Ausschreibung Stromlieferung Straßenbeleuchtung 2018 – 2019 (Ökostrom) – Gemeinde Herzebrock-Clarholz

Gemeinde Herzebrock-Clarholz

Lieferung von Strom für die Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen der Gemeinde Herzebrock-Clarholz.
Lieferung über 2 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren (31.12.2021)
Lieferbeginn: 1.1.2018
ca. 35 Abnahmestellen; jährlich ca. 300 000 kWh.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-02-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom für die Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen der Gemeinde Herzebrock-Clarholz. Lieferung über 2 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren (31.12.2021) Lieferbeginn: 1.1.2018 ca. 35 Abnahmestellen; jährlich ca. 300 000 kWh.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gütersloh 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Postanschrift: Am Rathaus 1
Postleitzahl: 33442
Postort: Herzebrock-Clarholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.herzebrock-clarholz.de 🌏
E-Mail: ulrike.jasperneite@gt-net.de 📧
Telefon: +49 5245444-119 📞
Fax: +49 5245444-101 📠
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-03 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-08 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 027-047250
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
Die Angebote sind ausschließlich in Schriftform an folgende Anschrift zu übersenden: Zentrale Vergabestelle Gemeinde Herzebrock-Clarholz, Am Rathaus 1, 33442 Herzebrock-Clarholz; Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen. Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift, Anteilseigner, Gesellschafter, Sparten, Mitarbeiter gesamt, Kunden Stromsparte gesamt, Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) davon Stromumsatz, Stromverkauf. Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters vorzulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Strom für die Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen der Gemeinde Herzebrock-Clarholz.
Lieferung über 2 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren (31.12.2021)
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Lieferbeginn: 1.1.2018
ca. 35 Abnahmestellen; jährlich ca. 300 000 kWh.
Ca. 35 Abnahmestellen; jährlich ca. 300 000 kWh.
Beschreibung der Verlängerungen:
Lieferung über 2 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens am 31.12.2021.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptort der Ausführung: Gemeinde Herzebrock-Clarholz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrerbisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers;
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Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis über die Ökostromlieferung an vergleichbare Kunden unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate.
Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein);
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Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (§§ 123/124 GWB,);
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption; Eigenerklärung zu § 16 TVgG – NRW;
Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen; Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Angebote sind ausschließlich in Schriftform an folgende Anschrift zu übersenden: Zentrale Vergabestelle Gemeinde Herzebrock-Clarholz, Am Rathaus 1, 33442 Herzebrock-Clarholz; Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen. Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift, Anteilseigner, Gesellschafter, Sparten, Mitarbeiter gesamt, Kunden Stromsparte gesamt, Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) davon Stromumsatz, Stromverkauf.
Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters vorzulegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thael-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251/411-0 📞
Fax: +49 251/411-2165 📠
Internetadresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt hat muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen. (Vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nichtberücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 027-047250 (2017-02-03)