Lieferung von Strom an die Städte Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg sowie die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal Leopoldshöhe und Schlangen einschließlich der rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen. Die Stadt Barntrup vertritt die beteiligten Auftraggeber im Rahmen der europaweiten öffentlichen Ausschreibung als Koordinator des Vergabeverfahrens; Lieferung über 3 Jahre (Los 5 – 1 Jahr) mit der Mögllichkeit zur Verlängerung; Aufteilung in 5 Lose; ca. 1 341 Abnahmestellen, jährlich ca. 18 800 000 kWh; Lieferbeginn Lose 1 – 4: 1.1.2018; Lieferbeginn Los 5: 1.1.2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom an die Städte Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg sowie die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal Leopoldshöhe und Schlangen einschließlich der rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen. Die Stadt Barntrup vertritt die beteiligten Auftraggeber im Rahmen der europaweiten öffentlichen Ausschreibung als Koordinator des Vergabeverfahrens; Lieferung über 3 Jahre (Los 5 – 1 Jahr) mit der Mögllichkeit zur Verlängerung;
Aufteilung in 5 Lose;
ca. 1 341 Abnahmestellen, jährlich ca. 18 800 000 kWh;
Lieferbeginn Lose 1 – 4: 1.1.2018;
Lieferbeginn Los 5: 1.1.2018.
Lieferung von Strom an die Städte Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg sowie die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal Leopoldshöhe und Schlangen einschließlich der rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen. Die Stadt Barntrup vertritt die beteiligten Auftraggeber im Rahmen der europaweiten öffentlichen Ausschreibung als Koordinator des Vergabeverfahrens; Lieferung über 3 Jahre (Los 5 – 1 Jahr) mit der Mögllichkeit zur Verlängerung;
Aufteilung in 5 Lose;
ca. 1 341 Abnahmestellen, jährlich ca. 18 800 000 kWh;
Lieferbeginn Lose 1 – 4: 1.1.2018;
Lieferbeginn Los 5: 1.1.2018.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Lippe
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auftraggebergemeinschaft von Städten und Gemeinden im Kreis Lippe vertreten durch die Stadt Barntrup
Postanschrift: Mittelstraße 38
Postleitzahl: 32683
Postort: Barntrup
Kontakt
Internetadresse: http://www.barntrup.de🌏
E-Mail: f.heuer@barntrup.de📧
Telefon: +49 5263-409171📞
Fax: +49 5263-409249 📠
URL der Dokumente: http://www.barntrup.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-04-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-15 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 075-144724
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Die Angebote sind ausschließlich in Schriftform an folgende Anschrift zu übersenden:
Stadt Barntrup – Der Bürgermeister, Mittelstraße 38, 32683 Barntrup;
Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom an die Städte Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg sowie die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal Leopoldshöhe und Schlangen einschließlich der rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen. Die Stadt Barntrup vertritt die beteiligten Auftraggeber im Rahmen der europaweiten öffentlichen Ausschreibung als Koordinator des Vergabeverfahrens; Lieferung über 3 Jahre (Los 5 – 1 Jahr) mit der Mögllichkeit zur Verlängerung;
Lieferung von Strom an die Städte Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg sowie die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal Leopoldshöhe und Schlangen einschließlich der rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen. Die Stadt Barntrup vertritt die beteiligten Auftraggeber im Rahmen der europaweiten öffentlichen Ausschreibung als Koordinator des Vergabeverfahrens; Lieferung über 3 Jahre (Los 5 – 1 Jahr) mit der Mögllichkeit zur Verlängerung;
Aufteilung in 5 Lose;
ca. 1 341 Abnahmestellen, jährlich ca. 18 800 000 kWh;
Lieferbeginn Lose 1 – 4: 1.1.2018;
Lieferbeginn Los 5: 1.1.2018.
Bezeichnung des Loses: Sondervertrags-Abnahmestellen (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Ca. 44 Abnahmestellen, jährlich ca. 8 700 000 kWh.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Stromliefervertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2022), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Stromliefervertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 12 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2022), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bezeichnung des Loses: Tarif-Abnahmestellen (Niederspannung ohne Leistungsmessung)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Ca. 922 Abnahmestellen, jährlich ca. 7 100 000 kWh.
Bezeichnung des Loses: Wärmestrom-Abnahmestellen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Ca. 17 Abnahmestellen, jährlich ca. 160 000 kWh.
Bezeichnung des Loses: Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Ca. 357 Abnahmestellen, jährlich ca. 2 100 000 kWh.
Bezeichnung des Loses: Wärmestrom Johannes-Gigas-Schulzentrum in Lügde
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: 1 Abnahmestelle, jährlich ca. 700 000 kWh.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2022), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren (31.12.2022), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Lippe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zur Eintragung im Handelsregister;
Angaben zur Berufsgenossenschaft;
Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
Angaben zum Unternehmen gemäß Formblatt;
Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners;
Nachweis über die Stromlieferung an vergleichbare Kunden (Referenzliste mit Ansprechpartnern), Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
Nachweis über die Stromlieferung an vergleichbare Kunden (Referenzliste mit Ansprechpartnern), Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
Bei Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen;
Bei Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen;
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption;
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt;
Werden die aufgeführten Nachweise – ggf. nach Nachforderung gem. § 56 Absatz 2 VgV –nicht oder nicht vollständig eingereicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche genannten Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle binnen 7 Kalendertagen vorzulegen. Werden die Nachweise nicht oder nicht vollständig innerhalb der Frist eingereicht, wird der Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann die Vergabestelle sämtliche genannten Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist. Die Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle binnen 7 Kalendertagen vorzulegen. Werden die Nachweise nicht oder nicht vollständig innerhalb der Frist eingereicht, wird der Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Nachweise, die vom Bestbieter vorzulegen sind (Bestbieterprinzip, § 9 Abs.1 TVgG NRW).
Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG– NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Die Angebote sind ausschließlich in Schriftform an folgende Anschrift zu übersenden:
Stadt Barntrup – Der Bürgermeister, Mittelstraße 38, 32683 Barntrup;
Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen. (Vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen. (Vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 075-144724 (2017-04-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom an die Städte Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg sowie die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal Leopoldshöhe und Schlangen einschließlich der rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen. Die Stadt Barntrup vertritt die beteiligten Auftraggeber im Rahmen der europaweiten öffentlichen Ausschreibung als Koordinator des Vergabeverfahrens; Lieferung über 3 Jahre (Los 5 – 1 Jahr) mit der Mögllichkeit zur Verlängerung;
Aufteilung in 5 Lose;
ca. 1 341 Abnahmestellen, jährlich ca. 18 800 000 kWh;
Lieferbeginn Lose 1 – 4: 1.1.2018.
Lieferbeginn Los 5: 1.1.2018.
Lieferung von Strom an die Städte Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde und Schieder-Schwalenberg sowie die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal Leopoldshöhe und Schlangen einschließlich der rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen. Die Stadt Barntrup vertritt die beteiligten Auftraggeber im Rahmen der europaweiten öffentlichen Ausschreibung als Koordinator des Vergabeverfahrens; Lieferung über 3 Jahre (Los 5 – 1 Jahr) mit der Mögllichkeit zur Verlängerung;
Aufteilung in 5 Lose;
ca. 1 341 Abnahmestellen, jährlich ca. 18 800 000 kWh;
Lieferbeginn Lose 1 – 4: 1.1.2018.
Lieferbeginn Los 5: 1.1.2018.
Gesamtwert des Auftrags: 10686773.35 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge