Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) mit Sitz in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) hat ein neues Fusionsexperiment vom Typ Stellarator, den Wendelstein 7-X (W7-X) aufgebaut und führt derzeit weitere Komplettierungen an diesem Stellarator durch. Informationen zum Projekt sind auf der Internetseite http://www.ipp.mpg.de/ abrufbar. Im Rahmen dieses Projekts wird die Versorgung der Kryo-Vakuumpumpen mit flüssigem Stickstoff und tiefkaltem Helium aufgebaut. Hierzu wird eine Ventilbox (Cryo-Ventil-Box, CVB) mit Rohrleitungen, Ventilen, Sicherheitseinrichtungen und Instrumentierung benötigt. Die Leistung ist in der Technischen Spezifikation (TS) 1-BCV11-S0006.0 detailliert beschrieben. Sie umfaßt das Design, die Fertigung, die Aufstellung und den Anschluss der Ventilbox der Kryo-Vakuumpumpen (CVB) an Versorgungssysteme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ventilanordnungen
Referenznummer: 800-17-37
Kurze Beschreibung:
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) mit Sitz in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) hat ein neues Fusionsexperiment vom Typ Stellarator, den Wendelstein 7-X (W7-X) aufgebaut und führt derzeit weitere Komplettierungen an diesem Stellarator durch. Informationen zum Projekt sind auf der Internetseite http://www.ipp.mpg.de/ abrufbar.
Im Rahmen dieses Projekts wird die Versorgung der Kryo-Vakuumpumpen mit flüssigem Stickstoff und tiefkaltem Helium aufgebaut. Hierzu wird eine Ventilbox (Cryo-Ventil-Box, CVB) mit Rohrleitungen, Ventilen, Sicherheitseinrichtungen und Instrumentierung benötigt.
Die Leistung ist in der Technischen Spezifikation (TS) 1-BCV11-S0006.0 detailliert beschrieben. Sie umfaßt das Design, die Fertigung, die Aufstellung und den Anschluss der Ventilbox der Kryo-Vakuumpumpen (CVB) an Versorgungssysteme.
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) mit Sitz in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) hat ein neues Fusionsexperiment vom Typ Stellarator, den Wendelstein 7-X (W7-X) aufgebaut und führt derzeit weitere Komplettierungen an diesem Stellarator durch. Informationen zum Projekt sind auf der Internetseite http://www.ipp.mpg.de/ abrufbar.
Im Rahmen dieses Projekts wird die Versorgung der Kryo-Vakuumpumpen mit flüssigem Stickstoff und tiefkaltem Helium aufgebaut. Hierzu wird eine Ventilbox (Cryo-Ventil-Box, CVB) mit Rohrleitungen, Ventilen, Sicherheitseinrichtungen und Instrumentierung benötigt.
Die Leistung ist in der Technischen Spezifikation (TS) 1-BCV11-S0006.0 detailliert beschrieben. Sie umfaßt das Design, die Fertigung, die Aufstellung und den Anschluss der Ventilbox der Kryo-Vakuumpumpen (CVB) an Versorgungssysteme.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ventilanordnungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Vorpommern-Greifswald🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP)
Postanschrift: Boltzmannstraße 2
Postleitzahl: 85748
Postort: Garching
Kontakt
Internetadresse: http://www.ipp.mpg.de🌏
E-Mail: einkauf800@ipp.mpg.de📧
Telefon: +49 383488-2346📞
Fax: +49 383488-2349 📠
URL der Dokumente: https://datashare.mpcdf.mpg.de/s/a8lHaCZwEvDqzJA🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-28 📅
Datum des Beginns: 2018-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 248-522773
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Vertragssprache ist deutsch, Technische Angaben können in englischer Sprache eingereicht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) mit Sitz in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) hat ein neues Fusionsexperiment vom Typ Stellarator, den Wendelstein 7-X (W7-X) aufgebaut und führt derzeit weitere Komplettierungen an diesem Stellarator durch. Informationen zum Projekt sind auf der Internetseite http://www.ipp.mpg.de/ abrufbar.
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) mit Sitz in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) hat ein neues Fusionsexperiment vom Typ Stellarator, den Wendelstein 7-X (W7-X) aufgebaut und führt derzeit weitere Komplettierungen an diesem Stellarator durch. Informationen zum Projekt sind auf der Internetseite http://www.ipp.mpg.de/ abrufbar.
Im Rahmen dieses Projekts wird die Versorgung der Kryo-Vakuumpumpen mit flüssigem Stickstoff und tiefkaltem Helium aufgebaut. Hierzu wird eine Ventilbox (Cryo-Ventil-Box, CVB) mit Rohrleitungen, Ventilen, Sicherheitseinrichtungen und Instrumentierung benötigt.
Im Rahmen dieses Projekts wird die Versorgung der Kryo-Vakuumpumpen mit flüssigem Stickstoff und tiefkaltem Helium aufgebaut. Hierzu wird eine Ventilbox (Cryo-Ventil-Box, CVB) mit Rohrleitungen, Ventilen, Sicherheitseinrichtungen und Instrumentierung benötigt.
Die Leistung ist in der Technischen Spezifikation (TS) 1-BCV11-S0006.0 detailliert beschrieben. Sie umfaßt das Design, die Fertigung, die Aufstellung und den Anschluss der Ventilbox der Kryo-Vakuumpumpen (CVB) an Versorgungssysteme.
Funktion und Einordnung der CVB werden zusammenfassend wie folgt beschrieben:
Tiefkaltes Helium (He) bei etwa 4 K sowie flüssiger Stickstoff (LN2) bei ca. 80 K werden von einer Versorgungsleitung, der sogenannten Haupttransferleitung (HTL), von der Unterkühlerbox der Kälteanlage (UBX) bis zur Ventilbox (CVB) im 2. UG der Torushalle gefördert (siehe BD 6-1). Innerhalb der Ventilbox werden der He- und der Stickstoffstrom in jeweils 10 Teilströme aufgeteilt.
Tiefkaltes Helium (He) bei etwa 4 K sowie flüssiger Stickstoff (LN2) bei ca. 80 K werden von einer Versorgungsleitung, der sogenannten Haupttransferleitung (HTL), von der Unterkühlerbox der Kälteanlage (UBX) bis zur Ventilbox (CVB) im 2. UG der Torushalle gefördert (siehe BD 6-1). Innerhalb der Ventilbox werden der He- und der Stickstoffstrom in jeweils 10 Teilströme aufgeteilt.
10 kurze Transferleitungen (KTL) führen von der CVB an die 10 AEG-Stutzen des W7-X am Kryostaten. Von dort werden die 10 Kryo-Vakuumpumpen (CVP) im Plasmagefäß versorgt. In einer KTL sind jeweils Vor- und Rücklauf für die He-Versorgung und die Versorgung mit flüssigem Stickstoff (LN2) angeordnet. Der Rücklauf der Helium- und Stickstoffströmung geht über die 10 KTL zurück zur CVB, wird gebündelt und von dort über die HTL zurück zur Kälteanlage geleitet.
10 kurze Transferleitungen (KTL) führen von der CVB an die 10 AEG-Stutzen des W7-X am Kryostaten. Von dort werden die 10 Kryo-Vakuumpumpen (CVP) im Plasmagefäß versorgt. In einer KTL sind jeweils Vor- und Rücklauf für die He-Versorgung und die Versorgung mit flüssigem Stickstoff (LN2) angeordnet. Der Rücklauf der Helium- und Stickstoffströmung geht über die 10 KTL zurück zur CVB, wird gebündelt und von dort über die HTL zurück zur Kälteanlage geleitet.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FG11
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des privaten Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Max- Planck- Institut für Plasmaphysik, Wendelsteinstraße 1, D- 17491 Greifswald
Internetadresse: www.ipp.mpg.de🌏
Dokumente URL: https://datashare.mpcdf.mpg.de/s/a8lHaCZwEvDqzJA🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB, wir weisen insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen hin:
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Quelle: OJS 2017/S 248-522773 (2017-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Max-Planck-Institut für Plasmaphysik
Postanschrift: Wendelsteinstraße 1
Postleitzahl: 17491
Postort: Greifswald
Kontakt
E-Mail: einkauf800@ipp.mpg.de📧
Telefon: +49 3834882323📞
Fax: +49 3834882349 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-06 📅
Name: Cryoworld BV
Postort: Wierningerwerf
Postleitzahl: 1771
Land: Niederlande 🇳🇱 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Max-Planck-Institut für Plasmaphysik
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: https://vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.