Im Bereich des Stadtumbaugebietes „Neues Stadtquartier Friedrich Heinrich“ plant der AG ein neues Familien- Kultur- und Bildungszentrum (Nutzfläche insgesamt ca. 2 900 m, vrsl. Baukosten KG 300+400 ca. 4 600 000 EUR Brutto, Baufertigstellung bis März 2020). Dieses soll in den Räumlichkeiten des denkmalgeschützten Schirrhofs im Süden des ehemaligen Bergwerksgeländes Bergwerk West errichtet werden. Der Schirrhof und das Pumpenhaus sollen zu diesem Zweck baulich saniert, modernisiert und entsprechend den Nutzungsanforderungen umgebaut werden. Folgende Nutzungen sind geplant: 5-gruppige Kita, Künstlerateliers, Malwerkstatt, Büros für soziale Institutionen, weitere Multifunktionsräume für Vereine, Zentrum für Bergbautradition, offene Ausstellung, Informationszentrum im Pumpenhaus. Der angrenzende Lehrstollen mit Außenbereichen soll die Arbeitswelt des Bergmanns erläutern. Als Grundlage des Projekts dient eine Vorentwurfsplanung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Im Bereich des Stadtumbaugebietes „Neues Stadtquartier Friedrich Heinrich“ plant der AG ein neues Familien- Kultur- und Bildungszentrum (Nutzfläche insgesamt ca. 2 900 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wesel
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-10-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-18 📅
Datum des Beginns: 2018-01-29 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 200-411687
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können kostenlos und ausschließlich auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort (https://www.kamp-lintfort.de/de/inhalt/ausschreibungen/) oder auf der elektronischen Vergabeplattform subreportELViS (www.subreport.de/E17647841) heruntergeladen werden. Der Download auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort ist ohne Registrierung möglich, allerdings erhalten Bewerber keine Benachrichtigungen über Änderungen an den Vergabeunterlagen und eventuelle Erläuterungen im Verlauf des Verfahrens. Um über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert zu werden, wird empfohlen die Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform subreport-ELViS herunterzuladen. Hierfür ist eine Registrierung notwendig. Die Registrierung ist kostenlos.
Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter der I.3 benannte Kontaktstelle (Vergabestelle) schriftlich (per E-Mail oder über subreport-ELViS) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Kopie vorzulegen. Sofern Kopien vorgelegt werden, kann die Vorlage der Originaldokumente nachgefordert werden. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind – sofern nicht anders angegeben – zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung an- oder nachzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Teilnahmeantragsunterlagen sind vollständig und von dem Büroinhaber und/oder einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben, mit allen geforderten Unterlagen/Nachweisen/Erklärungen, einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln auszufüllen und zusammengeführt, durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Unterlagen können per Post, durch persönliche Handabgabe bei der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle (Submissionsstelle) oder über die Vergabeplattform subreport-ELViS (Registrierung erforderlich) eingereicht werden. eingereicht werden. Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle der Stadt Kamp-Lintfort kann nicht erfolgen.
Die Abgabe erfolgt in Papierform in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Kennzettel Teilnahmeantrag“ oder elektronisch über die Vergabeplattform subreport-ELViS (Registrierung erforderlich).
Grundsätzlich werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise, können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. VgV §56 (3) nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Bewerber und Bewerbergemeinschaften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) und die Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie TVgG NRW einzureichen.
Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos und ausschließlich auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort (https://www.kamp-lintfort.de/de/inhalt/ausschreibungen/) oder auf der elektronischen Vergabeplattform subreportELViS (www.subreport.de/E17647841) heruntergeladen werden. Der Download auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort ist ohne Registrierung möglich, allerdings erhalten Bewerber keine Benachrichtigungen über Änderungen an den Vergabeunterlagen und eventuelle Erläuterungen im Verlauf des Verfahrens. Um über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert zu werden, wird empfohlen die Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform subreport-ELViS herunterzuladen. Hierfür ist eine Registrierung notwendig. Die Registrierung ist kostenlos.
Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter der I.3 benannte Kontaktstelle (Vergabestelle) schriftlich (per E-Mail oder über subreport-ELViS) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Kopie vorzulegen. Sofern Kopien vorgelegt werden, kann die Vorlage der Originaldokumente nachgefordert werden. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind – sofern nicht anders angegeben – zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung an- oder nachzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Teilnahmeantragsunterlagen sind vollständig und von dem Büroinhaber und/oder einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben, mit allen geforderten Unterlagen/Nachweisen/Erklärungen, einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln auszufüllen und zusammengeführt, durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Unterlagen können per Post, durch persönliche Handabgabe bei der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle (Submissionsstelle) oder über die Vergabeplattform subreport-ELViS (Registrierung erforderlich) eingereicht werden. eingereicht werden. Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle der Stadt Kamp-Lintfort kann nicht erfolgen.
Die Abgabe erfolgt in Papierform in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Kennzettel Teilnahmeantrag“ oder elektronisch über die Vergabeplattform subreport-ELViS (Registrierung erforderlich).
Grundsätzlich werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise, können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. VgV §56 (3) nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Bewerber und Bewerbergemeinschaften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) und die Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie TVgG NRW einzureichen.
Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Architektenleistungen in Anlehnung an HOAI § 34. Zu erbringende Leistungsphasen: LP 3-9 in Anlehnung an die HOAI 2013. Darüber hinaus sind besondere und zusätzliche Leistungen zu erbringen. Detaillierte Angaben sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Architektenleistungen in Anlehnung an HOAI § 34. Zu erbringende Leistungsphasen: LP 3-9 in Anlehnung an die HOAI 2013. Darüber hinaus sind besondere und zusätzliche Leistungen zu erbringen. Detaillierte Angaben sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Derzeit wird ein Gutachten bezüglich der Schadstoffbelastung erstellt. Ggf. ist eine Schadstoffsanierung in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise (Stufe1: LP 3–4, Stufe 2: LP 5-7, Stufe 3: LP 8–9) und in Abhängigkeit von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Projektes. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise (Stufe1: LP 3–4, Stufe 2: LP 5-7, Stufe 3: LP 8–9) und in Abhängigkeit von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Projektes. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Auf Basis der bisherigen Planungsergebnisse (welche in etwa die Qualität einer Vorentwurfsplanung haben) durch das vorherige Planungsteam, soll der weitere Planungsprozess ab der Leistungsphase 3 HOAI 2013 durch ein neu zu beauftragendes Planungsbüro fortgeführt werden.
Auf Basis der bisherigen Planungsergebnisse (welche in etwa die Qualität einer Vorentwurfsplanung haben) durch das vorherige Planungsteam, soll der weitere Planungsprozess ab der Leistungsphase 3 HOAI 2013 durch ein neu zu beauftragendes Planungsbüro fortgeführt werden.
Grundsätzlich sind die vorliegenden Planungsergebnisse der bisherigen Leistungsphasen zu sichten und zu prüfen. Die Prüfung hat zum Zweck, dass das neu zu beauftragende Planungsbüro die vorliegenden Planungsergebnisse vollumfänglich anerkennt, die Planungsverantwortung / Planungsrisiko übernimmt und auf dieser Basis eine Bearbeitung der hier ausgeschriebenen Leistungen der LP 3-9 fortführt. Sollten sich bei der Prüfung der bisherigen Planungsunterlagen Defizite aufzeigen, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich bekannt zu geben. Das weitere Vorgehen zu einer eventuellen Überarbeitung wird in diesem Fall zwischen dem AG und dem Auftragnehmer abgestimmt. Wiederholungsleistungen sind nach Möglichkeit und im Sinne des Bauherrn zu vermeiden.
Grundsätzlich sind die vorliegenden Planungsergebnisse der bisherigen Leistungsphasen zu sichten und zu prüfen. Die Prüfung hat zum Zweck, dass das neu zu beauftragende Planungsbüro die vorliegenden Planungsergebnisse vollumfänglich anerkennt, die Planungsverantwortung / Planungsrisiko übernimmt und auf dieser Basis eine Bearbeitung der hier ausgeschriebenen Leistungen der LP 3-9 fortführt. Sollten sich bei der Prüfung der bisherigen Planungsunterlagen Defizite aufzeigen, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich bekannt zu geben. Das weitere Vorgehen zu einer eventuellen Überarbeitung wird in diesem Fall zwischen dem AG und dem Auftragnehmer abgestimmt. Wiederholungsleistungen sind nach Möglichkeit und im Sinne des Bauherrn zu vermeiden.
Die Prüfung und Übernahme der bisherigen Planungsergebnisse ist als eine besondere Leistung anzubieten.
Aus Gründen der Gleichbehandlung werden die bisherigen Planungsergebnisse mit den Verdingungsunterlagen veröffentlicht. Der letzte Planungsstand entspricht den Anforderungen einer Vorentwurfsplanung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kamp-Lintfort (47475).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Nachweise und Angaben gem. III.1.1 bis III. 1.3 sind in einem vom Bieter zwingend auszufüllenden Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen 1 bis 3) zusammengefasst.
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „beratender Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 43 (1) VgV. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „beratender Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 43 (1) VgV. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind:
— Nachweis (Kopie) der Eintragung in die Architektenkammer bzw. Ausbildungsnachweis, oder entsprechender EU-Nachweis §46 (3) Nr. 6 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind (gemäß Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen):
— Erklärung nach VgV §73 (3) für die abgefragten Dienstleistungen, dass diese Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen,
— Auskunft, ob /auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
— Angabe zu Bietergemeinschaften,
— Der Nachweis der Unterschriftsberechtigung ist bei juristischen Personen durch die Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister zu Führen bzw. durch Vorlage einer Handlungsvollmacht (nicht älter als 6 Monate),
— aktuellen Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate),
— Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Erklärung zum Verpflichtungsgesetz,
— Vorlage gem. VgV §45 einer Bankauskunft (nicht älter als 6 Monate) bezüglich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers,
— Nachweis gem. VgV §45 einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer, mindest nötige Deckungssumme für Personenschäden 2 500 000 EUR und für Sonstige Schäden 1 000 000 EUR, jeweils 2-fach maximiert pro Jahr. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall auf eigene Kosten die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung muss vor Zuschlagserteilung zwingend vorliegen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen. (als Anlage zwingend beizufügen),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis gem. VgV §45 einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer, mindest nötige Deckungssumme für Personenschäden 2 500 000 EUR und für Sonstige Schäden 1 000 000 EUR, jeweils 2-fach maximiert pro Jahr. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall auf eigene Kosten die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung muss vor Zuschlagserteilung zwingend vorliegen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen. (als Anlage zwingend beizufügen),
— Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter gem. § 36 (1) VgV i.V.m. §46 (3) Nr. 10 VgV bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 1 zum Bewerbungsformular vorzulegen.
Alle o. g. Nachweise sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu führen.
Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Erklärung über den Netto-Honorarumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für die entsprechende Dienstleistung Objektplanung – Architektenleistung. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert und anschließend gewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Netto-Honorarumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für die entsprechende Dienstleistung Objektplanung – Architektenleistung. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert und anschließend gewertet.
Bei Unterschreitung von 255 000 EUR netto Honorarumsatz im Mittel der letzten 3 Jahren erfolgt der Ausschluss (Mindestkriterium).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit der Bewerbung zwingend abzugeben sind:
Nachweise gem. VgV §46:
a.) gem. VgV §46 (3) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers / der Führungskräfte des Unternehmens /der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (Berufszulassung, Abschlussurkunden bzw. Kammereintragungsbescheinigungen), Nachweise sind zwingend (Kopie) dem Teilnahmeantrag beizufügen,
a.) gem. VgV §46 (3) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers / der Führungskräfte des Unternehmens /der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (Berufszulassung, Abschlussurkunden bzw. Kammereintragungsbescheinigungen), Nachweise sind zwingend (Kopie) dem Teilnahmeantrag beizufügen,
b.) gem. VgV §46 Referenzlisten des Bewerbers (Büros) über in den letzten 5 Kalenderjahren (seit 2012) erbrachten Leistungen in den geforderten Fachbereichen / in der geforderten Größenordnung. (siehe Anlagen 2.1 bis 2.2 des Bewerbungsbogens) Baufertigstellung und Abschluss der LPH 8 HOAI seit 2012 einschl.(Mindestkriterium).
b.) gem. VgV §46 Referenzlisten des Bewerbers (Büros) über in den letzten 5 Kalenderjahren (seit 2012) erbrachten Leistungen in den geforderten Fachbereichen / in der geforderten Größenordnung. (siehe Anlagen 2.1 bis 2.2 des Bewerbungsbogens) Baufertigstellung und Abschluss der LPH 8 HOAI seit 2012 einschl.(Mindestkriterium).
Es ist jeweils je Referenz ein Referenzschreiben des AG (mit Angabe Referenzgeber sowie Tel. Nr. für Auskunftseinholung) mit der Bestätigung der Einhaltung der Kosten, Termine und Qualitäten beizufügen. Ergänzend zu den im Bewerbungsbogen angeforderten Angaben der Referenzobjekte sind weitere objektspezifische Informationen zu diesen aufgeführten Objekten auf Zusatzseiten (genau 1 DIN A4 Seite je Referenz) beizulegen.
Es ist jeweils je Referenz ein Referenzschreiben des AG (mit Angabe Referenzgeber sowie Tel. Nr. für Auskunftseinholung) mit der Bestätigung der Einhaltung der Kosten, Termine und Qualitäten beizufügen. Ergänzend zu den im Bewerbungsbogen angeforderten Angaben der Referenzobjekte sind weitere objektspezifische Informationen zu diesen aufgeführten Objekten auf Zusatzseiten (genau 1 DIN A4 Seite je Referenz) beizulegen.
Es sind je Referenz Mindestkriterien zu erfüllen. Des Weiteren werden Zusatzpunkte bei Erfüllung weiterer Kriterien vergeben (siehe Bewerbungsbogen mit Anlage 4). Die Angaben zur Erfüllung der Mindestkriterien sowie Zusatzpunkte werden vom Bewerber selbst und eigenverantwortlich im Bewerbungsformular vorgenommen. Bei Erkennen einer falschen Einstufung oder unwahrer Angaben erfolgt zwingend der Ausschluss aus dem Verfahren. Bei Nichterfüllung der Mindestkriterien erfolgt der Ausschluss.
Es sind je Referenz Mindestkriterien zu erfüllen. Des Weiteren werden Zusatzpunkte bei Erfüllung weiterer Kriterien vergeben (siehe Bewerbungsbogen mit Anlage 4). Die Angaben zur Erfüllung der Mindestkriterien sowie Zusatzpunkte werden vom Bewerber selbst und eigenverantwortlich im Bewerbungsformular vorgenommen. Bei Erkennen einer falschen Einstufung oder unwahrer Angaben erfolgt zwingend der Ausschluss aus dem Verfahren. Bei Nichterfüllung der Mindestkriterien erfolgt der Ausschluss.
Es sind nicht mehr als die geforderten Referenzen des Büros beizufügen. Weitere nicht geforderte zusätzliche Referenzen, Nachweise und Angaben sind unerwünscht.
c.) Gem. VgV §46 (3) Nr. 8 Erklärung aus der das jährliche Mittel, der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (Gesamtbüro) Beschäftigten und die Anzahl seiner Beschäftigten für die entsprechende Fachplanungsleistung Objektplanung Hochbau / Architektur gemäß § 34 HOAI in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (siehe Bewerbungsbogen).
c.) Gem. VgV §46 (3) Nr. 8 Erklärung aus der das jährliche Mittel, der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (Gesamtbüro) Beschäftigten und die Anzahl seiner Beschäftigten für die entsprechende Fachplanungsleistung Objektplanung Hochbau / Architektur gemäß § 34 HOAI in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (siehe Bewerbungsbogen).
Mindestkriterium: Nachweis, dass mind. 3 festangestellte Mitarbeiter, davon mind. 3 Architekten/Ingenieure im Mittel der letzten 3 Jahre (2014-2016) beschäftigt sind. Bei Nichterfüllung des Mindestkriteriums erfolgt der Ausschluss.
d.) Gem. VgV §36 (1) i.V.m. §46 (3) Nr. 10 über die Auftragsanteile, die nicht durch das eigene Büro erbracht werden.
Es besteht das Erfordernis, alle Bewerbungsunterlagen vollständig ausgefüllt für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft separat einzureichen. Die Seite 5 des Bewerberbogens (Angabe bei Leistungserbringung in Bietergemeinschaft VgV § 47 (4)) ist gemeinsam auszufüllen und zu unterschreiben.
Es besteht das Erfordernis, alle Bewerbungsunterlagen vollständig ausgefüllt für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft separat einzureichen. Die Seite 5 des Bewerberbogens (Angabe bei Leistungserbringung in Bietergemeinschaft VgV § 47 (4)) ist gemeinsam auszufüllen und zu unterschreiben.
Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 1 zum Bewerbungsformular vorzulegen. Eine Referenzliste (max. 1 DINA4 Seite) des Nachunternehmers ist erwünscht.
Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter bedient, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 1 zum Bewerbungsformular vorzulegen. Eine Referenzliste (max. 1 DINA4 Seite) des Nachunternehmers ist erwünscht.
Technische Leitung:
Angabe des Namens und beruflichen Qualifikation (Berufsabschluss, Berufserfahrung unter Angabe und Kurzbeschreibung von Referenzobjekten und eigenen Leistungen etc.) der Person, die die Leistung erbringen wird (Projektleiter). Die Berufserfahrung sowie die persönlichen Referenzprojekte und die hierbei verantwortlich geleiteten Leistungsphasen werden gemäß Bewertungsmatrix Anlage 4 des Bewerbungsbogens in die Bewertung der Eignung einbezogen.
Angabe des Namens und beruflichen Qualifikation (Berufsabschluss, Berufserfahrung unter Angabe und Kurzbeschreibung von Referenzobjekten und eigenen Leistungen etc.) der Person, die die Leistung erbringen wird (Projektleiter). Die Berufserfahrung sowie die persönlichen Referenzprojekte und die hierbei verantwortlich geleiteten Leistungsphasen werden gemäß Bewertungsmatrix Anlage 4 des Bewerbungsbogens in die Bewertung der Eignung einbezogen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „beratender Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 43 (1) VgV. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „beratender Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 43 (1) VgV. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Vertragsbedingungen (TVgG –NRW) i. V. m. der Rechtsverordnung (RVO – TVgG – NRW) für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
Es werden Bietergemeinschaften zugelassen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform zugelassen.
Es werden Bietergemeinschaften zugelassen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform zugelassen.
Die Bietergemeinschaft muss bis zum Zeitpunkt der möglichen Zuschlagserteilung insbesondere die Zuverlässigkeit und Eignung aller Bieter erfüllen, anderenfalls kann sie aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Die Bietergemeinschaften dürfen nur aus 2 Teilnehmerbüros zusammengesetzt sein. Ein Wechsel der Konstellation der Bietergemeinschaft ist nach dem Teilnahmewettbewerb nicht mehr möglich und führt zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Die Bietergemeinschaft muss bis zum Zeitpunkt der möglichen Zuschlagserteilung insbesondere die Zuverlässigkeit und Eignung aller Bieter erfüllen, anderenfalls kann sie aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Die Bietergemeinschaften dürfen nur aus 2 Teilnehmerbüros zusammengesetzt sein. Ein Wechsel der Konstellation der Bietergemeinschaft ist nach dem Teilnahmewettbewerb nicht mehr möglich und führt zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllung der geforderten Mindestkriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit, bei Erfüllung weiterer Kriterien werden Zusatzpunkte vergeben. Für das Verhandlungsverfahren zugelassen werden die Bewerber mit dem höchsten Punktestand. Die Punkteverteilung zu den Bewertungskriterien sind zur Information der Anlage 4 zum Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllung der geforderten Mindestkriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit, bei Erfüllung weiterer Kriterien werden Zusatzpunkte vergeben. Für das Verhandlungsverfahren zugelassen werden die Bewerber mit dem höchsten Punktestand. Die Punkteverteilung zu den Bewertungskriterien sind zur Information der Anlage 4 zum Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-12-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Die Vergabeunterlagen können kostenlos und ausschließlich auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort (https://www.kamp-lintfort.de/de/inhalt/ausschreibungen/) oder auf der elektronischen Vergabeplattform subreportELViS (www.subreport.de/E17647841) heruntergeladen werden. Der Download auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort ist ohne Registrierung möglich, allerdings erhalten Bewerber keine Benachrichtigungen über Änderungen an den Vergabeunterlagen und eventuelle Erläuterungen im Verlauf des Verfahrens. Um über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert zu werden, wird empfohlen die Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform subreport-ELViS herunterzuladen. Hierfür ist eine Registrierung notwendig. Die Registrierung ist kostenlos.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos und ausschließlich auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort (https://www.kamp-lintfort.de/de/inhalt/ausschreibungen/) oder auf der elektronischen Vergabeplattform subreportELViS (www.subreport.de/E17647841) heruntergeladen werden. Der Download auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort ist ohne Registrierung möglich, allerdings erhalten Bewerber keine Benachrichtigungen über Änderungen an den Vergabeunterlagen und eventuelle Erläuterungen im Verlauf des Verfahrens. Um über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert zu werden, wird empfohlen die Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform subreport-ELViS herunterzuladen. Hierfür ist eine Registrierung notwendig. Die Registrierung ist kostenlos.
Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter der I.3 benannte Kontaktstelle (Vergabestelle) schriftlich (per E-Mail oder über subreport-ELViS) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter der I.3 benannte Kontaktstelle (Vergabestelle) schriftlich (per E-Mail oder über subreport-ELViS) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Kopie vorzulegen. Sofern Kopien vorgelegt werden, kann die Vorlage der Originaldokumente nachgefordert werden. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind – sofern nicht anders angegeben – zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung an- oder nachzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Kopie vorzulegen. Sofern Kopien vorgelegt werden, kann die Vorlage der Originaldokumente nachgefordert werden. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind – sofern nicht anders angegeben – zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung an- oder nachzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Teilnahmeantragsunterlagen sind vollständig und von dem Büroinhaber und/oder einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben, mit allen geforderten Unterlagen/Nachweisen/Erklärungen, einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln auszufüllen und zusammengeführt, durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Teilnahmeantragsunterlagen sind vollständig und von dem Büroinhaber und/oder einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben, mit allen geforderten Unterlagen/Nachweisen/Erklärungen, einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln auszufüllen und zusammengeführt, durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Unterlagen können per Post, durch persönliche Handabgabe bei der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle (Submissionsstelle) oder über die Vergabeplattform subreport-ELViS (Registrierung erforderlich) eingereicht werden. eingereicht werden. Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle der Stadt Kamp-Lintfort kann nicht erfolgen.
Die Unterlagen können per Post, durch persönliche Handabgabe bei der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle (Submissionsstelle) oder über die Vergabeplattform subreport-ELViS (Registrierung erforderlich) eingereicht werden. eingereicht werden. Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle der Stadt Kamp-Lintfort kann nicht erfolgen.
Die Abgabe erfolgt in Papierform in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Kennzettel Teilnahmeantrag“ oder elektronisch über die Vergabeplattform subreport-ELViS (Registrierung erforderlich).
Grundsätzlich werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise, können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. VgV §56 (3) nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Grundsätzlich werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise, können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. VgV §56 (3) nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Bewerber und Bewerbergemeinschaften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) und die Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie TVgG NRW einzureichen.
Bewerber und Bewerbergemeinschaften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) und die Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie TVgG NRW einzureichen.
Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Düsseldorf)
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.3) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.3) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Quelle: OJS 2017/S 200-411687 (2017-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 481539.07 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Vergabeunterlagen können kostenlos und ausschließlich auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort (https://www.kamp-lintfort.de/de/inhalt/ausschreibungen/) oder auf der elektronischen Vergabeplattform Subreport ELViS (www.subreport.de/E17647841) heruntergeladen werden. Der Download auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort ist ohne Registrierung möglich, allerdings erhalten Bewerber keine Benachrichtigungen über Änderungen an den Vergabeunterlagen und eventuelle Erläuterungen im Verlauf des Verfahrens. Um über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert zu werden, wird empfohlen die Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform Subreport ELViS herunterzuladen. Hierfür ist eine Registrierung notwendig. Die Registrierung ist kostenlos.
Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter der I.3 benannte Kontaktstelle (Vergabestelle) schriftlich (per E-Mail oder über Subreport-ELViS) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Kopie vorzulegen. Sofern Kopien vorgelegt werden, kann die Vorlage der Originaldokumente nachgefordert werden. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind sofern nicht anders angegeben zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung an- oder nachzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Teilnahmeantragsunterlagen sind vollständig und von dem Büroinhaber und/oder einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben, mit allen geforderten Unterlagen/Nachweisen/Erklärungen, einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln auszufüllen und zusammengeführt, durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Unterlagen können per Post, durch persönliche Handabgabe bei der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle (Submissionsstelle) oder über die Vergabeplattform Subreport-ELViS (Registrierung erforderlich) eingereicht werden. eingereicht werden. Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle der Stadt Kamp-Lintfort kann nicht erfolgen.
Die Abgabe erfolgt in Papierform in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Kennzettel Teilnahmeantrag“ oder elektronisch über die Vergabeplattform Subreport-ELViS (Registrierung erforderlich).
Grundsätzlich werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise, können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. VgV §56 (3) nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Bewerber und Bewerbergemeinschaften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) und die Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie TVgG NRW einzureichen.
Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos und ausschließlich auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort (https://www.kamp-lintfort.de/de/inhalt/ausschreibungen/) oder auf der elektronischen Vergabeplattform Subreport ELViS (www.subreport.de/E17647841) heruntergeladen werden. Der Download auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort ist ohne Registrierung möglich, allerdings erhalten Bewerber keine Benachrichtigungen über Änderungen an den Vergabeunterlagen und eventuelle Erläuterungen im Verlauf des Verfahrens. Um über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert zu werden, wird empfohlen die Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform Subreport ELViS herunterzuladen. Hierfür ist eine Registrierung notwendig. Die Registrierung ist kostenlos.
Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter der I.3 benannte Kontaktstelle (Vergabestelle) schriftlich (per E-Mail oder über Subreport-ELViS) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Kopie vorzulegen. Sofern Kopien vorgelegt werden, kann die Vorlage der Originaldokumente nachgefordert werden. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind sofern nicht anders angegeben zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung an- oder nachzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Teilnahmeantragsunterlagen sind vollständig und von dem Büroinhaber und/oder einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben, mit allen geforderten Unterlagen/Nachweisen/Erklärungen, einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln auszufüllen und zusammengeführt, durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Unterlagen können per Post, durch persönliche Handabgabe bei der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle (Submissionsstelle) oder über die Vergabeplattform Subreport-ELViS (Registrierung erforderlich) eingereicht werden. eingereicht werden. Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle der Stadt Kamp-Lintfort kann nicht erfolgen.
Die Abgabe erfolgt in Papierform in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Kennzettel Teilnahmeantrag“ oder elektronisch über die Vergabeplattform Subreport-ELViS (Registrierung erforderlich).
Grundsätzlich werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise, können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. VgV §56 (3) nachgefordert werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Auftraggeber von dieser Regelung Gebrauch macht.
Bewerber und Bewerbergemeinschaften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) und die Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie TVgG NRW einzureichen.
Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kamp-Lintfort (47475)
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Herangehensweise des Bewerbers zur Erreichung von Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Zweckmäßigkeit und technischen Hilfe bei der konkreten Projektumsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der für das Projekt vorgesehenen Projektabwicklung.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptvorstellung zur Projektabwicklung insgesamt.
Darstellung der für das Projekt beabsichtigten Organisation, des vorgesehenen Berichtswesens
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-16 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können kostenlos und ausschließlich auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort (https://www.kamp-lintfort.de/de/inhalt/ausschreibungen/) oder auf der elektronischen Vergabeplattform Subreport ELViS (www.subreport.de/E17647841) heruntergeladen werden. Der Download auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort ist ohne Registrierung möglich, allerdings erhalten Bewerber keine Benachrichtigungen über Änderungen an den Vergabeunterlagen und eventuelle Erläuterungen im Verlauf des Verfahrens. Um über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert zu werden, wird empfohlen die Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform Subreport ELViS herunterzuladen. Hierfür ist eine Registrierung notwendig. Die Registrierung ist kostenlos.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos und ausschließlich auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort (https://www.kamp-lintfort.de/de/inhalt/ausschreibungen/) oder auf der elektronischen Vergabeplattform Subreport ELViS (www.subreport.de/E17647841) heruntergeladen werden. Der Download auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort ist ohne Registrierung möglich, allerdings erhalten Bewerber keine Benachrichtigungen über Änderungen an den Vergabeunterlagen und eventuelle Erläuterungen im Verlauf des Verfahrens. Um über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert zu werden, wird empfohlen die Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform Subreport ELViS herunterzuladen. Hierfür ist eine Registrierung notwendig. Die Registrierung ist kostenlos.
Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter der I.3 benannte Kontaktstelle (Vergabestelle) schriftlich (per E-Mail oder über Subreport-ELViS) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter der I.3 benannte Kontaktstelle (Vergabestelle) schriftlich (per E-Mail oder über Subreport-ELViS) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Kopie vorzulegen. Sofern Kopien vorgelegt werden, kann die Vorlage der Originaldokumente nachgefordert werden. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind sofern nicht anders angegeben zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung an- oder nachzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Kopie vorzulegen. Sofern Kopien vorgelegt werden, kann die Vorlage der Originaldokumente nachgefordert werden. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind sofern nicht anders angegeben zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung an- oder nachzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Die Unterlagen können per Post, durch persönliche Handabgabe bei der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle (Submissionsstelle) oder über die Vergabeplattform Subreport-ELViS (Registrierung erforderlich) eingereicht werden. eingereicht werden. Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle der Stadt Kamp-Lintfort kann nicht erfolgen.
Die Unterlagen können per Post, durch persönliche Handabgabe bei der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle (Submissionsstelle) oder über die Vergabeplattform Subreport-ELViS (Registrierung erforderlich) eingereicht werden. eingereicht werden. Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle der Stadt Kamp-Lintfort kann nicht erfolgen.
Die Abgabe erfolgt in Papierform in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Kennzettel Teilnahmeantrag“ oder elektronisch über die Vergabeplattform Subreport-ELViS (Registrierung erforderlich).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller
(a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat oder;
(b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.3) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.3) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.