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5. Referenzen aus den letzten 3 Jahren über vergleichbare Leistungen im großstädtischen ÖPNV in den Leistungsbereichen:
(a) Verkehrsplanung in den Bereichen ÖSPV und SPNV,
(b) Infrastrukturplanung im Bereich ÖSPV,
(c) Vertragscontrolling im Bereich ÖSPV,
(d) Fahrzeitenanalyse im Bereich ÖSPV,
(e) fachliche Unterstützung von wettbewerblichen Vergabeverfahren im Bereich SPNV,
(f) fachliche Unterstützung von Direktvergaben in den Bereichen ÖSPV und SPNV,
(g) Projektsteuerungsleistungen in den Leistungsbereichen (a), (b), (d), (e), (f)
jeweils unter Angabe
— der betreffenden Leistungsbereiche ((a)-g)),
— einer einschlägigen Beschreibung der erbrachten Leistungen,
— des Bruttorechnungswertes,
— der Leistungszeit,
— des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie
— bei Arbeitsgemeinschaften oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Eigenleistungsanteils in Prozent für den in Bezug genommenen Leistungsbereich.
(vgl. Vordruck „Referenzen“).
6. Referenz aus den letzten 3 Jahren über vergleichbare Leistungen im großstädtischen ÖSPV, die Erfahrung mit einer EDV-gestützten Auswertung von Planungsdaten eines Verkehrsunternehmen und/oder einer Einrichtung der öffentlichen Hand belegt, jeweils mit Angaben zu
— den eingesetzten EDV-Systemen/Software,
— einer einschlägigen Beschreibung der erbrachten Leistung,
— des Bruttorechnungswertes,
— der Leistungszeit,
— des Verkehrsunternehmens/der Einrichtung der öffentlichen Hand,
— des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie
— bei Arbeitsgemeinschaften oder Nachunternehmerschaft: Angabe der Eigenleistungen
(vgl. Vordruck „Referenzen“).
(...)
Mindestanforderungen zu 5. (Referenzen):
— Die geforderten Leistungsbereiche (a) bis (g) müssen in Summe aller Referenzen abgedeckt worden sein. Mehrfachnennungen von Referenzen bei übergreifenden Leistungsbereichen sind zulässig.
— Die Referenzleistungen müssen im großstädtischen ÖPNV erbracht worden sein, d. h. in Städten bzw. großstädtischen Ballungsräumen mit mind. 100 000 Einwohnern.
— Das Leistungsende darf jeweils nicht vor 2014 liegen.
— Bei Arbeitsgemeinschaften/Nachunternehmerschaft: Der Eigenleistungsanteil muss mindestens 51 % des in Bezug genommenen Leistungsbereiches betragen haben.
Mindestanforderung zu 6 (Referenz):
— Die Referenzleistung muss im großstädtischen ÖSPV erbracht worden sein, d. h. in Städten bzw. großstädtischen Ballungsräumen mit mind. 100 000 Einwohnern.
— Das Leistungsende darf nicht vor 2014 liegen.
— Der Eigenleistungsanteil muss die EDV-gestützte Auswertung von Planungsdaten eines Verkehrsunternehmens und/oder einer Einrichtung der öffentlichen Hand betreffen.