Aufsichts-, Empfangs- und Kassendienstleistung in touristischen und musealen Einrichtungen der Hansestadt Wismar

Hansestadt Wismar

Aufsichts-, Empfangs- und Kassendienstleistung in touristischen und musealen Einrichtungen der Hansestadt Wismar Los 1:
— Welt-Erbe-Haus;
— St.-Marien-Kirchturm;
— Aussichtsplattform der St.-Georgen-Kirche.
Los 2:
— Museum.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Kurze Beschreibung:
Aufsichts-, Empfangs- und Kassendienstleistung in touristischen und musealen Einrichtungen der Hansestadt Wismar Los 1: — Welt-Erbe-Haus; — St.-Marien-Kirchturm; — Aussichtsplattform der St.-Georgen-Kirche. Los 2: — Museum.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Wismar
Postanschrift: Am Markt 1
Postleitzahl: 23966
Postort: Wismar
Kontakt
Internetadresse: http://www.wismar.de 🌏
E-Mail: aqueisser@wismar.de 📧
Telefon: +49 38412511082 📞
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E87495622 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-01 📅
Datum des Beginns: 2017-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 124-252456
ABl. S-Ausgabe: 124

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufsichts-, Empfangs- und Kassendienstleistung in touristischen und musealen Einrichtungen der Hansestadt Wismar Los 1:
— Welt-Erbe-Haus;
— St.-Marien-Kirchturm;
— Aussichtsplattform der St.-Georgen-Kirche.
Los 2:
— Museum.
Geschätzter Gesamtwert: 1 910 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Aufsichts-, Empfangs- und Kassendienstleistung in touristischen und musealen Einrichtungen der Hansestadt Wismar
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Aufsichts-, Empfangs- und Kassendienstleistung in touristischen und musealen Einrichtungen der Hansestadt Wismar:
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option auf eine Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum 31.5.2010 von dieser Option Gebrauch zu machen. Kommt diese Option nicht zum Tragen, so endet der Vertrag am 30.11.2020.
Losnummer: 2
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option auf eine Verlängerung des Vertrages um weitere 12 Monate. Der Auftraggeber behält sich vor, bis spätestens zum 31.5.2020 von dieser Option Gebrauch zu machen. Kommt diese Option nicht zum Tragen, so endet der Vertrag am 30.11.2020.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wismar.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Firmenvorstellung mit Betriebsstruktur und der Angabe der Standorte des Gebiets-, Schicht und projektverantwortlichen Einsatzleiters.
— Auflistung von fünf prüfbaren Referenzobjekten, die nicht älter als 3 Jahre sein dürfen und in Art und Umfang den ausgeschriebenen Tätigkeitsschwerpunkten entsprechen (Kassendienstleistungen, Empfangsdienst, didaktische Ausstellungspräsentation, sowie Aufsicht und zentrale operative Organisation über einen Einsatzleiter vor Ort).
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Fügen Sie bitte Firmennamen, Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner dieser Auflistung bei. Wir behalten uns vor, die Ansprechpartner telefonisch zu kontaktieren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Betriebshaftpflicht mit Versicherungssummen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für das Abhandenkommen bewachter Sachen und Schlüsselrisiko.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zu den Kommunikationsdaten und der Interventionszeit des Einsatzleiters (siehe Anlagen 4.1 und 4.2, jeweils Punkt 2.2).
— Eigenerklärung zur Bereitschaft für das eingesetzte Personal je Mitarbeiter einen Erst-Helfer-Lehrgang (nicht älter als 2 Jahre) durchzuführen. Der Nachweis erfolgt mit Vergabe der ausgeschriebenen Leistung bzw. spätestens mit Beginn der Vertragslaufzeit. Als entsprechender
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Nachweis findet eine verbindliche Anmeldung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter/-innen zu einem entsprechenden Erst-Helfer-Lehrgang ebenfalls Anerkennung. Im Falle einer Lehrgangsanmeldung, sollte dieser spätestens vier Wochen nach Beginn der Vertragslaufzeit starten.
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— Eigenerklärung zur Beibringung eines Stadtführer-Zertifikates von einem der eingesetzten Mitarbeiter spätestens mit Beginn des
Vertragszeitraumes. Auf Grund der touristischen Ausprägung der ausgeschriebenen Leistung, soll ein eingesetzter Mitarbeiter in Los I ein Zertifikat über eine Stadtführer-Ausbildung bei der Volkshochschule der Hansestadt Wismar zum Nachweis bringen.
— Eigenerklärung zur Beibringung des Nachweises „Führungen durch das Welt-Erbe-Haus“. Los I, Objekt Welt-Erbe-Haus: die eingesetzten Mitarbeiter müssen in der Lage sein, durch das Welt-Erbe-Haus zu führen. Als Nachweis für diese Eignung wird eine Bestätigung der Hansestadt
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Wismar, Amt für Welterbe, Tourismus und Kultur gefordert. Diese Bestätigung wird auf Anfrage und nach Prüfung durch das o. g. Amt ausgestellt.
— Eigenerklärung zur Beibringung des Nachweises einer handwerklichen Ausbildung für den Mitarbeiter, der für den Bereich „Ziegelei“ im Objekt Kirchturm von St. Marien zuständig ist.
Die Mitarbeiter für den Bereich „Turmführungen“ (im gleichen Objekt) müssen körperlich besonders belastbar sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sind in der Anlage 4.1 für das Los I und in der Anlage 4.2 für das Los II aufgeführt und werden mit der Auftragsvergabe Vertragsbestandteil.
Die Originale dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Angebote, denen die geforderten Unterlagen nicht beigefügt sind, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die o. g. Angaben des Bieters werden Vertragsbestandteil, deren Einhaltung der Auftraggeber bei berechtigtem Interesse verlangen kann.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Hansestadt Wismar Amt für Zentrale Dienste Am Markt 1, 23966 Wismar.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anke Queisser
Internetadresse: www.wismar.de 🌏
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E87495622 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern, Vergabekammer
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 124-252456 (2017-06-27)