Text
Die für die Bewertung vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind III.1.2 und III.1.3 zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 45 (1) VgV:
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, Gewichtung: 10 %
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Punkte: Gesamtumsatz >= 750 000 EUR/a und < 1 500 000 EUR/a
4 Punkte: Gesamtumsatz >= 600 000 bis < 750 000 EUR/a oder
>= 1 500 000 und < 3 000 000 EUR/a
3 Punkte: Gesamtumsatz >= 450 000 und < 600 000 EUR/a oder
>= 3 000 000 und < 5 000 000 EUR/a
2 Punkte: Gesamtumsatz >= 5 000 000 EUR/a
1 Punkt: Gesamtumsatz < 450 000 EUR/a
0 Punkte: keine Mindestanforderung festgelegt
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 (3) 1 VgV:
— Mindestens 3 Referenzen mit erbrachten vergleichbaren abgeschlossenen Leistungen in den letzten 10 Jahren, Gewichtung: 80 %
Vergleichbare Dienstleistungen sind wie folgt definiert: Erbringen von Bauüberwachungsleistungen für Tiefbaumaßnahmen
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Punkte: Erläuterung s. u.
4 Punk...