Auslobung von Beihilfen zum Zwecke des NGA-Breitbandausbaus im Landkreis Osterholz
Landkreis Osterholz
Auslobung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beihilfen zum Zwecke der Einrichtung und des Betriebes einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Osterholz (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die VgV).
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-07.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-06-07 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-01-17 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Referenznummer: 2017001325
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osterholz 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Osterholz
Postanschrift: Osterholzer Straße 23
Postleitzahl: 27711
Postort: Osterholz-Scharmbeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen 🌏
E-Mail: vergabe@landkreis-osterholz.de 📧
Telefon: +49 4791930-409 📞
Fax: +49 4791930-316 📠
URL der Dokumente: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-09 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 109-219651
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: RL für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD vom 22.10.2015 und RL über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume.
Zusätzliche Informationen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Osterholz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-07-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sonström, Doris
Internetadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen 🌏
Dokumente URL: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Lüneburg beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131150 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 41312943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Name: Landkreis Osterholz, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Osterholzer Straße 23
Postort: Osterholz-Scharmbeck
Postleitzahl: 27711
E-Mail: vergabe@landkreis-osterholz.de 📧
Quelle: OJS 2017/S 109-219651 (2017-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Referenznummer: 2017001325
Kurze Beschreibung:
Auslobung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beihilfen zum Zwecke der Einrichtung und des Betriebes einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Osterholz (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die VgV).
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osterholz 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Osterholz
Postanschrift: Osterholzer Straße 23
Postleitzahl: 27711
Postort: Osterholz-Scharmbeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen 🌏
E-Mail: vergabe@landkreis-osterholz.de 📧
Telefon: +49 4791930-409 📞
Fax: +49 4791930-316 📠
URL der Dokumente: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-09 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 109-219651
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
Das Vorhaben soll mit Fördermitteln aus der RL für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD v. 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) sowie der RL über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (RL Breitbandförderung – ländlicher Räume) unterstützt werden. Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Beihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Osterholz gelegenen, noch unterversorgten Bereiche über ein NGA-Netz zu erschließen. Die gewährten Beihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Beihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Zusätzliche Informationen:
Das Vorhaben soll mit Fördermitteln aus der RL für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD v. 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) sowie der RL über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (RL Breitbandförderung – ländlicher Räume) unterstützt werden. Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Osterholz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
— aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 31.12.2016);
— Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine…
… die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen (Anlage 3);
… der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte (Anlage 3);
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen (Anlage 3);
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Vordruck, Formblatt 124 – Anlage 4 oder einheitliche Europäische Eigenerklärung – § 50 VgV analog);
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— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird (formlos).
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— Erklärung durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 vollständig abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage 5, Formblatt 1). Der Landkreis Osterholz behält sich die Vorlage von Jahresabschlüssen oder Auszügen von Jahresabschlüssen / Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 4 VgV analog vor.
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— Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre (Anlage 5, Formblatt 2)
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr.2 VgV analog) über 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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— Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Falle der Gewährung der Beihilfe zusichert.
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— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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— Eigenerklärung des Bewerbers und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters darüber, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind;
— Sollen unter Umständen Teile der Leistung als Unteraufträge vergeben werden, ist eine entsprechende Erklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft) analog § 36 Abs. 1 VgV erforderlich (Anlage 6 – Formblatt 234 VHB). Der Anteil der Leistung am Gesamtleistungsumfang sowie die einzelnen Leistungen, die als Unteraufträge vergeben werden sollen, sind dabei zu benennen (Anlage 7 – Formblatt 235 und Anlage 8 – 236 VHB).
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Vorlage einer Auflistung von drei Referenzen vergleichbarer Projekte (Leistungserbringung nach dem 1.1.2010 begonnen, Anlage 5, Formblatt 3 Errichtung von NGA-Netzen oder Formblatt 4 Betrieb von NGA-Netzen sowie Bereitstellung von Angeboten breitbandiger Telekommunikationsdienste);
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Auftragsausführungsbestimmung
Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Falle der Gewährung der Beihilfe einhalten wird.
Erklärung des Bewerbers darüber, dass er die für die Förderung maßgebenden Vorgaben und gesetzlichen Vorgaben im Falle der Gewährung der Beihilfe einhalten wird.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der Eignungskriterien in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt anhand des durchschnittlichen Jahresumsatzes, der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl und der angegebenen Referenzen (siehe Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb).
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-07-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sonström, Doris
Internetadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen 🌏
Dokumente URL: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über das Bekanntmachungsportal der Deutschen eVergabe unter https://root.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung als Unternehmen auf dem Vergabeportal ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da nur bei Angabe einer E-Mailadresse sichergestellt ist, dass das Unternehmen automatisiert über Änderungen im Vergabeverfahren und evtl. Bieterfragen und -antworten informiert wird.
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Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Beihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
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Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Osterholz avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Bei der Bereitstellung der Beihilfen werden die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung“) sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) maßgeblich sein („EU-Leitlinien“).
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Danach ist der auszuwählende TK-Netzbetreiber gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-Rahmenregelung unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene einschließlich einer physischen Entbündelung für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren zu gewährleisten, während das Recht auf Zugang zur passiven Infrastruktur unbefristet bestehen muss. Im Falle der Verlegung von Leerrohren müssen diese groß genug für mehrere Kabelnetze sein und auf verschiedene Netztopologien ausgelegt sowie dokumentiert sein.
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Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Landkreis Osterholz sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes in Anspruch zu nehmen. Die Förderung durch den Bund erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“). Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (RL Breitbandförderung – ländlicher Räume) RdErl. d. ML v. 15.12.2015 – 60119/4 („Landesförderrichtlinie“). Vor diesem Hintergrund hat der Auftragnehmer neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Beihilferechts auch die Implikationen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass eine Nichteinhaltung der in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden enthaltenen Vorgaben zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen wird.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Lüneburg beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131150 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 41312943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antragsteller hat einen Verstoß gegen die Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (in Anlehnung an § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Osterholz, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Osterholzer Straße 23
Postort: Osterholz-Scharmbeck
Postleitzahl: 27711
E-Mail: vergabe@landkreis-osterholz.de 📧
Quelle: OJS 2017/S 109-219651 (2017-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 10 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 013-026403
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 109-219651
ABl. S-Ausgabe: 13
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: RL für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD vom 22.10.2015 und RL über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Osterholz
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-15 📅
Referenz
Zusätzliche Informationen
Quelle: OJS 2018/S 013-026403 (2018-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 10 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 013-026403
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 109-219651
ABl. S-Ausgabe: 13
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: RL für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD vom 22.10.2015 und RL über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Osterholz
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-15 📅
Referenz
Zusätzliche Informationen
Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Landkreis Osterholz sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes in Anspruch zu nehmen. Die Förderung durch den Bund erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 („Bundesförderrichtlinie“). Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (RL Breitbandförderung - ländlicher Räume) RdErl. d. ML v. 15.12.2015 – 60119/4 („Landesförderrichtlinie“). Vor diesem Hintergrund hat der Auftragnehmer neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Beihilferechts auch die Implikationen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass eine Nichteinhaltung der in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden enthaltenen Vorgaben zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen wird.
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