Bei der gegenständlichen Maßnahme des 1. Bauabschnittes des Flughafenzubringers Ost handelt es sich um die Arbeiten der Südringerweiterung. Die Baumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen Straßenbauarbeiten, Brückenbauarbeiten und Landschaftsbauarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Nordallee 25
Postort: München – Flughafen
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Flughafen München GmbH – Beschaffung
E-Mail: vergabe@munich-airport.de📧
Fax: +49 89975-61216 📠
Region: Erding🏙️
URL: http://www.munich-airport.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbau Flughafenzubringer Ost – 1. Bauabschnitt Südringerweiterung
2017-1001058
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Bei der gegenständlichen Maßnahme des 1. Bauabschnittes des Flughafenzubringers Ost handelt es sich um die Arbeiten der Südringerweiterung. Die Baumaßnahme...”
Kurze Beschreibung
Bei der gegenständlichen Maßnahme des 1. Bauabschnittes des Flughafenzubringers Ost handelt es sich um die Arbeiten der Südringerweiterung. Die Baumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen Straßenbauarbeiten, Brückenbauarbeiten und Landschaftsbauarbeiten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Straßenbrücken📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Erding🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Flughafen München beabsichtigt im Rahmen des Ausbaus des Flughafenzubringers Ost die Realisierung des 1. Bauabschnittes.
Die Südringerweiterung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Flughafen München beabsichtigt im Rahmen des Ausbaus des Flughafenzubringers Ost die Realisierung des 1. Bauabschnittes.
Die Südringerweiterung beinhaltet im wesentlichen folgende Leistungen/Bauwerke:
Erweiterung Straßenabschnitt Südring Ost ca. 2 100 m
Radweg ca. 350 m
Verbindungsrampe Südring/St 2584 ca. 350 m
Provisorium Verbindungsrampe Südring/St. 2584 ca. 350
Leitungsgraben Umverlegung 110 kV-Leitung ca. 160 m
Umverlegung Trinkwasserleitung DN 300 ca. 70 m
Brückenbauwerk SR-2 mit Stützweite 24,00 m, Brückenfläche ca. 390 m
Durchlass Radweg mit Lichtraumprofil B x H ca. 5,50 m x 3,0 m
Landschaftsbauarbeiten ca. 10 200 m Begrünung und ca. 7 100 m Gehölzpflanzungen
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 235-488583
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: AVA0517
Titel: Flughafenzubringer Ost – 1. Bauabschnitt Südringerweiterung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Arbeitsgemeinschaft Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH/Josef Rädlinger Bauunternehmen GmbH c/o Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH”
Postanschrift: Josef-Rädlinger-Straße 1
Postort: Windorf
Postleitzahl: 94575
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Passau, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89 / 2176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89 / 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziffer VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 126-288294 (2018-07-03)