Ausschreibung für die Pflege und Wartung der wegweisenden Beschilderung / Erfassung der Radverkehrsinfrastruktur im RadNETZ Baden-Württemberg

NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Ziel und Gegenstand der Ausschreibung ist es, eine landesweit einheitliche, durchgängige wegweisende Beschilderung des RadNETZ Baden-Württemberg nach den aktuellen FGSV-Standards und den Standards „Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr in Baden-Württemberg“ zu schaffen und zu erhalten. Dies umfasst auch die Elemente der Sichtbarmachung des RadNETZ. Zudem sollen Änderungen im Ausbauzustand der Infrastruktur des RadNETZ Baden-Württemberg erfasst und dokumentiert werden.
Das RadNETZ Baden-Württemberg verbindet und durchquert landesweit alle Ober- und Mittelzentren über definierte Hauptrouten für den Alltagsradverkehr. Es enthält ferner die 19 offiziellen touristischen Landesradfernwege. Das RadNETZ hat eine Länge von ca. 7 000 km.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-21 Auftragsbekanntmachung
2018-03-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschilderung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beschilderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@nvbw.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 184-378038
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
3.1. Grundlagen Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Der Auftrag soll im EU-Amtsblatt im Offenen Verfahren ausgeschrieben werden. Die §§ 97 ff des GWB sind anwendbar. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber alle Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 3.2. Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Dienstag, 14.11.2017, 12:00 Uhr in dreifach identischer Ausführung in Papierform (1 Original und 2 Kopien) und zusätzlich in elektronischer Form (USB-Stick oder CD-ROM/DVD) bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg Vergabestelle Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart vorliegen. Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Pflege und Wartung Beschilderung RadNETZ – Nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 3.3. Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen. Fragen zur Angebotsaufforderung müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Freitag, 27.10.2017, 12:00 Uhr auf der Webseite der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten. 3.5. Nebenangebote und Änderungsvorschläge Nebenangebote sind nicht zulässig. Änderungsvorschläge im Rahmen der zusätzlichen Empfehlungen des Dienstleisters sind zulässig. 3.6. Erstattung von Aufwendungen Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. 4. Formale Anforderungen an die Angebote 4.1. Abgabe in deutscher Sprache Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. 4.2. Notwendiger Inhalt Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten: Teil 1: — Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse). — Bestätigung der Bindefrist. — Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden. — Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an den Auftraggeber und das VM überträgt. Dazu ist mit Vertragsschluss die in der Anlage beigefügte Erklärung zu unterzeichnen. — Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet. — Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern. Teil 2: Nachweis der Eignung — die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert. — Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen). — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen). Teil 3: Angebot Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein Angebot erstellen. Die Lose sind bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ggfls. getrennt aufzuführen. Das Angebot soll Folgendes beinhalten: — Im Angebot ist eine Kalkulation zu allen Leistungsbestandteilen abzugeben. In beigefügtem Kalkulationsblatt (siehe Anlage) sind Preise zu allen im Kalkulationsblatt benannten Kostenpunkten anzugeben. Im Angebot sind diese im Kalkulationsblatt zusammengefassten Punkte separat detaillierter aufzuführen. — Es ist nachvollziehbar darzustellen, wie die geforderten Aufgaben und Arbeiten fachlich und organisatorisch umgesetzt werden sollen und welche Zeitbedarfe für die einzelnen Schritte als erforderlich angesehen werden (Näheres siehe Teil B). — Es ist darzustellen, wie das Qualitätsmanagement auf Seiten des Auftragnehmers erfolgen soll, das die korrekte, qualitativ hochwertige und zeitgerechte Ausführung des Auftrags sicherstellt. — Falls ein Bieter zusätzliche Schritte als erforderlich ansieht, sind diese im Angebot zu benennen und hervorzuheben. Die dafür angesetzten Kosten sind im Kalkulationsblatt an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen. — Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation. — Alle Preise sind netto in Euro anzugeben. 4.3. Vollständigkeit des Angebotes Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss alle Untersuchungsinhalte und Leistungsbestandteile der Leistungsbeschreibung, die Veranstaltungen und Preise sowie die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend. 4.4. Bindefrist/ Zuschlagsfrist Die Bindefrist läuft bis 28.2.2018. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. 4.5. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. 5.6. Nachweise Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebotes nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel und Gegenstand der Ausschreibung ist es, eine landesweit einheitliche, durchgängige wegweisende Beschilderung des RadNETZ Baden-Württemberg nach den aktuellen FGSV-Standards und den Standards „Wegweisende Beschilderung für den Radverkehr in Baden-Württemberg“ zu schaffen und zu erhalten. Dies umfasst auch die Elemente der Sichtbarmachung des RadNETZ. Zudem sollen Änderungen im Ausbauzustand der Infrastruktur des RadNETZ Baden-Württemberg erfasst und dokumentiert werden.
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Das RadNETZ Baden-Württemberg verbindet und durchquert landesweit alle Ober- und Mittelzentren über definierte Hauptrouten für den Alltagsradverkehr. Es enthält ferner die 19 offiziellen touristischen Landesradfernwege. Das RadNETZ hat eine Länge von ca. 7 000 km.
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Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Wegweisung RadNETZ: Pflege und Wartung
Kurze Beschreibung: Siehe Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2: Wegweisung RadNETZ: Planung Erstbeschilderung
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3: Infrastruktur RadNETZ: Bedarfserfassung
Beschreibung der Optionen: Vgl. Leistungsbeschreibung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: Ausschreibung Pflege und Wartung Beschilderung RadNETZ

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
5.1. Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.2. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser einen Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
5.3. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Angaben zur Erfahrung bei der Bearbeitung vergleichbarer Aufträge vorzulegen. Darin enthalten sein sollten für Los 1 und 2 Referenzen über Erfahrungen in Planung und Umsetzung von wegweisender Beschilderung für den Radverkehr sowie Kenntnisse im Umgang mit Softwareanwendungen für die Planung von wegweisender Beschilderung und für Los 3 Referenzen über Erfahrungen bei der Erfassung der Infrastrukturqualität von Verkehrsanlagen. Für alle Lose müssen Erfahrungen bei der Bearbeitung von Projekten bei komplexen Akteurskonstellationen nachgewiesen werden.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung soll zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung und nach Rechnungsstellung quartalsweise erfolgen. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Ergänzende Leistungen werden auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
5.4. Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Abgabe eines Angebotes ist unzulässig.
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5.5. Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
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Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
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Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-14 📅
Öffnungsort: Stuttgart.
Ort des Eröffnungstermins: Stuttgart.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschreibung Pflege und Wartung Beschilderung RadNETZ
Zusätzliche Informationen
3.1. Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Der Auftrag soll im EU-Amtsblatt im Offenen Verfahren ausgeschrieben werden. Die §§ 97 ff des GWB sind anwendbar.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber alle Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
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3.2. Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Dienstag, 14.11.2017, 12:00 Uhr
in dreifach identischer Ausführung in Papierform (1 Original und 2 Kopien) und zusätzlich in elektronischer Form (USB-Stick oder CD-ROM/DVD) bei der
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
Vergabestelle
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
vorliegen.
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Pflege und Wartung Beschilderung RadNETZ – Nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
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Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3. Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zur Angebotsaufforderung müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Freitag, 27.10.2017, 12:00 Uhr
auf der
Webseite der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch Besuch der Webseite unterrichten.
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3.5. Nebenangebote und Änderungsvorschläge
Nebenangebote sind nicht zulässig. Änderungsvorschläge im Rahmen der zusätzlichen Empfehlungen des Dienstleisters sind zulässig.
3.6. Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote
4.1. Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
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4.2. Notwendiger Inhalt
Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
Teil 1:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse).
— Bestätigung der Bindefrist.
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an den Auftraggeber und das VM überträgt. Dazu ist mit Vertragsschluss die in der Anlage beigefügte Erklärung zu unterzeichnen.
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— Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung
— die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert.
— Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
Teil 3: Angebot
Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein Angebot erstellen. Die Lose sind bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose ggfls. getrennt aufzuführen. Das Angebot soll Folgendes beinhalten:
— Im Angebot ist eine Kalkulation zu allen Leistungsbestandteilen abzugeben. In beigefügtem Kalkulationsblatt (siehe Anlage) sind Preise zu allen im Kalkulationsblatt benannten Kostenpunkten anzugeben. Im Angebot sind diese im Kalkulationsblatt zusammengefassten Punkte separat detaillierter aufzuführen.
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— Es ist nachvollziehbar darzustellen, wie die geforderten Aufgaben und Arbeiten fachlich und organisatorisch umgesetzt werden sollen und welche Zeitbedarfe für die einzelnen Schritte als erforderlich angesehen werden (Näheres siehe Teil B).
— Es ist darzustellen, wie das Qualitätsmanagement auf Seiten des Auftragnehmers erfolgen soll, das die korrekte, qualitativ hochwertige und zeitgerechte Ausführung des Auftrags sicherstellt.
— Falls ein Bieter zusätzliche Schritte als erforderlich ansieht, sind diese im Angebot zu benennen und hervorzuheben. Die dafür angesetzten Kosten sind im Kalkulationsblatt an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen.
— Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation.
— Alle Preise sind netto in Euro anzugeben.
4.3. Vollständigkeit des Angebotes
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss alle Untersuchungsinhalte und Leistungsbestandteile der Leistungsbeschreibung, die Veranstaltungen und Preise sowie die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
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Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend.
4.4. Bindefrist/ Zuschlagsfrist
Die Bindefrist läuft bis 28.2.2018. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
4.5. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
5.6. Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebotes nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalender-tagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2017/S 184-378038 (2017-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 057-127090
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 184-378038
ABl. S-Ausgabe: 57

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Ausschr. Pflege und Wartung Beschilderung RadNETZ BW

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-19 📅
Name: Planungsbüro VIA eG
Postanschrift: Marspfortengasse 6
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Postanschrift: Marspfortengasse

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Quelle: OJS 2018/S 057-127090 (2018-03-20)