Der Landkreis Südwestpfalz nimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit als entsorgungspflichtige Körperschaft die Abfallentsorgung für die 97.474 Einwohner (Stand 31.12.2015) des Kreisgebiets wahr. Die Verträge des Landkreises Südwestpfalz mit Dritten über verschiedene abfallwirtschaftliche Leistungen laufen zum 31.12.2017 aus. Folgende Leistungen sollen im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Beschreibung des Umfangs der Vergabe (Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags). — Los 1: Problemabfallentsorgung (Recyclinghöfe) sowie mobile Sammlung von Problemabfällen; — Los 2: Sammlung, Transport und Einlagerung von Kühl-, Gefrier- und Klimageräten aus Privathaushalten. Weitere Informationen gem. Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen (Gegenstand der Vergabe).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Südwestpfalz nimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit als entsorgungspflichtige Körperschaft die Abfallentsorgung für die 97.474 Einwohner (Stand 31.12.2015) des Kreisgebiets wahr. Die Verträge des Landkreises Südwestpfalz mit Dritten über verschiedene abfallwirtschaftliche Leistungen laufen zum 31.12.2017 aus. Folgende Leistungen sollen im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahren vergeben werden.
Beschreibung des Umfangs der Vergabe (Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags).
— Los 1: Problemabfallentsorgung (Recyclinghöfe) sowie mobile Sammlung von Problemabfällen;
— Los 2: Sammlung, Transport und Einlagerung von Kühl-, Gefrier- und Klimageräten aus Privathaushalten.
Weitere Informationen gem. Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen (Gegenstand der Vergabe).
Der Landkreis Südwestpfalz nimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit als entsorgungspflichtige Körperschaft die Abfallentsorgung für die 97.474 Einwohner (Stand 31.12.2015) des Kreisgebiets wahr. Die Verträge des Landkreises Südwestpfalz mit Dritten über verschiedene abfallwirtschaftliche Leistungen laufen zum 31.12.2017 aus. Folgende Leistungen sollen im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahren vergeben werden.
Beschreibung des Umfangs der Vergabe (Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags).
— Los 1: Problemabfallentsorgung (Recyclinghöfe) sowie mobile Sammlung von Problemabfällen;
— Los 2: Sammlung, Transport und Einlagerung von Kühl-, Gefrier- und Klimageräten aus Privathaushalten.
Weitere Informationen gem. Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen (Gegenstand der Vergabe).
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Südwestpfalz
Postanschrift: Unterer Sommerwaldweg 40 – 42
Postleitzahl: 66953
Postort: Pirmasens
Kontakt
Internetadresse: http://www.lksuedwestpfalz.de🌏
E-Mail: p.mueller@lksuedwestpfalz.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E13466669🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-27 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 185-379186
ABl. S-Ausgabe: 185
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung der oben genannten Leistungen stellt eine Wiederholungsausschreibung dar. Der Auftraggeber hatte die Leistungen bereits in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren EU-weit ohne Ergebnis ausgeschrieben (siehe EU-Amtsblatt mit der Veröffentlichungsnummer: 2017/S 154-320222). Im Rahmen dessen sind allerdings keine Angebote eingegangen, die den Bedingungen der Ausschreibung entsprochen haben. Der Auftraggeber hat daher entschieden, eine Teilaufhebung des damaligen Verfahrens gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV durchzuführen.
Um ein vertragslosen Zustand für die Daseinsvorsorge in Bezug zur Sammlung und Entsorgung von Abfällen zu vermeiden, wird die Wiederholung der Ausschreibung im Rahmen dieses Verfahrens notwendig. Da die Leistungen bereits ab dem 1.1.2018 zu erbringen sind, ist eine Dringlichkeit bei der Verfahrensdurchführung gegeben. Der Auftraggeber legt aufgrund der Dringlichkeit daher gem. § 15 Abs.3 VgV eine Angebotsfrist fest, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung nicht unterschreitet.
Die Ausschreibung der oben genannten Leistungen stellt eine Wiederholungsausschreibung dar. Der Auftraggeber hatte die Leistungen bereits in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren EU-weit ohne Ergebnis ausgeschrieben (siehe EU-Amtsblatt mit der Veröffentlichungsnummer: 2017/S 154-320222). Im Rahmen dessen sind allerdings keine Angebote eingegangen, die den Bedingungen der Ausschreibung entsprochen haben. Der Auftraggeber hat daher entschieden, eine Teilaufhebung des damaligen Verfahrens gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV durchzuführen.
Um ein vertragslosen Zustand für die Daseinsvorsorge in Bezug zur Sammlung und Entsorgung von Abfällen zu vermeiden, wird die Wiederholung der Ausschreibung im Rahmen dieses Verfahrens notwendig. Da die Leistungen bereits ab dem 1.1.2018 zu erbringen sind, ist eine Dringlichkeit bei der Verfahrensdurchführung gegeben. Der Auftraggeber legt aufgrund der Dringlichkeit daher gem. § 15 Abs.3 VgV eine Angebotsfrist fest, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung nicht unterschreitet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Südwestpfalz nimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit als entsorgungspflichtige Körperschaft die Abfallentsorgung für die 97.474 Einwohner (Stand 31.12.2015) des Kreisgebiets wahr. Die Verträge des Landkreises Südwestpfalz mit Dritten über verschiedene abfallwirtschaftliche Leistungen laufen zum 31.12.2017 aus. Folgende Leistungen sollen im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahren vergeben werden.
Der Landkreis Südwestpfalz nimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit als entsorgungspflichtige Körperschaft die Abfallentsorgung für die 97.474 Einwohner (Stand 31.12.2015) des Kreisgebiets wahr. Die Verträge des Landkreises Südwestpfalz mit Dritten über verschiedene abfallwirtschaftliche Leistungen laufen zum 31.12.2017 aus. Folgende Leistungen sollen im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahren vergeben werden.
Beschreibung des Umfangs der Vergabe (Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags).
— Los 1: Problemabfallentsorgung (Recyclinghöfe) sowie mobile Sammlung von Problemabfällen;
— Los 2: Sammlung, Transport und Einlagerung von Kühl-, Gefrier- und Klimageräten aus Privathaushalten.
Weitere Informationen gem. Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen (Gegenstand der Vergabe).
Bezeichnung des Loses: Problemabfallentsorgung (Recyclinghöfe) sowie mobile Sammlung von Problemabfällen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Problemabfallentsorgung sowie mobile Sammlung von Problemabfällen Problemabfälle an den Recyclinghöfen:
— Behältergestellung,
— Abholung und Transport,
— Verwertung/Entsorgung.
Problemabfälle aus Haushalten und Kleingewerbe:
— Mobile Sammlung,
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimal die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2018 ausgeübt werden. Die zweite Verlängerung um 1 weiteres Jahr muss bis zum 30.6.2019 ausgeübt werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimal die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2018 ausgeübt werden. Die zweite Verlängerung um 1 weiteres Jahr muss bis zum 30.6.2019 ausgeübt werden.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimal die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2018 ausgeübt werden. Die zweite Verlängerung um 1 weiteres Jahr muss bis zum 30.6.2019 ausgeübt werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimal die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2018 ausgeübt werden. Die zweite Verlängerung um 1 weiteres Jahr muss bis zum 30.6.2019 ausgeübt werden.
Bezeichnung des Loses: Sammlung, Transport und Einlagerung von Kühl-, Gefrier- und Klimageräten aus Privathaushalten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Sammlung, Transport und Einlagerung von Kühl-, Gefrier- und Klimageräten aus Privathaushalten Kühl-, Gefrier- und Klimageräten aus Privathaushalten:
— Haushaltsnahe Sammlung,
— Transport zu der Übernahmestelle, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird,
— Einlagerung in Container, die von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register bereitgestellt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Südwestpfalz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Verlässlichkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach §…
… 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 123 Abs. 1 und Abs. 2 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
… 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags je Los, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags je Los, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die gültige Zertifizierung vor Zuschlag vorlegen zu lassen. Kann vor Zuschlag keine gültige Zertifizierung vorgelegt werden, so kann kein Zuschlag auf das Angebot erfolgen. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die gültige Zertifizierung vor Zuschlag vorlegen zu lassen. Kann vor Zuschlag keine gültige Zertifizierung vorgelegt werden, so kann kein Zuschlag auf das Angebot erfolgen. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste je Los, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Referenzliste je Los, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Erklärung je Los aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Erklärung je Los aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Beschreibung je Los der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung der wesentlichen Leistungsschritte (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— Los 1: Beschreibung des Entsorgungskonzepts mit Benennung der Entsorgungsanlagen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
— Referenzliste je Los der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
— Referenzliste je Los der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf den Angebotspreis
Gewichtung der Kosten: 100
Die Ausschreibung der oben genannten Leistungen stellt eine Wiederholungsausschreibung dar. Der Auftraggeber hatte die Leistungen bereits in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren EU-weit ohne Ergebnis ausgeschrieben (siehe EU-Amtsblatt mit der Veröffentlichungsnummer: 2017/S 154-320222). Im Rahmen dessen sind allerdings keine Angebote eingegangen, die den Bedingungen der Ausschreibung entsprochen haben. Der Auftraggeber hat daher entschieden, eine Teilaufhebung des damaligen Verfahrens gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV durchzuführen.
Die Ausschreibung der oben genannten Leistungen stellt eine Wiederholungsausschreibung dar. Der Auftraggeber hatte die Leistungen bereits in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren EU-weit ohne Ergebnis ausgeschrieben (siehe EU-Amtsblatt mit der Veröffentlichungsnummer: 2017/S 154-320222). Im Rahmen dessen sind allerdings keine Angebote eingegangen, die den Bedingungen der Ausschreibung entsprochen haben. Der Auftraggeber hat daher entschieden, eine Teilaufhebung des damaligen Verfahrens gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV durchzuführen.
Um ein vertragslosen Zustand für die Daseinsvorsorge in Bezug zur Sammlung und Entsorgung von Abfällen zu vermeiden, wird die Wiederholung der Ausschreibung im Rahmen dieses Verfahrens notwendig. Da die Leistungen bereits ab dem 1.1.2018 zu erbringen sind, ist eine Dringlichkeit bei der Verfahrensdurchführung gegeben. Der Auftraggeber legt aufgrund der Dringlichkeit daher gem. § 15 Abs.3 VgV eine Angebotsfrist fest, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung nicht unterschreitet.
Um ein vertragslosen Zustand für die Daseinsvorsorge in Bezug zur Sammlung und Entsorgung von Abfällen zu vermeiden, wird die Wiederholung der Ausschreibung im Rahmen dieses Verfahrens notwendig. Da die Leistungen bereits ab dem 1.1.2018 zu erbringen sind, ist eine Dringlichkeit bei der Verfahrensdurchführung gegeben. Der Auftraggeber legt aufgrund der Dringlichkeit daher gem. § 15 Abs.3 VgV eine Angebotsfrist fest, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung nicht unterschreitet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 13116-2234/5240/2179/5223📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 13116-2113 📠
Internetadresse: www.mqvlw.rlp.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 185-379186 (2017-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 185-379186
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Südwestpfalz nimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit als entsorgungspflichtige Körperschaft die Abfallentsorgung für die 97 474 Einwohner (Stand 31.12.2015) des Kreisgebiets wahr. Die Verträge des Landkreises Südwestpfalz mit Dritten über verschiedene abfallwirtschaftliche Leistungen laufen zum 31.12.2017 aus. Folgende Leistungen sollen im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahren vergeben werden.
Beschreibung des Umfangs der Vergabe (Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags):
— Los 1: Problemabfallentsorgung (Recyclinghöfe) sowie mobile Sammlung von Problemabfällen,
— Los 2: Sammlung, Transport und Einlagerung von Kühl-, Gefrier- und Klimageräten aus Privathaushalten.
Weitere Informationen gem. Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen (Gegenstand der Vergabe).
Der Landkreis Südwestpfalz nimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit als entsorgungspflichtige Körperschaft die Abfallentsorgung für die 97 474 Einwohner (Stand 31.12.2015) des Kreisgebiets wahr. Die Verträge des Landkreises Südwestpfalz mit Dritten über verschiedene abfallwirtschaftliche Leistungen laufen zum 31.12.2017 aus. Folgende Leistungen sollen im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahren vergeben werden.
Beschreibung des Umfangs der Vergabe (Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags):
— Los 1: Problemabfallentsorgung (Recyclinghöfe) sowie mobile Sammlung von Problemabfällen,
— Los 2: Sammlung, Transport und Einlagerung von Kühl-, Gefrier- und Klimageräten aus Privathaushalten.
Weitere Informationen gem. Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen (Gegenstand der Vergabe).
Gesamtwert des Auftrags: 415837.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Unterer Sommerwaldweg 40-42
Kontakt
Internetadresse: http://www.lksuedwestpfalz.de/🌏
Der Landkreis Südwestpfalz nimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit als entsorgungspflichtige Körperschaft die Abfallentsorgung für die 97 474 Einwohner (Stand 31.12.2015) des Kreisgebiets wahr. Die Verträge des Landkreises Südwestpfalz mit Dritten über verschiedene abfallwirtschaftliche Leistungen laufen zum 31.12.2017 aus. Folgende Leistungen sollen im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahren vergeben werden.
Der Landkreis Südwestpfalz nimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit als entsorgungspflichtige Körperschaft die Abfallentsorgung für die 97 474 Einwohner (Stand 31.12.2015) des Kreisgebiets wahr. Die Verträge des Landkreises Südwestpfalz mit Dritten über verschiedene abfallwirtschaftliche Leistungen laufen zum 31.12.2017 aus. Folgende Leistungen sollen im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahren vergeben werden.
Beschreibung des Umfangs der Vergabe (Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags):
— Los 1: Problemabfallentsorgung (Recyclinghöfe) sowie mobile Sammlung von Problemabfällen,
Problemabfallentsorgung sowie mobile Sammlung von Problemabfällen an den Recyclinghöfen:
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimal die Laufzeit des Vertrags um jeweils 1 Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2018 ausgeübt werden. Die zweite Verlängerung um 1 weiteres Jahr muss bis zum 30.6.2019 ausgeübt werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimal die Laufzeit des Vertrags um jeweils 1 Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2018 ausgeübt werden. Die zweite Verlängerung um 1 weiteres Jahr muss bis zum 30.6.2019 ausgeübt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Südwestpfalz
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-05 📅