Ausschreibung von Busverkehrsleistungen in den Linienbündeln Nord und West im Kreis Steinburg

Zweckverband ÖPNV Steinburg

Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln Nord und West im Kreis Steinburg ab dem 1.1.2018. Die Linienbündel umfassen mit einem jährlichen Volumen von derzeit ca. 450 000 Fahrplankilometern pro Jahr die heutigen Verkehrslinien 10, 11, 14, 3270, 6710 und 6720 im Linienbündel Nord (Los 1) und mit einem jährlichen Volumen von derzeit ca. 400 000 Fahrplankilometern pro Jahr die heutigen Verkehrslinien 6601 bis 6610 im Linienbündel West (Los 2).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-15 Auftragsbekanntmachung
2017-03-15 Ergänzende Angaben
2017-03-28 Ergänzende Angaben
2017-07-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln Nord und West im Kreis Steinburg ab dem 1.1.2018. Die Linienbündel umfassen mit einem jährlichen Volumen von derzeit ca. 450 000 Fahrplankilometern pro Jahr die heutigen Verkehrslinien 10, 11, 14, 3270, 6710 und 6720 im Linienbündel Nord (Los 1) und mit einem jährlichen Volumen von derzeit ca. 400 000 Fahrplankilometern pro Jahr die heutigen Verkehrslinien 6601 bis 6610 im Linienbündel West (Los 2).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband ÖPNV Steinburg
Postanschrift: Karlstraße 13
Postleitzahl: 25524
Postort: Itzehoe
Kontakt
Internetadresse: http://www.steinburg.de 🌏
E-Mail: werlich@steinburg.de 📧
Telefon: +49 482169502 📞
Fax: +49 482169476 📠
URL der Dokumente: http://www.öpnv-steinburg.de/veroeffentlichungen/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 035-063381
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 233-422723
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer II.2.5) wird ergänzend darauf hingewiesen, dass für den Fall wirtschaftlich gleichwertiger Angebote § 18 Abs. 3 bis 6 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein TTG Sonderregelungen für die Zuschlagserteilung vorsieht (Bevorzugung von Bietern, die nachweislich bestimmte soziale Kriterien erfüllen). Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1: Linienbündel Nord
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel Nord ab dem 1.1.2018 (mit einem jährlichen Volumen von derzeit ca. 450 000 Fahrplankilometern pro Jahr auf den heutigen Verkehrslinien 10, 11, 14, 3270, 6710 und 6720).
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Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen (Zubestellungen um maximal +25 % bezogen auf den Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung)). Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
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Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II.2.5) wird ergänzend darauf hingewiesen, dass für den Fall wirtschaftlich gleichwertiger Angebote § 18 Abs. 3 bis 6 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein TTG Sonderregelungen für die Zuschlagserteilung vorsieht (Bevorzugung von Bietern, die nachweislich bestimmte soziale Kriterien erfüllen). Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Bezeichnung des Loses: Los 2: Linienbündel West
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel West ab dem 1.1.2018 (mit einem jährlichen Volumen von derzeit ca. 400 000 Fahrplankilometern pro Jahr auf den heutigen Verkehrslinien 6601 bis 6610).
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II.2.5) wird ergänzend darauf hingewiesen, dass für den Fall wirtschaftlich gleichwertiger Angebote § 18 Abs. 3 bis 6 desTariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein TTG Sonderregelungen für die Zuschlagserteilung vorsieht (Bevorzugung von Bietern, die nachweislich bestimmte soziale Kriterien erfüllen). Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Steinburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 30.12.2016 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
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Ergänzung zu III.2.2):
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 TTG werden nachfolgend die für die Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2) A):
1. Omnibus Verband Nord (OVN) e. V. und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung Nord: Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen des privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-Holstein vom 9.1.2014 zusammen mit Omnibus Verband Nord (OVN) e. V. und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung Nord: Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen des privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-Holstein vom 16.7.1996 in der Fassung vom 26.10.2009.
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2. Kommunaler Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung Nord: Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe Schleswig-Holstein vom 15. Dezember 2006, zuletzt geändert am 30.8.2013.
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3. Arbeitgeberverband Nahverkehr e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 9.1.2014 zusammen mit
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Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012, einschließlich der Anlage Entgeltgruppenverzeichnis der VHH ab 1.10.2012 zusammen mit Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Tarifvertrag über eine Sonderzuwendung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31. Januar 2012 zusammen mit Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012 zusammen mit Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
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2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
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3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
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5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
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7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte;
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9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
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10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
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(Auflistung wird unter Ziffer VI.3) A) fortgesetzt).
Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird..
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §§ 3 ff. PBZugV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A)
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein TTG ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile dieses Vertrags. Die Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben insbesondere die gemäß § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Die hierfür relevanten und gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 TTG zu benennenden repräsentativen Tarifverträge werden in Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung benannt.
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B)
Im Fall eines Betreiberwechsels im Sinne des § 5 Satz 1 TTG hat der neue Betreiber die in den Vergabeunterlagen benannten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers zu den Arbeitsbedingungen zu übernehmen, die diesen von dem vorherigen Betreiber gewährt wurden. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Lars Werlich
Internetadresse: www.steinburg.de 🌏
Dokumente URL: http://www.öpnv-steinburg.de/veroeffentlichungen/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A)
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) begonnenen Auflistung).
12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
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B)
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Die näheren Einzelheiten hierzu sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
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Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
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Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
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Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
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Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
C)
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig- Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2017/S 035-063381 (2017-02-15)
Ergänzende Angaben (2017-03-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 054-099958
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 035-063381
ABl. S-Ausgabe: 54
Quelle: OJS 2017/S 054-099958 (2017-03-15)
Ergänzende Angaben (2017-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln Nord und West im Kreis Steinburg ab dem 1.1.2018. Die Linienbündel umfassen mit einem jährlichen Volumen von derzeit ca. 400 000 Fahrplankilometern pro Jahr die heutigen Verkehrslinien 10, 11, 14, 3270, 6710 und 6720 im Linienbündel Nord (Los 1) und mit einem jährlichen Volumen von derzeit ca. 450 000 Fahrplankilometern pro Jahr die heutigen Verkehrslinien 6601 bis 6610 im Linienbündel West (Los 2).
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Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 063-118714
ABl. S-Ausgabe: 63
Quelle: OJS 2017/S 063-118714 (2017-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 138-284441
ABl. S-Ausgabe: 138

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-06 📅
Name: Rathje Omnibusbetrieb GmbH & Co. KG
Postanschrift: Schmiedekamp 3-9
Postort: Schenefeld
Postleitzahl: 25560
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Autokraft GmbH
Postanschrift: Hamburger Chaussee 10
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24114
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Lars Werlich

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-26 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 100-178455
2017/S 054-099958
2017/S 063-118714
Quelle: OJS 2017/S 138-284441 (2017-07-18)
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