Aufbau eines Beratungszentrums mit externem Internetauftritt als Baustein zur Umsetzung des Schwerpunkts Reduktion von F-Gas-Emissionen im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 (APK 2020)
Das Vorhaben umfasst: 1. die Konzeption, Inbetriebnahme und Pflege (inhaltlich und technisch) eines Informationsportals mit Artikelseiten zu nichthalogenierten Kältemitteln, 2. die Erstellung der Inhalte mit Informationen zu verfügbaren halogenfreien Alternativtechniken, einschließlich ihrer Einsatzmöglichkeiten und Grenzen, Schulungs- , Fort- und Weiterbildungsangeboten, Informationen zu Förderprogrammen sowie Ansprechpartnern und Fachbetrieben, 3. die Schaffung eines Beratungszentrums mit einem unabhängigen und fachlich kompetenten Ansprechpartner. Zusammenfassend sind die folgenden Leistungen auszuführen: 1. -Arbeitspaket 1- Konzeption, technische Umsetzung und Pflege eines erweiterbaren Informationsportals. 2. -Arbeitspaket 2- Erarbeitung fachlicher Inhalte. 3. -Arbeitspaket 3- Einrichtung einer qualifizierten Hilfe/Beratungsstelle. 4. -Arbeitspaket 4- Werbekampagne über das Beratungszentrum. 5. -Arbeitspaket 5- Erhebung von Nutzungszahlen und Weiterführung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Umweltfragen
Kurze Beschreibung:
Das Vorhaben umfasst:
1. die Konzeption, Inbetriebnahme und Pflege (inhaltlich und technisch) eines Informationsportals mit Artikelseiten zu nichthalogenierten Kältemitteln,
2. die Erstellung der Inhalte mit Informationen zu verfügbaren halogenfreien Alternativtechniken, einschließlich ihrer Einsatzmöglichkeiten und Grenzen, Schulungs- , Fort- und Weiterbildungsangeboten, Informationen zu Förderprogrammen sowie Ansprechpartnern und Fachbetrieben,
3. die Schaffung eines Beratungszentrums mit einem unabhängigen und fachlich kompetenten Ansprechpartner.
Zusammenfassend sind die folgenden Leistungen auszuführen:
1. -Arbeitspaket 1- Konzeption, technische Umsetzung und Pflege eines erweiterbaren Informationsportals.
2. -Arbeitspaket 2- Erarbeitung fachlicher Inhalte.
3. -Arbeitspaket 3- Einrichtung einer qualifizierten Hilfe/Beratungsstelle.
4. -Arbeitspaket 4- Werbekampagne über das Beratungszentrum.
5. -Arbeitspaket 5- Erhebung von Nutzungszahlen und Weiterführung.
1. die Konzeption, Inbetriebnahme und Pflege (inhaltlich und technisch) eines Informationsportals mit Artikelseiten zu nichthalogenierten Kältemitteln,
2. die Erstellung der Inhalte mit Informationen zu verfügbaren halogenfreien Alternativtechniken, einschließlich ihrer Einsatzmöglichkeiten und Grenzen, Schulungs- , Fort- und Weiterbildungsangeboten, Informationen zu Förderprogrammen sowie Ansprechpartnern und Fachbetrieben,
3. die Schaffung eines Beratungszentrums mit einem unabhängigen und fachlich kompetenten Ansprechpartner.
Zusammenfassend sind die folgenden Leistungen auszuführen:
1. -Arbeitspaket 1- Konzeption, technische Umsetzung und Pflege eines erweiterbaren Informationsportals.
3. -Arbeitspaket 3- Einrichtung einer qualifizierten Hilfe/Beratungsstelle.
4. -Arbeitspaket 4- Werbekampagne über das Beratungszentrum.
5. -Arbeitspaket 5- Erhebung von Nutzungszahlen und Weiterführung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Umweltfragen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlichkeitsarbeit📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://bmub.bund.de🌏
E-Mail: w.barowski@fz-juelich.de📧
Fax: +49 2461/61-5837 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E53157119🌏
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E53157119) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E53157119). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 5.5.2017 zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E53157119) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E53157119). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 5.5.2017 zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Vorhaben umfasst:
1. die Konzeption, Inbetriebnahme und Pflege (inhaltlich und technisch) eines Informationsportals mit Artikelseiten zu nichthalogenierten Kältemitteln,
2. die Erstellung der Inhalte mit Informationen zu verfügbaren halogenfreien Alternativtechniken, einschließlich ihrer Einsatzmöglichkeiten und Grenzen, Schulungs- , Fort- und Weiterbildungsangeboten, Informationen zu Förderprogrammen sowie Ansprechpartnern und Fachbetrieben,
2. die Erstellung der Inhalte mit Informationen zu verfügbaren halogenfreien Alternativtechniken, einschließlich ihrer Einsatzmöglichkeiten und Grenzen, Schulungs- , Fort- und Weiterbildungsangeboten, Informationen zu Förderprogrammen sowie Ansprechpartnern und Fachbetrieben,
3. die Schaffung eines Beratungszentrums mit einem unabhängigen und fachlich kompetenten Ansprechpartner.
Zusammenfassend sind die folgenden Leistungen auszuführen:
1. -Arbeitspaket 1- Konzeption, technische Umsetzung und Pflege eines erweiterbaren Informationsportals.
3. -Arbeitspaket 3- Einrichtung einer qualifizierten Hilfe/Beratungsstelle.
4. -Arbeitspaket 4- Werbekampagne über das Beratungszentrum.
5. -Arbeitspaket 5- Erhebung von Nutzungszahlen und Weiterführung.
2. die Erstellung der Inhalte mit Informationen zu verfügbaren halogenfreien Alternativtechniken, einschließlich ihrer Einsatzmöglichkeiten und Grenzen, Schulungs- und Weiterbildungsangeboten, Informationen zu Förderprogrammen sowie Ansprechpartnern und Fachbetrieben, die bereits Referenzanlagen geplant oder gebaut haben sowie
2. die Erstellung der Inhalte mit Informationen zu verfügbaren halogenfreien Alternativtechniken, einschließlich ihrer Einsatzmöglichkeiten und Grenzen, Schulungs- und Weiterbildungsangeboten, Informationen zu Förderprogrammen sowie Ansprechpartnern und Fachbetrieben, die bereits Referenzanlagen geplant oder gebaut haben sowie
3. die Schaffung eines Beratungszentrums mit einem unabhängigen Ansprechpartner, der telefonisch und per E-Mail individuelle Fragen beantwortet oder an Fachleute weitervermitteln kann.
Die Bundesregierung will mit ihrem APK 2020 eine wirkungsvolle und vorfristige Umsetzung der F-Gas-Verordnung erreichen. Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen, dem größten Anwendungsfeld von fluorierten Treibhausgasen, sind in diesem Zusammenhang wichtige Akteure. Durch gezielte Nachfrage nach Anlagen und Geräten mit F-Gas-freien Anlagen und Geräten können Hersteller veranlasst werden, solche Anlagen frühzeitig zu entwickeln und anzubieten. Um die Nachfrage zu erhöhen, ist eine leicht auffindbare, gut verständliche und bedarfsgerecht angepasste Information für die Betreiber erforderlich. Die verfügbaren Informationen zu natürlichen Kältemitteln, zur Energieoptimierung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen (KKW-Anlagen) sowie zu Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen Kältebereitstellung, Heizung und Klimatisierung sind meist eher allgemein und selten auf den jeweiligen Anwendungsfall eines Betreibers zugeschnitten. Spezielle Informationen sind über viele Stellen verstreut, setzen viel Fachkenntnis voraus und sind in vielen Fällen nicht unabhängig. Gerade Betreiber wünschen sich neutrale Information und Beratung, vorzugsweise mit persönlichem Ansprechpartner.
Die Bundesregierung will mit ihrem APK 2020 eine wirkungsvolle und vorfristige Umsetzung der F-Gas-Verordnung erreichen. Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen, dem größten Anwendungsfeld von fluorierten Treibhausgasen, sind in diesem Zusammenhang wichtige Akteure. Durch gezielte Nachfrage nach Anlagen und Geräten mit F-Gas-freien Anlagen und Geräten können Hersteller veranlasst werden, solche Anlagen frühzeitig zu entwickeln und anzubieten. Um die Nachfrage zu erhöhen, ist eine leicht auffindbare, gut verständliche und bedarfsgerecht angepasste Information für die Betreiber erforderlich. Die verfügbaren Informationen zu natürlichen Kältemitteln, zur Energieoptimierung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen (KKW-Anlagen) sowie zu Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen Kältebereitstellung, Heizung und Klimatisierung sind meist eher allgemein und selten auf den jeweiligen Anwendungsfall eines Betreibers zugeschnitten. Spezielle Informationen sind über viele Stellen verstreut, setzen viel Fachkenntnis voraus und sind in vielen Fällen nicht unabhängig. Gerade Betreiber wünschen sich neutrale Information und Beratung, vorzugsweise mit persönlichem Ansprechpartner.
Dauer: 23 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Anforderungen für Bieter /Bietergemeinschaften / notwendige Unterauftragnehmer.
Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen undberuflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen undberuflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Anbieters und der Partner.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen.
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen.
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des §…
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
— Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt;
o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen).
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Erfahrungen in der Erstellung und Pflege von Internetauftritten (Nachweis durch mindestens 2 Referenzen);
2. Erfahrungen in der Durchführung zielgruppenspezifischer Kampagnen im Bereich Klimaschutz (Nachweis durch mindestens eine Referenzen);
3. Erfahrung in der Aufbereitung von Informationen im Handlungsfeld Klimaschutz (Nachweis durch mindestens eine Referenz, z. B. Veröffentlichung in Printmedien, erstellte Infobroschüren oder erarbeitete Internetformate);
4. Erfahrungen bei der Durchführung individueller Online-Beratungen (Nachweis durch mindestens eine Referenz);
5. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Organisation, Durchführung, Moderation und Nachbereitung von Veranstaltungen (Nachweis durch mindestens eine Referenz).
Es sind zu den o.g. Punkten 1. bis 5. die jeweils in den Klammern angegebene Anzahl von Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. einer DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu den o.g. Punkten 1. bis 5. die jeweils in den Klammern angegebene Anzahl von Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. einer DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
o Projektbezeichnung;
o Projektlaufzeit;
o Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes;
o Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt);
o Angabe des Auftraggebers.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen.Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen.Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu denTeilnahmebedingungen III.1).
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E53157119) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E53157119) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E53157119). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 5.5.2017 zu stellen.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E53157119). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 5.5.2017 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unten genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (u. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unten genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (u. g. Kotaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs.2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs.2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Vorhaben umfasst:
1. die Konzeption, Inbetriebnahme und Pflege (inhaltlich und technisch) eines Informationsportals mit Artikelseiten zu nichthalogenierten Kältemitteln,
2. die Erstellung der Inhalte mit Informationen zu verfügbaren halogenfreien Alternativtechniken, einschließlich ihrer Einsatzmöglichkeiten und Grenzen, Schulungs- , Fort- und Weiterbildungsangeboten, Informationen zu Förderprogrammen sowie Ansprechpartnern und Fachbetrieben,
3. die Schaffung eines Beratungszentrums mit einem unabhängigen und fachlich kompetenten Ansprechpartner.
Zusammenfassend sind die folgenden Leistungen auszuführen:
1. -Arbeitspaket 1- Konzeption, technische Umsetzung und Pflege eines erweiterbaren Informationsportals,
2. -Arbeitspaket 2- Erarbeitung fachlicher Inhalte,
3. -Arbeitspaket 3- Einrichtung einer qualifizierten Hilfe/Beratungsstelle,
4. -Arbeitspaket 4- Werbekampagne über das Beratungszentrum,
5. -Arbeitspaket 5- Erhebung von Nutzungszahlen und Weiterführung.
1. die Konzeption, Inbetriebnahme und Pflege (inhaltlich und technisch) eines Informationsportals mit Artikelseiten zu nichthalogenierten Kältemitteln,
2. die Erstellung der Inhalte mit Informationen zu verfügbaren halogenfreien Alternativtechniken, einschließlich ihrer Einsatzmöglichkeiten und Grenzen, Schulungs- , Fort- und Weiterbildungsangeboten, Informationen zu Förderprogrammen sowie Ansprechpartnern und Fachbetrieben,
3. die Schaffung eines Beratungszentrums mit einem unabhängigen und fachlich kompetenten Ansprechpartner.
Zusammenfassend sind die folgenden Leistungen auszuführen:
1. -Arbeitspaket 1- Konzeption, technische Umsetzung und Pflege eines erweiterbaren Informationsportals,
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. -Arbeitspaket 1- Konzeption, technische Umsetzung und Pflege eines erweiterbaren Informationsportals,
3. -Arbeitspaket 3- Einrichtung einer qualifizierten Hilfe/Beratungsstelle,
4. -Arbeitspaket 4- Werbekampagne über das Beratungszentrum,
2. die Erstellung der Inhalte mit Informationen zu verfügbaren halogenfreien Alternativtechniken, einschließlich ihrer Einsatzmöglichkeiten und Grenzen, Schulungs- und Weiterbildungsangeboten, Informationen zu Förderprogrammen sowie Ansprechpartnern und Fachbetrieben, die bereits Referenzanlagen geplant oder gebaut haben sowie,
2. die Erstellung der Inhalte mit Informationen zu verfügbaren halogenfreien Alternativtechniken, einschließlich ihrer Einsatzmöglichkeiten und Grenzen, Schulungs- und Weiterbildungsangeboten, Informationen zu Förderprogrammen sowie Ansprechpartnern und Fachbetrieben, die bereits Referenzanlagen geplant oder gebaut haben sowie,
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-18 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB ) entnommen werden.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.