Arzneimittelverträge mit Beitrittsoption

Barmer Ersatzkasse

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellrechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: 0070-RVBEITR.27-2017
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellrechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer Ersatzkasse
Postanschrift: Lichtscheider Str. 89
Postleitzahl: 42285
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: https://www.rabattvertraege.barmer.de/ 🌏
E-Mail: rabattvertraege@barmer.de 📧
URL der Dokumente: https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/index.jsp?TenderTypeID=BARMER 🌏
URL der Teilnahme: https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/index.jsp?TenderTypeID=BARMER 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-20 📅
Datum des Beginns: 2017-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 180-368347
ABl. S-Ausgabe: 180

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Capecitabin
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Capecitabin enthalten.
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerungsoption um 3 Monate bis 31.12.2019.
Bezeichnung des Loses: Emtricitabin und Tenofovir disoproxil
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die die Wirkstoffkombination Emtricitabin und Tenofovir disoproxil enthalten.
Bezeichnung des Loses: Rituximab
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Rituximab enthalten.
Bezeichnung des Loses: Tenofovir disoproxil
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Tenofovir disoproxil enthalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vervollständigte und unterschriebene Eigenerklärung (Anlage E1) zur Zuverlässigkeit.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Barmer Ersatzkasse, Abt. Verordnete Leistungen
Adresse des Käuferprofils: https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/index.jsp?TenderTypeID=BARMER 🌏
Dokumente URL: https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/index.jsp?TenderTypeID=BARMER 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Bonn
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 180-368347 (2017-09-15)