Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsd
Ziel der Maßnahme ist es die im Landkreis Alzey-Worms gelegenen unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Der Landkreis Alzey-Worms ist ein Landkreis in Rheinland-Pfalz mit einer Fläche von knapp 588 km und etwa 127 270 Einwohnern in 69 Gemeinden. Es sollen 2.890 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 3 468 Privathaushalten entsprechen und 95 Gewerbeadressen in 22 Gewerbegebieten von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Optional ist die Anbindung von 46 Schulen geplant. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen zur Erstellung des NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, das NGA-Netz zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Alzey-Worms
Nationale Registrierungsnummer: DEB3B
Postanschrift: AErnst-Ludwig-Str. 36
Postort: Alzey
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Heuking Kühn Lüer Wojtek; z. Hd. Frau Rechtsanwältin Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland”
Telefon: +49 6997561413📞
E-Mail: c.grau@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
Region: Rhein-Hunsrück-Kreis🏙️
URL: https://www.kreis-alzey-worms.eu🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie...”
Titel
Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsd
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Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Maßnahme ist es die im Landkreis Alzey-Worms gelegenen unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Der Landkreis...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist es die im Landkreis Alzey-Worms gelegenen unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Der Landkreis Alzey-Worms ist ein Landkreis in Rheinland-Pfalz mit einer Fläche von knapp 588 km und etwa 127 270 Einwohnern in 69 Gemeinden. Es sollen 2 890 private Wohnadressen, die umgerechnet etwa 3468 Privathaushalten entsprechen und 95 Gewerbeadressen in 22 Gewerbegebieten von der Erschließung mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden. Optional ist die Anbindung von 46 Schulen geplant. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen zur Erstellung des NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, das NGA-Netz zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 674 692 590 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Alzey-Worms🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Alzey-Worms
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Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreise Alzey-Worms gelegenen, noch unterversorgten...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreise Alzey-Worms gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen
— die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss,
— mehr als 20 % der Breitbandanschlüsse eine Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten,
— die Breitbandanschlüsse in den ausgewiesenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen,
— optional die Breitbandanschlüsse bei den ausgewiesenen Schulen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Alzey-Worms, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional ist die Anbindung von 46 Schulen geplant. Die Breitbandanschlüsse bei den ausgewiesenen Schulen müssen eine Übertragungsrate von mindestens 1...”
Beschreibung der Optionen
Optional ist die Anbindung von 46 Schulen geplant. Die Breitbandanschlüsse bei den ausgewiesenen Schulen müssen eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Förderung durch den Bund erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom...”
Zusätzliche Informationen
Die Förderung durch den Bund erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 und seitens des Landes t auf Grundlage der Richtlinie des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen vom 11.11.2015.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 228-475295
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie...”
Titel
Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsd
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Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: inexio Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH
Postort: Saarlouis
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Saarlouis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 674 692 590 💰
“Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter...”
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen –Teilnahmewettbewerb
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Alzey-Worms“
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftliche über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +46 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Heuking Kühn Lüer Wojtek, Frau Rechtsanwältin Christine Grau
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6997561413📞
E-Mail: c.grau@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
Quelle: OJS 2018/S 241-551032 (2018-12-12)
Ergänzende Angaben (2018-12-18)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 241-551032
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.7)
Ort des zu ändernden Textes: Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Alter Wert
Text: 674 692 590,00 EUR
Neuer Wert
Text: 6 746 925,00 EUR
Quelle: OJS 2018/S 246-565867 (2018-12-18)