Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Übernahme und Verwertung von PPK-Abfällen sowie zur Übernahme und Verwertung von Altholz der Kategorien I bis III gemäß Altholzverordnung (inkl. Bereitstellung von Übernahmestellen) aus der Stadt Würzburg. Achtung: Die Erbringung von Umladeleistungen für Altpapier (PPK) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Für das Jahr 2018 sind bereits Dritte mit der Umladung beauftragt worden. Für die Jahre 2019 und 2020 wird der Auftraggeber die Umladung gesondert ausschreiben und an Dritte vergeben. Bei der Vergabe der Verwertung von Altpapier ist zu beachten, dass die gesamten Mengen der Stadt Würzburg inklusive der lizenzierten Verpackungsabfälle aus Papier nach § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung zur Ausschreibung kommen. Hinweis des Auftraggebers zur Vergabe der Verwertung von PPK-Abfällen sowie Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags, siehe Ziffer 2 (Gegenstand der Vergabe) der Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Übernahme und Verwertung von PPK-Abfällen sowie zur Übernahme und Verwertung von Altholz der Kategorien I bis III gemäß Altholzverordnung (inkl. Bereitstellung von Übernahmestellen) aus der Stadt Würzburg.
Achtung: Die Erbringung von Umladeleistungen für Altpapier (PPK) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Für das Jahr 2018 sind bereits Dritte mit der Umladung beauftragt worden. Für die Jahre 2019 und 2020 wird der Auftraggeber die Umladung gesondert ausschreiben und an Dritte vergeben.
Bei der Vergabe der Verwertung von Altpapier ist zu beachten, dass die gesamten Mengen der Stadt Würzburg inklusive der lizenzierten Verpackungsabfälle aus Papier nach § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung zur Ausschreibung kommen.
Hinweis des Auftraggebers zur Vergabe der Verwertung von PPK-Abfällen sowie Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags, siehe Ziffer 2 (Gegenstand der Vergabe) der Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Übernahme und Verwertung von PPK-Abfällen sowie zur Übernahme und Verwertung von Altholz der Kategorien I bis III gemäß Altholzverordnung (inkl. Bereitstellung von Übernahmestellen) aus der Stadt Würzburg.
Achtung: Die Erbringung von Umladeleistungen für Altpapier (PPK) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Für das Jahr 2018 sind bereits Dritte mit der Umladung beauftragt worden. Für die Jahre 2019 und 2020 wird der Auftraggeber die Umladung gesondert ausschreiben und an Dritte vergeben.
Bei der Vergabe der Verwertung von Altpapier ist zu beachten, dass die gesamten Mengen der Stadt Würzburg inklusive der lizenzierten Verpackungsabfälle aus Papier nach § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung zur Ausschreibung kommen.
Hinweis des Auftraggebers zur Vergabe der Verwertung von PPK-Abfällen sowie Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags, siehe Ziffer 2 (Gegenstand der Vergabe) der Vergabeunterlagen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Würzburg – Die Stadtreiniger
Postanschrift: Äußere Aumühlstraße 5
Postleitzahl: 97076
Postort: Würzburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wuerzburg.de🌏
E-Mail: richard.busch@stadt-wuerzburg.de📧
Telefon: +49 931/37-4439📞
Fax: +49 931/37-4422 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E92879262🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-04-03 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-06 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 068-128526
ABl. S-Ausgabe: 68
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Übernahme und Verwertung von PPK-Abfällen sowie zur Übernahme und Verwertung von Altholz der Kategorien I bis III gemäß Altholzverordnung (inkl. Bereitstellung von Übernahmestellen) aus der Stadt Würzburg.
Achtung: Die Erbringung von Umladeleistungen für Altpapier (PPK) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Für das Jahr 2018 sind bereits Dritte mit der Umladung beauftragt worden. Für die Jahre 2019 und 2020 wird der Auftraggeber die Umladung gesondert ausschreiben und an Dritte vergeben.
Achtung: Die Erbringung von Umladeleistungen für Altpapier (PPK) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Für das Jahr 2018 sind bereits Dritte mit der Umladung beauftragt worden. Für die Jahre 2019 und 2020 wird der Auftraggeber die Umladung gesondert ausschreiben und an Dritte vergeben.
Bei der Vergabe der Verwertung von Altpapier ist zu beachten, dass die gesamten Mengen der Stadt Würzburg inklusive der lizenzierten Verpackungsabfälle aus Papier nach § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung zur Ausschreibung kommen.
Hinweis des Auftraggebers zur Vergabe der Verwertung von PPK-Abfällen sowie Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags, siehe Ziffer 2 (Gegenstand der Vergabe) der Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier (PPK)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier (PPK).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.9.2019 ausgeübt werden für eine Verlängerung des Vertrags bis zum 31.12.2020.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.9.2019 ausgeübt werden für eine Verlängerung des Vertrags bis zum 31.12.2020.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.9.2019 ausgeübt werden für eine Verlängerung des Vertrags bis zum 31.12.2020.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.9.2019 ausgeübt werden für eine Verlängerung des Vertrags bis zum 31.12.2020.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien I bis III inkl. Bereitstellung einer Übernahmestelle im Nordosten der Stadt Würzburg
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien I bis III inkl. Bereitstellung einer Übernahmestelle im Nordosten der Stadt Würzburg.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien I bis III inkl. Bereitstellung einer Übernahmestelle im Südosten der Stadt Würzburg
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien I bis III inkl. Bereitstellung einer Übernahmestelle im Südosten der Stadt Würzburg.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Würzburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber mit E-Mail Adresse und Fax-Nummer,
— Sitz der zuständigen Verwaltung bzw. Geschäftsführung,
— Erklärung über die Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen),
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit),
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit),
— Eigenerklärung des Bieters über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Haftpflichtversicherung,
— Weitere zu leistende Eigenerklärungen des Bieters sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Werden die Nachweise und Angaben nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 1 – 3 VgV nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen.
Werden die Nachweise und Angaben nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 1 – 3 VgV nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
Die Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern kein Abschluss in deutscher Sprache aufgestellt wird, genügt zunächst eine einfache, nicht beglaubigte Übersetzung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen in Verbindung mit den Unterlagen in Originalsprache.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern kein Abschluss in deutscher Sprache aufgestellt wird, genügt zunächst eine einfache, nicht beglaubigte Übersetzung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen in Verbindung mit den Unterlagen in Originalsprache.
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde),
— Weitere zu leistende Eigenerklärungen des Bieters sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Werden die Nachweise und Angaben nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 1 – 3 VgV nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Werden die Nachweise und Angaben nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 1 – 3 VgV nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit);
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit);
— Los 1: Eigenerklärung des Bieters über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, in welcher die Beförderung von Altpapier (PPK) zertifiziert ist oder die entsprechend im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Gleiches gilt für die vom Bieter eingesetzten Nachunternehmer für die Beförderung des Altpapiers (PPK). Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieses dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit);
— Los 1: Eigenerklärung des Bieters über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, in welcher die Beförderung von Altpapier (PPK) zertifiziert ist oder die entsprechend im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Gleiches gilt für die vom Bieter eingesetzten Nachunternehmer für die Beförderung des Altpapiers (PPK). Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieses dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit);
— Los 2 u. 3: Eigenerklärung des Bieters über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, in welcher die Beförderung und die Verwertung von Altholz der Kategorien I bis III gem. AltholzV zertifiziert sind oder die entsprechend im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Gleiches gilt für den vom Bieter eingesetzten Nachunternehmer für die Beförderung und/oder die Verwertung von Altholz der Kategorien I bis III. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
— Los 2 u. 3: Eigenerklärung des Bieters über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, in welcher die Beförderung und die Verwertung von Altholz der Kategorien I bis III gem. AltholzV zertifiziert sind oder die entsprechend im Zuschlagsfall bis zwei Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Gleiches gilt für den vom Bieter eingesetzten Nachunternehmer für die Beförderung und/oder die Verwertung von Altholz der Kategorien I bis III. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Zur Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit hat der Bieter für sein Angebot die nachstehenden Angaben zu machen:
— Angaben über Typ und Anzahl der eingesetzten Transportfahrzeuge (Übernahmestelle – Verwertungsanlage);
— Durchschnittliche Auslastung (Mg/Fahrzeug);
— Weitere zu leistende Eigenerklärungen des Bieters sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Werden die Nachweise und Angaben nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 1 – 3 VgV nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen.
Werden die Nachweise und Angaben nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 1 – 3 VgV nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei der Einreichung der Angebote sind folgende Unterlagen und Angaben den Angebotsunterlagen beizufügen bzw. mit den Angebotsunterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (L) – nur für das angebotene Los.
2. Besondere Vertragsbedingungen BVB-L.
3. Verzeichnis der Nachunternehmer.
4. Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer.
5. Erklärung zur Bietergemeinschaft.
6. Preisblatt – nur für das angebotene Los.
7. Formblatt für weitere Angaben.
8. Angaben zur Preisermittlung (Urkalkulation).
9. Die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Unterlagen und Angaben.
10. Leistungsbeschreibung.
Die in Nummer 1, 3, 5 und 6 benannten Angaben und Unterlagen sind zwingend den Angebotsunterlagen beizufügen. Der Auftraggeber wird diese Angaben und Unterlagen nicht nachfordern. Sofern diese Angaben und Unterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Weitere Bedingungen sind den Vergabeunterlagen (u. a. Anlage 17) zu entnehmen.
Die in Nummer 1, 3, 5 und 6 benannten Angaben und Unterlagen sind zwingend den Angebotsunterlagen beizufügen. Der Auftraggeber wird diese Angaben und Unterlagen nicht nachfordern. Sofern diese Angaben und Unterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Weitere Bedingungen sind den Vergabeunterlagen (u. a. Anlage 17) zu entnehmen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf den Angebotspreis
Gewichtung der Kosten: 100
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 068-128526 (2017-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 068-128526
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.09.2019 ausgeübt werden für eine Verlängerung des Vertrags bis zum 31.12.2020.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.09.2019 ausgeübt werden für eine Verlängerung des Vertrags bis zum 31.12.2020.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-14 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Richard Busch