Ausschreibung d. Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke d. Errichtung u. Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie d. Angebots breitbandiger Telekommunikationsd. d. unterversorgten Gebiete
Ziel d. Maßnahme ist es,durch d.Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, d. im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen,noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.Die Südliche Weinstraße ist ein Landkreis in Rheinland-Pfalz mit einer Fläche von knapp 640 km und etwa 110 000 Einwohnern in 75 Ortsgemeinden.Das NGA unterversorgte Gebiet umfasst 16 061 Einwohner auf einer Fläche von 611,1 km und weist somit eine Einwohnerdichte von 26,3 Einwohnern/km auf. Neben Privathaushalten und Unternehmen sollen auch 11 institutionelle Nachfrager u. öffentliche Einrichtungen von d. Erschließung d. unterversorgten Gebiete mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur,wie z. B. Feuerwehrstandorte angeschlossen werden. Auch d. Anbindung von Gewerbeunternehmen in 56 ausgewiesenen Gewerbegebieten ist geplant.D.gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Südliche Weinstraße
Postanschrift: An der Kreuzmühle 2
Postort: Landau an der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: c/o Heuking Kühn Lüer Wojtek z. Hd. Herr Markus Lennartz
Telefon: +49 6997561413📞
E-Mail: m.lennartz@heuking.de📧
Region: Südliche Weinstraße🏙️
URL: https://www.suedliche-weinstrasse.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Regional- oder Lokalbehörde
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung d.Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke d. Errichtung u. Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie d. Angebots breitbandiger...”
Titel
Ausschreibung d.Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke d. Errichtung u. Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie d. Angebots breitbandiger Telekommunikationsd. d. unterversorgten Gebiete
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Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel d. Maßnahme ist es,durch d. Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, d. im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen,noch unterversorgten...”
Kurze Beschreibung
Ziel d. Maßnahme ist es,durch d. Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, d. im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen,noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.Die Südliche Weinstraße ist ein Landkreis in Rheinland-Pfalz mit einer Fläche von knapp 640 km und etwa 110 000 Einwohnern in 75 Ortsgemeinden. Das NGA unterversorgte Gebiet umfasst 16 061 Einwohner auf einer Fläche von 611,1 km und weist somit eine Einwohnerdichte von 26,3 Einwohnern/km auf. Neben Privathaushalten und Unternehmen sollen auch 11 institutionelle Nachfrager u. öffentliche Einrichtungen von d. Erschließung d. unterversorgten Gebiete mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur, wie z. B. Feuerwehrstandorte angeschlossen werden.Auch d. Anbindung von Gewerbeunternehmen in 56 ausgewiesenen Gewerbegebieten ist geplant. D. gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 10 904 164 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Südliche Weinstraße🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Südliche Weinstraße.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreise Südliche Weinstraße gelegenen, noch...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreise Südliche Weinstraße gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Ferner sollen die Breitbandanschlüsse in den ausgewiesenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Südliche Weinstraße, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 („NGA-Rahmenregelung“) sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26.1.2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden („EU-Leitlinien“).
Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Landkreis Südliche Weinstraße, sowohl Fördermittel des Bundes, als auch des Landes in Anspruch zu nehmen. Die Förderung durch den Bund erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“). Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015 („Landesförderrichtlinie“).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Endkundenpreise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Service-Betrieb
Qualitätskriterium (Gewichtung): 27
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Preis (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional sollen die Breitbandanschlüsse in den gesondert ausgewiesenen Schulen (Anhang 3) eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch...”
Beschreibung der Optionen
Optional sollen die Breitbandanschlüsse in den gesondert ausgewiesenen Schulen (Anhang 3) eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“RL Breitbandförderung - ländlicher Räume RdErl. d. ML v. 15.12.2015 - 60119/4 i.V.m. der Verordnung (EU) Nr. 1305/2014 des Europäischen Parlaments und des...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
RL Breitbandförderung - ländlicher Räume RdErl. d. ML v. 15.12.2015 - 60119/4 i.V.m. der Verordnung (EU) Nr. 1305/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung d
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Zusätzliche Informationen:
“Bei d. Bereitstellung d.Investitionsbeihilfen werden d.Bestimmungen der „NGA-Rahmenregelung“ sowie d. „EU-Leitlinien“ – Abl.2013/C 25/01 Anwendung...”
Zusätzliche Informationen
Bei d. Bereitstellung d.Investitionsbeihilfen werden d.Bestimmungen der „NGA-Rahmenregelung“ sowie d. „EU-Leitlinien“ – Abl.2013/C 25/01 Anwendung finden.
Die Förderung durch den Bund erfolgt auf Grundlage d. „Bundesförderrichtlinie“ vom 22.10.2015. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage d. „Landesförderrichtlinie“ vom 11.11.2015.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 047-086401
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Ausschreibung d. Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke d. Errichtung u. Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie d. Angebots breitbandiger...”
Titel
Ausschreibung d. Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke d. Errichtung u. Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie d. Angebots breitbandiger Telekommunikationsd. d. unterversorgten Gebiete
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Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: inexio Informationstechnologie und Telekommunikations GmbH
Postort: Saarlouis
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Saarlouis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 10 904 164 💰
“Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter...”
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Stelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Südliche Weinstraße“
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftliche über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund –nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 185-418630 (2018-09-25)