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Eine Eigenerklärung zur Eignung und zu Referenzen ist mit dem Angebot einzreichen (Vordruck liegt den Ausschreibungsunterlagen bei). Die Eigenerklärung beinhaltet:
— Nennung von mindestens 3 nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare früher ausgeführte Referenzen ( je angebotenem Los) innerhalb der letzten 3 Jahre,
— dass das Unternehmen ein zertifiziertes „Wach- und Sicherheitsunternehmen“ ist,
— Verfügbarkeit über eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL min. Klasse C) sowie über eine Interventionsstelle (trifft nur für Los 1 und Los 2 zu),
— Erfüllung der Anforderungen nach DIN 77200 (oder vergleichbar),
— Erfüllung der Anforderungen nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar),
— Ausstattung des eingesetzten Personals vor Ort mit einheitlicher Dienstbekleidung (keine Uniform mit militärischen Charakter) und einheitlichen Headsets/Handfunkgeräten,
— das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal vor Ort im Sinne des § 34 a Abs. 1 Nr. 1 GewO unterrichtet ist,
— das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal vor Ort die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht,
— das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal vor Ort entsprechend geschult ist, um Erste-Hilfe-Maßnahme durchzuführen,
— das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal vor Ort über einen Schulabschluss verfügt und
— das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal vor Ort über ein eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis im Sinne des § 30a BZRG verfügt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist die Eigenerklärung zur Eignung und zu Referenzen durch Nachweise zu belegen.