Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Asylbewerbern
Der Landkreis München muss nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 AufnG Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, in den 29 Gemeinden des Landkreises unterbringen. Für das Jahr 2017 wird von einer Prognose von 4 500 unterzubringenden Asylsuchenden und Flüchtlingen ausgegangen. Für diesen Personenkreis sucht der Landkreis Anbieter, welche die soziale Beratung und Betreuung der Unterzubringenden sicherstellen. Eine Vollzeitkraft betreut 150 Asylsuchende und solange eine Ausnahmeregelung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) gilt, auch anerkannte Flüchtlinge im Übergang zum Leistungsbezug nach SGB II. Der Anbieter verpflichtet sich, sich auf die Förderung der Asylsozialberatungsrichtlinie des StMAS mit den geltenden Modalitäten zu bewerben. Die zu erbringende Leistung lässt sich in folgende Aufgabengebiete unterteilen:
— Beratung der Zielgruppe zu allen sozialen Fragen und Anliegen;
— Betreuung während des Asylverfahrens und bis auf weiteres im Jahr 2017 im Übergang zum SGB II;
— Zusammenarbeit mit den Gemeinden, dem Landratsamt München, den ehrenamtlichen Helfern und Helferkreisen und mit dem Sicherheitsdienst in der Unterkunft;
— Vernetzung mit relevanten sozialen Einrichtungen, Vereinen etc.;
— Verwaltung, Falldokumentation;
— Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung zwischen Unterkunft und Nachbarschaft.
Bei Vertragsschluss wird der Personalbedarf von der Kapazität der Betreuungsplätze in den Unterkünften abgeleitet. Dabei wird auf eine Prognose von 4.500 Asylbewerbern und Flüchtlingen abgestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2017-04-12
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Auftragsbekanntmachung
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2017-07-11
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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