Aufgabenträgerunterstützung Berliner Nahverkehr

Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung IV, Referat ÖPNV

Unterstützung des Landes Berlin in seiner Funktion als Aufgabeträger für den Berliner Nahverkehr bei der Wahrnehmung der hierauf bezogenen gesetzlichen und vertraglichen Aufgaben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-10 Auftragsbekanntmachung
2017-08-08 Ergänzende Angaben
2017-11-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-05-16 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2017-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Kurze Beschreibung:
Unterstützung des Landes Berlin in seiner Funktion als Aufgabeträger für den Berliner Nahverkehr bei der Wahrnehmung der hierauf bezogenen gesetzlichen und vertraglichen Aufgaben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Allgemeine Managementberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung IV, Referat ÖPNV
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/uvk/ 🌏
E-Mail: matthias.horth@senuvk.berlin.de 📧
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/qualitaet/de/cnb-vergabe.shtml 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-15 📅
Datum des Beginns: 2018-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 134-274525
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
Die formalen Anforderungen an den Teilnahmeantrag sind in Ziff. VI.3) geregelt. Interessierte Unternehmen müssen sich über die in Ziff. I.3) angegebene Adresse (regelmäßig) selbstständig über etwaige geänderte oder ergänzende Informationen zum Teilnahmewettbewerb erkundigen und bei der Erstellung des Teilnahmeantrags berücksichtigen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Berlin, vertreten durch SenUVK, ist Aufgabenträger für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Der ÖPNV im Land Berlin umfasst sowohl den öffentlichen Straßenpersonenverkehr mit Bussen, Tram, U-Bahnen und Fähren (ÖSPV) als auch den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Das Land Berlin kann daher seine Funktion als Besteller für alle Berliner Verkehrsmittel umfassend wahrnehmen.
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterstützung des Landes Berlin in seiner Funktion als Aufgabenträger für den ÖPNV bei der Wahrnehmung der hierauf bezogenen gesetzlichen und vertraglichen Aufgaben.
Dies umfasst insbesondere die Steuerung und Kontrolle des Verkehrsvertrages zwischen dem Land Berlin und der BVG und die damit verbundene Wahrnehmung der Interessen des Auftraggebers gegenüber der BVG. Hinzu kommt die Unterstützung bei der Vorbereitung und Verhandlung des neuen Verkehrsvertrages mit der BVG, der ab 1.9.2020 bis zum 31.8.2035 laufen soll.
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Es gehört auch zu den Aufgaben des Auftragnehmers, den Auftraggeber bei der Identifizierung, Ausformulierung und Vertretung seiner Interessen gegenüber anderen Verwaltungseinheiten mit Berührung zum ÖPNV und seinen in den Vergabeunterlagen beschriebenen Zuständigkeiten zu unterstützen.
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Für die Gesamtheit des dargestellten Aufgabenspektrums gilt: Der Auftragnehmer handelt nach den Vorgaben und Weisungen des Auftraggebers. Für den Auftraggeber ist dabei von entscheidender Bedeutung, dass er einen unabhängigen, nur den Interessen des Auftraggebers verpflichteten Auftragnehmer für alle nahverkehrsrelevanten Themen erhält. Der Auftragnehmer hat sich letztlich so zu verhalten, als würde er als Verwaltungseinheit in die Aufgabenwahrnehmung des Auftraggebers einbezogen.
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Die zu beauftragenden Leistungen lassen sich den nachfolgend aufgeführten Themenfeldern zuordnen.
I. Verkehrsplanung, Angebots- und Fahrplanentwicklung,
II. Verkehrsinfrastruktur U-Bahn, Tram und Bus,
III. Vertragscontrolling ÖSPV,
IV. Unterstützung SenUVK bei S-Bahn-Vergabeverfahren,
V. Projektleitung und Querschnittsaufgaben.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftragnehmer hat als optionale Leistung nach entsprechendem Abruf durch den Auftraggeber zusätzliche personelle Ressourcen zur Unterstützung des Basisteams und/oder zur vertieften oder kurzfristigen Bearbeitung von speziellen, mit der Aufgabenbeschreibung im Zusammenhang stehenden Themen, die durch den Auftraggeber vertragsgemäß konkretisiert werden können, bereitzustellen (sog. erweitertes Projektteam).Der Abruf kann sich auf einzelne Ressourcen oder mehrere Teammitglieder beziehen. Die abgerufenen Ressourcen müssen innerhalb des angeforderten Zeitraums dem Projekt zur Verfügung gestellt werden, d. h. mit der Leistungserbringung beginnen.
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Zusätzliche Informationen:
Die formalen Anforderungen an den Teilnahmeantrag sind in Ziff. VI.3) geregelt. Interessierte Unternehmen müssen sich über die in Ziff. I.3) angegebene Adresse (regelmäßig) selbstständig über etwaige geänderte oder ergänzende Informationen zum Teilnahmewettbewerb erkundigen und bei der Erstellung des Teilnahmeantrags berücksichtigen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10, Abs. 4 Nr. 1 bis 2 GWB,§ 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB sowie nach den in § 124 Abs. 2 GWB genannten gesetzlichen Bestimmungenvorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachweislich durchgeführt wurde (vgl. Vordruck „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Nachweis über das Vorliegen einer Berufs/-Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR je Schadensereignis, welche mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen muss, durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung zu den geforderten Mindestbedingungen abzuschließen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen (vgl. Vordruck „Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung“).
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4. Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Unterstützungsleistungen für Aufgabenträger im ÖSPV und SPNV) jeweils in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro brutto (Angabe getrennt pro Jahr und getrennt nach den Bereichen ÖSPV und SPNV) (vgl. Vordruck „Erklärung zum Umsatz“).
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Mindeststandards:
Mindestanforderung zu 4. Umsatz:
Der Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Unterstützungsleistungen für Aufgabenträger im ÖSPV und SPNV) muss im Durchschnitt der letzten 5 Jahre mindestens 2 200 000 EUR brutto im Bereich ÖSPV und mind. 1 000 000 EUR brutto im Bereich SPNV betragen haben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
5. Referenzen aus den letzten 3 Jahren über vergleichbare Leistungen im großstädtischen ÖPNV in den Leistungsbereichen:
(a) Verkehrsplanung in den Bereichen ÖSPV und SPNV,
(b) Infrastrukturplanung im Bereich ÖSPV,
(c) Vertragscontrolling im Bereich ÖSPV,
(d) Fahrzeitenanalyse im Bereich ÖSPV,
(e) fachliche Unterstützung von wettbewerblichen Vergabeverfahren im Bereich SPNV,
(f) fachliche Unterstützung von Direktvergaben in den Bereichen ÖSPV und SPNV,
(g) Projektsteuerungsleistungen in den Leistungsbereichen (a), (b), (d), (e), (f)
jeweils unter Angabe
— der betreffenden Leistungsbereiche ((a)-g)),
— einer einschlägigen Beschreibung der erbrachten Leistungen,
— des Bruttorechnungswertes,
— der Leistungszeit,
— des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie
— bei Arbeitsgemeinschaften oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Eigenleistungsanteils in Prozent für den in Bezug genommenen Leistungsbereich.
(vgl. Vordruck „Referenzen“).
6. Referenz aus den letzten 3 Jahren über vergleichbare Leistungen im großstädtischen ÖSPV, die Erfahrung mit einer EDV-gestützten Auswertung von Planungsdaten eines Verkehrsunternehmen und/oder einer Einrichtung der öffentlichen Hand belegt, jeweils mit Angaben zu
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— den eingesetzten EDV-Systemen/Software,
— einer einschlägigen Beschreibung der erbrachten Leistung,
— des Verkehrsunternehmens/der Einrichtung der öffentlichen Hand,
— bei Arbeitsgemeinschaften oder Nachunternehmerschaft: Angabe der Eigenleistungen
7. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
— Anzahl Beschäftigte insgesamt,
— Anzahl der Führungskräfte
(vgl. Vordruck „Erklärung Beschäftigtenanzahl“).
8. Erklärung, aus der hervorgeht, (a) über welche Technische Ausrüstung/Software der Bewerber verfügt, insbesondere (b) der vorhandenen und genutzten technischen Möglichkeiten zur Abbildung elektronischer Fahrplandaten und Streckennetze in Anwendung von HAFAS- bzw. GIS-Formaten oder Visum-Modellversionen sowie (c) der vorhandenen und genutzten Software/Systeme für softwaregestützte Fahrplananalysen. (vgl. Vordruck „Erklärung zur Technischen Ausrüstung“).
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9. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Vordruck „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer“).
10. Eigenerklärung zum Ausschluss von Interessen- und Loyalitätskonflikten durch Offenlegung sämtlicher Tätigkeiten für bzw. Verbindungen zu gewerblichen Verkehrsunternehmen, Fahrzeugunternehmen, Unternehmen der Fahrzeugindustrie, Bundesbehörden oder weiteren Dritten mit (potentiellen) Eigeninteressen im bzw. gegenüber dem Land Berlin unter Angabe des Unternehmens/der Einrichtung, Beschreibung der Verbindung, der Tätigkeit und/oder des Geschäftsverhältnisses zu dem Unternehmen/der Einrichtung, Beschreibung des Eigeninteresses des Unternehmens/der Einrichtung im bzw. gegenüber dem Land Berlin und Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung von Interessen- und Loyalitätskonflikten im Falle der Beauftragung (vgl. Vordruck „Erklärung zu Interessen- und Loyalitätskonflikten“).
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Mindeststandards:
Mindestanforderungen zu 5. (Referenzen):
— Die geforderten Leistungsbereiche (a) bis (g) müssen in Summe aller Referenzen abgedeckt worden sein. Mehrfachnennungen von Referenzen bei übergreifenden Leistungsbereichen sind zulässig.
— Die Referenzleistungen müssen im großstädtischen ÖPNV erbracht worden sein, d. h. in Städten bzw. großstädtischen Ballungsräumen mit mind. 100 000 Einwohnern.
— Das Leistungsende darf jeweils nicht vor 2014 liegen.
— Bei Arbeitsgemeinschaften/Nachunternehmerschaft: Der Eigenleistungsanteil muss mindestens 51 % des in Bezug genommenen Leistungsbereiches betragen haben.
Mindestanforderung zu 6 (Referenz):
— Die Referenzleistung muss im großstädtischen ÖSPV erbracht worden sein, d. h. in Städten bzw. großstädtischen Ballungsräumen mit mind. 100 000 Einwohnern.
— Das Leistungsende darf nicht vor 2014 liegen.
— Der Eigenleistungsanteil muss die EDV-gestützte Auswertung von Planungsdaten eines Verkehrsunternehmens und/oder einer Einrichtung der öffentlichen Hand betreffen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG),
insbesondere im Hinblick auf die Abgabe einer Erklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung sowie zur
Einhaltung der Frauenförderverordnung. Näheres wird in den Vergabeunterlagen ausgeführt.
Der Auftragnehmer muss während der gesamten Vertragslaufzeit in Berlin ein Büro vorhalten, welches sich in gut erreichbarer Nähe zum Auftraggeber (maximal 30 Minuten reguläre Wegezeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab/zum Dienstsitz SenUVK) befindet und über einen Sitzungsraum für bis zu 20 Personen verfügt.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Bewerber, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag einreichen und als geeignet eingestuft werden, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-08-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-14 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Matthias Horth
Dokumente URL: http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/qualitaet/de/cnb-vergabe.shtml 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Der Teilnahmeantrag ist eigenständig gemäß den Anforderungen der Bekanntmachung zu erstellen und zu unterzeichnen und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (Ziff. IV.2.2) mit den in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Nachweisen und Erklärungen einzureichen. Es werden nur die in der Bekanntmachung benannten Formulare zur Verfügung gestellt. Der Teilnahmeantrag ist registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, in der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) angeführten Reihenfolge abzugeben.
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(2) Der Teilnahmeantrag ist im Original und einer Kopie in einem verschlossenen, mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag Aufgabenträgerunterstützung Berliner Nahverkehr“ versehenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine persönliche Abgabe ist nur in der Zeit von 10-14 Uhr möglich.
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(3) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung (z. B. Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug) zu fordern.
(4) Die weiteren Vergabeunterlagen dienen nur Informationszwecken. Mit dem Teilnahmeantrag sind weder die Konzepte einzureichen noch das Preisblatt auszufüllen. Eine Aufforderung zur Angebotsabgabe ergeht gesondert und nur an die als geeignet eingestuften Bewerber.
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(5) Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(6) Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben (Vordruck „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“), in welcher die Mitglieder sowie der bevollmächtigte Vertreter benannt sind und erklärt wird, dass
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— im Falle der Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft und im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(7) Die unter Ziff. III.1.1) geforderten Angaben/Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Jedes Mitglied muss eine Berufshaftpflichtversicherung zu den in Ziff. III.1.2) Nr. 3 genannten Bedingungen nachweisen. Im Übrigen genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
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(8) Werden Unterauftragnehmer vorgesehen, so sind diese zu benennen und der Leistungsanteil im Vordruck„ Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“ zu beschreiben. Der Unterauftragnehmer, auf den zum Nachweis der Eignung nach Ziff. III.1.2) und III.1.3) zurückgegriffen wird, hat eine Verpflichtungserklärung abzugeben (vgl. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer/Eignungsleihe“). Auf Verlangen des Auftraggebers sind die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen nach Ziff. III.1.1) bisIII.1.3) in Bezug auf die Leistungen des Unterauftragnehmers einzureichen. Die v. g. Anforderungen gelten auch für verbundene Unternehmen.
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(9) Werden zum Nachweis der Eignung andere Unternehmen in Anspruch genommen (sog. Eignungsleihe),wird auf die Anforderungen in § 47 VgV hingewiesen. Der Auftraggeber wird (soweit relevant) von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch machen.
(10) Der Auftragnehmer wird vertraglich verpflichtet, das im Teilnahmeantrag benannte Basisteam sowie die Projektleitung bei der Auftragsausführung einzusetzen und diese nur aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Ausscheiden etc.) oder nur mit Zustimmung des Auftraggebers und nur gegen einen Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation zu ersetzen.
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(11) Nachfragen sind per E-Mail spätestens 7 Werktage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Später eingehende Fragen werden ggf. nicht vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet; eine Verlängerung der Teilnahmefrist erfolgt in diesen Fällen nicht.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Ziffer VI.4.1
Quelle: OJS 2017/S 134-274525 (2017-07-10)
Ergänzende Angaben (2017-08-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 152-315516
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 134-274525
ABl. S-Ausgabe: 152
Quelle: OJS 2017/S 152-315516 (2017-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 8 730 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 231-482199
ABl. S-Ausgabe: 231
Zusätzliche Informationen
Die formalen Anforderungen an den Teilnahmeantrag sind in Ziff. VI.3) geregelt. Interessierte Unternehmen müssen sich über die in Ziff. I.3) angegebene Adresse (regelmäßig) selbstständig über etwaige geänderte oder ergänzende Informationen zum Teilnahmewettbewerb erkundigen und bei der Erstellung des Teilnahmeantrags berücksichtigen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine gültige Emailadresse anzugeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
I. Verkehrsplanung, Angebots- und Fahrplanentwicklung.
II. Verkehrsinfrastruktur U-Bahn, Tram und Bus.
III. Vertragscontrolling ÖSPV.
IV. Unterstützung SenUVK bei S-Bahn-Vergabeverfahren.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftragnehmer hat als optionale Leistung nach entsprechendem Abruf durch den Auftraggeber zusätzliche personelle Ressourcen zur Unterstützung des Basisteams und/oder zur vertieften oder kurzfristigen Bearbeitung von speziellen, mit der Aufgabenbeschreibung im Zusammenhang stehenden Themen, die durch den Auftraggeber vertragsgemäß konkretisiert werden können, bereitzustellen (sog. erweitertes Projektteam).Der Abruf kann sich auf einzelne Ressourcen oder mehrere Teammitglieder beziehen. Die abgerufenen Ressourcen müssen innerhalb des angeforderten Zeitraums dem Projekt zur Verfügung gestellt werden, d.h. mit der Leistungserbringung beginnen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
Die formalen Anforderungen an den Teilnahmeantrag sind in Ziff. VI.3) geregelt. Interessierte Unternehmen müssen sich über die in Ziff. I.3) angegebene Adresse (regelmäßig) selbstständig über etwaige geänderte oder ergänzende Informationen zum Teilnahmewettbewerb erkundigen und bei der Erstellung des Teilnahmeantrags berücksichtigen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine gültige Emailadresse anzugeben.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 23
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 37
Kostenkriterium: Wertungspreis für Festauftrag
Gewichtung der Kosten: 30
Kostenkriterium: Wertungspreis für optionale Leistungen
Gewichtung der Kosten: 10

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-22 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 231-482199 (2017-11-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 10 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klima- und Umweltschutz
Kontakt
E-Mail: stephanie.landgraf@senumvk.berlin.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 096-298925
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 231-482199
ABl. S-Ausgabe: 96

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Berlin ist Aufgabenträger für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschl. des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). In dieser Funktion hat das Land Berlin nach vorhergehender Ausschreibung (2017/S 134-274525) das "Center Nahverkehr Berlin" (CNB), eine Arbeitsgemeinschaft aus der KWC GmbH und der VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH, mit der Beratung im ÖPNV beauftragt. Die vertraglichen Leistungspflichten enden am 31.05.2023. Der abgeschlossene Beratungsvertrag verpflichtet CNB zur Unterstützung des Landes Berlin bei der Gestaltung des ÖPNV im Land Berlin durch die Beratung und Mitwirkung an langfristigen Projekten und Verfahren sowie durch die Übernahme von Daueraufgaben. Erfasst sind sowohl die Umsetzung bestehender als auch die Planung neuer Projekte und Verfahren. Die Aufgaben lassen sich den Themenfeldern Verkehrsplanung inkl. Angebots- und Fahrplanentwicklung, Verkehrsinfrastruktur U-Bahn, Tram und Bus, Vertragscontrolling ÖSPV, Unterstützung bei S-Bahn Vergabeverfahren sowie Projektleitung und Querschnittsaufgaben zuordnen. Leistungsgegenstand i.R.d. Verkehrsplanung ist u.a. die Vorbereitung des neuen Nahverkehrsplans für den Zeitraum 2024 bis 2028. Dabei obliegt CNB u.a. die Organisation des eigentlichen Erstellungsprozesses durch entsprechende Ablaufpläne und internetgestützte Arbeitsstrukturen. Im Zusammenhang mit den S-Bahn Vergabeverfahren übernimmt CNB spezifische Unterstützungsleistungen zur ökonomischen und verkehrsplanerischen Begleitung. Hierzu erstellt CNB Analysen, Entscheidungsvorlagen, Berichte und Protokolle und erbringt Koordinationsleistungen im Hinblick auf die vorlaufende Erarbeitung der Vergabeunterlagen sowie während der Angebots- und Verhandlungsphase. Im Zusammenhang mit der Neufahrzeugbeschaffung ist CNB verpflichtet, die Weiterentwicklung und Konkretisierung des Beschaffungskonzepts zu unterstützen. Darüber hinaus ist CNB verpflichtet, eine effektive Vergabekoordination sicherzustellen und die hierzu passenden Strukturen zu schaffen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-11 📅
Name: KCW GmbH
Postanschrift: Bernburger Str. 27
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-4081768-60 📞
E-Mail: info@kcw-online.de 📧
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: https://www.kcw-online.de/ 🌏
Name: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Postanschrift: Stralauer Platz 29
Postleitzahl: 10243
Telefon: +49 3025414141 📞
E-Mail: info@vbb.de 📧
Internetadresse: https://www.vbb.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 10 400 000 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Stephanie Landgraf

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 135, 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer nach § 135, § 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 135 GWB und des § 160 Abs. 3 GWB, die auszugsweise folgenden Wortlaut haben:
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§ 135 GWB:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 Abs. 3 GWB:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Abschnitt VI.4.1)
Quelle: OJS 2023/S 096-298925 (2023-05-16)