Architektenleistungen (Objektplanung Gebäude) für den Neubau der Sport- und Mehrzweckhalle in 67590 Monsheim

Verbandsgemeinde Monsheim

Die Verbandsgemeinde Monsheim hat nach § 67 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz eine zentrale Sport- und Veranstaltungshalle in der Sitzgemeinde Monsheim vorzuhalten. Außerdem ist sie als Schulträger der Grundschule Monsheim verpflichtet, eine Sporthalle für den Schulsport bereitzustellen.
Die vorhandene Sport- und Veranstaltungshalle entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein von der Verbandsgemeinde beauftragtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung und Erweiterung der Halle unwirtschaftlich ist.
Die Verbandsgemeinde Monsheim beabsichtigt daher die Neuerrichtung einer zentralen Sport- und Veranstaltungshalle (Dreifeldhalle), die sowohl für Schul- und Vereinssport, als auch als zentrale Veranstaltungshalle (Versammlungsstätte) mit Tribüne für ca. 200 Zuschauer, einer normgerechten Kegelsportanlage mit 4 Bahnen und einem Bühnenraum ausgestattet sein soll.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-07 Auftragsbekanntmachung
2017-07-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-03-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Monsheim hat nach § 67 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz eine zentrale Sport- und Veranstaltungshalle in der Sitzgemeinde Monsheim vorzuhalten. Außerdem ist sie als Schulträger der Grundschule Monsheim verpflichtet, eine Sporthalle für den Schulsport bereitzustellen. Die vorhandene Sport- und Veranstaltungshalle entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein von der Verbandsgemeinde beauftragtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung und Erweiterung der Halle unwirtschaftlich ist. Die Verbandsgemeinde Monsheim beabsichtigt daher die Neuerrichtung einer zentralen Sport- und Veranstaltungshalle (Dreifeldhalle), die sowohl für Schul- und Vereinssport, als auch als zentrale Veranstaltungshalle (Versammlungsstätte) mit Tribüne für ca. 200 Zuschauer, einer normgerechten Kegelsportanlage mit 4 Bahnen und einem Bühnenraum ausgestattet sein soll.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Alzey-Worms 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeinde Monsheim
Postanschrift: Alzeyer Straße 15
Postleitzahl: 67590
Postort: Monsheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.vg-monsheim.de 🌏
E-Mail: zsv@vg-monsheim.de 📧
Telefon: +49 6243180923 📞
Fax: +49 62431809723 📠
URL der Dokumente: http://monsheim.active-city.net/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=868836 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 050-092072
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Angaben zur Kommunikation und zur Vorgehensweise beim Bewerbungsverfahren, siehe unter http://monsheim.active-city.net/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=868836

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verbandsgemeinde Monsheim hat nach § 67 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz eine zentrale Sport- und Veranstaltungshalle in der Sitzgemeinde Monsheim vorzuhalten. Außerdem ist sie als Schulträger der Grundschule Monsheim verpflichtet, eine Sporthalle für den Schulsport bereitzustellen.
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Die vorhandene Sport- und Veranstaltungshalle entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein von der Verbandsgemeinde beauftragtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung und Erweiterung der Halle unwirtschaftlich ist.
Die Verbandsgemeinde Monsheim beabsichtigt
daher die Neuerrichtung einer zentralen Sport- und Veranstaltungshalle (Dreifeldhalle), die sowohl für Schul- und Vereinssport, als auch als zentrale Veranstaltungshalle (Versammlungsstätte) mit Tribüne für ca. 200 Zuschauer, einer normgerechten Kegelsportanlage mit 4 Bahnen und einem Bühnenraum ausgestattet sein soll.
die Neuerrichtung einer zentralen Sport- und Veranstaltungshalle (Dreifeldhalle), die sowohl für Schul- und Vereinssport, als auch als zentrale Veranstaltungshalle (Versammlungsstätte) mit Möglichkeit der Bestuhlung für ca. 600 Personen und Tribüne für ca. 200 Zuschauer, einer normgerechten Kegelsportanlage mit 4 Bahnen und einem Bühnenraum (welcher alternativ auch als Gymnastikraum nutzbar ist) ausgestattet sein soll.
Die Liegenschaft befindet sich im Ortsbereich von Monsheim, in direkter Nachbarschaft zur Schule und angrenzender Wohnbebauung. Es liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das Areal vor, der das Baufeld für die neu zu errichtende Halle vorgibt.
Die neue Dreifeld-Sporthalle wird als Sporthalle incl. Mehrzwecknutzung errichtet. Hierbei steht der Schulsport im Vordergrund. Außerhalb der Schulsportzeiten wird die Dreifeld-Sporthalle dem Vereinssport zur Verfügung gestellt. Das Hallenspielfeld in Turniergröße von 27 x 45 m soll mit 2 Trennvorhängen in 3 gleichgroße Einzelspielfelder unterteilt. Der Sportboden wird flächenelastisch ausgeführt. Linierung, Bodenhülsen und Sportgeräte sind zunächst für folgende Sportarten vorzusehen: Gymnastik, Boden- und Geräteturnen, Tischtennis, Handball, Basketball, Volleyball, Hallenfußball, Badminton und Kunstradfahren. Darüber hinaus werden erforderliche Sportgeräte wie Schaukelringe, Klettertaue, Kletter- und Sprossenwände sowie sämtliche erforderlichen mobilen Sportgeräte beschafft.
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Für eine zusätzliche Mehrzweck- und Veranstaltungsnutzung sollten folgende Funktionen geprüft und durch Bereitstellung zusätzlicher Räume ermöglicht werden:
— Foyer mit Garderobe und Besucher WC-Anlage;
— Küche mit Lagerraum und Ausschank-Theke;
— Bühne (Größe ca. 140 m
— Lagerraum für Veranstaltungsmöblierung (Stühle und Tische) sowie für Hallenboden-Abdeckung;
— Tribüne für 200 Zuschauer und
— Wettkampf-Kegelanlage mit 4 Bahnen nach DIN mit kleinem Zuschauerbereich und Ausschankmöglichkeit.
Der Auftraggeber legt Wert auf eine kostenoptimierte Planung in Form eines reinen Funktionsbaus. Die Kostenvorgabe des Auftraggebers für das Projekt liegt als definierte Kostenobergrenze bei rd. 5 500 000 EUR brutto (KG 200 und 700 gem. DIN 276-1; 2008-12). Der Auftragnehmer wird die vorgegebene Kostenobergrenze des Auftraggebers einzuhalten haben.
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Der Auftraggeber stellt sich den zeitlichen Ablauf der Planungs- und Baumaßnahme in der Form vor, dass bis Anfang Oktober (Antragsschluss Beantragung Investitionsstock Rheinland-Pfalz) die Leistungsphase 3 mit einer Kostenermittlung gem. Ebene 3 sowie alle zur Antragstellung notwendigen Planunterlagen vorliegen.
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Der Auslober beabsichtigt die Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 Leistungsphasen (LP) 1-9 stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung.
Stufe 2: LP 4 Genehmigungsplanung, LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe, LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe.
Stufe 3: LP 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation, LP 9 Objektbetreuung.
Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
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Dauer: 30 Monate
Beschreibung der Optionen: Siehe Abschnitt II.2.4).
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Angaben zur Kommunikation und zur Vorgehensweise beim Bewerbungsverfahren, siehe unter

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind durch die Bewerber die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1.
Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
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2.
Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person aus dem Architekturbüro) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
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3.
Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
4.
Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
5.
Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
6.
Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziff. 5 nachweisen.
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7.
Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die Angaben unter den Ziffern 1.) und 3.) bis 6.) geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
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8.
Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 6. geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.
9.
Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8. bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV.
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10.
Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1.
Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Objektplanung bei Gebäuden in den letzten 3 Jahren (2014, 2015 und 2016).
Es können maximal 6 Punkte (Wichtung 10 = max. 60 Punkte) erreicht werden. Punkteverteilung:
Umsatz ≥ 400 000 EUR netto: 6 Punkte,
Umsatz < 400 000 EUR netto: 5 Punkte,
Umsatz < 350 000 EUR netto: 4 Punkte,
Umsatz < 300 000 EUR netto: 3 Punkte,
Umsatz < 250 000 EUR netto: 2 Punkte,
Umsatz < 200 000 EUR netto: 1 Punkt,
Umsatz < 150 000 EUR netto: 0 Punkte.
2.
Hinweise:
Bei der Bildung von Arbeits- / Bietergemeinschaften aus Architekturbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert.
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Fehlen Angaben oder Erklärungen unter der Ziff. 1. bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben oder Erklärungen nicht nachgefordert. In diesem Fall führt dies bei dem jeweils betroffenen Kriterium zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, vgl. § 56 Abs. 2 VgV.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von Eigenerklärungen vorzulegen:
1.
Zahl der Architekten und Bauingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner, Mitarbeiter) im Bewerberbüro tätig sind.
2.
Referenzprojekt 1: Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber geplant oder geplant hat und dessen Bauausführung er überwacht oder überwacht hat:
Neubau einer Sport- und/oder Mehrzweckhalle.
3.
Liste von Referenzprojekten, hier über Objektplanungen von Neubauten von Sport- und/oder Mehrzweckhallen. Kurzdarstellung von ausgewählten Projekten, die der Bewerber innerhalb der letzten 3 Jahre (seit 1.1.2014) begonnen hat zu planen.
4.
Technische Leitung, hier Projektleitung.
5.
Technische Leitung, hier Objekt-/Bauüberwachung.
6. Hinweise:
6.1 Bei der Bildung von Arbeits- / Bietergemeinschaften aus Architekturbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter der Ziff. 1. jeweils getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert.
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6.2 Bei Arbeits- / Bietergemeinschaften müssen die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte unter den Ziff. 2. und 3. entweder von der Arbeits- und Bietergemeinschaft selbst oder von mindestens einem Mitglied der sich vorliegend bewerbenden Arbeits-/Bietergemeinschaft erbracht worden sein. Hat das betreffende Mitglied die in den Referenzprojekten abgefragten Leistungen nicht als einzelner Auftragnehmer erbracht, sondern ebenfalls in Form einer Arbeits- /Bietergemeinschaft, ist nachzuweisen, dass er die von ihm angegebenen Leistungsphasen selbst erbracht hat. Die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters ist ausreichend.
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6.3 Den im Bewerbungsbogen unter den Ziff. 2 und 3 zu dokumentierenden Referenzprojekten ist jeweils ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten dient. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite vorzulegen. Bei widersprüchlichen Angaben zwischen Bewerbungsbogen und Projektdatenblatt zu nachgefragten Projektdaten, werden bei der Bewertung die Angaben im Bewerbungsbogen zugrunde gelegt.
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6.4 Bei den unter den Ziff. 2 und 3 aufgeführten Referenzprojekten muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.
6.5 Im Falle des Einschaltens von Nachunternehmen, vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 7.
6.6 Fehlen unter den Ziff. 1. bis 5. Angaben, Erklärungen oder Nachweise bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), so dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise nicht nachgefordert. In diesem Fall führt dies bei dem jeweils betroffenen Kriterium zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird, vgl. § 56 Abs. 2 VgV.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und in der Summe die oben genannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Siehe unten in Abschnitt III.1.1), III.1.2), III.1.3). Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, wird der Platz 3 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält Rang 4. Es ist beabsichtigt, zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen die Bewerber auf den Rangstellen 1 bis 3 einzuladen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-05-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauabteilung, Frau Martina Leidinger
Dokumente URL: http://monsheim.active-city.net/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=868836 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vgl. Ziffer VI.4.1
Quelle: OJS 2017/S 050-092072 (2017-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 134-275040
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 050-092072
ABl. S-Ausgabe: 134

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Lagerraum für Veranstaltungsmöblierung (Stühle und Tische) sowie für Hallenboden-Abdeckung,
Der Auftraggeber legt Wert auf eine kostenoptimierte Planung in Form eines reinen Funktionsbaus. Die Kostenvorgabe des Auftraggebers für das Projekt liegt als definierte Kostenobergrenze bei rd. 5.500.000,-- EUR brutto (KG 200 und 700 gem. DIN 276-1; 2008-12). Der Auftragnehmer wird die vorgegebene Kostenobergrenze des Auftraggebers einzuhalten haben.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der vorgesehenen Projektorganisation während Planungs- und Ausführungsphase
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der Herangehensweise an eine vergleichbare Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung von vorgesehenen Maßnahmen und Methoden zur Kostenkontrolle und Kostensicherheit und zur Einhaltung der Kostenobergrenze
Kostenkriterium: Honorarangebot für die Grundleistungen Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI für die Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 und für die Nebenkosten
Gewichtung der Kosten: 20

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-10 📅
Quelle: OJS 2017/S 134-275040 (2017-07-12)