Die Stadt Kiel ist in der Anlage der Kampfmittelverordnung als Gemeinde erfasst, deren Flächen mit Kampfmitteln belastet sind oder sein können. Vor der Errichtung baulicher Anlagen und vor der Durchführung von Tiefbauarbeiten sind Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigte daher verpflichtet, betreffende Flächen hinsichtlich einer möglichen Kampfmittelbelastung überprüfen zu lassen. Regelmäßig wird der Stadt Kiel durch den Kampfmittelräumdienst gestattet, geeignete Unternehmen mit der Kampfmittelräumung zu beauftragen. Die Landeshauptstadt Kiel strebt daher einen Rahmenvertrag mit einem geeigneten Unternehmen an. Benötigt wird ein Unternehmen mit Berechtigung gem. § 7 SprengstoffG, das spezialisiert ist auf Kampfmittelbergung (auch chemische Kampfmittel) und insbesondere Bohr-Sondier- und Freilegearbeiten leisten soll. Erfahrungen sind über Referenzen nachzuweisen. Einsatzgebiet ist die Stadt Kiel mit Umland, soweit dieses zum Stadtgebiet gehört.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bohrungen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kiel ist in der Anlage der Kampfmittelverordnung als Gemeinde erfasst, deren Flächen mit Kampfmitteln belastet sind oder sein können. Vor der Errichtung baulicher Anlagen und vor der Durchführung von Tiefbauarbeiten sind Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigte daher verpflichtet, betreffende Flächen hinsichtlich einer möglichen Kampfmittelbelastung überprüfen zu lassen. Regelmäßig wird der Stadt Kiel durch den Kampfmittelräumdienst gestattet, geeignete Unternehmen mit der Kampfmittelräumung zu beauftragen. Die Landeshauptstadt Kiel strebt daher einen Rahmenvertrag mit einem geeigneten Unternehmen an. Benötigt wird ein Unternehmen mit Berechtigung gem. § 7 SprengstoffG, das spezialisiert ist auf Kampfmittelbergung (auch chemische Kampfmittel) und insbesondere Bohr-Sondier- und Freilegearbeiten leisten soll. Erfahrungen sind über Referenzen nachzuweisen. Einsatzgebiet ist die Stadt Kiel mit Umland, soweit dieses zum Stadtgebiet gehört.
Die Stadt Kiel ist in der Anlage der Kampfmittelverordnung als Gemeinde erfasst, deren Flächen mit Kampfmitteln belastet sind oder sein können. Vor der Errichtung baulicher Anlagen und vor der Durchführung von Tiefbauarbeiten sind Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigte daher verpflichtet, betreffende Flächen hinsichtlich einer möglichen Kampfmittelbelastung überprüfen zu lassen. Regelmäßig wird der Stadt Kiel durch den Kampfmittelräumdienst gestattet, geeignete Unternehmen mit der Kampfmittelräumung zu beauftragen. Die Landeshauptstadt Kiel strebt daher einen Rahmenvertrag mit einem geeigneten Unternehmen an. Benötigt wird ein Unternehmen mit Berechtigung gem. § 7 SprengstoffG, das spezialisiert ist auf Kampfmittelbergung (auch chemische Kampfmittel) und insbesondere Bohr-Sondier- und Freilegearbeiten leisten soll. Erfahrungen sind über Referenzen nachzuweisen. Einsatzgebiet ist die Stadt Kiel mit Umland, soweit dieses zum Stadtgebiet gehört.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bohrungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bohrungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Lärchenweg 17
Postleitzahl: 24242
Postort: Felde
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de🌏
E-Mail: alexander.mischke@polizei.landsh.de📧
URL der Dokumente: https://www.e-vergabe-sh.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-31 📅
Datum des Beginns: 2018-02-01 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 209-433847
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehrberücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Die Vergabenummer der Ausschreibung lautet: ZB-P0-17-12430000-4122.2
Sonstige, mit Einreichung des Angebotes vorzulegende Unterlagen:
4. Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedinungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
5. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten)
6. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
7. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten (TTG)
8. Preisblatt
9. Leistungsverzeichnis
10. Eigenerklärung, dass das Unternehmen ausschließlich Fachpersonal mit Befähigung nach § 20 SprengstoffG. sowie Ausbildungsstand gem. Technische Anweisung KDR-SH 2015/2 Punkt 8.6 einsetzt.
11. Der Bieter erklärt in einer Eigenerklärung, dass die Personaldecke des Unternehmens so stark ist, dass mindestens zwei Aufträge der gleichen Art und gleichen Umfang in der gleichen Zeit wahrgenommen werden können.
12. Nachweis über die Berechtigung des Unternehmens nach § 7 SprengstoffG. (auch chemische Kampfmittel).
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehrberücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Die Vergabenummer der Ausschreibung lautet: ZB-P0-17-12430000-4122.2
Sonstige, mit Einreichung des Angebotes vorzulegende Unterlagen:
4. Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedinungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
5. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten)
6. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
7. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten (TTG)
8. Preisblatt
9. Leistungsverzeichnis
10. Eigenerklärung, dass das Unternehmen ausschließlich Fachpersonal mit Befähigung nach § 20 SprengstoffG. sowie Ausbildungsstand gem. Technische Anweisung KDR-SH 2015/2 Punkt 8.6 einsetzt.
11. Der Bieter erklärt in einer Eigenerklärung, dass die Personaldecke des Unternehmens so stark ist, dass mindestens zwei Aufträge der gleichen Art und gleichen Umfang in der gleichen Zeit wahrgenommen werden können.
12. Nachweis über die Berechtigung des Unternehmens nach § 7 SprengstoffG. (auch chemische Kampfmittel).
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lka
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, endvertreten durch das LKA 33 (Kampfmittelräumdienst), ist als Landesordnungsbehörde zuständig für die Kampfmittelbeseitigung. Der Kampfmittelräumdienst kann gem. § 2 Abs. 2 der Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel, ganz oder teilweise ein geeignetes Unternehmen beauftragen, um die Durchführung der Kampfmittelbeseitigung zu gewährleisten. Das beauftragte Unternehmen ist verpflichtet, den Anweisungen der Landesordnungsbehörde zu folgen, den Beginn der Arbeiten anzuzeigen und das Ergebnis mitzuteilen.
Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, endvertreten durch das LKA 33 (Kampfmittelräumdienst), ist als Landesordnungsbehörde zuständig für die Kampfmittelbeseitigung. Der Kampfmittelräumdienst kann gem. § 2 Abs. 2 der Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel, ganz oder teilweise ein geeignetes Unternehmen beauftragen, um die Durchführung der Kampfmittelbeseitigung zu gewährleisten. Das beauftragte Unternehmen ist verpflichtet, den Anweisungen der Landesordnungsbehörde zu folgen, den Beginn der Arbeiten anzuzeigen und das Ergebnis mitzuteilen.
Benötigt wird ein Unternehmen mit Berechtigung gem. § 7 SprengstoffG, das spezialisiert ist auf Kampfmittelbergung (auch chemische Kampfmittel) und insbesondere Bohr-Sondier- und Freilegearbeiten leisten soll. Erfahrungen sind über Referenzen nachzuweisen. Einsatzgebiet ist ganz Schleswig-Holstein. Sicherzustellen ist hierbei, dass aus Gründen der Gefahrenabwehr die angeforderten Arbeiten innerhalb von 48 Stunden aufgenommen werden können.
Benötigt wird ein Unternehmen mit Berechtigung gem. § 7 SprengstoffG, das spezialisiert ist auf Kampfmittelbergung (auch chemische Kampfmittel) und insbesondere Bohr-Sondier- und Freilegearbeiten leisten soll. Erfahrungen sind über Referenzen nachzuweisen. Einsatzgebiet ist ganz Schleswig-Holstein. Sicherzustellen ist hierbei, dass aus Gründen der Gefahrenabwehr die angeforderten Arbeiten innerhalb von 48 Stunden aufgenommen werden können.
Vorausgesetzt wird Fachpersonal mit Befähigung nach § 20 SprengstoffG sowie Ausbildungsstand gem. Technische Anweisung KRD-SH 2015/2 Punkt 8.6. Die Personaldecke des Unternehmens muss so stark sein, dass mindestens zwei Aufträge gleicher Art und gleichen Umfangs zur gleichen Zeit wahrgenommen werden können.
Vorausgesetzt wird Fachpersonal mit Befähigung nach § 20 SprengstoffG sowie Ausbildungsstand gem. Technische Anweisung KRD-SH 2015/2 Punkt 8.6. Die Personaldecke des Unternehmens muss so stark sein, dass mindestens zwei Aufträge gleicher Art und gleichen Umfangs zur gleichen Zeit wahrgenommen werden können.
Sondierungen werden punktuell und in der Fläche mittels Ein- und Mehrkanaltechnik, mit aktiven und passiven Suchsystemen durchgeführt. Erforderlich ist zudem Equipment für Bagger- und Bohrarbeiten in verschiedenen Untergründen, auch unter schwierigen Bedingungen, Vermessung, Freischneiden von Grundstücken oder Flächen, Messaufnahme mittels Sonden und für die Kampfmitteltechnische Begleitung bei Tiefbauarbeiten. Material und Personal für Arbeiten im Gleisbereich muss verfügbar sein.
Sondierungen werden punktuell und in der Fläche mittels Ein- und Mehrkanaltechnik, mit aktiven und passiven Suchsystemen durchgeführt. Erforderlich ist zudem Equipment für Bagger- und Bohrarbeiten in verschiedenen Untergründen, auch unter schwierigen Bedingungen, Vermessung, Freischneiden von Grundstücken oder Flächen, Messaufnahme mittels Sonden und für die Kampfmitteltechnische Begleitung bei Tiefbauarbeiten. Material und Personal für Arbeiten im Gleisbereich muss verfügbar sein.
Das Unternehmen muss in der Lage sein, die Aufträge des Kampfmittelräumdienstes eigenverantwortlich wahrzunehmen. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften sind einzuhalten, die Räumstellensprache ist deutsch.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann seitens des Auftraggebers um jeweils ein Jahr verlängert werden. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 31.01.2022) hinaus erfolgt nicht.
Die Vertragslaufzeit kann seitens des Auftraggebers um jeweils ein Jahr verlängert werden. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 31.01.2022) hinaus erfolgt nicht.
Bezeichnung des Loses: LH Kiel
Losnummer: 2
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann seitens des Auftraggebers um jeweils ein Jahr verlängert werden. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 31.1.2022) hinaus erfolgt nicht.
Die Vertragslaufzeit kann seitens des Auftraggebers um jeweils ein Jahr verlängert werden. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 31.1.2022) hinaus erfolgt nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart (Bohrungen, Sondier- und Freilegearbeiten), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre (2014 – 2016).
2. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
2. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2014 – 2016) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet (Bohrungen, Sondier- und Freilegearbeiten), unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend) Wichtige Hinweise für die Vorlage der einzureichenden
3. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2014 – 2016) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet (Bohrungen, Sondier- und Freilegearbeiten), unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend) Wichtige Hinweise für die Vorlage der einzureichenden
Unterlagen: Die o. a. Erklärungen sowie die geforderten Unterlagen unter Abschnitt VI: Weitere Angaben unter Punkt VI. 3 sind dem Angebot in der o. a. Reihenfolge auf einem jeweils gesonderten Blatt unter Verwendung der o.a. Nummerierung beizufügen
(bitte keine Klarsichtfolien bzw. Spiralordner, sonstige Heftungen, Trennblätter usw. verwenden.).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstr. 6
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Segeberg
🏙️ Kontakt
Kontaktperson: Alexander Mischke
Internetadresse: www.gmsh.de🌏
Kontaktperson: Ralf Krätschmann
E-Mail: ralf.kraetschmann@gmsh.de📧
Dokumente URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehrberücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehrberücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Die Vergabenummer der Ausschreibung lautet: ZB-P0-17-12430000-4122.2
Sonstige, mit Einreichung des Angebotes vorzulegende Unterlagen:
4. Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedinungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
4. Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedinungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
5. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten)
6. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
6. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
7. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten (TTG)
8. Preisblatt
9. Leistungsverzeichnis
10. Eigenerklärung, dass das Unternehmen ausschließlich Fachpersonal mit Befähigung nach § 20 SprengstoffG. sowie Ausbildungsstand gem. Technische Anweisung KDR-SH 2015/2 Punkt 8.6 einsetzt.
11. Der Bieter erklärt in einer Eigenerklärung, dass die Personaldecke des Unternehmens so stark ist, dass mindestens zwei Aufträge der gleichen Art und gleichen Umfang in der gleichen Zeit wahrgenommen werden können.
12. Nachweis über die Berechtigung des Unternehmens nach § 7 SprengstoffG. (auch chemische Kampfmittel).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-988-4640📞
Fax: +49 431-988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um eine Dienstleistung Lieferung gemäß § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (...)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es handelt sich um eine Dienstleistung Lieferung gemäß § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (...)
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR FB 812
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 4315991112📞
E-Mail: gabriele.von.steinaecker@gmsh.de📧
Fax: +49 4315991119 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Telefon: +49 431-5991462📞
E-Mail: ralf.kraetschmann@gmsh.de📧
Fax: +49 431-5991465 📠
Quelle: OJS 2017/S 209-433847 (2017-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 209 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehrberücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Die Vergabenummer der Ausschreibung lautet: ZB-P0-17-12430000-4122.2.
Sonstige, mit Einreichung des Angebotes vorzulegende Unterlagen:
4) Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedinungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB;
5) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten);
6) Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung;
7) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten (TTG);
8) Preisblatt;
9) Leistungsverzeichnis;
10) Eigenerklärung, dass das Unternehmen ausschließlich Fachpersonal mit Befähigung nach § 20 SprengstoffG. sowie Ausbildungsstand gem. Technische Anweisung KDR-SH 2015/2 Punkt 8.6 einsetzt;
11) Der Bieter erklärt in einer Eigenerklärung, dass die Personaldecke des Unternehmens so stark ist, dass mindestens zwei Aufträge der gleichen Art und gleichen Umfang in der gleichen Zeit wahrgenommen werden können;
12) Nachweis über die Berechtigung des Unternehmens nach § 7 SprengstoffG. (auch chemische Kampfmittel).
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehrberücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Die Vergabenummer der Ausschreibung lautet: ZB-P0-17-12430000-4122.2.
Sonstige, mit Einreichung des Angebotes vorzulegende Unterlagen:
4) Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedinungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB;
5) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten);
6) Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung;
7) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten (TTG);
8) Preisblatt;
9) Leistungsverzeichnis;
10) Eigenerklärung, dass das Unternehmen ausschließlich Fachpersonal mit Befähigung nach § 20 SprengstoffG. sowie Ausbildungsstand gem. Technische Anweisung KDR-SH 2015/2 Punkt 8.6 einsetzt;
11) Der Bieter erklärt in einer Eigenerklärung, dass die Personaldecke des Unternehmens so stark ist, dass mindestens zwei Aufträge der gleichen Art und gleichen Umfang in der gleichen Zeit wahrgenommen werden können;
12) Nachweis über die Berechtigung des Unternehmens nach § 7 SprengstoffG. (auch chemische Kampfmittel).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-19 📅
Referenz
Die Vergabenummer der Ausschreibung lautet: ZB-P0-17-12430000-4122.2.
4) Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedinungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB;
4) Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedinungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB;
5) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten);
6) Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung;
6) Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung;
7) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten (TTG);
8) Preisblatt;
9) Leistungsverzeichnis;
10) Eigenerklärung, dass das Unternehmen ausschließlich Fachpersonal mit Befähigung nach § 20 SprengstoffG. sowie Ausbildungsstand gem. Technische Anweisung KDR-SH 2015/2 Punkt 8.6 einsetzt;
11) Der Bieter erklärt in einer Eigenerklärung, dass die Personaldecke des Unternehmens so stark ist, dass mindestens zwei Aufträge der gleichen Art und gleichen Umfang in der gleichen Zeit wahrgenommen werden können;
12) Nachweis über die Berechtigung des Unternehmens nach § 7 SprengstoffG. (auch chemische Kampfmittel).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um eine Dienstleistung Lieferung gemäß § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (...).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es handelt sich um eine Dienstleistung Lieferung gemäß § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (...).