Der Landkreis Waldshut ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 167 800 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Zu den Aufgaben des Landkreises gehört auch die Sammlung von Siedlungsabfällen, darunter Restabfall, Bioabfall und Sperrabfall. Die haushaltsnahen Behälter für die Restabfallsammlung befinden sich im Eigentum des Landkreises Waldshut. Die Container für die Sammlung des Sperrabfalls auf den Recyclinghöfen sind von dem zukünftigen Dienstleister zu stellen (Miete). Die Bioabfallbehälter werden neu eingeführt und sind nach der Erstgestellung durch den künftigen Dienstleister an die Haushalte zu liefern. Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags, siehe Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Waldshut ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 167 800 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Zu den Aufgaben des Landkreises gehört auch die Sammlung von Siedlungsabfällen, darunter Restabfall, Bioabfall und Sperrabfall. Die haushaltsnahen Behälter für die Restabfallsammlung befinden sich im Eigentum des Landkreises Waldshut. Die Container für die Sammlung des Sperrabfalls auf den Recyclinghöfen sind von dem zukünftigen Dienstleister zu stellen (Miete). Die Bioabfallbehälter werden neu eingeführt und sind nach der Erstgestellung durch den künftigen Dienstleister an die Haushalte zu liefern.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags, siehe Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Der Landkreis Waldshut ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 167 800 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Zu den Aufgaben des Landkreises gehört auch die Sammlung von Siedlungsabfällen, darunter Restabfall, Bioabfall und Sperrabfall. Die haushaltsnahen Behälter für die Restabfallsammlung befinden sich im Eigentum des Landkreises Waldshut. Die Container für die Sammlung des Sperrabfalls auf den Recyclinghöfen sind von dem zukünftigen Dienstleister zu stellen (Miete). Die Bioabfallbehälter werden neu eingeführt und sind nach der Erstgestellung durch den künftigen Dienstleister an die Haushalte zu liefern.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags, siehe Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-26 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 141-290081
ABl. S-Ausgabe: 141
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Waldshut ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 167 800 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Zu den Aufgaben des Landkreises gehört auch die Sammlung von Siedlungsabfällen, darunter Restabfall, Bioabfall und Sperrabfall. Die haushaltsnahen Behälter für die Restabfallsammlung befinden sich im Eigentum des Landkreises Waldshut. Die Container für die Sammlung des Sperrabfalls auf den Recyclinghöfen sind von dem zukünftigen Dienstleister zu stellen (Miete). Die Bioabfallbehälter werden neu eingeführt und sind nach der Erstgestellung durch den künftigen Dienstleister an die Haushalte zu liefern.
Der Landkreis Waldshut ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuständig für die Erfassung, Sammlung und Entsorgung der Abfälle der rund 167 800 Einwohner in seinen Verwaltungsgrenzen. Zu den Aufgaben des Landkreises gehört auch die Sammlung von Siedlungsabfällen, darunter Restabfall, Bioabfall und Sperrabfall. Die haushaltsnahen Behälter für die Restabfallsammlung befinden sich im Eigentum des Landkreises Waldshut. Die Container für die Sammlung des Sperrabfalls auf den Recyclinghöfen sind von dem zukünftigen Dienstleister zu stellen (Miete). Die Bioabfallbehälter werden neu eingeführt und sind nach der Erstgestellung durch den künftigen Dienstleister an die Haushalte zu liefern.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags, siehe Ziffer 2.1.1 der Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Rest- und Bioabfall
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— Durchführung der haushaltsnahen Sammlung und Beförderung von…
… Restabfall (inkl. Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall) mittels Restabfallbehältern in den Größen MGB 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1 100 l.
… Bioabfall mittels Bioabfallbehältern in den Größen MGB 60 l, 120 l und 240 l.
— Behälterdienst für Rest- und Bioabfall: Behälterbeschaffung, -bestandspflege und -änderungsdienst.
— Verteilung amtlicher blauer Müllsäcke und Substrat für die Biofilterdeckel im Rahmen des Behälterdienstes an vom Auftraggeber benannte Verteilstellen im Landkreis Waldshut.
— Durchführung der jährlichen Christbaumsammlung an vom Auftraggeber vorgegebenen Sammelstellen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um 2 Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2026 ausgeübt werden.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um 2 Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2026 ausgeübt werden.
Bezeichnung des Loses: Sperrabfall
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Abholung, Transport und Vorbehandlung von Sperrabfall haushaltsnah und an Recyclinghöfen des Landkreises.
— Hauhaltsnahe Sammlung von Altholz.
— Aussortierung von Wertstoffen (z. B. Altmetall) sowie deren Verwertung.
Bezeichnung des Loses: Bioabfall
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— Behälterlieferung für Bioabfall inklusive Gestellung bei den Haushalten inklusive Vorsortiergefäßen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Waldshut.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Verlässlichkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach §…
… 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 123 Abs. 1 und Abs. 2 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
… 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
— Los 1: Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist für die Sammlung und Beförderung von Abfällen. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Los 1: Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist für die Sammlung und Beförderung von Abfällen. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Fachkunde sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
— Los 2: Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist für die Sammlung, Beförderung, Umladung, Vorbehandlung (Schreddern), Transport von Sperrabfall.
Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung je Los über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung je Los über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Fachkunde und der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausgeschlossen vom Verfahren werden Unternehmen nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB. Außerdem können Unternehmen nach § 124 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB werden berücksichtigt.
— Geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen gem. Ziffer 3.1.1 der Vergabeunterlagen,
— Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gem. Ziffer 3.1.2 der Vergabeunterlagen,
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird gem. Ziffer 3.1.3 der Vergabeunterlagen,
— Sonstige besondere Bedingungen gem. Ziffer 3.1.4 der Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf den Angebotspreis
Gewichtung der Kosten: 100
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Seiten/default.aspx🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 141-290081 (2017-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 141-290081
Gesamtwert des Auftrags: 58802054.85 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Durchführung der haushaltsnahen Sammlung und Beförderung von…
… Restabfall (inkl. Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall) mittels Restabfallbehältern in den Größen MGB 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1 100 l,
… Bioabfall mittels Bioabfallbehältern in den Größen MGB 60 l, 120 l und 240 l,
— Behälterdienst für Rest- und Bioabfall: Behälterbeschaffung, -bestandspflege und -änderungsdienst,
— Verteilung amtlicher blauer Müllsäcke und Substrat für die Biofilterdeckel im Rahmen des Behälterdienstes an vom Auftraggeber benannte Verteilstellen im Landkreis Waldshut,
— Abholung, Transport und Vorbehandlung von Sperrabfall haushaltsnah und an Recyclinghöfen des Landkreises,
— Haushaltsnahe Sammlung von Altholz,
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf den Angebotspreis / Gewichtung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-02 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entfällt, da die Wartefrist nach Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB bereits abgelaufen ist.