Architektenleistungen zur Sanierung und zum Umbau des Gemeindezentrums der evangelischen Jeremia-Kirchengemeinde, Burbacher Weg 2, 13583 Berlin-Spandau
Es sollen Architektenleistungen für die Sanierung und den Umbau des bestehenden Gemeindezentrums aus den 1960-er Jahren vergeben werden. Hierzu gehören die energetische Hüllensanierung, die Sanierung der Innenräume und Umbauten an und in der Kirche sowie die Sanierung des Kirchturms. In Teilen erfolgt eine Umnutzung von bisher gemeindlich genutzten Räumen zur Kita, zudem sollen ein Foyer und Räume für die Kita als Anbau an das vorhandene Gebäude neu errichtet werden. Dadurch wird die bestehende Kita von 65 auf bis zu 150 Plätze erweitert. Die kirchlichen Räume sollen auch stärker für quartiersbezogene und öffentliche Nutzungen zur Verfügung stehen. erweitert. Bestandteil der Sanierung ist auch die grundlegende Erneuerung der Haustechnik. Die Maßnahmen werden über das Programm Stadtumbau West und das Kita-Ausbauprogramm gefördert mit den Zielen, zusätzliche Kitaplätze zu schaffen und die Energieeffizienz deutlich zu steigern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Es sollen Architektenleistungen für die Sanierung und den Umbau des bestehenden Gemeindezentrums aus den 1960-er Jahren vergeben werden. Hierzu gehören die energetische Hüllensanierung, die Sanierung der Innenräume und Umbauten an und in der Kirche sowie die Sanierung des Kirchturms. In Teilen erfolgt eine Umnutzung von bisher gemeindlich genutzten Räumen zur Kita, zudem sollen ein Foyer und Räume für die Kita als Anbau an das vorhandene Gebäude neu errichtet werden. Dadurch wird die bestehende Kita von 65 auf bis zu 150 Plätze erweitert. Die kirchlichen Räume sollen auch stärker für quartiersbezogene und öffentliche Nutzungen zur Verfügung stehen. erweitert. Bestandteil der Sanierung ist auch die grundlegende Erneuerung der Haustechnik.
Die Maßnahmen werden über das Programm Stadtumbau West und das Kita-Ausbauprogramm gefördert mit den Zielen, zusätzliche Kitaplätze zu schaffen und die Energieeffizienz deutlich zu steigern.
Es sollen Architektenleistungen für die Sanierung und den Umbau des bestehenden Gemeindezentrums aus den 1960-er Jahren vergeben werden. Hierzu gehören die energetische Hüllensanierung, die Sanierung der Innenräume und Umbauten an und in der Kirche sowie die Sanierung des Kirchturms. In Teilen erfolgt eine Umnutzung von bisher gemeindlich genutzten Räumen zur Kita, zudem sollen ein Foyer und Räume für die Kita als Anbau an das vorhandene Gebäude neu errichtet werden. Dadurch wird die bestehende Kita von 65 auf bis zu 150 Plätze erweitert. Die kirchlichen Räume sollen auch stärker für quartiersbezogene und öffentliche Nutzungen zur Verfügung stehen. erweitert. Bestandteil der Sanierung ist auch die grundlegende Erneuerung der Haustechnik.
Die Maßnahmen werden über das Programm Stadtumbau West und das Kita-Ausbauprogramm gefördert mit den Zielen, zusätzliche Kitaplätze zu schaffen und die Energieeffizienz deutlich zu steigern.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-04-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-03 📅
Datum des Beginns: 2017-06-30 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 085-166047
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben
(keine abschließende Auflistung).
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben
(keine abschließende Auflistung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen Architektenleistungen für die Sanierung und den Umbau des bestehenden Gemeindezentrums aus den 1960-er Jahren vergeben werden. Hierzu gehören die energetische Hüllensanierung, die Sanierung der Innenräume und Umbauten an und in der Kirche sowie die Sanierung des Kirchturms. In Teilen erfolgt eine Umnutzung von bisher gemeindlich genutzten Räumen zur Kita, zudem sollen ein Foyer und Räume für die Kita als Anbau an das vorhandene Gebäude neu errichtet werden. Dadurch wird die bestehende Kita von 65 auf bis zu 150 Plätze erweitert. Die kirchlichen Räume sollen auch stärker für quartiersbezogene und öffentliche Nutzungen zur Verfügung stehen. erweitert. Bestandteil der Sanierung ist auch die grundlegende Erneuerung der Haustechnik.
Es sollen Architektenleistungen für die Sanierung und den Umbau des bestehenden Gemeindezentrums aus den 1960-er Jahren vergeben werden. Hierzu gehören die energetische Hüllensanierung, die Sanierung der Innenräume und Umbauten an und in der Kirche sowie die Sanierung des Kirchturms. In Teilen erfolgt eine Umnutzung von bisher gemeindlich genutzten Räumen zur Kita, zudem sollen ein Foyer und Räume für die Kita als Anbau an das vorhandene Gebäude neu errichtet werden. Dadurch wird die bestehende Kita von 65 auf bis zu 150 Plätze erweitert. Die kirchlichen Räume sollen auch stärker für quartiersbezogene und öffentliche Nutzungen zur Verfügung stehen. erweitert. Bestandteil der Sanierung ist auch die grundlegende Erneuerung der Haustechnik.
Die Maßnahmen werden über das Programm Stadtumbau West und das Kita-Ausbauprogramm gefördert mit den Zielen, zusätzliche Kitaplätze zu schaffen und die Energieeffizienz deutlich zu steigern.
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entspr. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 3 bis 9 gem. § 34 HOAI sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben. Optional kann die LP 2 ganz oder teilw. vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die LP 2 (sofern erforderlich) und 3.
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entspr. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 3 bis 9 gem. § 34 HOAI sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben. Optional kann die LP 2 ganz oder teilw. vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die LP 2 (sofern erforderlich) und 3.
Derzeit erfolgt eine Fusion der Ev. Zufluchtskirchengemeinde und der Ev. Jeremia-Kirchengemeinde. Dadurch werden Raumkapazitäten frei, die entsprechend der Machbarkeitsstudie aus 2015 umgenutzt werden sollen. Ziel des Gesamtprojektes ist es, in dem bestehenden Gemeindezentrum Jeremia die Kita zu erweitern und die verbleibenden Gemeinderäume inkl. der Kirche zu einem attraktiven Zentrum der gemeindlichen Arbeit umzubauen und zu sanieren, um auch flexible Räume für Aktivitäten der Nachbarschaft anbieten zu können.
Derzeit erfolgt eine Fusion der Ev. Zufluchtskirchengemeinde und der Ev. Jeremia-Kirchengemeinde. Dadurch werden Raumkapazitäten frei, die entsprechend der Machbarkeitsstudie aus 2015 umgenutzt werden sollen. Ziel des Gesamtprojektes ist es, in dem bestehenden Gemeindezentrum Jeremia die Kita zu erweitern und die verbleibenden Gemeinderäume inkl. der Kirche zu einem attraktiven Zentrum der gemeindlichen Arbeit umzubauen und zu sanieren, um auch flexible Räume für Aktivitäten der Nachbarschaft anbieten zu können.
Wesentliche Ziele der Maßnahme sind:
— Modernisierung der bestehenden Kita vor dem Hintergrund aktueller pädagogischer Konzepte in Verbindung mit der Umnutzung des Gemeindesaals und weiterer bisher gemeindlich genutzter Räume;
— Erweiterung der Kita von derzeit 65 auf bis zu 150 Plätze.
Optimierung des Raumkonzepts der Kita; Umnutzung des Gemeindesaals zum Mehrzweckraum für Spiel- und Sportaktivitäten sowie für das gemeinsame Mittagessen, des Seminarraums zur Küche, des Jugendraums zum Ruheraum und der Nebenräume zu Büro und Lager.
— Steigerung der Energieeffizienz durch energetische Sanierung der Gebäudehülle und der Erneuerung der Haustechnik sowie der Modernisierung der Heizungsanlage des Gemeindezentrums;
— Bauliche Erweiterung der Kita durch den Anbau eines Foyers und von drei Gruppenräumen im Norden des Bestandsgebäudes.
Der Gemeindekomplex wurde vor über 50 Jahren erbaut. Viele Bauteile des Gebäudes wurden bis dato nicht umfassend saniert.
Große Teile der Außenhülle sind energetisch noch in der Beschaffenheit der Bauerstellung. Lediglich an den Hüllflächen des Wohntraktes (nicht Gegenstand dieses Vorhabens) und der Kita wurden 2009 punktuell energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, z. B. wurden einzelne Fensterelemente ausgetauscht. Die Haustechnik muss grundlegend erneuert werden. Die baulichen Eingriffe in die innere Struktur beschränken sich auf das Wesentliche.
Große Teile der Außenhülle sind energetisch noch in der Beschaffenheit der Bauerstellung. Lediglich an den Hüllflächen des Wohntraktes (nicht Gegenstand dieses Vorhabens) und der Kita wurden 2009 punktuell energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, z. B. wurden einzelne Fensterelemente ausgetauscht. Die Haustechnik muss grundlegend erneuert werden. Die baulichen Eingriffe in die innere Struktur beschränken sich auf das Wesentliche.
Ggf. sind die Erstellung eines Schadstoffgutachtens, eines Akustikgutachtens sowie weitere Zuarbeiten von Dritten erforderlich.
Das Gebäude kann während der Maßnahme freigezogen werden.
Finanziert wird das Projekt unter anderem durch Fördermittel des „Stadtumbau West“, aus dem Landesprogramm zum Kita-Ausbau sowie aus Eigenmitteln der Kirchengemeinde.
Gemäß vorliegender Kostenschätzung sind insgesamt Kosten in Höhe von 2.904.000 EUR veranschlagt (ohne KG 200, 500, 600). Die Kosten der KG 300 und 400 belaufen sich insgesamt auf 2 235 000 EUR (jeweils inkl. Mwst.). Die anrechenbaren Kosten werden erst mit der geprüften BPU verbindlich.
Gemäß vorliegender Kostenschätzung sind insgesamt Kosten in Höhe von 2.904.000 EUR veranschlagt (ohne KG 200, 500, 600). Die Kosten der KG 300 und 400 belaufen sich insgesamt auf 2 235 000 EUR (jeweils inkl. Mwst.). Die anrechenbaren Kosten werden erst mit der geprüften BPU verbindlich.
Der folgende Zeitrahmen ist einzuhalten:
Fertigstellung VPU (ggf.): 30.7.2017
Fertigstellung BPU: 15.9.2017
Baubeginn: Mitte 2018
Fertigstellung und Übergabe: 30.6.2020
Honorarschlussrechnungslegung: 30.9.2020
Die vorgesehene Bauzeit von 2 Jahren kann sich je nach zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln noch verändern. Eine Konkretisierung der Zeitplanung erfolgt nach Abschluss der Leistungsphase 3.
Es werden vom Auftraggeber weitere Fachplaner, wie TGA, Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik), Tragwerksplanung, SiGeKo, etc. beauftragt. Es sind Abstimmungen mit den Fachplanern, Fördermittelgebern, zuständigen Fachbehörden sowie weiteren Beteiligten durchzuführen. Das Projekt ist ggf. im Rahmen von internen und öffentlichen Veranstaltungen zu präsentieren.
Es werden vom Auftraggeber weitere Fachplaner, wie TGA, Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik), Tragwerksplanung, SiGeKo, etc. beauftragt. Es sind Abstimmungen mit den Fachplanern, Fördermittelgebern, zuständigen Fachbehörden sowie weiteren Beteiligten durchzuführen. Das Projekt ist ggf. im Rahmen von internen und öffentlichen Veranstaltungen zu präsentieren.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben)
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach der Beauftragung der Leistungsphase 3 (ggf. 2 anteilig) werden die Leistungsphasen 4, 5, 6 bis 8 und 9 gem. § 34 HOAI optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach der Beauftragung der Leistungsphase 3 (ggf. 2 anteilig) werden die Leistungsphasen 4, 5, 6 bis 8 und 9 gem. § 34 HOAI optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Es sind ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen, wie Schadstoffgutachten zu übernehmen.
Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepasst werden.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Efre.
Zusätzliche Informationen:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben
(keine abschließende Auflistung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burbacher Weg 2, 13583 Berlin-Spandau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss).
Es ist zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten, Eignungskriterien Stellung zu nehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien /Vorschriften / Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen kann.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiver Kriterien ((Datei: Jeremia_Arch_II.2.9_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiver Kriterien (Datei: Jeremia_Arch_II.2.9_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der LPH 8, Bauwerkskosten nach DIN 276, Anschrift, Ansprechpartner, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers gemäß objektiver Kriterien (Datei: Jeremia_Arch_II.2.9_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der LPH 8, Bauwerkskosten nach DIN 276, Anschrift, Ansprechpartner, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers gemäß objektiver Kriterien (Datei: Jeremia_Arch_II.2.9_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
Es sind 2 Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein.
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein, d. h. die Übergabe des Objektes (LPH 8) an den Bauherrn darf max. 5 Jahre zurückliegen d. h. bis vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 3-8 erfüllt worden sein
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Umbau bzw. eine Sanierung eines Nicht-Wohngebäudes handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) bzw. „Jeremia_Arch_II.2.9_Objektive Kriterien“ in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien/Unterkriterien.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
— Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers;
— Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten;
— Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des in der Zusatzerklärung zur EEE genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters;
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Architekt/in.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— Frauenförderung IV 309 F,
— Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge Wirt 322 – Stand 24.5.2016),
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen IV 306 F,
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft IV 307 F.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Die objektiven Kriterien mit ihren entsprechenden Unterkriterien und jeweilig zu erreichenden Punkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Datei: Jeremia_Arch_II.2.9_Objektive Kriterien).
In der Summe aller Kriterien werden maximal 100 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des Personalkonzeptes und -einsatzplanes; Qualifikation und Erfahrung der Projektmitarbeiter; Sicherstellung der laufenden Verfügbarkeit eines auskunftsfähigen Ansprechpartners für den AG
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise zur Berücksichtigung der besonderen Anforderungen einschl. Erörterung von Lösungsideen; Darstellung der Erfahrung mit vglb. Bauvorhaben, z.B. anhand ähnlicher Referenzprojekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der im Angebot enthaltenen Instrumente zur Einhaltung von Kosten, Terminen und Qualitäten; Sicherstellung der Mittelverausgabung, Verfügbarkeit von Datenaustauschformaten, eVergabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umgang mit Rückfragen des Auswahlgremiums und Gesamteindruck der Präsentation
Kostenkriterium: Angebot für die Gesamtleistung der Architektenleistungen einschl. Zuschläge, besonderer Leistungen
Gewichtung der Kosten: 30 %
Kostenkriterium: Stundensätze
Gewichtung der Kosten: 5 %
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Architektenleistungen zur Sanierung und zum Umbau des Gemeindezentrums der evangelischen Jeremia-Kirchengemeinde, Burbacher Weg 2“ öffnen).
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Architektenleistungen zur Sanierung und zum Umbau des Gemeindezentrums der evangelischen Jeremia-Kirchengemeinde, Burbacher Weg 2“ öffnen).
3. Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 2 Projektmitarbeiter und max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien das arithmetische Mittel gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert.
3. Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 2 Projektmitarbeiter und max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien das arithmetische Mittel gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert.
4. Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
4. Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
5. Änderungen in der EEE oder den weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
6. Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
7. Die Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „VgV-Verfahren_Jeremia_Arch“ gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig.
7. Die Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „VgV-Verfahren_Jeremia_Arch“ gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig.
8. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 22.05.2017 bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle (Dr. Szamatolski + Partner GbR, E-Mail: vergabe@szpartner.de) zu erfragen. Die Anfragen und Antworten werden anonymisiert unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 2) kontinuierlich veröffentlicht.
8. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 22.05.2017 bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle (Dr. Szamatolski + Partner GbR, E-Mail: vergabe@szpartner.de) zu erfragen. Die Anfragen und Antworten werden anonymisiert unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 2) kontinuierlich veröffentlicht.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Bewerbergemeinschaften, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
10. Bewerbergemeinschaften, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als NU. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als NU. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Geschäftsstelle Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Frist GWB; 4. Teil § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 wird hingewiesen. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 085-166047 (2017-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wurden Architektenleistungen für die Sanierung und den Umbau des bestehenden Gemeindezentrums aus den 1960er Jahren vergeben. Hierzu gehören die energetische Hüllensanierung, die Sanierung der Innenräume und Umbauten an und in der Kirche sowie die Sanierung des Kirchturms. In Teilen erfolgt eine Umnutzung von bisher gemeindlich genutzten Räumen zur Kita, zudem sollen ein Foyer und Räume für die Kita als Anbau an das vorhandene Gebäude neu errichtet werden. Dadurch wird die bestehende Kita von 65 auf bis zu 150 Plätze erweitert. Die kirchlichen Räume sollen auch stärker für quartiersbezogene und öffentliche Nutzungen zur Verfügung stehen. Bestandteil der Sanierung ist auch die grundlegende Erneuerung der Haustechnik.
Die Maßnahmen werden über das Programm Stadtumbau West und das Kita-Ausbauprogramm gefördert mit den Zielen, zusätzliche Kitaplätze zu schaffen und die Energieeffizienz deutlich zu steigern.
Es wurden Architektenleistungen für die Sanierung und den Umbau des bestehenden Gemeindezentrums aus den 1960er Jahren vergeben. Hierzu gehören die energetische Hüllensanierung, die Sanierung der Innenräume und Umbauten an und in der Kirche sowie die Sanierung des Kirchturms. In Teilen erfolgt eine Umnutzung von bisher gemeindlich genutzten Räumen zur Kita, zudem sollen ein Foyer und Räume für die Kita als Anbau an das vorhandene Gebäude neu errichtet werden. Dadurch wird die bestehende Kita von 65 auf bis zu 150 Plätze erweitert. Die kirchlichen Räume sollen auch stärker für quartiersbezogene und öffentliche Nutzungen zur Verfügung stehen. Bestandteil der Sanierung ist auch die grundlegende Erneuerung der Haustechnik.
Die Maßnahmen werden über das Programm Stadtumbau West und das Kita-Ausbauprogramm gefördert mit den Zielen, zusätzliche Kitaplätze zu schaffen und die Energieeffizienz deutlich zu steigern.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, Abau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung).
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, Abau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wurden Architektenleistungen für die Sanierung und den Umbau des bestehenden Gemeindezentrums aus den 1960er Jahren vergeben. Hierzu gehören die energetische Hüllensanierung, die Sanierung der Innenräume und Umbauten an und in der Kirche sowie die Sanierung des Kirchturms. In Teilen erfolgt eine Umnutzung von bisher gemeindlich genutzten Räumen zur Kita, zudem sollen ein Foyer und Räume für die Kita als Anbau an das vorhandene Gebäude neu errichtet werden. Dadurch wird die bestehende Kita von 65 auf bis zu 150 Plätze erweitert. Die kirchlichen Räume sollen auch stärker für quartiersbezogene und öffentliche Nutzungen zur Verfügung stehen. Bestandteil der Sanierung ist auch die grundlegende Erneuerung der Haustechnik.
Es wurden Architektenleistungen für die Sanierung und den Umbau des bestehenden Gemeindezentrums aus den 1960er Jahren vergeben. Hierzu gehören die energetische Hüllensanierung, die Sanierung der Innenräume und Umbauten an und in der Kirche sowie die Sanierung des Kirchturms. In Teilen erfolgt eine Umnutzung von bisher gemeindlich genutzten Räumen zur Kita, zudem sollen ein Foyer und Räume für die Kita als Anbau an das vorhandene Gebäude neu errichtet werden. Dadurch wird die bestehende Kita von 65 auf bis zu 150 Plätze erweitert. Die kirchlichen Räume sollen auch stärker für quartiersbezogene und öffentliche Nutzungen zur Verfügung stehen. Bestandteil der Sanierung ist auch die grundlegende Erneuerung der Haustechnik.
— Modernisierung der bestehenden Kita vor dem Hintergrund aktueller pädagogischer Konzepte in Verbindung mit der Umnutzung des Gemeindesaals und weiterer bisher gemeindlich genutzter Räume,
— Steigerung der Energieeffizienz durch energetische Sanierung der Gebäudehülle und der Erneuerung der Haustechnik sowie der Modernisierung der Heizungsanlage des Gemeindezentrums,
Große Teile der Außenhülle sind energetisch noch in der Beschaffenheit der Bauerstellung. Lediglich an den Hüllflächen des Wohntraktes (nicht Gegenstand dieses Vorhabens) und der Kita wurden 2009 punktuell energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, z.B. wurden einzelne Fensterelemente ausgetauscht. Die Haustechnik muss grundlegend erneuert werden. Die baulichen Eingriffe in die innere Struktur beschränken sich auf das Wesentliche.
Große Teile der Außenhülle sind energetisch noch in der Beschaffenheit der Bauerstellung. Lediglich an den Hüllflächen des Wohntraktes (nicht Gegenstand dieses Vorhabens) und der Kita wurden 2009 punktuell energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, z.B. wurden einzelne Fensterelemente ausgetauscht. Die Haustechnik muss grundlegend erneuert werden. Die baulichen Eingriffe in die innere Struktur beschränken sich auf das Wesentliche.
Gemäß vorliegender Kostenschätzung sind insgesamt Kosten in Höhe von 2 904 000 EUR veranschlagt (ohne KG 200, 500, 600). Die Kosten der KG 300 und 400 belaufen sich insgesamt auf 2 235 000 EUR (jeweils inkl. Mwst.). Die anrechenbaren Kosten werden erst mit der geprüften BPU verbindlich.
Gemäß vorliegender Kostenschätzung sind insgesamt Kosten in Höhe von 2 904 000 EUR veranschlagt (ohne KG 200, 500, 600). Die Kosten der KG 300 und 400 belaufen sich insgesamt auf 2 235 000 EUR (jeweils inkl. Mwst.). Die anrechenbaren Kosten werden erst mit der geprüften BPU verbindlich.
Fertigstellung VPU (ggf.): 30.7.2017.
Fertigstellung BPU: 15.9.2017.
Baubeginn: Mitte 2018.
Fertigstellung und Übergabe: 30.6.2020.
Honorarschlussrechnungslegung: 30.9.2020.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Efre
Zusätzliche Informationen:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, Abau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, Abau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-19 📅
Quelle: OJS 2018/S 026-057245 (2018-02-06)