Die Bundesregierung hat sich anspruchsvolle Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen, des Primärenergie- und Stromverbrauchs sowie zur Steigerung der Energieproduktivität gesetzt. Um die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen, sind eine erhebliche Verbesserung der Energieeffizienz in allen Sektoren und ein weiter steigender Anteil der erneuerbaren Energien erforderlich. In Zukunft wird Energieeffizienz als Maßstab für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen und ihrer Innovationskraft weiter an Bedeutung gewinnen. Um seitens der Unternehmen eine Steigerung der Energieeffizienz zu belegen und sie damit in geeigneter Form „messbar“ und transparent zu machen, ist es notwendig, Kennzahlen zu bilden, die eine Vergleichbarkeit und damit die Entwicklung und Durchführung von Benchmarks zulassen. Das BMUB hat hierzu die Studie „Methodik zur Aufstellung von Energiekennzahlen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen“ beauftragt. Mit dem nun geplanten Vorhaben soll diese Methodik einem Praxistest unterzogen und die Aufstellung und Anwendung von Energiekennzahlen als Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen sowie zum Klimaschutz vorangebracht werden. Dabei soll geprüft werden, ob sich diese Methodik zur Aufstellung und Anwendung von Energieeffizienzkennzahlen nicht nur in Demonstrationsprojekten, sondern auch zur branchenübergreifenden Anwendung in Unternehmen verschiedener Größenordnung, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), eignet. Die Ergebnisse sollen im Hinblick auf die untersuchten Energiekennzahlen aussagekräftig, nachvollziehbar und übertragbar für einen möglichst großen Teil der deutschen Wirtschaft sein. Die wesentlichen Inhalte des Vorhabens sind in 4 Arbeitspakete (AP) aufgeteilt. In Arbeitspaket 1 sollen die konzeptionellen Grundlagen für das Projekt skizziert und mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Im Rahmen des Arbeitspakets 2 ist die systematische Auswahl und Ansprache von Branchen und Unternehmen zu leisten. In AP 3 wird die Methodik in drei ausgewählten Unternehmen eingeführt, systematisch erprobt und ausgewertet. Aufgabe des Auftragnehmers ist es – in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Unternehmen – die Energieeffizienzkennzahlen nach der Methodik aufzustellen, die notwendigen (Energie-)Daten in den Unternehmen zu erheben, die Energieeffizienzkennzahlen über einen aussagekräftigen Zeitraum anzuwenden und die Ergebnisse auszuwerten. Die Bewertung der Entwicklung, Einführung und Anwendung sind für jedes Unternehmen systematisch auszuwerten. Das gesamte Vorhaben wird außerdem von einem kontinuierlichen Konsultationsprozess mit externen Akteuren (z. B. Industrievertreter, Verbände, Wissenschaft, DIN-Gremien) in Form von Experten-Workshops (AP 4) begleitet. Darin werden den Teilnehmern (Teil-)Ergebnisse vorgestellt sowie die Bewertung und die Beiträge der Experten in den Entwicklungs- und Umsetzungsprozess integriert. Bestandteil von AP 4 ist ebenfalls die Konzeption und Durchführung einer Abschlussveranstaltung. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen in einem veröffentlichungsfähigen Abschlussbericht dokumentiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Der Auftrag umfasst die folgenden Arbeitspakete:Arbeitspaket 1: Konzeptionelle Grundlagen der Studie;Arbeitspaket 2: Auswahl der Unternehmen und Branchen für die Erprobung;Arbeitspaket 3: Anwendung der erarbeiteten Methodik im Unternehmen;Arbeitspaket 4: Abstimmungs- und Konsultationsprozess/Experten-Workshops und Abschlussveranstaltung.
Der Auftrag umfasst die folgenden Arbeitspakete:Arbeitspaket 1: Konzeptionelle Grundlagen der Studie;Arbeitspaket 2: Auswahl der Unternehmen und Branchen für die Erprobung;Arbeitspaket 3: Anwendung der erarbeiteten Methodik im Unternehmen;Arbeitspaket 4: Abstimmungs- und Konsultationsprozess/Experten-Workshops und Abschlussveranstaltung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.bund.de🌏
E-Mail: t.grabenbauer@fz-juelich.de📧
Fax: +49 3020199-3334 📠
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 162 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. 15912878 (http://www.subreport.de/E15912878) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. 15912878 ein (http://www.subreport.de/E15912878). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 23.3.2017 12:00 Uhr zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 162 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. 15912878 (http://www.subreport.de/E15912878) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. 15912878 ein (http://www.subreport.de/E15912878). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 23.3.2017 12:00 Uhr zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung hat sich anspruchsvolle Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen, des Primärenergie- und Stromverbrauchs sowie zur Steigerung der Energieproduktivität gesetzt. Um die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen, sind eine erhebliche Verbesserung der Energieeffizienz in allen Sektoren und ein weiter steigender Anteil der erneuerbaren Energien erforderlich. In Zukunft wird Energieeffizienz als Maßstab für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen und ihrer Innovationskraft weiter an Bedeutung gewinnen. Um seitens der Unternehmen eine Steigerung der Energieeffizienz zu belegen und sie damit in geeigneter Form „messbar“ und transparent zu machen, ist es notwendig, Kennzahlen zu bilden, die eine Vergleichbarkeit und damit die Entwicklung und Durchführung von Benchmarks zulassen. Das BMUB hat hierzu die Studie „Methodik zur Aufstellung von Energiekennzahlen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen“ beauftragt.
Die Bundesregierung hat sich anspruchsvolle Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen, des Primärenergie- und Stromverbrauchs sowie zur Steigerung der Energieproduktivität gesetzt. Um die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen, sind eine erhebliche Verbesserung der Energieeffizienz in allen Sektoren und ein weiter steigender Anteil der erneuerbaren Energien erforderlich. In Zukunft wird Energieeffizienz als Maßstab für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen und ihrer Innovationskraft weiter an Bedeutung gewinnen. Um seitens der Unternehmen eine Steigerung der Energieeffizienz zu belegen und sie damit in geeigneter Form „messbar“ und transparent zu machen, ist es notwendig, Kennzahlen zu bilden, die eine Vergleichbarkeit und damit die Entwicklung und Durchführung von Benchmarks zulassen. Das BMUB hat hierzu die Studie „Methodik zur Aufstellung von Energiekennzahlen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen“ beauftragt.
Mit dem nun geplanten Vorhaben soll diese Methodik einem Praxistest unterzogen und die Aufstellung und Anwendung von Energiekennzahlen als Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen sowie zum Klimaschutz vorangebracht werden. Dabei soll geprüft werden, ob sich diese Methodik zur Aufstellung und Anwendung von Energieeffizienzkennzahlen nicht nur in Demonstrationsprojekten, sondern auch zur branchenübergreifenden Anwendung in Unternehmen verschiedener Größenordnung, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), eignet. Die Ergebnisse sollen im Hinblick auf die untersuchten Energiekennzahlen aussagekräftig, nachvollziehbar und übertragbar für einen möglichst großen Teil der deutschen Wirtschaft sein.
Mit dem nun geplanten Vorhaben soll diese Methodik einem Praxistest unterzogen und die Aufstellung und Anwendung von Energiekennzahlen als Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen sowie zum Klimaschutz vorangebracht werden. Dabei soll geprüft werden, ob sich diese Methodik zur Aufstellung und Anwendung von Energieeffizienzkennzahlen nicht nur in Demonstrationsprojekten, sondern auch zur branchenübergreifenden Anwendung in Unternehmen verschiedener Größenordnung, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), eignet. Die Ergebnisse sollen im Hinblick auf die untersuchten Energiekennzahlen aussagekräftig, nachvollziehbar und übertragbar für einen möglichst großen Teil der deutschen Wirtschaft sein.
Die wesentlichen Inhalte des Vorhabens sind in 4 Arbeitspakete (AP) aufgeteilt.
In Arbeitspaket 1 sollen die konzeptionellen Grundlagen für das Projekt skizziert und mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Im Rahmen des Arbeitspakets 2 ist die systematische Auswahl und Ansprache von Branchen und Unternehmen zu leisten. In AP 3 wird die Methodik in drei ausgewählten Unternehmen eingeführt, systematisch erprobt und ausgewertet. Aufgabe des Auftragnehmers ist es – in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Unternehmen – die Energieeffizienzkennzahlen nach der Methodik aufzustellen, die notwendigen (Energie-)Daten in den Unternehmen zu erheben, die Energieeffizienzkennzahlen über einen aussagekräftigen Zeitraum anzuwenden und die Ergebnisse auszuwerten. Die Bewertung der Entwicklung, Einführung und Anwendung sind für jedes Unternehmen systematisch auszuwerten. Das gesamte Vorhaben wird außerdem von einem kontinuierlichen Konsultationsprozess mit externen Akteuren (z. B. Industrievertreter, Verbände, Wissenschaft, DIN-Gremien) in Form von Experten-Workshops (AP 4) begleitet. Darin werden den Teilnehmern (Teil-)Ergebnisse vorgestellt sowie die Bewertung und die Beiträge der Experten in den Entwicklungs- und Umsetzungsprozess integriert. Bestandteil von AP 4 ist ebenfalls die Konzeption und Durchführung einer Abschlussveranstaltung.
In Arbeitspaket 1 sollen die konzeptionellen Grundlagen für das Projekt skizziert und mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Im Rahmen des Arbeitspakets 2 ist die systematische Auswahl und Ansprache von Branchen und Unternehmen zu leisten. In AP 3 wird die Methodik in drei ausgewählten Unternehmen eingeführt, systematisch erprobt und ausgewertet. Aufgabe des Auftragnehmers ist es – in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Unternehmen – die Energieeffizienzkennzahlen nach der Methodik aufzustellen, die notwendigen (Energie-)Daten in den Unternehmen zu erheben, die Energieeffizienzkennzahlen über einen aussagekräftigen Zeitraum anzuwenden und die Ergebnisse auszuwerten. Die Bewertung der Entwicklung, Einführung und Anwendung sind für jedes Unternehmen systematisch auszuwerten. Das gesamte Vorhaben wird außerdem von einem kontinuierlichen Konsultationsprozess mit externen Akteuren (z. B. Industrievertreter, Verbände, Wissenschaft, DIN-Gremien) in Form von Experten-Workshops (AP 4) begleitet. Darin werden den Teilnehmern (Teil-)Ergebnisse vorgestellt sowie die Bewertung und die Beiträge der Experten in den Entwicklungs- und Umsetzungsprozess integriert. Bestandteil von AP 4 ist ebenfalls die Konzeption und Durchführung einer Abschlussveranstaltung.
Die Ergebnisse des Vorhabens sollen in einem veröffentlichungsfähigen Abschlussbericht dokumentiert werden.
Menge oder Umfang:
Der Auftrag umfasst die folgenden Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Konzeptionelle Grundlagen der Studie;
Arbeitspaket 2: Auswahl der Unternehmen und Branchen für die Erprobung;
Arbeitspaket 3: Anwendung der erarbeiteten Methodik im Unternehmen;
Arbeitspaket 4: Abstimmungs- und Konsultationsprozess/Experten-Workshops und Abschlussveranstaltung.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Im Falle einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Bieter/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des §…
… 123 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 123 GWB“ zu nutzen).
… 124 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 124 GWB“ zu nutzen).
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt
o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen)
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Projekten mit thematischen Bezug zur Energieeffizienz
2. Kenntnisse und Erfahrungen mit der Aufstellung, Anwendung oder Erprobung von Kennzahlensystemen
3. Kompetenzen und Erfahrungen in der Moderation von Arbeitsgruppen/ Workshops
4. Praktische Erfahrung in der Erprobung von Verfahren, Modellen oder Methoden in Unternehmen
Es sind zu den Punkten 1. bis 4. jeweils mindestens zwei Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. zwei DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu den Punkten 1. bis 4. jeweils mindestens zwei Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. zwei DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
o Projektbezeichnung
o Projektinhalt
o Projektlaufzeit
o Auftraggeber
o erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
o Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt)
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des beigefügten Muster Vertragsentwurf geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des beigefügten Muster Vertragsentwurf geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Thomas Grabenbauer
Name: http://www.subreport.de/E15912878
Postanschrift: Ohne
Postort: Ohne
Kontaktperson: http://www.subreport.de/E15912878
URL für weitere Informationen: http://www.subreport.de/E15912878🌏
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E15912878🌏
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich Vergaben für Ministerien (DEQ 6), Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 162 VgV.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. 15912878 (http://www.subreport.de/E15912878) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. 15912878 (http://www.subreport.de/E15912878) kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. 15912878 ein (http://www.subreport.de/E15912878). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 23.3.2017 12:00 Uhr zu stellen.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. 15912878 ein (http://www.subreport.de/E15912878). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 23.3.2017 12:00 Uhr zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kontaktstelle) zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kontaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2017/S 042-077680 (2017-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (50)
2. Preis (30)
3. Organisatorische Umsetzung (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-30 📅
Name: ÖKOTEC Energiemanagement GmbH
Postanschrift: Torgauer Str. 12-15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB ) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB ) entnommen werden.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.