Der Landkreis München muss nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 AufnG Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, in den 29 Gemeinden des Landkreises unterbringen. Für das Jahr 2017 wird von einer Prognose von 4 500 unterzubringenden Asylsuchenden und Flüchtlingen ausgegangen. Für diesen Personenkreis sucht der Landkreis Anbieter, welche die soziale Beratung und Betreuung der Unterzubringenden sicherstellen. Eine Vollzeitkraft betreut 150 Asylsuchende und solange eine Ausnahmeregelung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) gilt, auch anerkannte Flüchtlinge im Übergang zum Leistungsbezug nach SGB II. Der Anbieter verpflichtet sich, sich auf die Förderung der Asylsozialberatungsrichtlinie des StMAS mit den geltenden Modalitäten zu bewerben. Die zu erbringende Leistung lässt sich in folgende Aufgabengebiete unterteilen: — Beratung der Zielgruppe zu allen sozialen Fragen und Anliegen; — Betreuung während des Asylverfahrens und bis auf weiteres im Jahr 2017 im Übergang zum SGB II; — Zusammenarbeit mit den Gemeinden, dem Landratsamt München, den ehrenamtlichen Helfern und Helferkreisen und mit dem Sicherheitsdienst in der Unterkunft; — Vernetzung mit relevanten sozialen Einrichtungen, Vereinen etc.; — Verwaltung, Falldokumentation; — Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung zwischen Unterkunft und Nachbarschaft. Bei Vertragsschluss wird der Personalbedarf von der Kapazität der Betreuungsplätze in den Unterkünften abgeleitet. Dabei wird auf eine Prognose von 4.500 Asylbewerbern und Flüchtlingen abgestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens
Menge oder Umfang:
Los 1 „Würmtal“ (Gräfelfing, Planegg und Neuried): prognostizierte Kapazität von 432 BetreuungsplätzenLos 2 „Isartal“ (Pullach, Grünwald, Baierbrunn, Schäftlarn und Straßlach- Dingharting): prognostizierte Kapazität von 428 BetreuungsplätzenLos 3 „LK-Süd“ (Putzbrunn, Ottobrunn, Hohenbrunn, Taufkirchen, Höhenkirchen- Siegertsbrunn, Brunnthal, Oberhaching und Sauerlach, Aying): prognostizierte Kapazität von 1279 BetreuungsplätzenLos 4 „LK-Mitte“ (Neubiberg, Unterhaching): prognostizierte Kapazität von 508 BetreuungsplätzenLos 5 „LK-Südost“ (Haar und Grasbrunn): prognostizierte Kapazität von 360 BetreuungsplätzenLos 6 „LK-Ost“ (Unterföhring, Kirchheim, Aschheim und Feldkirchen): prognostizierte Kapazität von 528 BetreuungsplätzenLos 7 „LK-Nord“ (Ismaning, Garching, Oberschleißheim und Unterschleißheim): prognostizierte Kapazität von 964 BetreuungsplätzenBei der „prognostizierten Kapazität“ wird auf die Prognose von 4.500 Asylbewerbern und Flüchtlingen abgestellt.
Los 1 „Würmtal“ (Gräfelfing, Planegg und Neuried): prognostizierte Kapazität von 432 BetreuungsplätzenLos 2 „Isartal“ (Pullach, Grünwald, Baierbrunn, Schäftlarn und Straßlach- Dingharting): prognostizierte Kapazität von 428 BetreuungsplätzenLos 3 „LK-Süd“ (Putzbrunn, Ottobrunn, Hohenbrunn, Taufkirchen, Höhenkirchen- Siegertsbrunn, Brunnthal, Oberhaching und Sauerlach, Aying): prognostizierte Kapazität von 1279 BetreuungsplätzenLos 4 „LK-Mitte“ (Neubiberg, Unterhaching): prognostizierte Kapazität von 508 BetreuungsplätzenLos 5 „LK-Südost“ (Haar und Grasbrunn): prognostizierte Kapazität von 360 BetreuungsplätzenLos 6 „LK-Ost“ (Unterföhring, Kirchheim, Aschheim und Feldkirchen): prognostizierte Kapazität von 528 BetreuungsplätzenLos 7 „LK-Nord“ (Ismaning, Garching, Oberschleißheim und Unterschleißheim): prognostizierte Kapazität von 964 BetreuungsplätzenBei der „prognostizierten Kapazität“ wird auf die Prognose von 4.500 Asylbewerbern und Flüchtlingen abgestellt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
— Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.landkreis-muenchen.de/verwaltung-buergerservice-politik-wahlen/landratsamtmuenchen/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen/
— weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle,
— Angebote sind einzureichen an die oben genannte Kontaktstelle,
— Anfragen sind ausschließlich per Post, Telefax oder per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zustellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder bei der in I.1) genannten Stelle werden nicht entgegengenommen,
— der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber innerhalb der Angebotsfrist unverzüglich per Post, Fax oder E-Mail unter I.1) genannten Kontaktstelle darauf hinzuweisen (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb der Angebotsfrist, 6 Tage vor Ablauf derselben, per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Vergabeverfahrens an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu senden (Zugangsrisiko beim Bieter),
— für alle Interessenten relevante Antworten auf Hinweise und Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg unter der Internetadresse www.landkreis-muenchen.de/verwaltung-buergerservice-politikwahlen/landratsamt-muenchen/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen/ wie die ursprünglichenVergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten und Bieter sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
Die Bindefrist wurde so lange terminiert, da für die Auftragserteilung der Beschluss eines Gremiums erforderlich ist.
— weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle,
— Angebote sind einzureichen an die oben genannte Kontaktstelle,
— Anfragen sind ausschließlich per Post, Telefax oder per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zustellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder bei der in I.1) genannten Stelle werden nicht entgegengenommen,
— der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber innerhalb der Angebotsfrist unverzüglich per Post, Fax oder E-Mail unter I.1) genannten Kontaktstelle darauf hinzuweisen (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb der Angebotsfrist, 6 Tage vor Ablauf derselben, per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Vergabeverfahrens an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu senden (Zugangsrisiko beim Bieter),
— für alle Interessenten relevante Antworten auf Hinweise und Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg unter der Internetadresse www.landkreis-muenchen.de/verwaltung-buergerservice-politikwahlen/landratsamt-muenchen/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen/ wie die ursprünglichenVergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten und Bieter sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
Die Bindefrist wurde so lange terminiert, da für die Auftragserteilung der Beschluss eines Gremiums erforderlich ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis München muss nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 AufnG Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, in den 29 Gemeinden des Landkreises unterbringen. Für das Jahr 2017 wird von einer Prognose von 4 500 unterzubringenden Asylsuchenden und Flüchtlingen ausgegangen. Für diesen Personenkreis sucht der Landkreis Anbieter, welche die soziale Beratung und Betreuung der Unterzubringenden sicherstellen. Eine Vollzeitkraft betreut 150 Asylsuchende und solange eine Ausnahmeregelung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) gilt, auch anerkannte Flüchtlinge im Übergang zum Leistungsbezug nach SGB II. Der Anbieter verpflichtet sich, sich auf die Förderung der Asylsozialberatungsrichtlinie des StMAS mit den geltenden Modalitäten zu bewerben. Die zu erbringende Leistung lässt sich in folgende Aufgabengebiete unterteilen:
Der Landkreis München muss nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 AufnG Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, in den 29 Gemeinden des Landkreises unterbringen. Für das Jahr 2017 wird von einer Prognose von 4 500 unterzubringenden Asylsuchenden und Flüchtlingen ausgegangen. Für diesen Personenkreis sucht der Landkreis Anbieter, welche die soziale Beratung und Betreuung der Unterzubringenden sicherstellen. Eine Vollzeitkraft betreut 150 Asylsuchende und solange eine Ausnahmeregelung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) gilt, auch anerkannte Flüchtlinge im Übergang zum Leistungsbezug nach SGB II. Der Anbieter verpflichtet sich, sich auf die Förderung der Asylsozialberatungsrichtlinie des StMAS mit den geltenden Modalitäten zu bewerben. Die zu erbringende Leistung lässt sich in folgende Aufgabengebiete unterteilen:
— Beratung der Zielgruppe zu allen sozialen Fragen und Anliegen;
— Betreuung während des Asylverfahrens und bis auf weiteres im Jahr 2017 im Übergang zum SGB II;
— Zusammenarbeit mit den Gemeinden, dem Landratsamt München, den ehrenamtlichen Helfern und Helferkreisen und mit dem Sicherheitsdienst in der Unterkunft;
— Vernetzung mit relevanten sozialen Einrichtungen, Vereinen etc.;
— Verwaltung, Falldokumentation;
— Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung zwischen Unterkunft und Nachbarschaft.
Bei Vertragsschluss wird der Personalbedarf von der Kapazität der Betreuungsplätze in den Unterkünften abgeleitet. Dabei wird auf eine Prognose von 4.500 Asylbewerbern und Flüchtlingen abgestellt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1 „Würmtal“ (Gräfelfing, Planegg und Neuried): prognostizierte Kapazität von 432 Betreuungsplätzen
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt München hat derzeit rund 2850 Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind und rund 970 anerkannte Flüchtlinge in dezentralen Unterkünften nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 AufnG in den 29 Gemeinden des Landkreises untergebracht. Da das Landratsamt München entsprechend seiner Aufnahmequote nach Art. 3 Abs. 2 DVAsyl noch weitere Asylbewerber aufnehmen muss, wird die soziale Beratung und Betreuung von dezentral untergebrachten Ausländern, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, für den Zeitraum über drei Jahre ausgeschrieben. Für das Jahr 2017 geht der Landkreis von einer Prognose von rund 4500 unterzubringenden Asylbewerbern und Flüchtlingen…
… aus.Die Betreuung dieser Personen erfolgt derzeit durch Mitarbeiter/-innen des Landratsamts München und der freien Wohlfahrtsverbände im Rahmen der Asylsozialberatungsrichtlinie (AsylSozBR) vom 08.03.2016, Az. V 5/6746.01-1/13. Ab Beginn der Vertragslaufzeit werden die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts betreuten Asylbewerber in einem angemessenem und individuell vereinbarten Übergangszeitraum in die Betreuung der Mitarbeiter/-innen der freien Wohlfahrtsverbände übergehen. Die Betreuung der Asylbewerber im Landkreis München wird zukünftig ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Wohlfahrtsverbände durchgeführt.Der Landkreis München sucht für diese Maßnahme (einen) Träger, der/die Erfahrung in der Beratung und Betreuung dieses Personenkreises hat bzw. haben. Da die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und ehrenamtlich tätigen Bürgern vor Ort für eine gute Beratung und Betreuung wichtig ist, soll/sollen der/die Träger auch im Landkreis München gut vernetzt sein.Ziel der Betreuung ist es, Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind, Hilfen und Unterstützung in Form von Beratung und Begleitung anzubieten, um sich im Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland mit seinen kulturellen Werten und Normen zurecht zu finden. Die lösungsorientierte Unterstützung seitens der Sozialbetreuung unterliegt dem Gedanken der „Hilfe zur Selbsthilfe“ und soll dem Klientel Partizipation an seinem Lebensumfeld ermöglichen.Zur Ausreise verpflichtete Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, sind auf entsprechende Hilfsangebote im Freistaat Bayern wie z.B. Rückkehrberatungsstellen und die Bund-/ Länderprogramme REAG (Reisebeihilfen) und GARP (Startbeihilfen) für eine freiwillige Rückkehroder Weiterwanderung hinzuweisen.Die Ausführung der Dienstleistung erstreckt sich auf die in der jeweiligen Region bzw. dem jeweiligen Los aufgeführten Gemeinden des Landkreises München. Die Dienstleistung ist entweder in den Beratungsbüros vor Ort in den Unterkünften oder in Beratungsbüros in der Nähe der Unterkünfte sicherzustellen. Dezentrale Häuser und Wohnungen sind bedarfsgerecht anzufahren, wobei auch hier eine zentrale Beratungsstelle in der Nähe sichergestellt sein muss.Durch eine/einen Sozialberater/-in sind 150 Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und vom Landratsamt München dezentral im Landkreis München untergebracht sind, zu beraten und zu betreuen. Für das Jahr 2017 gilt eine von dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Integration (StMAS) am 09.12.2016 erlassene Übergangsregelung, dass auch anerkannte Flüchtlinge mit beraten und betreut werden können. Dieser Personenkreis ist daher durch die Sozialberater/-innen mit zu betreuen. Sollte diese Ausnahmeregelung durch das StMAS aufgehoben werden, ist der Leistungsumfang an dem zu betreuenden Personenkreis dementsprechend anzupassen.Bei Vertragsabschluss wird der Personalbedarf von der derzeitigen Kapazität der Betreuungsplätze in den Unterkünften abgeleitet.
… aus.
Die Betreuung dieser Personen erfolgt derzeit durch Mitarbeiter/-innen des Landratsamts München und der freien Wohlfahrtsverbände im Rahmen der Asylsozialberatungsrichtlinie (AsylSozBR) vom 08.03.2016, Az. V 5/6746.01-1/13. Ab Beginn der Vertragslaufzeit werden die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts betreuten Asylbewerber in einem angemessenem und individuell vereinbarten Übergangszeitraum in die Betreuung der Mitarbeiter/-innen der freien Wohlfahrtsverbände übergehen. Die Betreuung der Asylbewerber im Landkreis München wird zukünftig ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Wohlfahrtsverbände durchgeführt.
Die Betreuung dieser Personen erfolgt derzeit durch Mitarbeiter/-innen des Landratsamts München und der freien Wohlfahrtsverbände im Rahmen der Asylsozialberatungsrichtlinie (AsylSozBR) vom 08.03.2016, Az. V 5/6746.01-1/13. Ab Beginn der Vertragslaufzeit werden die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts betreuten Asylbewerber in einem angemessenem und individuell vereinbarten Übergangszeitraum in die Betreuung der Mitarbeiter/-innen der freien Wohlfahrtsverbände übergehen. Die Betreuung der Asylbewerber im Landkreis München wird zukünftig ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Wohlfahrtsverbände durchgeführt.
Der Landkreis München sucht für diese Maßnahme (einen) Träger, der/die Erfahrung in der Beratung und Betreuung dieses Personenkreises hat bzw. haben. Da die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und ehrenamtlich tätigen Bürgern vor Ort für eine gute Beratung und Betreuung wichtig ist, soll/sollen der/die Träger auch im Landkreis München gut vernetzt sein.
Der Landkreis München sucht für diese Maßnahme (einen) Träger, der/die Erfahrung in der Beratung und Betreuung dieses Personenkreises hat bzw. haben. Da die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und ehrenamtlich tätigen Bürgern vor Ort für eine gute Beratung und Betreuung wichtig ist, soll/sollen der/die Träger auch im Landkreis München gut vernetzt sein.
Ziel der Betreuung ist es, Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind, Hilfen und Unterstützung in Form von Beratung und Begleitung anzubieten, um sich im Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland mit seinen kulturellen Werten und Normen zurecht zu finden. Die lösungsorientierte Unterstützung seitens der Sozialbetreuung unterliegt dem Gedanken der „Hilfe zur Selbsthilfe“ und soll dem Klientel Partizipation an seinem Lebensumfeld ermöglichen.
Ziel der Betreuung ist es, Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind, Hilfen und Unterstützung in Form von Beratung und Begleitung anzubieten, um sich im Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland mit seinen kulturellen Werten und Normen zurecht zu finden. Die lösungsorientierte Unterstützung seitens der Sozialbetreuung unterliegt dem Gedanken der „Hilfe zur Selbsthilfe“ und soll dem Klientel Partizipation an seinem Lebensumfeld ermöglichen.
Zur Ausreise verpflichtete Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, sind auf entsprechende Hilfsangebote im Freistaat Bayern wie z.B. Rückkehrberatungsstellen und die Bund-/ Länderprogramme REAG (Reisebeihilfen) und GARP (Startbeihilfen) für eine freiwillige Rückkehr
Zur Ausreise verpflichtete Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, sind auf entsprechende Hilfsangebote im Freistaat Bayern wie z.B. Rückkehrberatungsstellen und die Bund-/ Länderprogramme REAG (Reisebeihilfen) und GARP (Startbeihilfen) für eine freiwillige Rückkehr
oder Weiterwanderung hinzuweisen.
Die Ausführung der Dienstleistung erstreckt sich auf die in der jeweiligen Region bzw. dem jeweiligen Los aufgeführten Gemeinden des Landkreises München. Die Dienstleistung ist entweder in den Beratungsbüros vor Ort in den Unterkünften oder in Beratungsbüros in der Nähe der Unterkünfte sicherzustellen. Dezentrale Häuser und Wohnungen sind bedarfsgerecht anzufahren, wobei auch hier eine zentrale Beratungsstelle in der Nähe sichergestellt sein muss.
Die Ausführung der Dienstleistung erstreckt sich auf die in der jeweiligen Region bzw. dem jeweiligen Los aufgeführten Gemeinden des Landkreises München. Die Dienstleistung ist entweder in den Beratungsbüros vor Ort in den Unterkünften oder in Beratungsbüros in der Nähe der Unterkünfte sicherzustellen. Dezentrale Häuser und Wohnungen sind bedarfsgerecht anzufahren, wobei auch hier eine zentrale Beratungsstelle in der Nähe sichergestellt sein muss.
Durch eine/einen Sozialberater/-in sind 150 Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und vom Landratsamt München dezentral im Landkreis München untergebracht sind, zu beraten und zu betreuen. Für das Jahr 2017 gilt eine von dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Integration (StMAS) am 09.12.2016 erlassene Übergangsregelung, dass auch anerkannte Flüchtlinge mit beraten und betreut werden können. Dieser Personenkreis ist daher durch die Sozialberater/-innen mit zu betreuen. Sollte diese Ausnahmeregelung durch das StMAS aufgehoben werden, ist der Leistungsumfang an dem zu betreuenden Personenkreis dementsprechend anzupassen.
Durch eine/einen Sozialberater/-in sind 150 Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und vom Landratsamt München dezentral im Landkreis München untergebracht sind, zu beraten und zu betreuen. Für das Jahr 2017 gilt eine von dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Integration (StMAS) am 09.12.2016 erlassene Übergangsregelung, dass auch anerkannte Flüchtlinge mit beraten und betreut werden können. Dieser Personenkreis ist daher durch die Sozialberater/-innen mit zu betreuen. Sollte diese Ausnahmeregelung durch das StMAS aufgehoben werden, ist der Leistungsumfang an dem zu betreuenden Personenkreis dementsprechend anzupassen.
Bei Vertragsabschluss wird der Personalbedarf von der derzeitigen Kapazität der Betreuungsplätze in den Unterkünften abgeleitet.
Menge oder Umfang: Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Asylbewerbern: prognostizierte Kapazität von 432 Betreuungsplätzen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2 „Isartal“ (Pullach, Grünwald, Baierbrunn, Schäftlarn und Straßlach- Dingharting): prognostizierte Kapazität von 428 Betreuungsplätzen
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt München hat derzeit rund 2850 Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind und rund 970 anerkannte Flüchtlinge in dezentralen Unterkünften nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 AufnG in den 29 Gemeinden des Landkreises untergebracht. Da das Landratsamt München entsprechend seiner Aufnahmequote nach Art. 3 Abs. 2 DVAsyl noch weitere Asylbewerber aufnehmen muss, wird die soziale Beratung und Betreuung von dezentral untergebrachten Ausländern, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, für den Zeitraum über drei Jahre ausgeschrieben. Für das Jahr 2017 geht der Landkreis von einer Prognose von rund 4500 unterzubringenden Asylbewerbern und Flüchtlingen aus.Die Betreuung dieser Personen erfolgt derzeit durch Mitarbeiter/-innen des Landratsamts München und der freien Wohlfahrtsverbände im Rahmen der Asylsozialberatungsrichtlinie (AsylSozBR) vom 8.3.2016, Az. V 5/6746.01-1/13. Ab Beginn der Vertragslaufzeit werden die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts betreuten Asylbewerber in einem angemessenem und individuell vereinbarten Übergangszeitraum in die Betreuung der Mitarbeiter/-innen der freien Wohlfahrtsverbände übergehen. Die Betreuung der Asylbewerber im Landkreis München wird zukünftig ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Wohlfahrtsverbände durchgeführt.Der Landkreis München sucht für diese Maßnahme (einen) Träger, der/die Erfahrung in der Beratung und Betreuung dieses Personenkreises hat bzw. haben. Da die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und ehrenamtlich tätigen Bürgern vor Ort für eine gute Beratung und Betreuung wichtig ist, soll/sollen der/die Träger auch im Landkreis München gut vernetzt sein.Ziel der Betreuung ist es, Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind, Hilfen und Unterstützung in Form von Beratung und Begleitung anzubieten, um sich im Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland mit seinen kulturellen Werten und Normen zurecht zu finden. Die lösungsorientierte Unterstützung seitens der Sozialbetreuung unterliegt dem Gedanken der „Hilfe zur Selbsthilfe“ und soll dem Klientel Partizipation an seinem Lebensumfeld ermöglichen.Zur Ausreise verpflichtete Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, sind auf entsprechende Hilfsangebote im Freistaat Bayern wie z.B. Rückkehrberatungsstellen und die Bund-/ Länderprogramme REAG (Reisebeihilfen) und GARP (Startbeihilfen) für eine freiwillige Rückkehroder Weiterwanderung hinzuweisen.Die Ausführung der Dienstleistung erstreckt sich auf die in der jeweiligen Region bzw. dem jeweiligen Los aufgeführten Gemeinden des Landkreises München. Die Dienstleistung ist entweder in den Beratungsbüros vor Ort in den Unterkünften oder in Beratungsbüros in der Nähe der Unterkünfte sicherzustellen. Dezentrale Häuser und Wohnungen sind bedarfsgerecht anzufahren, wobei auch hier eine zentrale Beratungsstelle in der Nähe sichergestellt sein muss.Durch eine/einen Sozialberater/-in sind 150 Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und vom Landratsamt München dezentral im Landkreis München untergebracht sind, zu beraten und zu betreuen. Für das Jahr 2017 gilt eine von dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Integration (StMAS) am 09.12.2016 erlassene Übergangsregelung, dass auch anerkannte Flüchtlinge mit beraten und betreut werden können. Dieser Personenkreis ist daher durch die Sozialberater/-innen mit zu betreuen. Sollte diese Ausnahmeregelung durch das StMAS aufgehoben werden, ist der Leistungsumfang an dem zu betreuenden Personenkreis dementsprechend anzupassen.Bei Vertragsabschluss wird der Personalbedarf von der derzeitigen Kapazität der Betreuungsplätze in den Unterkünften abgeleitet.
Das Landratsamt München hat derzeit rund 2850 Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind und rund 970 anerkannte Flüchtlinge in dezentralen Unterkünften nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 AufnG in den 29 Gemeinden des Landkreises untergebracht. Da das Landratsamt München entsprechend seiner Aufnahmequote nach Art. 3 Abs. 2 DVAsyl noch weitere Asylbewerber aufnehmen muss, wird die soziale Beratung und Betreuung von dezentral untergebrachten Ausländern, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, für den Zeitraum über drei Jahre ausgeschrieben. Für das Jahr 2017 geht der Landkreis von einer Prognose von rund 4500 unterzubringenden Asylbewerbern und Flüchtlingen aus.Die Betreuung dieser Personen erfolgt derzeit durch Mitarbeiter/-innen des Landratsamts München und der freien Wohlfahrtsverbände im Rahmen der Asylsozialberatungsrichtlinie (AsylSozBR) vom 8.3.2016, Az. V 5/6746.01-1/13. Ab Beginn der Vertragslaufzeit werden die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts betreuten Asylbewerber in einem angemessenem und individuell vereinbarten Übergangszeitraum in die Betreuung der Mitarbeiter/-innen der freien Wohlfahrtsverbände übergehen. Die Betreuung der Asylbewerber im Landkreis München wird zukünftig ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Wohlfahrtsverbände durchgeführt.Der Landkreis München sucht für diese Maßnahme (einen) Träger, der/die Erfahrung in der Beratung und Betreuung dieses Personenkreises hat bzw. haben. Da die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und ehrenamtlich tätigen Bürgern vor Ort für eine gute Beratung und Betreuung wichtig ist, soll/sollen der/die Träger auch im Landkreis München gut vernetzt sein.Ziel der Betreuung ist es, Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind, Hilfen und Unterstützung in Form von Beratung und Begleitung anzubieten, um sich im Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland mit seinen kulturellen Werten und Normen zurecht zu finden. Die lösungsorientierte Unterstützung seitens der Sozialbetreuung unterliegt dem Gedanken der „Hilfe zur Selbsthilfe“ und soll dem Klientel Partizipation an seinem Lebensumfeld ermöglichen.Zur Ausreise verpflichtete Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, sind auf entsprechende Hilfsangebote im Freistaat Bayern wie z.B. Rückkehrberatungsstellen und die Bund-/ Länderprogramme REAG (Reisebeihilfen) und GARP (Startbeihilfen) für eine freiwillige Rückkehroder Weiterwanderung hinzuweisen.Die Ausführung der Dienstleistung erstreckt sich auf die in der jeweiligen Region bzw. dem jeweiligen Los aufgeführten Gemeinden des Landkreises München. Die Dienstleistung ist entweder in den Beratungsbüros vor Ort in den Unterkünften oder in Beratungsbüros in der Nähe der Unterkünfte sicherzustellen. Dezentrale Häuser und Wohnungen sind bedarfsgerecht anzufahren, wobei auch hier eine zentrale Beratungsstelle in der Nähe sichergestellt sein muss.Durch eine/einen Sozialberater/-in sind 150 Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und vom Landratsamt München dezentral im Landkreis München untergebracht sind, zu beraten und zu betreuen. Für das Jahr 2017 gilt eine von dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Integration (StMAS) am 09.12.2016 erlassene Übergangsregelung, dass auch anerkannte Flüchtlinge mit beraten und betreut werden können. Dieser Personenkreis ist daher durch die Sozialberater/-innen mit zu betreuen. Sollte diese Ausnahmeregelung durch das StMAS aufgehoben werden, ist der Leistungsumfang an dem zu betreuenden Personenkreis dementsprechend anzupassen.Bei Vertragsabschluss wird der Personalbedarf von der derzeitigen Kapazität der Betreuungsplätze in den Unterkünften abgeleitet.
Die Betreuung dieser Personen erfolgt derzeit durch Mitarbeiter/-innen des Landratsamts München und der freien Wohlfahrtsverbände im Rahmen der Asylsozialberatungsrichtlinie (AsylSozBR) vom 8.3.2016, Az. V 5/6746.01-1/13. Ab Beginn der Vertragslaufzeit werden die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts betreuten Asylbewerber in einem angemessenem und individuell vereinbarten Übergangszeitraum in die Betreuung der Mitarbeiter/-innen der freien Wohlfahrtsverbände übergehen. Die Betreuung der Asylbewerber im Landkreis München wird zukünftig ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Wohlfahrtsverbände durchgeführt.
Die Betreuung dieser Personen erfolgt derzeit durch Mitarbeiter/-innen des Landratsamts München und der freien Wohlfahrtsverbände im Rahmen der Asylsozialberatungsrichtlinie (AsylSozBR) vom 8.3.2016, Az. V 5/6746.01-1/13. Ab Beginn der Vertragslaufzeit werden die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts betreuten Asylbewerber in einem angemessenem und individuell vereinbarten Übergangszeitraum in die Betreuung der Mitarbeiter/-innen der freien Wohlfahrtsverbände übergehen. Die Betreuung der Asylbewerber im Landkreis München wird zukünftig ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Wohlfahrtsverbände durchgeführt.
Menge oder Umfang: Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Asylbewerbern: prognostizierte Kapazität von 428 Betreuungsplätzen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3 „LK-Süd“ (Putzbrunn, Ottobrunn, Hohenbrunn, Taufkirchen, Höhenkirchen- Siegertsbrunn, Brunnthal, Oberhaching und Sauerlach, Aying): prognostizierte Kapazität von 1279 Betreuungsplätzen
Menge oder Umfang: Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Asylbewerbern: prognostizierte Kapazität von 1279 Betreuungsplätzen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4 „LK-Mitte“ (Neubiberg, Unterhaching): prognostizierte Kapazität von 508 Betreuungsplätzen
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt München hat derzeit rund 2850 Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind und rund 970 anerkannte Flüchtlinge in dezentralen Unterkünften nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 AufnG in den 29 Gemeinden des Landkreises untergebracht. Da das Landratsamt München entsprechend seiner Aufnahmequote nach Art. 3 Abs. 2 DVAsyl noch weitere Asylbewerber aufnehmen muss, wird die soziale Beratung und Betreuung von dezentral untergebrachten Ausländern, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, für den Zeitraum über drei Jahre ausgeschrieben. Für das Jahr 2017 geht der Landkreis von einer Prognose von rund 4 500 unterzubringenden Asylbewerbern und Flüchtlingen…
… aus.Die Betreuung dieser Personen erfolgt derzeit durch Mitarbeiter/-innen des Landratsamts München und der freien Wohlfahrtsverbände im Rahmen der Asylsozialberatungsrichtlinie (AsylSozBR) vom 8.3.2016, Az. V 5/6746.01-1/13. Ab Beginn der Vertragslaufzeit werden die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts betreuten Asylbewerber in einem angemessenem und individuell vereinbarten Übergangszeitraum in die Betreuung der Mitarbeiter/-innen der freien Wohlfahrtsverbände übergehen. Die Betreuung der Asylbewerber im Landkreis München wird zukünftig ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Wohlfahrtsverbände durchgeführt.Der Landkreis München sucht für diese Maßnahme (einen) Träger, der/die Erfahrung in der Beratung und Betreuung dieses Personenkreises hat bzw. haben. Da die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und ehrenamtlich tätigen Bürgern vor Ort für eine gute Beratung und Betreuung wichtig ist, soll/sollen der/die Träger auch im Landkreis München gut vernetzt sein.Ziel der Betreuung ist es, Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind, Hilfen und Unterstützung in Form von Beratung und Begleitung anzubieten, um sich im Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland mit seinen kulturellen Werten und Normen zurecht zu finden. Die lösungsorientierte Unterstützung seitens der Sozialbetreuung unterliegt dem Gedanken der „Hilfe zur Selbsthilfe“ und soll dem Klientel Partizipation an seinem Lebensumfeld ermöglichen.Zur Ausreise verpflichtete Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, sind auf entsprechende Hilfsangebote im Freistaat Bayern wie z.B. Rückkehrberatungsstellen und die Bund-/ Länderprogramme REAG (Reisebeihilfen) und GARP (Startbeihilfen) für eine freiwillige Rückkehroder Weiterwanderung hinzuweisen.Die Ausführung der Dienstleistung erstreckt sich auf die in der jeweiligen Region bzw. dem jeweiligen Los aufgeführten Gemeinden des Landkreises München. Die Dienstleistung ist entweder in den Beratungsbüros vor Ort in den Unterkünften oder in Beratungsbüros in der Nähe der Unterkünfte sicherzustellen. Dezentrale Häuser und Wohnungen sind bedarfsgerecht anzufahren, wobei auch hier eine zentrale Beratungsstelle in der Nähe sichergestellt sein muss.Durch eine/einen Sozialberater/-in sind 150 Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und vom Landratsamt München dezentral im Landkreis München untergebracht sind, zu beraten und zu betreuen. Für das Jahr 2017 gilt eine von dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Integration (StMAS) am 09.12.2016 erlassene Übergangsregelung, dass auch anerkannte Flüchtlinge mit beraten und betreut werden können. Dieser Personenkreis ist daher durch die Sozialberater/-innen mit zu betreuen. Sollte diese Ausnahmeregelung durch das StMAS aufgehoben werden, ist der Leistungsumfang an dem zu betreuenden Personenkreis dementsprechend anzupassen.Bei Vertragsabschluss wird der Personalbedarf von der derzeitigen Kapazität der Betreuungsplätze in den Unterkünften abgeleitet.
… aus.
Menge oder Umfang: Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Asylbewerbern: prognostizierte Kapazität von 508 Betreuungsplätzen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 5 „LK-Südost“ (Haar und Grasbrunn): prognostizierte Kapazität von 360 Betreuungsplätzen
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt München hat derzeit rund 2850 Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind und rund 970 anerkannte Flüchtlinge in dezentralen Unterkünften nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 AufnG in den 29 Gemeinden des Landkreises untergebracht. Da das Landratsamt München entsprechend seiner Aufnahmequote nach Art. 3 Abs. 2 DVAsyl noch weitere Asylbewerber aufnehmen muss, wird die soziale Beratung und Betreuung von dezentral untergebrachten Ausländern, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, für den Zeitraum über drei Jahre ausgeschrieben. Für das Jahr 2017 geht der Landkreis von einer Prognose von rund 4500 unterzubringenden Asylbewerbern und Flüchtlingen aus.Die Betreuung dieser Personen erfolgt derzeit durch Mitarbeiter/-innen des Landratsamts München und der freien Wohlfahrtsverbände im Rahmen der Asylsozialberatungsrichtlinie (AsylSozBR) vom 8.3.2016, Az. V 5/6746.01-1/13. Ab Beginn der Vertragslaufzeit werden die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts betreuten Asylbewerber in einem angemessenem und individuell vereinbarten Übergangszeitraum in die Betreuung der Mitarbeiter/-innen der freien Wohlfahrtsverbände übergehen. Die Betreuung der Asylbewerber im Landkreis München wird zukünftig ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Wohlfahrtsverbände durchgeführt.Der Landkreis München sucht für diese Maßnahme (einen) Träger, der/die Erfahrung in der Beratung und Betreuung dieses Personenkreises hat bzw. haben. Da die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und ehrenamtlich tätigen Bürgern vor Ort für eine gute Beratung und Betreuung wichtig ist, soll/sollen der/die Träger auch im Landkreis München gut vernetzt sein.Ziel der Betreuung ist es, Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind, Hilfen und Unterstützung in Form von Beratung und Begleitung anzubieten, um sich im Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland mit seinen kulturellen Werten und Normen zurecht zu finden. Die lösungsorientierte Unterstützung seitens der Sozialbetreuung unterliegt dem Gedanken der „Hilfe zur Selbsthilfe“ und soll dem Klientel Partizipation an seinem Lebensumfeld ermöglichen.Zur Ausreise verpflichtete Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, sind auf entsprechende Hilfsangebote im Freistaat Bayern wie z. B. Rückkehrberatungsstellen und die Bund-/ Länderprogramme REAG (Reisebeihilfen) und GARP (Startbeihilfen) für eine freiwillige Rückkehroder Weiterwanderung hinzuweisen.Die Ausführung der Dienstleistung erstreckt sich auf die in der jeweiligen Region bzw. dem jeweiligen Los aufgeführten Gemeinden des Landkreises München. Die Dienstleistung ist entweder in den Beratungsbüros vor Ort in den Unterkünften oder in Beratungsbüros in der Nähe der Unterkünfte sicherzustellen. Dezentrale Häuser und Wohnungen sind bedarfsgerecht anzufahren, wobei auch hier eine zentrale Beratungsstelle in der Nähe sichergestellt sein muss.Durch eine/einen Sozialberater/-in sind 150 Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und vom Landratsamt München dezentral im Landkreis München untergebracht sind, zu beraten und zu betreuen. Für das Jahr 2017 gilt eine von dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Integration (StMAS) am 9.12.2016 erlassene Übergangsregelung, dass auch anerkannte Flüchtlinge mit beraten und betreut werden können. Dieser Personenkreis ist daher durch die Sozialberater/-innen mit zu betreuen. Sollte diese Ausnahmeregelung durch das StMAS aufgehoben werden, ist der Leistungsumfang an dem zu betreuenden Personenkreis dementsprechend anzupassen.Bei Vertragsabschluss wird der Personalbedarf von der derzeitigen Kapazität der Betreuungsplätze in den Unterkünften abgeleitet.
Das Landratsamt München hat derzeit rund 2850 Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind und rund 970 anerkannte Flüchtlinge in dezentralen Unterkünften nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 AufnG in den 29 Gemeinden des Landkreises untergebracht. Da das Landratsamt München entsprechend seiner Aufnahmequote nach Art. 3 Abs. 2 DVAsyl noch weitere Asylbewerber aufnehmen muss, wird die soziale Beratung und Betreuung von dezentral untergebrachten Ausländern, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, für den Zeitraum über drei Jahre ausgeschrieben. Für das Jahr 2017 geht der Landkreis von einer Prognose von rund 4500 unterzubringenden Asylbewerbern und Flüchtlingen aus.Die Betreuung dieser Personen erfolgt derzeit durch Mitarbeiter/-innen des Landratsamts München und der freien Wohlfahrtsverbände im Rahmen der Asylsozialberatungsrichtlinie (AsylSozBR) vom 8.3.2016, Az. V 5/6746.01-1/13. Ab Beginn der Vertragslaufzeit werden die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts betreuten Asylbewerber in einem angemessenem und individuell vereinbarten Übergangszeitraum in die Betreuung der Mitarbeiter/-innen der freien Wohlfahrtsverbände übergehen. Die Betreuung der Asylbewerber im Landkreis München wird zukünftig ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Wohlfahrtsverbände durchgeführt.Der Landkreis München sucht für diese Maßnahme (einen) Träger, der/die Erfahrung in der Beratung und Betreuung dieses Personenkreises hat bzw. haben. Da die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und ehrenamtlich tätigen Bürgern vor Ort für eine gute Beratung und Betreuung wichtig ist, soll/sollen der/die Träger auch im Landkreis München gut vernetzt sein.Ziel der Betreuung ist es, Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind, Hilfen und Unterstützung in Form von Beratung und Begleitung anzubieten, um sich im Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland mit seinen kulturellen Werten und Normen zurecht zu finden. Die lösungsorientierte Unterstützung seitens der Sozialbetreuung unterliegt dem Gedanken der „Hilfe zur Selbsthilfe“ und soll dem Klientel Partizipation an seinem Lebensumfeld ermöglichen.Zur Ausreise verpflichtete Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, sind auf entsprechende Hilfsangebote im Freistaat Bayern wie z. B. Rückkehrberatungsstellen und die Bund-/ Länderprogramme REAG (Reisebeihilfen) und GARP (Startbeihilfen) für eine freiwillige Rückkehroder Weiterwanderung hinzuweisen.Die Ausführung der Dienstleistung erstreckt sich auf die in der jeweiligen Region bzw. dem jeweiligen Los aufgeführten Gemeinden des Landkreises München. Die Dienstleistung ist entweder in den Beratungsbüros vor Ort in den Unterkünften oder in Beratungsbüros in der Nähe der Unterkünfte sicherzustellen. Dezentrale Häuser und Wohnungen sind bedarfsgerecht anzufahren, wobei auch hier eine zentrale Beratungsstelle in der Nähe sichergestellt sein muss.Durch eine/einen Sozialberater/-in sind 150 Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und vom Landratsamt München dezentral im Landkreis München untergebracht sind, zu beraten und zu betreuen. Für das Jahr 2017 gilt eine von dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Integration (StMAS) am 9.12.2016 erlassene Übergangsregelung, dass auch anerkannte Flüchtlinge mit beraten und betreut werden können. Dieser Personenkreis ist daher durch die Sozialberater/-innen mit zu betreuen. Sollte diese Ausnahmeregelung durch das StMAS aufgehoben werden, ist der Leistungsumfang an dem zu betreuenden Personenkreis dementsprechend anzupassen.Bei Vertragsabschluss wird der Personalbedarf von der derzeitigen Kapazität der Betreuungsplätze in den Unterkünften abgeleitet.
Zur Ausreise verpflichtete Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, sind auf entsprechende Hilfsangebote im Freistaat Bayern wie z. B. Rückkehrberatungsstellen und die Bund-/ Länderprogramme REAG (Reisebeihilfen) und GARP (Startbeihilfen) für eine freiwillige Rückkehr
Zur Ausreise verpflichtete Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, sind auf entsprechende Hilfsangebote im Freistaat Bayern wie z. B. Rückkehrberatungsstellen und die Bund-/ Länderprogramme REAG (Reisebeihilfen) und GARP (Startbeihilfen) für eine freiwillige Rückkehr
Durch eine/einen Sozialberater/-in sind 150 Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und vom Landratsamt München dezentral im Landkreis München untergebracht sind, zu beraten und zu betreuen. Für das Jahr 2017 gilt eine von dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Integration (StMAS) am 9.12.2016 erlassene Übergangsregelung, dass auch anerkannte Flüchtlinge mit beraten und betreut werden können. Dieser Personenkreis ist daher durch die Sozialberater/-innen mit zu betreuen. Sollte diese Ausnahmeregelung durch das StMAS aufgehoben werden, ist der Leistungsumfang an dem zu betreuenden Personenkreis dementsprechend anzupassen.
Durch eine/einen Sozialberater/-in sind 150 Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und vom Landratsamt München dezentral im Landkreis München untergebracht sind, zu beraten und zu betreuen. Für das Jahr 2017 gilt eine von dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Integration (StMAS) am 9.12.2016 erlassene Übergangsregelung, dass auch anerkannte Flüchtlinge mit beraten und betreut werden können. Dieser Personenkreis ist daher durch die Sozialberater/-innen mit zu betreuen. Sollte diese Ausnahmeregelung durch das StMAS aufgehoben werden, ist der Leistungsumfang an dem zu betreuenden Personenkreis dementsprechend anzupassen.
Menge oder Umfang: Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Asylbewerbern: prognostizierte Kapazität von 360 Betreuungsplätzen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los 6 „LK-Ost“ (Unterföhring, Kirchheim, Aschheim und Feldkirchen): prognostizierte Kapazität von 528 Betreuungsplätzen
Menge oder Umfang: Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Asylbewerbern: prognostizierte Kapazität von 528 Betreuungsplätzen.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Los 7 „LK-Nord“ (Ismaning, Garching, Oberschleißheim und Unterschleißheim): prognostizierte Kapazität von 964 Betreuungsplätzen
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt München hat derzeit rund 2850 Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind und rund 970 anerkannte Flüchtlinge in dezentralen Unterkünften nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 AufnG in den 29 Gemeinden des Landkreises untergebracht. Da das Landratsamt München entsprechend seiner Aufnahmequote nach Art. 3 Abs. 2 DVAsyl noch weitere Asylbewerber aufnehmen muss, wird die soziale Beratung und Betreuung von dezentral untergebrachten Ausländern, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, für den Zeitraum über drei Jahre ausgeschrieben. Für das Jahr 2017 geht der Landkreis von einer Prognose von rund 4500 unterzubringenden Asylbewerbern und Flüchtlingen aus.Die Betreuung dieser Personen erfolgt derzeit durch Mitarbeiter/-innen des Landratsamts München und der freien Wohlfahrtsverbände im Rahmen der Asylsozialberatungsrichtlinie (AsylSozBR) vom 8.3.2016, Az. V 5/6746.01-1/13. Ab Beginn der Vertragslaufzeit werden die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts betreuten Asylbewerber in einem angemessenem und individuell vereinbarten Übergangszeitraum in die Betreuung der Mitarbeiter/-innen der freien Wohlfahrtsverbände übergehen. Die Betreuung der Asylbewerber im Landkreis München wird zukünftig ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Wohlfahrtsverbände durchgeführt.Der Landkreis München sucht für diese Maßnahme (einen) Träger, der/die Erfahrung in der Beratung und Betreuung dieses Personenkreises hat bzw. haben. Da die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und ehrenamtlich tätigen Bürgern vor Ort für eine gute Beratung und Betreuung wichtig ist, soll/sollen der/die Träger auch im Landkreis München gut vernetzt sein.Ziel der Betreuung ist es, Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind, Hilfen und Unterstützung in Form von Beratung und Begleitung anzubieten, um sich im Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland mit seinen kulturellen Werten und Normen zurecht zu finden. Die lösungsorientierte Unterstützung seitens der Sozialbetreuung unterliegt dem Gedanken der „Hilfe zur Selbsthilfe“ und soll dem Klientel Partizipation an seinem Lebensumfeld ermöglichen.Zur Ausreise verpflichtete Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, sind auf entsprechende Hilfsangebote im Freistaat Bayern wie z.B. Rückkehrberatungsstellen und die Bund-/ Länderprogramme REAG (Reisebeihilfen) und GARP (Startbeihilfen) für eine freiwillige Rückkehroder Weiterwanderung hinzuweisen.Die Ausführung der Dienstleistung erstreckt sich auf die in der jeweiligen Region bzw. dem jeweiligen Los aufgeführten Gemeinden des Landkreises München. Die Dienstleistung ist entweder in den Beratungsbüros vor Ort in den Unterkünften oder in Beratungsbüros in der Nähe der Unterkünfte sicherzustellen. Dezentrale Häuser und Wohnungen sind bedarfsgerecht anzufahren, wobei auch hier eine zentrale Beratungsstelle in der Nähe sichergestellt sein muss.Durch eine/einen Sozialberater/-in sind 150 Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und vom Landratsamt München dezentral im Landkreis München untergebracht sind, zu beraten und zu betreuen. Für das Jahr 2017 gilt eine von dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Integration (StMAS) am 9.12.2016 erlassene Übergangsregelung, dass auch anerkannte Flüchtlinge mit beraten und betreut werden können. Dieser Personenkreis ist daher durch die Sozialberater/-innen mit zu betreuen. Sollte diese Ausnahmeregelung durch das StMAS aufgehoben werden, ist der Leistungsumfang an dem zu betreuenden Personenkreis dementsprechend anzupassen.Bei Vertragsabschluss wird der Personalbedarf von der derzeitigen Kapazität der Betreuungsplätze in den Unterkünften abgeleitet.
Das Landratsamt München hat derzeit rund 2850 Asylbewerber, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind und rund 970 anerkannte Flüchtlinge in dezentralen Unterkünften nach Art. 6 Abs. 1 Satz 3 AufnG in den 29 Gemeinden des Landkreises untergebracht. Da das Landratsamt München entsprechend seiner Aufnahmequote nach Art. 3 Abs. 2 DVAsyl noch weitere Asylbewerber aufnehmen muss, wird die soziale Beratung und Betreuung von dezentral untergebrachten Ausländern, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, für den Zeitraum über drei Jahre ausgeschrieben. Für das Jahr 2017 geht der Landkreis von einer Prognose von rund 4500 unterzubringenden Asylbewerbern und Flüchtlingen aus.Die Betreuung dieser Personen erfolgt derzeit durch Mitarbeiter/-innen des Landratsamts München und der freien Wohlfahrtsverbände im Rahmen der Asylsozialberatungsrichtlinie (AsylSozBR) vom 8.3.2016, Az. V 5/6746.01-1/13. Ab Beginn der Vertragslaufzeit werden die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamts betreuten Asylbewerber in einem angemessenem und individuell vereinbarten Übergangszeitraum in die Betreuung der Mitarbeiter/-innen der freien Wohlfahrtsverbände übergehen. Die Betreuung der Asylbewerber im Landkreis München wird zukünftig ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Wohlfahrtsverbände durchgeführt.Der Landkreis München sucht für diese Maßnahme (einen) Träger, der/die Erfahrung in der Beratung und Betreuung dieses Personenkreises hat bzw. haben. Da die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und ehrenamtlich tätigen Bürgern vor Ort für eine gute Beratung und Betreuung wichtig ist, soll/sollen der/die Träger auch im Landkreis München gut vernetzt sein.Ziel der Betreuung ist es, Personen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind, Hilfen und Unterstützung in Form von Beratung und Begleitung anzubieten, um sich im Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland mit seinen kulturellen Werten und Normen zurecht zu finden. Die lösungsorientierte Unterstützung seitens der Sozialbetreuung unterliegt dem Gedanken der „Hilfe zur Selbsthilfe“ und soll dem Klientel Partizipation an seinem Lebensumfeld ermöglichen.Zur Ausreise verpflichtete Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, sind auf entsprechende Hilfsangebote im Freistaat Bayern wie z.B. Rückkehrberatungsstellen und die Bund-/ Länderprogramme REAG (Reisebeihilfen) und GARP (Startbeihilfen) für eine freiwillige Rückkehroder Weiterwanderung hinzuweisen.Die Ausführung der Dienstleistung erstreckt sich auf die in der jeweiligen Region bzw. dem jeweiligen Los aufgeführten Gemeinden des Landkreises München. Die Dienstleistung ist entweder in den Beratungsbüros vor Ort in den Unterkünften oder in Beratungsbüros in der Nähe der Unterkünfte sicherzustellen. Dezentrale Häuser und Wohnungen sind bedarfsgerecht anzufahren, wobei auch hier eine zentrale Beratungsstelle in der Nähe sichergestellt sein muss.Durch eine/einen Sozialberater/-in sind 150 Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und vom Landratsamt München dezentral im Landkreis München untergebracht sind, zu beraten und zu betreuen. Für das Jahr 2017 gilt eine von dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Integration (StMAS) am 9.12.2016 erlassene Übergangsregelung, dass auch anerkannte Flüchtlinge mit beraten und betreut werden können. Dieser Personenkreis ist daher durch die Sozialberater/-innen mit zu betreuen. Sollte diese Ausnahmeregelung durch das StMAS aufgehoben werden, ist der Leistungsumfang an dem zu betreuenden Personenkreis dementsprechend anzupassen.Bei Vertragsabschluss wird der Personalbedarf von der derzeitigen Kapazität der Betreuungsplätze in den Unterkünften abgeleitet.
Menge oder Umfang: Asylsozialberatung, Soziale Betreuung von Asylbewerbern: prognostizierte Kapazität von 964 Betreuungsplätzen.
Los 1 „Würmtal“ (Gräfelfing, Planegg und Neuried): prognostizierte Kapazität von 432 Betreuungsplätzen
Los 2 „Isartal“ (Pullach, Grünwald, Baierbrunn, Schäftlarn und Straßlach- Dingharting): prognostizierte Kapazität von 428 Betreuungsplätzen
Los 3 „LK-Süd“ (Putzbrunn, Ottobrunn, Hohenbrunn, Taufkirchen, Höhenkirchen- Siegertsbrunn, Brunnthal, Oberhaching und Sauerlach, Aying): prognostizierte Kapazität von 1279 Betreuungsplätzen
Los 4 „LK-Mitte“ (Neubiberg, Unterhaching): prognostizierte Kapazität von 508 Betreuungsplätzen
Los 5 „LK-Südost“ (Haar und Grasbrunn): prognostizierte Kapazität von 360 Betreuungsplätzen
Los 6 „LK-Ost“ (Unterföhring, Kirchheim, Aschheim und Feldkirchen): prognostizierte Kapazität von 528 Betreuungsplätzen
Los 7 „LK-Nord“ (Ismaning, Garching, Oberschleißheim und Unterschleißheim): prognostizierte Kapazität von 964 Betreuungsplätzen
Bei der „prognostizierten Kapazität“ wird auf die Prognose von 4.500 Asylbewerbern und Flüchtlingen abgestellt.
Referenznummer: A.1.1/AsylSoz
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 2 Geschäftsjahre.
2) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Bieters/der Bieterin soweit eine Veröffentlichung vorgeschrieben ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angabe von geeigneten Referenzen innerhalb der letzten höchstens 3 Jahre, in denen die Bieterin / der Bieter Erfahrung mit der zu vergebenden Dienstleistung gesammelt hat und/oder die vergleichbar mit der Tätigkeit sind.
2) Angaben / Nachweise über erhaltene Förderung nach der Asylsozialberatungsrichtlinie (AsylSozBR) in den letzten 2 Jahren.
3) Nachweise über die Bewerbung nach der AsylSozBR für 2017.
4) Die Qualifikation der Asylsozialberatungsmitarbeiter richtet sich nach Nummer 4 der AsylSozBR in der geltenden Fassung vom 8.3.2016. Asylsozialberatungskräfte sollen die Qualifikation eines Diplom-Sozialpädagogen bzw. Diplom-Sozialarbeiters bzw. einen entsprechenden Bachelor-/Masterabschluss oder gleichwertige Qualifikation, die aufgrund der angeeigneten interkulturellen Kompetenz zur Ausführung der Tätigkeit befähigt, besitzen.
4) Die Qualifikation der Asylsozialberatungsmitarbeiter richtet sich nach Nummer 4 der AsylSozBR in der geltenden Fassung vom 8.3.2016. Asylsozialberatungskräfte sollen die Qualifikation eines Diplom-Sozialpädagogen bzw. Diplom-Sozialarbeiters bzw. einen entsprechenden Bachelor-/Masterabschluss oder gleichwertige Qualifikation, die aufgrund der angeeigneten interkulturellen Kompetenz zur Ausführung der Tätigkeit befähigt, besitzen.
Daher sind die derzeitige Zahl und Qualifikation der fest angestellten Mitarbeiter im Bereich der Asylsozialberatung anzugeben.
5) Angabe von vorhandenen Beratungsräumlichkeiten bzw. -strukturen in der Region.
6) Die Bieter / der Bieter hat ein Konzept für die Gestaltung der sozialen Beratung und Betreuung der Zielgruppe einzureichen (max. drei DIN A4-Seiten). Das Konzept soll Regelungen zum Umgang mit Personalengpässen im Falle von Krankheit, Urlaub etc. beinhalten. Bei Personalausfällen ist eine vollumfängliche Betreuung durch eine geregelte Vertretungsregelung sicherzustellen. Des Weiteren ist eine kurze Darstellung der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Fachkräfte anzugeben. Eine Ausführung zur Vernetzung des Trägers im Landkreis München anhand von schon vorhandenen Einrichtungen sowie Kooperationspartnern soll ebenfalls ein Bestandteil des Konzeptes sein.
6) Die Bieter / der Bieter hat ein Konzept für die Gestaltung der sozialen Beratung und Betreuung der Zielgruppe einzureichen (max. drei DIN A4-Seiten). Das Konzept soll Regelungen zum Umgang mit Personalengpässen im Falle von Krankheit, Urlaub etc. beinhalten. Bei Personalausfällen ist eine vollumfängliche Betreuung durch eine geregelte Vertretungsregelung sicherzustellen. Des Weiteren ist eine kurze Darstellung der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Fachkräfte anzugeben. Eine Ausführung zur Vernetzung des Trägers im Landkreis München anhand von schon vorhandenen Einrichtungen sowie Kooperationspartnern soll ebenfalls ein Bestandteil des Konzeptes sein.
7) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetztworden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetztworden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
— § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittelganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittelganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— §§ 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderungdes Menschenhandels).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Bieter zuzurechnen, wenn siefür das Unternehmen des Bieters bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen des Bieters handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Bieter zuzurechnen, wenn siefür das Unternehmen des Bieters bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen des Bieters handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
8) Eigenerklärungen gemäß § 124 GWB, insbesondere nach § 124 I Nr. 1, 2, 4 und 7 GWB
— dass der Bieter keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 I Nr.4 GWB).
— dass der Bieter weder eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags- oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat noch dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 I Nr. 7 GWB).
— dass der Bieter weder eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags- oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat noch dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 I Nr. 7 GWB).
9) Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs.1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
9) Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs.1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
10) Ab der Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber vom Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlagerteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
11) Eigenerklärung, dass der Bieter der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit die Bieter der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
12) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Bieters nicht in der Liquidation befindet bzw. ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt werden kann.
12) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Bieters nicht in der Liquidation befindet bzw. ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt werden kann.
13) Angabe des Bieters über die Absicht, Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Konzept (40)
3. Vernetzung (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: A.1.1/AsylSoz
Zusätzliche Informationen
— weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle,
— Angebote sind einzureichen an die oben genannte Kontaktstelle,
— Anfragen sind ausschließlich per Post, Telefax oder per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zustellen. Mündliche oder fernmündliche Anfragen beim Auftraggeber oder bei der in I.1) genannten Stelle werden nicht entgegengenommen,
— der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber innerhalb der Angebotsfrist unverzüglich per Post, Fax oder E-Mail unter I.1) genannten Kontaktstelle darauf hinzuweisen (Zugangsrisiko beim Bieter),
— der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber innerhalb der Angebotsfrist unverzüglich per Post, Fax oder E-Mail unter I.1) genannten Kontaktstelle darauf hinzuweisen (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb der Angebotsfrist, 6 Tage vor Ablauf derselben, per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Vergabeverfahrens an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu senden (Zugangsrisiko beim Bieter),
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb der Angebotsfrist, 6 Tage vor Ablauf derselben, per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Vergabeverfahrens an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu senden (Zugangsrisiko beim Bieter),
— für alle Interessenten relevante Antworten auf Hinweise und Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg unter der Internetadresse www.landkreis-muenchen.de/verwaltung-buergerservice-politikwahlen/landratsamt-muenchen/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen/ wie die ursprünglichenVergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten und Bieter sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
— für alle Interessenten relevante Antworten auf Hinweise und Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg unter der Internetadresse www.landkreis-muenchen.de/verwaltung-buergerservice-politikwahlen/landratsamt-muenchen/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen/ wie die ursprünglichenVergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten und Bieter sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
Die Bindefrist wurde so lange terminiert, da für die Auftragserteilung der Beschluss eines Gremiums erforderlich ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-10 📅
Name: AWO Kreisverband München-Land e. V.
Postanschrift: Balanstraße 55
Postort: München
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Hilfe von Mensch zu Mensch e. V.
Postanschrift: Landsberger Straße 402
Postleitzahl: 81241
3️⃣
Name: Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V. Caritas Kreisgeschäftsführung Landkreis München
Postanschrift: Kreillerstraße 24
Postleitzahl: 81673
4️⃣
Name: Innere Mission München Diakonie in München und Oberbayern e. V.
Postanschrift: Landshuter Allee 40
Postleitzahl: 80637
5️⃣
6️⃣
7️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Rausch
Quelle: OJS 2017/S 132-271134 (2017-07-11)