Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel V („Kalletal“)

Kreis Lippe, c/o Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG)

Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel V („Kalletal“) ab dem 1.1.2018. Das Linienbündel umfasst die nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit ca. 1 200 000 Fahrplankilometer/Jahr (zuzüglich Bedarfsleistungen der Linie 737):
Linie 333 Kalletal-Hohenhausen – Bentorf – Bad Seebruch;
Linie 334 Kalletal-Langenholzhausen – Kt-Varenholz – Kt-Kalldorf – Vlotho;
Linie 730 Hauptlinie Kt-Langenholzhausen – Kt-Varenholz – Ri-Möllenbeck – Rinteln;
Linie 731 Kt-Hohenhausen – Kt-Lüdenhausen – Kt-Tevenhausen – Kt-Langenholzhausen;
Linie 733 Hauptlinie Lemgo – Kt-Hohenhausen – Kt-Langenholzhausen;
Linie 734 Schulverkehr Kalletal;
Linie 735 Bürgerbus Kalletal;
Linie 737 Richtungsbandbetrieb „Der kleine Kalle“ Ortsverkehr westl. Kalletal;
Linie 790 Schnellbus Detmold – Loßbruch / Wahmbeckerheide – Lemgo;
Linie 901 Lemgo – Extertal-Almena;
Linie 963 Schnellbus Lemgo – Retz.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-10 Auftragsbekanntmachung
2017-03-15 Ergänzende Angaben
2017-07-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel V („Kalletal“) ab dem 1.1.2018. Das Linienbündel umfasst die nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit ca. 1 200 000 Fahrplankilometer/Jahr (zuzüglich Bedarfsleistungen der Linie 737): Linie 333 Kalletal-Hohenhausen – Bentorf – Bad Seebruch; Linie 334 Kalletal-Langenholzhausen – Kt-Varenholz – Kt-Kalldorf – Vlotho; Linie 730 Hauptlinie Kt-Langenholzhausen – Kt-Varenholz – Ri-Möllenbeck – Rinteln; Linie 731 Kt-Hohenhausen – Kt-Lüdenhausen – Kt-Tevenhausen – Kt-Langenholzhausen; Linie 733 Hauptlinie Lemgo – Kt-Hohenhausen – Kt-Langenholzhausen; Linie 734 Schulverkehr Kalletal; Linie 735 Bürgerbus Kalletal; Linie 737 Richtungsbandbetrieb „Der kleine Kalle“ Ortsverkehr westl. Kalletal; Linie 790 Schnellbus Detmold – Loßbruch / Wahmbeckerheide – Lemgo; Linie 901 Lemgo – Extertal-Almena; Linie 963 Schnellbus Lemgo – Retz.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lippe 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Lippe, c/o Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG)
Postanschrift: Felix-Fechenbach-Straße 5
Postleitzahl: 32756
Postort: Detmold
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-lippe.de/ 🌏
E-Mail: a.oberwoehrmeier@kreis-lippe.de 📧
Telefon: +49 5231627951 📞
Fax: +49 5231627956 📠
URL der Dokumente: http://www.kvg-lippe.de/de/kvg_ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 032-057781
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 017-024891
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
A) (Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) begonnenen Auflistung). 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. B) Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Die näheren Einzelheiten hierzu sind in den Vergabeunterlagen geregelt. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen. C) Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht! Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel V („Kalletal“) ab dem 1.1.2018. Das Linienbündel umfasst die nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit ca. 1 200 000 Fahrplankilometer/Jahr (zuzüglich Bedarfsleistungen der Linie 737):
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Linie 333 Kalletal-Hohenhausen – Bentorf – Bad Seebruch;
Linie 334 Kalletal-Langenholzhausen – Kt-Varenholz – Kt-Kalldorf – Vlotho;
Linie 730 Hauptlinie Kt-Langenholzhausen – Kt-Varenholz – Ri-Möllenbeck – Rinteln;
Linie 731 Kt-Hohenhausen – Kt-Lüdenhausen – Kt-Tevenhausen – Kt-Langenholzhausen;
Linie 733 Hauptlinie Lemgo – Kt-Hohenhausen – Kt-Langenholzhausen;
Linie 734 Schulverkehr Kalletal;
Linie 735 Bürgerbus Kalletal;
Linie 737 Richtungsbandbetrieb „Der kleine Kalle“ Ortsverkehr westl. Kalletal;
Linie 790 Schnellbus Detmold – Loßbruch / Wahmbeckerheide – Lemgo;
Linie 901 Lemgo – Extertal-Almena;
Linie 963 Schnellbus Lemgo – Retz.
Dauer: 103 Monate
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Die Erhöhung der jährlich zu erbringenden Verkehrsmenge ist durch Zubestellungen in Höhe von maximal 25 % bezogen auf den Auftragswert (ohne Berücksichtigung der Preisdynamisierung) zulässig. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
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Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Lippe.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 28.12.2016 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
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Ergänzung zu III.2.2):
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 TVgG NRW werden nachfolgend die für die Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgGNRW relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2)).
1. Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25.5.2001, zuletzt geändert am 30.5.2014 (Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) und Deutsche Angestellten Gewerkschaft (DAG) [heute: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di] zusammen mit
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— Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25.5.2001, zuletzt geändert am 30.5.2014 (Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und DBB-Tarifunion);
2. Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di ) zusammen mit
— Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di) zusammen mit
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— Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di) zusammen mit
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— Ergänzungstarifvertrag zu § 24 (7) Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015, § 6 (3) Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 und § 6 (3) Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 vom 4.2.2016 (Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
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2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
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3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
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5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
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7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
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9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
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10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
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(Auflistung wird unter Ziffer VI.3) A) fortgesetzt).
Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §§ 3 ff. PBZugV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG-NRW ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile dieses Vertrags. Die Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben insbesondere die gemäß § 4 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Die hierfür relevanten und gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 TVgG NRW zu benennenden repräsentativen Tarifverträge werden in Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung benannt.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:05

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsführung der KVG, zu Händen von Herrn Achim Oberwöhrmeier
Dokumente URL: http://www.kvg-lippe.de/de/kvg_ausschreibungen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A)
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) begonnenen Auflistung).
12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
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B)
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Die näheren Einzelheiten hierzu sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
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Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
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Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
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Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
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Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
C)
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht! Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514113514 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 032-057781 (2017-02-10)
Ergänzende Angaben (2017-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel V („Kalletal“) ab dem 1.1.2018. Das Linienbündel umfasst die nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit ca. 1,2 Mio. Fahrplankilometer/Jahr (zuzüglich Bedarfsleistungen der Linie 737): Linie 333 Kalletal-Hohenhausen – Bentorf – Bad Seebruch Linie 334 Kalletal-Langenholzhausen – Kt-Varenholz – Kt-Kalldorf – Vlotho Linie 730 Hauptlinie Kt-Langenholzhausen – Kt-Varenholz – Ri-Möllenbeck – Rinteln Linie 731 Kt-Hohenhausen – Kt-Lüdenhausen – Kt-Tevenhausen – Kt-Langenholzhausen Linie 733 Hauptlinie Lemgo – Kt-Hohenhausen – Kt-Langenholzhausen Linie 734 Schulverkehr Kalletal Linie 735 Bürgerbus Kalletal Linie 737 Richtungsbandbetrieb „Der kleine Kalle“ Ortsverkehr westl. Kalletal Linie 790 Schnellbus Detmold – Loßbruch / Wahmbeckerheide – Lemgo Linie 901 Lemgo – Extertal-Almena Linie 963 Schnellbus Lemgo – Retz.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 054-099952
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 032-057781
ABl. S-Ausgabe: 54

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel V („Kalletal“) ab dem 1.1.2018. Das Linienbündel umfasst die nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit ca. 1,2 Mio. Fahrplankilometer/Jahr (zuzüglich Bedarfsleistungen der Linie 737):
Mehr anzeigen
Linie 333 Kalletal-Hohenhausen – Bentorf – Bad Seebruch
Linie 334 Kalletal-Langenholzhausen – Kt-Varenholz – Kt-Kalldorf – Vlotho
Linie 730 Hauptlinie Kt-Langenholzhausen – Kt-Varenholz – Ri-Möllenbeck – Rinteln
Linie 731 Kt-Hohenhausen – Kt-Lüdenhausen – Kt-Tevenhausen – Kt-Langenholzhausen
Linie 733 Hauptlinie Lemgo – Kt-Hohenhausen – Kt-Langenholzhausen
Linie 734 Schulverkehr Kalletal
Linie 735 Bürgerbus Kalletal
Linie 737 Richtungsbandbetrieb „Der kleine Kalle“ Ortsverkehr westl. Kalletal
Linie 790 Schnellbus Detmold – Loßbruch / Wahmbeckerheide – Lemgo
Linie 901 Lemgo – Extertal-Almena
Quelle: OJS 2017/S 054-099952 (2017-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 135-278041
ABl. S-Ausgabe: 135

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-04 📅
Name: GO.ON Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH
Postanschrift: Niederwall 9
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 054-099952
Quelle: OJS 2017/S 135-278041 (2017-07-13)
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