Übernahme der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle Saarland gem. Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 für die Zahlstelle DE 18 Saarland für die EU-Haushaltsjahre 2018-2020.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-19.
Anbieter
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Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle (Art. 9 VO (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 VO (EU) Nr. 908/2014)”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung📦
Ort der Leistung: Saarland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken; Vor-Ort-Termine gemäß Leistungsbeschreibung.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die im saarländischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) zugelassene EU-Zahlstelle gewährt jährlich EU-Fördermittel aus dem EGFL –...”
Beschreibung der Beschaffung
Die im saarländischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) zugelassene EU-Zahlstelle gewährt jährlich EU-Fördermittel aus dem EGFL – Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft sowie aus dem ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums.
Im EU-Haushaltsjahr 2016 belief sich das Ausgabenvolumen im Bereich des EGFL auf insgesamt 21 198 254,79 EUR. Gleichzeitig wurde für öffentliche Ausgaben im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014-2020 (SEPL) eine ELER-Kofinanzierung in Höhe von 1 122 059,13 EUR in Anspruch genommen. Das Gesamtvolumen der zur Verfügung stehenden ELER-Kofinanzierungsmittel für den Programmplanungszeitraum 2014 – 2020 beträgt 33 609 276 EUR. Die Gesamtzahl der Antragsteller für beide Fonds belief sich für das Antragsjahr 2016 auf 1 379 und für das Antragsjahr 2017 auf bisher 1.368.
Das System der EU-Agrarfinanzierung sieht eine von der Zahlstelle funktionell unabhängige Bescheinigende Stelle vor (Art. 9 Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 Verordnung (EU) Nr. 908/2014), die als externe Prüfeinrichtung nach internationalen Prüfungsstandards und unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben der EU-Kommission (insbesondere Leitlinien in der jeweils gültigen Fassung) die Zahlstelle während und nach dem Ende des betreffenden EU-Haushaltsjahres (jeweils 16. Oktober bis 15. Oktober des Folgejahres) prüft und gegenüber der EU-Kommission unter Berücksichtigung der bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsysteme die Vollständigkeit, Genauigkeit und sachliche Richtigkeit der Rechnungen der zugelassenen Zahlstelle und die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems sowie die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben bescheinigt. Die Bescheinigung stützt sich auf eine kontinuierliche Prüfung der von der Zahlstelle und den delegierten Einrichtungen geleisteten Arbeiten in Bezug auf die Bewilligung und Zahlung von Beihilfen und entsprechender Rückforderungen in den beiden Fonds EGFL und ELER sowie die Recht- und Ordnungsmäßigkeit. Die Bescheinigende Stelle erstellt jährlich bis spätestens 15. Februar nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres einen Bericht (je einen für die Bereiche EGFL und ELER) mit Darstellung der dabei getroffenen Feststellungen. Dabei beachtet sie die formellen und materiellen Vorgaben des EU-Rechts und geht darin auch auf die Einhaltung der Zulassungskriterien durch die Zahlstelle ein (vgl. Art. 5 Verordnung (EU) Nr. 908/2014).
In den Bericht nimmt sie auch das Ergebnis der Prüfung und die Bewertung der Sicherheit der Informationssysteme auf. Die Informationssicherheit wird derzeit auf Basis des IT-Grundschutzhandbuchs des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert.
Der Bericht der Bescheinigenden Stelle ist jährlich nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres (16. Oktober bis 15. Oktober des Folgejahres) spätestens am 15. Februar des dem Abschluss des EU-Haushaltsjahres folgenden Jahres über die Koordinierungsstelle beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft der EU-Kommission vorzulegen.
Gesamtmenge bzw. -umfang:
Erfüllung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle gem. Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 für die Zahlstelle DE 18 Saarland für die EU-Haushaltsjahre 2018-2020
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2018-02-02 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP – ELER/EGFL), Saarländischer Entwicklungsplan für den Ländlichen Raum (SEPL)”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 025-054608
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 0311-0032#0002
Titel:
“Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle (Art. 9 VO (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 VO (EU) Nr. 908/2014)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-02 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Kurfürstendamm 23
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 302546801📞
Fax: +49 3025468207 📠
Region: Saarland🏙️
URL: www.deloitte.com/de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2104288.48 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle (Art. 9 VO (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 VU (EU) Nr. 908/2014)
2018/S 025-054608”
Titel:
“Wahrnehmung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle (Art. 9 VO (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 VU (EU) Nr. 908/2014)” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Keplerstr. 19, 66117 Saarbrücken; Vor-Ort-Termine gemäß Leistungsbeschreibung.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die im saarländischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) zugelassene EU-Zahlstelle gewährt jährlich EU-Fördermittel aus dem EGFL -...”
Beschreibung der Beschaffung
Die im saarländischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV) zugelassene EU-Zahlstelle gewährt jährlich EU-Fördermittel aus dem EGFL - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft sowie aus dem ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums.
Im EU-Haushaltsjahr 2016 belief sich das Ausgabenvolumen im Bereich des EGFL auf insgesamt 21.198.254,79 €. Gleichzeitig wurde für öffentliche Ausgaben im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014-2020 (SEPL) eine ELER-Kofinanzierung in Höhe von 1.122.059,13 € in Anspruch genommen. Das Gesamtvolumen der zur Verfügung stehenden ELER-Kofinanzierungsmittel für den Programmplanungszeitraum 2014 – 2020 beträgt 33.609.276,- €. Die Gesamtzahl der Antragsteller für beide Fonds belief sich für das Antragsjahr 2016 auf 1.379 und für das Antragsjahr 2017 auf bisher 1.368.
Das System der EU-Agrarfinanzierung sieht eine von der Zahlstelle funktionell unabhängige Bescheinigende Stelle vor (Art. 9 Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, Art. 5 Verordnung (EU) Nr. 908/2014), die als externe Prüfeinrichtung nach internationalen Prüfungsstandards und unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben der EU-Kommission (insbesondere Leitlinien in der jeweils gültigen Fassung) die Zahlstelle während und nach dem Ende des betreffenden EU-Haushaltsjahres (jeweils 16. Oktober bis 15. Oktober des Folgejahres) prüft und gegenüber der EU-Kommission unter Berücksichtigung der bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsysteme die Vollständigkeit, Genauigkeit und sachliche Richtigkeit der Rechnungen der zugelassenen Zahlstelle und die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems sowie die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben bescheinigt. Die Bescheinigung stützt sich auf eine kontinuierliche Prüfung der von der Zahlstelle und den delegierten Einrichtungen geleisteten Arbeiten in Bezug auf die Bewilligung und Zahlung von Beihilfen und entsprechender Rückforderungen in den beiden Fonds EGFL und ELER sowie die Recht- und Ordnungsmäßigkeit. Die Bescheinigende Stelle erstellt jährlich bis spätestens 15. Februar nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres einen Bericht (je einen für die Bereiche EGFL und ELER) mit Darstellung der dabei getroffenen Feststellungen. Dabei beachtet sie die formellen und materiellen Vorgaben des EU-Rechts und geht darin auch auf die Einhaltung der Zulassungskriterien durch die Zahlstelle ein (vgl. Art. 5 Verordnung (EU) Nr. 908/2014).
In den Bericht nimmt sie auch das Ergebnis der Prüfung und die Bewertung der Sicherheit der Informationssysteme auf. Die Informationssicherheit wird derzeit auf Basis des IT-Grundschutzhandbuchs des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert.
Der Bericht der Bescheinigenden Stelle ist jährlich nach Abschluss des EU-Haushaltsjahres (16. Oktober bis 15. Oktober des Folgejahres) spätestens am 15. Februar des dem Abschluss des EU-Haushaltsjahres folgenden Jahres über die Koordinierungsstelle beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft der EU-Kommission vorzulegen.
Gesamtmenge bzw. -umfang:
Erfüllung der Aufgaben der Bescheinigenden Stelle gem. Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 für die Zahlstelle DE 18 Saarland für die EU-Haushaltsjahre 2018-2020
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP - ELER/EGFL), Saarländischer Entwicklungsplan für den Ländlichen Raum (SEPL)”
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Region: Berlin🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2104288.48 💰
Quelle: OJS 2021/S 208-545508 (2021-10-21)