Ausschreibung Linienbündel Lußhardt
Landratsamt Karlsruhe
Busverkehrsleistungen für das Linienbündel Lußhardt im Landkreis Karlsruhe mit den Buslinien 123, 125, 128, 130 und 193. Die Betriebsaufnahme ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 vorgesehen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-09.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-11-09 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-04-25 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-11-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Karlsruhe
Postanschrift: Beiertheimer Allee
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-karlsruhe.de 🌏
E-Mail: oepnv@landratsamt-karlsruhe.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E29846643 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 217-451539
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 237-432203
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §§ 3 ff. PBZugV.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anna-Lena Lugert; Holger Benz
Internetadresse: www.landkreis-karlsruhe.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E29846643 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Karlsruhe
Postanschrift: Beiertheimer Allee 2
Kontaktperson: Sachgebiet ÖPNV
Land: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/926-4049 📞
Fax: +49 721/926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 217-451539 (2017-11-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Busverkehrsleistungen für das Linienbündel Lußhardt im Landkreis Karlsruhe mit den Buslinien 123, 125, 128, 130 und 193. Die Betriebsaufnahme ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Karlsruhe
Postanschrift: Beiertheimer Allee
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-karlsruhe.de 🌏
E-Mail: oepnv@landratsamt-karlsruhe.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E29846643 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 217-451539
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 237-432203
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Die unter IV.2.6) genannte Bindefrist verlängert sich im Fall der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bis zum Ablauf von 3 Wochen nach der rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Auftrag einmalig um 12 oder 24 Monate verlängert werden. Dies hat der Auftraggeber bis zum 31.12.2025 dem Verkehrsunternehmen schriftlich mitzuteilen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung ist für jeden Bieter bzw. – bei Bietergemeinschaft – jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind daher – soweit nachfolgend nicht im Einzelfall anders angegeben – von jedem Bieter sowie von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebots vorzulegen. Die geforderten Referenzen sind bei Bietergemeinschaften nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bietergemeinschaft insgesamt muss über die geforderten Referenzen verfügen.
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Bieter, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieterwährend der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2VgV sein Angebot ausgeschlossen.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3) (Technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 1.6.2017 datierend) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigungdes Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflichtim Handelsregister besteht: eine formlose Erklärung, weshalb für die Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregisternabrufbar sind.
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Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Nachweis der Zuverlässigkeit sowie der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
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— sich die Vermögensverhältnisse des Unternehmers wesentlich verschlechtern oder der begründete Antrag des Unternehmers oder eines Dritten auf Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Unternehmers mangels Masse abgelehnt wird;
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— der Bieter sich nicht in Liquidation befindet;
— im Gewerbezentralregisterauszug des Bieters zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen schwerer Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften sowie gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten oder gegen Vorschriften des PBefG oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen;
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— der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, stets ordnungsgemäß nachgekommen ist;
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— der Bieter nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
— die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen, wonach Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2500 EUR belegt worden sind;
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— der Bieter im Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein den Anforderungen des § 2 Abs. 2, Nr. 2, Abs. 3 PBZugV entsprechendes Eigenkapital nachweisen kann;
— gegen den Bieter oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 GWB zuzurechnen ist, keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften vorliegt;
— in der Vergangenheit die Beschäftigten des Bieters entsprechend der für den Bieter geltenden tariflichen und gesetzlichen Vorgaben entlohnt worden sind.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Busverkehrsleistungen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §§ 3 ff. PBZugV.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anna-Lena Lugert; Holger Benz
Internetadresse: www.landkreis-karlsruhe.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E29846643 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Karlsruhe
Postanschrift: Beiertheimer Allee 2
Kontaktperson: Sachgebiet ÖPNV
Land: Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/926-4049 📞
Fax: +49 721/926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Auf folgende Punkte wird hingewiesen: – § 134 Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 160 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 217-451539
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Karlsruhe
Postanschrift: Beiertheimer Allee 2
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-karlsruhe.de/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 081-182005
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 217-451539
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Karlsruhe
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltauswirkungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Gewichtung des Preises: 90 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-06 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Telefon: +49 721 / 926-4049 📞
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 081-182005 (2018-04-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 217-451539
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Karlsruhe
Postanschrift: Beiertheimer Allee 2
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-karlsruhe.de/ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 081-182005
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 217-451539
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
Die unter Ziffer II.1.7) sowie V.2.4) eingegebenen Werte wurden nur angegeben, da es sich im Formular um Pflichtfelder handelt. Im Rahmen der Ausschreibung wurden die jeweiligen Preise als Geschäftsgeheimnisse deklariert und sind daher nicht zur Veröffentlichung zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Busverkehrsleistungen für das Linienbündel Lußhardt im Landkreis Karlsruhe mit den Buslinien 123, 125, 128, 130 und 193. Die Betriebsaufnahme ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 vorgesehen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Karlsruhe
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltauswirkungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Gewichtung des Preises: 90 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-06 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Telefon: +49 721 / 926-4049 📞
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 GWB durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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