Die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie plant die Anschaffung einer Audio/VideoAnlage für Aufnahme und Debriefing von medizinischen Simulationstrainings für das neu adaptierte Simulationszentrum. Dieses gliedert sich in acht Trainingsstationen mit zugeordneten Kontrollräumen und Schulungsräume, in denen Debriefings stattfinden sollen. Trainings sollen unter Einbindung von Simulationspuppen sowie auch mit standardisierten Patienten aufgezeichnet werden können. Zusätzlich besteht der Bedarf nach einer mobilen AV Recording/Debriefingeinheit, u. a. zum Einsatz im RTW. Die dazugehörige Debriefingsoftware muss sowohl eine einfache Steuerung der Video und Audiotechnik ermöglichen, als auch die Erstellung von Prüfungsaufgaben ermöglichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Referenznummer: 95-2017
Kurze Beschreibung:
Die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie plant die Anschaffung einer Audio/VideoAnlage für Aufnahme und Debriefing von medizinischen Simulationstrainings für das neu adaptierte Simulationszentrum. Dieses gliedert sich in acht Trainingsstationen mit zugeordneten Kontrollräumen und Schulungsräume, in denen Debriefings stattfinden sollen. Trainings sollen unter Einbindung von Simulationspuppen sowie auch mit standardisierten Patienten aufgezeichnet werden können. Zusätzlich besteht der Bedarf nach einer mobilen AV Recording/Debriefingeinheit, u. a. zum Einsatz im RTW. Die dazugehörige Debriefingsoftware muss sowohl eine einfache Steuerung der Video und Audiotechnik ermöglichen, als auch die Erstellung von Prüfungsaufgaben ermöglichen.
Die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie plant die Anschaffung einer Audio/VideoAnlage für Aufnahme und Debriefing von medizinischen Simulationstrainings für das neu adaptierte Simulationszentrum. Dieses gliedert sich in acht Trainingsstationen mit zugeordneten Kontrollräumen und Schulungsräume, in denen Debriefings stattfinden sollen. Trainings sollen unter Einbindung von Simulationspuppen sowie auch mit standardisierten Patienten aufgezeichnet werden können. Zusätzlich besteht der Bedarf nach einer mobilen AV Recording/Debriefingeinheit, u. a. zum Einsatz im RTW. Die dazugehörige Debriefingsoftware muss sowohl eine einfache Steuerung der Video und Audiotechnik ermöglichen, als auch die Erstellung von Prüfungsaufgaben ermöglichen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 154-319010
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 238 140 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Ausstattung Simulationszentrum mit Verwaltungssoftware und Audio/Video-Ausstattung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 238 140 EUR 💰
Dauer: 2 Monate
Beschreibung der Optionen: Optional Pflege-und Wartungsarbeiten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin.
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Berlin und der damit in Verbindung stehenden Auftragsplattform iTwo tender
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie plant die Anschaffung einer Audio/Videoanlagen für die Aufnahme und Debriefing von medizinischen Simulationstrainings für das neu adaptierte Simulationszentrum. Dieses gliedert sich in 8 Trainingsstationen mit zugeordneten Kontrollräumen und Schulungsräume, in denen Debriefings stattfinden sollen. Trainings sollen unter Einbindung von Simulationspuppen sowie auch mit standardisierten Patienten aufgezeichnet werden können. Zusätzlich besteht der Bedarf nach einer mobilen Audio-/Video Recording/Debriefingeinheit, u. a. zum Einsatz im Rettungswagen. Die dazugehörige Debriefingsoftware muss sowohl eine einfache Steuerung der Video- und Audiotechnik ermöglichen, als auch die Erstellung von Prüfungsaufgaben ermöglichen.
Die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie plant die Anschaffung einer Audio/Videoanlagen für die Aufnahme und Debriefing von medizinischen Simulationstrainings für das neu adaptierte Simulationszentrum. Dieses gliedert sich in 8 Trainingsstationen mit zugeordneten Kontrollräumen und Schulungsräume, in denen Debriefings stattfinden sollen. Trainings sollen unter Einbindung von Simulationspuppen sowie auch mit standardisierten Patienten aufgezeichnet werden können. Zusätzlich besteht der Bedarf nach einer mobilen Audio-/Video Recording/Debriefingeinheit, u. a. zum Einsatz im Rettungswagen. Die dazugehörige Debriefingsoftware muss sowohl eine einfache Steuerung der Video- und Audiotechnik ermöglichen, als auch die Erstellung von Prüfungsaufgaben ermöglichen.
Gesamtwert des Auftrags: 238 140 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit einesgeschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit einesgeschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).