehen. Am Standort „Grollscher Weg“ ist eine Überbauung des Innenhofbereichs zwischen den beiden Bestandsgebäuden beabsichtigt. Eine nähere Beschreibung findet sich in Abschnitt II.2.4).
Gegenstand des Verfahrens sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude für zwei Standorte.
Die Stadt Emmerich plant an vorhandenen Schulstandorten umfangreiche Umbaumaßnahmen zur Herrichtung für die neu eingerichtete Gesamtschule Emmerich. Für den Standort „Am Brink“ sind eine bauliche Erweiterung und die Modernisierung der Bestandsgebäude vorgesehen. Am Standort „Grollscher Weg“ ist eine Überbauung des Innenhofbereichs zwischen den beiden Bestandsgebäuden beabsichtigt. Eine nähere Beschreibung findet sich in Abschnitt II.2.4).
Gegenstand des Verfahrens sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude für zwei Standorte.
Gesamtwert des Auftrags: 1 800 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand des Verfahrens sind die Architektenleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude für zwei Standorte.
Die im Aufbau befindliche Gesamtschule (Gesamt-BGF ca. 20 000 m²) soll anhand eines bestehenden pädagogischen Raumkonzeptes überplant, modernisiert (insbesondere in Bezug auf Inklusion) und baulich erweitert werden. Alle drei bestehenden Schulstandorte wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits untersucht.
Die im Aufbau befindliche Gesamtschule (Gesamt-BGF ca. 20 000 m²) soll anhand eines bestehenden pädagogischen Raumkonzeptes überplant, modernisiert (insbesondere in Bezug auf Inklusion) und baulich erweitert werden. Alle drei bestehenden Schulstandorte wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits untersucht.
Die Planungsleistungen für den Standort Paaltjessteege (BGF ca. 8 000 m²) sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Für diesen Standort erfolgen die Modernisierung und ein ggf. stattfindender Umbau durch die Stadt Emmerich am Rhein in Eigenregie.
Die Planungsleistungen für den Standort Paaltjessteege (BGF ca. 8 000 m²) sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Für diesen Standort erfolgen die Modernisierung und ein ggf. stattfindender Umbau durch die Stadt Emmerich am Rhein in Eigenregie.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Planerisch-inhaltliche Ideen zur Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts für die organisatorisch-methodische Herangehensweise an die Planungsaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium: Höhe des angebotenen Honorars
Gewichtung der Kosten: 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-11 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann der Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen Nachprüfungsantrag stellen.