Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen sind unter
www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
3. Ausschreibungsbedingungen.
3.1 Grundlagen.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Da die Leistung aufgrund seiner Komplexität nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann, wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren ohne gesonderten Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Schritt 1: Interessensbekundung und erstes Angebot
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens ohne gesonderten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im ersten Schritt werden dazu hiermit alle interessierten Bewerber aufgefordert, Ihre Teilnahme zu bekunden und gleichzeitig bis zur angegebenen Frist ein erstes zuschlagsfähiges Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber wird anhand der Zuschlagskriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für die Stufe 2 auswählen. Es gilt die Reihenfolge der – vorläufigen – Punkte.
Schritt 2: Verhandlungsverfahren und Abgabe eines letzten Angebots
Die ausgewählten Bieter werden am 14.11.2017 zu Verhandlungen voraussichtlich in der KW 47 des Jahres 2017 eingeladen. Die Verhandlungen haben das Ziel, die Angebote zu verbessern. Anschließend werden die Bieter über Änderungen der Leistungsanforderungen informiert und zur Abgabe eines zuschlagfähigen Angebotes vsl. bis zum 30.11.2017 aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Schritt 3: Vertragsabschluss
Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich dabei vor, die Zahl der Angebote über die verhandelt wird zu verringern.
Der Zuschlag führt zum Vertragsabschluss.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Antrages verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das MVI alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Die Interessensbekundung und das erste Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Dienstag, 7.11.2017, 12:00 Uhr
in dreifacher identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form (CD/DVD/USB-Stick) bei der
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Vergabestelle
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
vorliegen.
Das Angebot muss verschlossen und von außen als solche kenntlich
„Ausschreibung MIPS 2.0 – nicht öffnen“ gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Mittwoch, 25.10.2017, 12:00 Uhr
auf der
Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im
Kontaktformular unter
https://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
3.5 Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote sind nicht zulässig. Änderungsvorschläge sollen im Rahmen der Angebots-erstellung und den Verhandlungen eingebracht werden.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Interessensbekundung und des ersten Angebotes
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Die Interessensbekundung und das erste Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt der Interessensbekundung und des ersten Angebotes
Die Interessensbekundung und das erste Angebot müssen folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
Teil 1: Interessensbekundung, bzw. Teilnahmeantrag
— Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse),
— Bestätigung der Bindefrist.
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW überträgt.
— Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung
— die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert.
— die den Zuschlagskriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen.
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners und Benennung der mit der Projektleitung befassten Person bzw. der dafür in Frage kommenden Personen, (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
Teil 3: Erstes Angebot
— Der Auftraggeber wird gebeten, ein erstes Gesamtangebot incl. eines detaillierten Zeitplanes der Umsetzung abzugeben.
— Erläuterungen zum Angebot:
Der Bieter soll darin erläutern, wie die in Teil B nachgefragte Leistung erstellt werden soll. Insbesondere muss beschrieben werden, in welchen organisatorischen und zeitlichen Schritten der Auftrag durchgeführt wird, wobei die erforderliche Rückkopplung mit dem Auftraggeber zu integrieren ist. Ein Zeitplan über den gesamten Ablauf der Maßnahme (Stufen) wird im Angebot erwartet.
Kalkulationsblatt: Die Verwendung des beigefügten Kalkulationsblattes zur Darlegung des Angebots ist zwingend.
Die Bieter tragen ihr Angebot daher bitte in das beigefügte Kalkulationsblatt ein, dabei ist nach Eigenleistung und Drittkosten zu unterscheiden.
— Alle Preise sind netto zzgl. MwSt. in Euro anzugeben.
4.3 Vollständigkeit der Interessensbekundung und des ersten Angebotes
Die Interessensbekundung und das erste Angebot müssen vollständig sein; unvollständige Anträge/Angebote können ausgeschlossen werden. Der Anträge/Angebote muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
4.4 Bindefrist
Die Bindefrist läuft bis 31.12.2017. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Antrag, bzw. Angebot, gebunden.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Die Interessensbekundung und das erste Angebot von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
5.6 Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Antrages nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.