Los 1: Sammlung von ca. 37 500 Mg/a Restmüll mit gebührenscharfem Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware) Gefäßentleerung Restmüll 14tägig, ca. 1 272 000 Entleerungen/a, MGB 120 l-1 100 l. Los 2: Sammlung von ca. 22 500 Mg/a Bioabfall im 14tägigen Rhythmus mit gebührenscharfem Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware), ca. 760 000 Entleerungen/a, MGB 120 l-1 100 l. Los 3: Sammlung von ca. 15 300 Mg/a PPK im 4wöchentlichen Rhythmus mit Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware), ca. 825 000 Entleerungen/a, MGB 1 20 l-1 100 l. Los 4: Abfuhr von Restsperrmüll und Altholz nach dem Abrufsystem, ca. 2 500 Mg/a Restsperrmüll, ca. 3 000 Mg/a Altholz. Nutzung der Software des AG (c-ware) zur Abwicklung der Sperrmüllaufträge.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abholung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
Los 1:
Sammlung von ca. 37 500 Mg/a Restmüll mit gebührenscharfem Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware) Gefäßentleerung Restmüll 14tägig, ca. 1 272 000 Entleerungen/a, MGB 120 l-1 100 l.
Los 2:
Sammlung von ca. 22 500 Mg/a Bioabfall im 14tägigen Rhythmus mit gebührenscharfem Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware),
ca. 760 000 Entleerungen/a, MGB 120 l-1 100 l.
Los 3:
Sammlung von ca. 15 300 Mg/a PPK im 4wöchentlichen Rhythmus mit Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware),
ca. 825 000 Entleerungen/a, MGB 1 20 l-1 100 l.
Los 4:
Abfuhr von Restsperrmüll und Altholz nach dem Abrufsystem, ca. 2 500 Mg/a Restsperrmüll, ca. 3 000 Mg/a Altholz. Nutzung der Software des AG (c-ware) zur Abwicklung der Sperrmüllaufträge.
Sammlung von ca. 37 500 Mg/a Restmüll mit gebührenscharfem Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware) Gefäßentleerung Restmüll 14tägig, ca. 1 272 000 Entleerungen/a, MGB 120 l-1 100 l.
Los 2:
Sammlung von ca. 22 500 Mg/a Bioabfall im 14tägigen Rhythmus mit gebührenscharfem Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware),
ca. 760 000 Entleerungen/a, MGB 120 l-1 100 l.
Los 3:
Sammlung von ca. 15 300 Mg/a PPK im 4wöchentlichen Rhythmus mit Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware),
ca. 825 000 Entleerungen/a, MGB 1 20 l-1 100 l.
Los 4:
Abfuhr von Restsperrmüll und Altholz nach dem Abrufsystem, ca. 2 500 Mg/a Restsperrmüll, ca. 3 000 Mg/a Altholz. Nutzung der Software des AG (c-ware) zur Abwicklung der Sperrmüllaufträge.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaft Lahn-Dill Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises
Postanschrift: Karl-Kellner-Ring 47-49
Postleitzahl: 35576
Postort: Wetzlar
Kontakt
Internetadresse: http://www.awld.de🌏
E-Mail: solveig.schaeck@awld.de📧
Telefon: +49 6441-4071823📞
Fax: +49 6441-4071801 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E15286671🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E15286671🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-07 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 046-084479
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 VgV Abs. 2 Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Eignungsnachweise sind bezogen auf Los 1 bis 3 komplett identisch. Soweit Eignungsnachweise identisch für die jeweiligen Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d. h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für die Angebote des Bieters für die jeweils anderen Lose.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d. h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 VgV Abs. 2 Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Eignungsnachweise sind bezogen auf Los 1 bis 3 komplett identisch. Soweit Eignungsnachweise identisch für die jeweiligen Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d. h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für die Angebote des Bieters für die jeweils anderen Lose.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d. h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1:
Sammlung von ca. 37 500 Mg/a Restmüll mit gebührenscharfem Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware) Gefäßentleerung Restmüll 14tägig, ca. 1 272 000 Entleerungen/a, MGB 120 l-1 100 l.
Los 2:
Sammlung von ca. 22 500 Mg/a Bioabfall im 14tägigen Rhythmus mit gebührenscharfem Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware),
ca. 760 000 Entleerungen/a, MGB 120 l-1 100 l.
Los 3:
Sammlung von ca. 15 300 Mg/a PPK im 4wöchentlichen Rhythmus mit Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware),
ca. 825 000 Entleerungen/a, MGB 1 20 l-1 100 l.
Los 4:
Abfuhr von Restsperrmüll und Altholz nach dem Abrufsystem, ca. 2 500 Mg/a Restsperrmüll, ca. 3 000 Mg/a Altholz. Nutzung der Software des AG (c-ware) zur Abwicklung der Sperrmüllaufträge.
Bezeichnung des Loses: Restabfallabfuhr mit Betrieb eines Identsystems
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4).
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Vertragsverlängerungsoption des AG für 4 Jahre.
Bezeichnung des Loses: Bioabfallabfuhr mit Betrieb eines Identsystems
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Siehe Nr. II.1.4).
Bezeichnung des Loses: Abfuhr von PPK mit Betrieb eines Identsystems
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Abfuhr von sperrigen Abfällen
Losnummer: 4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lahn-Dill-Kreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung der Abfalleinsammlung bezogen auf die jeweils letzten 3 Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung der Abfalleinsammlung bezogen auf die jeweils letzten 3 Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Mindestens eine Erklärung durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG oder seines Beauftragten ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s. o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestens eine Erklärung durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG oder seines Beauftragten ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s. o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Los 1 bis 3: Vorlage von mindestens 2 Referenzen nach dem Formular „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfallabfuhr.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen durch Behälterentleerung entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber. Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens Sammelgebiete mit einem Behälterbestand einer Fraktion von mindestens 40 000 MGB logistisch beherrscht. Somit sind 2 Referenzen zu benennen, wobei eines das Kriterium 40 000 MGB einer Fraktion erfüllen muss; wenn dies nicht der Fall ist, muss über mehrere Referenzen die angegebene Mindestzahl erreicht werden, sofern die nachfolgende Bedingung der Überplanung der Gebiete von einem Standort bzw. Niederlassung aus erfüllt ist. Das heißt, dass er über die genannten 3 Jahre die Behälterentleerung selbst in den benannten Gebieten durchgeführt haben muss und, dass die Sammelgebiete von einem Standort des Bieters (z. B. Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar aneinandergrenzen. Dem AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf an, dass er sich vergewissert, dass der Bieter über durchgängige und langjährige (mind. 3 Jahre) Erfahrung verfügt, wobei das/die Sammelgebiet/e, welche/s vom Bieter abgefahren wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße – hier gemessen an der Anzahl der Behälter einer Fraktion im Gebiet – haben muss. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt Anlage 1.3.1 Referenzen Abfallabfuhr“ (berufliche Leistungsfähigkeit).
Los 1 bis 3: Vorlage von mindestens 2 Referenzen nach dem Formular „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfallabfuhr.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen durch Behälterentleerung entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber. Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens Sammelgebiete mit einem Behälterbestand einer Fraktion von mindestens 40 000 MGB logistisch beherrscht. Somit sind 2 Referenzen zu benennen, wobei eines das Kriterium 40 000 MGB einer Fraktion erfüllen muss; wenn dies nicht der Fall ist, muss über mehrere Referenzen die angegebene Mindestzahl erreicht werden, sofern die nachfolgende Bedingung der Überplanung der Gebiete von einem Standort bzw. Niederlassung aus erfüllt ist. Das heißt, dass er über die genannten 3 Jahre die Behälterentleerung selbst in den benannten Gebieten durchgeführt haben muss und, dass die Sammelgebiete von einem Standort des Bieters (z. B. Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar aneinandergrenzen. Dem AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf an, dass er sich vergewissert, dass der Bieter über durchgängige und langjährige (mind. 3 Jahre) Erfahrung verfügt, wobei das/die Sammelgebiet/e, welche/s vom Bieter abgefahren wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße – hier gemessen an der Anzahl der Behälter einer Fraktion im Gebiet – haben muss. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt Anlage 1.3.1 Referenzen Abfallabfuhr“ (berufliche Leistungsfähigkeit).
Los 1 bis 3: Nachweis der Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im gebührenscharfen Betrieb über mindestens 24 Monate, zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe. Mindestens 2 Referenzprojekte sind zu benennen und vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Dazu ist das Formular „Anlage 1.3.2 Formular Referenzen und Zuverlässigkeit Identsystem.docx“ zu verwenden. Der geforderte Nachweis ist erbracht, wenn das Formular vollständig ausgefüllt und die Richtigkeit durch Unterschrift eines Vertreters des Auftraggebers bestätigt ist. Unter Auftraggeber ist die juristische Person zu verstehen, in deren Auftrag gebührenscharf gefahren wird. I. d. R. handelt es sich hier um einen Auftraggeber der öffentlichen Hand / Zweckverband / Kommunalgesellschaft. Bezüglich der abgeforderten Zuverlässigkeitsbestätigung des Identsystems wird klargestellt, dass der Bieter das Identsystem nicht selbst betrieben haben muss. Die Bestätigungen dürfen nicht älter als ein halbes Jahr – zurückgemessen ab dem Tag der Abgabe des Angebots – sein.
Los 1 bis 3: Nachweis der Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im gebührenscharfen Betrieb über mindestens 24 Monate, zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe. Mindestens 2 Referenzprojekte sind zu benennen und vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Dazu ist das Formular „Anlage 1.3.2 Formular Referenzen und Zuverlässigkeit Identsystem.docx“ zu verwenden. Der geforderte Nachweis ist erbracht, wenn das Formular vollständig ausgefüllt und die Richtigkeit durch Unterschrift eines Vertreters des Auftraggebers bestätigt ist. Unter Auftraggeber ist die juristische Person zu verstehen, in deren Auftrag gebührenscharf gefahren wird. I. d. R. handelt es sich hier um einen Auftraggeber der öffentlichen Hand / Zweckverband / Kommunalgesellschaft. Bezüglich der abgeforderten Zuverlässigkeitsbestätigung des Identsystems wird klargestellt, dass der Bieter das Identsystem nicht selbst betrieben haben muss. Die Bestätigungen dürfen nicht älter als ein halbes Jahr – zurückgemessen ab dem Tag der Abgabe des Angebots – sein.
Los 4: Vorlage von mindestens 2 Referenzen nach dem Formular „Formular Referenzen Sperrmüllabfuhr.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von sperrigen Abfällen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Der Bieter muss nachweisen, dass analog zur voranstehenden Referenz der Bieter von einem Standort aus mindestens sperrige Abfälle in einer Mindestmenge von 2 000 Mg/a im Durchschnitt der genannten 3 Jahre abgefahren hat. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt „Anlage 1.4 Referenzen Sperrmüllabfuhr.docx“ (berufliche Leistungsfähigkeit).
Los 4: Vorlage von mindestens 2 Referenzen nach dem Formular „Formular Referenzen Sperrmüllabfuhr.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von sperrigen Abfällen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Der Bieter muss nachweisen, dass analog zur voranstehenden Referenz der Bieter von einem Standort aus mindestens sperrige Abfälle in einer Mindestmenge von 2 000 Mg/a im Durchschnitt der genannten 3 Jahre abgefahren hat. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt „Anlage 1.4 Referenzen Sperrmüllabfuhr.docx“ (berufliche Leistungsfähigkeit).
Los 1-3: Vorlage eines Logistikkonzepts nach BB Los 1-4 Nr. 13.6 g) – Anlage 1.6 Formular Logistikkonzept Los 1-3.docx Los 4: Vorlage eines Logistikkonzepts nach BB Los 1-4 Nr. 13.6 h) – Anlage 1.7 Formular Logistikkonzept Los 4.docx.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.5 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.5, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.5 abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG unterschreibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG unterschrieben ist.
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.5 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.5, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.5 abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG unterschreibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG unterschrieben ist.
Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss vom Bieter unterschrieben mit dem Angebot eingereicht werden.
Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss vom Bieter unterschrieben mit dem Angebot eingereicht werden.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 VgV Abs. 2 Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der von dem AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Eignungsnachweise sind bezogen auf Los 1 bis 3 komplett identisch. Soweit Eignungsnachweise identisch für die jeweiligen Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d. h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für die Angebote des Bieters für die jeweils anderen Lose.
Die Eignungsnachweise sind bezogen auf Los 1 bis 3 komplett identisch. Soweit Eignungsnachweise identisch für die jeweiligen Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d. h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für die Angebote des Bieters für die jeweils anderen Lose.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d. h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d. h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126348📞
Fax: +49 6151/126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Teilnahmeantragsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Teilnahmeantragsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Teilnahmeantragsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Die Adresse und Kontaktdaten der Vergabekammer ist Nr. VI 4.1) zu entnehmen.
Quelle: OJS 2017/S 046-084479 (2017-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1:
Sammlung von ca. 37 500 Mg/a Restmüll mit gebührenscharfem Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware) Gefäßentleerung Restmüll 14tägig, ca. 1 272 000 Entleerungen/a, MGB 120l-1 100l Los 2:
Sammlung von ca. 22 500 Mg/a Bioabfall im 14tägigen Rhythmus mit gebührenscharfem Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware).
ca. 760 000 Entleerungen/a, MGB 120l-1 100l Los 3:
Sammlung von ca. 15 300 Mg/a PPK im 4wöchentlichen Rhythmus mit Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware).
ca. 825 000 Entleerungen/a, MGB 120l-1 100l Los 4:
Abfuhr von Restsperrmüll und Altholz nach dem Abrufsystem, ca. 2 500 Mg/a Restsperrmüll, ca. 3 000 Mg/a Altholz. Nutzung der Software des AG (c-ware) zur Abwicklung der Sperrmüllaufträge.
Sammlung von ca. 37 500 Mg/a Restmüll mit gebührenscharfem Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware) Gefäßentleerung Restmüll 14tägig, ca. 1 272 000 Entleerungen/a, MGB 120l-1 100l Los 2:
Sammlung von ca. 22 500 Mg/a Bioabfall im 14tägigen Rhythmus mit gebührenscharfem Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware).
ca. 760 000 Entleerungen/a, MGB 120l-1 100l Los 3:
Sammlung von ca. 15 300 Mg/a PPK im 4wöchentlichen Rhythmus mit Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware).
ca. 825 000 Entleerungen/a, MGB 120l-1 100l Los 4:
Abfuhr von Restsperrmüll und Altholz nach dem Abrufsystem, ca. 2 500 Mg/a Restsperrmüll, ca. 3 000 Mg/a Altholz. Nutzung der Software des AG (c-ware) zur Abwicklung der Sperrmüllaufträge.
Gesamtwert des Auftrags: 0.04 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Sammlung von ca. 37 500 Mg/a Restmüll mit gebührenscharfem Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware) Gefäßentleerung Restmüll 14tägig, ca. 1 272 000 Entleerungen/a, MGB 120l-1 100l Los 2:
Sammlung von ca. 22 500 Mg/a Bioabfall im 14tägigen Rhythmus mit gebührenscharfem Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware).
ca. 760 000 Entleerungen/a, MGB 120l-1 100l Los 3:
Sammlung von ca. 15 300 Mg/a PPK im 4wöchentlichen Rhythmus mit Betrieb eines Identsystems und Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (c-ware).
ca. 825 000 Entleerungen/a, MGB 120l-1 100l Los 4:
Siehe II.1.4.
Siehe Nr. II.1.4.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Die Adresse und Kontaktdaten der Vergabekammer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.