Die GWA – Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH plant zur Sicherstellung einer kostengünstigen Verwertung (Vergärung) der im Kreisgebiet anfallenden Bioabfälle (ggf. inkl. von Teilmengen des Grünabfalls) die Umsetzung eines geeigneten PPP-Modells. Ziel ist es, in Übereinstimmung mit dem Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle (2015), sowie dem Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Unna aus 2012 eine ökologisch sinnvolle und hochwertige Verwertung von Bio- und Grünschnittabfällen im Kreis Unna aufzubauen und somit auch unter dem Aspekt des Näheprinzips umweltorientiert zu agieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die kostengünstige Verwertung der Bioabfälle im Rahmen eines Vergärungsverfahren i. d. R. nur dann zu gewährleisten ist, wenn die genutzte Anlage eine Durchsatzleistung von mindestens 40 000 – 50 000 Mg/a (Vergärungsteil) aufweist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
“Die GWA – Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH plant zur Sicherstellung einer kostengünstigen Verwertung (Vergärung) der im...”
Kurze Beschreibung
Die GWA – Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH plant zur Sicherstellung einer kostengünstigen Verwertung (Vergärung) der im Kreisgebiet anfallenden Bioabfälle (ggf. inkl. von Teilmengen des Grünabfalls) die Umsetzung eines geeigneten PPP-Modells. Ziel ist es, in Übereinstimmung mit dem Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle (2015), sowie dem Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Unna aus 2012 eine ökologisch sinnvolle und hochwertige Verwertung von Bio- und Grünschnittabfällen im Kreis Unna aufzubauen und somit auch unter dem Aspekt des Näheprinzips umweltorientiert zu agieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die kostengünstige Verwertung der Bioabfälle im Rahmen eines Vergärungsverfahren i. d. R. nur dann zu gewährleisten ist, wenn die genutzte Anlage eine Durchsatzleistung von mindestens 40 000 – 50 000 Mg/a (Vergärungsteil) aufweist.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere
Name des öffentlichen Auftraggebers: GWA – Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 59
Postleitzahl: 59425
Postort: Unna
Kontakt
Internetadresse: http://www.gwa-online.de🌏
E-Mail: benedikt.stapper@gwa-online.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E99675812🌏
“1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im...”
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
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Quelle: OJS 2017/S 029-051922 (2017-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Umsetzung eines geeigneten PPP-Modells zur sinnvollen und hochwertigen Verwertung von Bio- und Grünschnittabfällen.”
Total value of the procurement: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2018/S 192-434643 (2018-10-04)