Ausschreibung Sammlung von Siedlungsabfällen
Der Landkreis Waldshut ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 167 800 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Zu den Aufgaben des Landkreises gehört auch die Sammlung von Siedlungsabfällen, darunter Restabfall, Bioabfall und Sperrabfall. Die haushaltsnahen Behälter für die Restabfallsammlung befinden sich im Eigentum des Landkreises Waldshut. Die Container für die Sammlung des Sperrabfalls auf den Recyclinghöfen sind von dem zukünftigen Dienstleister zu stellen (Miete). Die Bioabfallbehälter werden neu eingeführt und sind nach der Erstgestellung durch den künftigen Dienstleister an die Haushalte zu liefern.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags, siehe Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2017-07-21
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Auftragsbekanntmachung
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2018-01-11
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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