Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln Nord, Süd, Stadtverkehr Husum und Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg ab dem 1.8.2018. Die Leistungen umfassen die in den Linienbündeln umfassten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 4 200 000 Fahrplankilometer pro Jahr (davon ca. 1 640 000 in Los 1 (Nord), ca. 2,02 Mio. in Los 2 (Süd), ca. 375 000 in Los 3 (Stadtverkehr Husum) und ca. 140 000 in Los 4 (Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln Nord, Süd, Stadtverkehr Husum und Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg ab dem 1.8.2018. Die Leistungen umfassen die in den Linienbündeln umfassten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 4 200 000 Fahrplankilometer pro Jahr (davon ca. 1 640 000 in Los 1 (Nord), ca. 2,02 Mio. in Los 2 (Süd), ca. 375 000 in Los 3 (Stadtverkehr Husum) und ca. 140 000 in Los 4 (Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording).
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln Nord, Süd, Stadtverkehr Husum und Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg ab dem 1.8.2018. Die Leistungen umfassen die in den Linienbündeln umfassten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 4 200 000 Fahrplankilometer pro Jahr (davon ca. 1 640 000 in Los 1 (Nord), ca. 2,02 Mio. in Los 2 (Süd), ca. 375 000 in Los 3 (Stadtverkehr Husum) und ca. 140 000 in Los 4 (Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordfriesland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Zu Ziffer II.2.5) wird ergänzend darauf hingewiesen, dass für den Fall wirtschaftlich gleichwertiger Angebote § 18 Abs. 3 bis 6 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein TTG Sonderregelungen für die Zuschlagserteilung vorsieht (Bevorzugung von Bietern, die nachweislich bestimmte soziale Kriterien erfüllen). Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu Ziffer II.2.5) wird ergänzend darauf hingewiesen, dass für den Fall wirtschaftlich gleichwertiger Angebote § 18 Abs. 3 bis 6 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein TTG Sonderregelungen für die Zuschlagserteilung vorsieht (Bevorzugung von Bietern, die nachweislich bestimmte soziale Kriterien erfüllen). Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Informationen über Lose:
Der Bieter kann auch ein oder mehrere Kombinationsangebote für die zugelassenen Loskombinationen
— Süd, Stadtverkehr Husum und Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording und
— Nord, Süd, Stadtverkehr Husum und Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording (Gesamtangebot)
abgeben; Kombinationsangebote über andere denkbare Loskombinationen sind nicht zulässig.
Bezeichnung des Loses: Los 1 (Linienbündel Nord)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg ab dem 1.8.2018 im Los 1 (Linienbündel Nord). Die Leistungen umfassen die nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 1 640 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg ab dem 1.8.2018 im Los 1 (Linienbündel Nord). Die Leistungen umfassen die nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 1 640 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Dauer: 120 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rufbusleistungen im Linienbündel Nord werden zunächst nur für die ersten 5 Jahre vergeben; darüber hinaus besteht für die Auftraggeber eine Option für die nächsten 5 Jahre, die bis zum 1.8.2022 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer wahrgenommen werden kann. Insoweit ist die voranstehend in der hiesigen Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit lediglich als Maximallaufzeit zu verstehen.
Die Rufbusleistungen im Linienbündel Nord werden zunächst nur für die ersten 5 Jahre vergeben; darüber hinaus besteht für die Auftraggeber eine Option für die nächsten 5 Jahre, die bis zum 1.8.2022 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer wahrgenommen werden kann. Insoweit ist die voranstehend in der hiesigen Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit lediglich als Maximallaufzeit zu verstehen.
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen um maximal +/-25 % bezogen auf den Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung) vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen um maximal +/-25 % bezogen auf den Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung) vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Die Rufbusleistungen im Linienbündel Nord werden zunächst nur für die ersten 5 Jahre vergeben; darüber hinaus besteht für die Auftraggeber eine Option für die nächsten 5 Jahre, die bis zum 1.8.2022 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer wahrgenommen werden kann. Insoweit ist die voranstehend in der Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit lediglich als Maximallaufzeit zu verstehen.
Die Rufbusleistungen im Linienbündel Nord werden zunächst nur für die ersten 5 Jahre vergeben; darüber hinaus besteht für die Auftraggeber eine Option für die nächsten 5 Jahre, die bis zum 1.8.2022 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer wahrgenommen werden kann. Insoweit ist die voranstehend in der Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit lediglich als Maximallaufzeit zu verstehen.
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II.2.5) wird ergänzend darauf hingewiesen, dass für den Fall wirtschaftlich gleichwertiger Angebote § 18 Abs. 3 bis 6 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein TTG Sonderregelungen für die Zuschlagserteilung vorsieht (Bevorzugung von Bietern, die nachweislich bestimmte soziale Kriterien erfüllen). Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu Ziffer II.2.5) wird ergänzend darauf hingewiesen, dass für den Fall wirtschaftlich gleichwertiger Angebote § 18 Abs. 3 bis 6 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein TTG Sonderregelungen für die Zuschlagserteilung vorsieht (Bevorzugung von Bietern, die nachweislich bestimmte soziale Kriterien erfüllen). Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Los 2 (Linienbündel Süd)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg ab dem 1.8.2018 im Los 2 (Linienbündel Süd). Die Leistungen umfassen die nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 2,02 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr.
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg ab dem 1.8.2018 im Los 2 (Linienbündel Süd). Die Leistungen umfassen die nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 2,02 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr.
Die Rufbusleistungen im Linienbündel Süd werden zunächst nur für die ersten 5 Jahre vergeben; darüber hinaus besteht für die Auftraggeber eine Option für die nächsten 5 Jahre, die bis zum 1.8.2022 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer wahrgenommen werden kann. Insoweit ist die voranstehend in der hiesigen Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit lediglich als Maximallaufzeit zu verstehen.
Die Rufbusleistungen im Linienbündel Süd werden zunächst nur für die ersten 5 Jahre vergeben; darüber hinaus besteht für die Auftraggeber eine Option für die nächsten 5 Jahre, die bis zum 1.8.2022 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer wahrgenommen werden kann. Insoweit ist die voranstehend in der hiesigen Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit lediglich als Maximallaufzeit zu verstehen.
Beschreibung der Optionen:
Die Rufbusleistungen im Linienbündel Süd werden zunächst nur für die ersten fünf Jahre vergeben; darüber hinaus besteht für die Auftraggeber eine Option für die nächsten 5 Jahre, die bis zum 1.8.2022 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer wahrgenommen werden kann. Insoweit ist die voranstehend in der Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit lediglich als Maximallaufzeit zu verstehen.
Die Rufbusleistungen im Linienbündel Süd werden zunächst nur für die ersten fünf Jahre vergeben; darüber hinaus besteht für die Auftraggeber eine Option für die nächsten 5 Jahre, die bis zum 1.8.2022 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer wahrgenommen werden kann. Insoweit ist die voranstehend in der Ziffer II.2.7) genannte Vertragslaufzeit lediglich als Maximallaufzeit zu verstehen.
Bezeichnung des Loses: Los 3 (Stadtverkehr Husum)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Kreis Nordfriesland ab dem 1.8.2018 im Los 3 (Stadtverkehr Husum). Die Leistungen umfassen die nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 375 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Kreis Nordfriesland ab dem 1.8.2018 im Los 3 (Stadtverkehr Husum). Die Leistungen umfassen die nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 375 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
1 Husum, ZOB – Lund – ZOB
2 Husum, ZOB – Mozartstr. – ZOB
3 Husum, ZOB – Grunert – ZOB
4 Husum, ZOB – Industriegebiet – ZOB
5 Husum, ZOB – Rödemis – ZOB
6 Husum, ZOB – Schobüll – Wobbenbüll – Hattstedt und zurück
7 Husum, ZOB – Mildstedt und zurück
66 Schülerverkehrslinie: Halebüll, Altendorfer Straße – Wobbenbüll, Alte Schule – Hattstedt Schule – Süderbergweg – Soltbargen I – Gemeinschaftsschule Nord – Bürgerschule und zurück
Bezeichnung des Loses: Los 4 (Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Kreis Nordfriesland ab dem 1.8.2018 im Los 4 (Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording). Die Leistungen umfassen die nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 140 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Kreis Nordfriesland ab dem 1.8.2018 im Los 4 (Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording). Die Leistungen umfassen die nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 140 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
1082 Bad St. Peter-Ording, Böhler Strand – Brösum, Ort
1083 Bad St. Peter-Ording, Marktplatz – Bahnhof Ording – Marktplatz
1084 Brösum, Ort – Bad St. Peter-Ording, Böhler Strand.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg.
Kreis Nordfriesland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 18.9.2017 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 18.9.2017 datiert) beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
Ergänzung zu III.2.2):
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 TTG werden nachfolgend die für die Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG relevanten repräsentativen Tarifverträge benannt (siehe auch unten Ziffer III.2.2) A):
1. Omnibus Verband Nord (OVN) e. V. und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung Nord: Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen des privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-Holstein vom 9.1.2014 zusammen mit Omnibus Verband Nord (OVN) e. V. und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung Nord: Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen des privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-Holstein vom 16.7.1996 in der Fassung vom 26.10.2009.
1. Omnibus Verband Nord (OVN) e. V. und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung Nord: Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen des privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-Holstein vom 9.1.2014 zusammen mit Omnibus Verband Nord (OVN) e. V. und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung Nord: Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen des privaten Omnibusgewerbes in Schleswig-Holstein vom 16.7.1996 in der Fassung vom 26.10.2009.
2. Kommunaler Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung Nord: Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe Schleswig-Holstein vom 15.12.2006, zuletzt geändert am 30.8.2013.
2. Kommunaler Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung Nord: Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe Schleswig-Holstein vom 15.12.2006, zuletzt geändert am 30.8.2013.
3. Arbeitgeberverband Nahverkehr e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 9.1.2014 zusammen mit
3. Arbeitgeberverband Nahverkehr e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 9.1.2014 zusammen mit
Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012, einschließlich der Anlage Entgeltgruppenverzeichnis der VHH ab 1.10.2012 zusammen mit Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Tarifvertrag über eine Sonderzuwendung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012 zusammen mit Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012 zusammen mit Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012.
Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012, einschließlich der Anlage Entgeltgruppenverzeichnis der VHH ab 1.10.2012 zusammen mit Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Tarifvertrag über eine Sonderzuwendung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012 zusammen mit Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012 zusammen mit Arbeitgebervereinigung öffentlicher Nahverkehrsunternehmen e. V. (AVN) und ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch den Landesbezirk Hamburg: Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 31.1.2012.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A)
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
(Auflistung wird sogleich unter den Mindeststandards fortgesetzt).
Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
B)
Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §§ 3 ff. PBZugV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A)
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein TTG ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile dieses Vertrags. Die Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben insbesondere die gemäß § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Die hierfür relevanten und gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 TTG zu benennenden repräsentativen Tarifverträge werden in Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung benannt.
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein TTG ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile dieses Vertrags. Die Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben insbesondere die gemäß § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Die hierfür relevanten und gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 TTG zu benennenden repräsentativen Tarifverträge werden in Abschnitt III.1.1) dieser Bekanntmachung benannt.
B)
Im Fall eines Betreiberwechsels im Sinne des § 5 Satz 1 TTG hat der neue Betreiber die in den Vergabeunterlagen benannten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers zu den Arbeitsbedingungen zu übernehmen, die diesen von dem vorherigen Betreiber gewährt wurden. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Im Fall eines Betreiberwechsels im Sinne des § 5 Satz 1 TTG hat der neue Betreiber die in den Vergabeunterlagen benannten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers zu den Arbeitsbedingungen zu übernehmen, die diesen von dem vorherigen Betreiber gewährt wurden. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme von Bietern ist nicht zulässig.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Schleswig-Flensburg
Postanschrift: Flensburger Str. 7
Postort: Schleswig
Postleitzahl: 24837
Land: Schleswig-Flensburg
🏙️ Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich 4 Kreisentwicklung, Bauen, Umwelt und Kultur Hauptsachgebiet ÖPNV und Regionalentwicklung, zu Händen von Anne-Kathrin Marggraf
Herr Ulrich Thon, Service-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg
Telefon: +49 462187660📞
E-Mail: ulrich.thon@schleswig-flensburg.de📧
Fax: +49 462187308 📠
Internetadresse: www.schleswig-flensburg.de🌏
Dokumente URL: https://www.entera1.de/127_pia_nordfriesland/start.php🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
A)
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
B)
Zu den obigen Ziffern I.1) und I.3) wird zudem darauf hingewiesen, dass der Kreis Nordfriesland die Zusammenarbeit der beiden Auftraggeber koordiniert und „Federführer“ des Verfahrens ist; Ansprechpartner für die Kommunikation gemäß der obigen Ziffer 1.3) ist daher – entsprechend der auch in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vorgaben – alleine der oben unter Ziffer 1.1) an erster Stelle mit den entsprechenden Kontaktdaten genannte Kreis Nordfriesland.
Zu den obigen Ziffern I.1) und I.3) wird zudem darauf hingewiesen, dass der Kreis Nordfriesland die Zusammenarbeit der beiden Auftraggeber koordiniert und „Federführer“ des Verfahrens ist; Ansprechpartner für die Kommunikation gemäß der obigen Ziffer 1.3) ist daher – entsprechend der auch in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vorgaben – alleine der oben unter Ziffer 1.1) an erster Stelle mit den entsprechenden Kontaktdaten genannte Kreis Nordfriesland.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Postfach 71 28
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 210-436489 (2017-10-30)
Ergänzende Angaben (2017-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln Nord, Süd, Stadtverkehr Husum und Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg ab dem 1.8.2018. Die Leistungen umfassen die in den Linienbündeln umfassten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 4,2 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr (davon ca. 1,64 Mio. in Los 1 (Nord), ca. 2,02 Mio. in Los 2 (Süd), ca. 375 000 in Los 3 (Stadtverkehr Husum) und ca. 140 000 in Los 4 (Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording).
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln Nord, Süd, Stadtverkehr Husum und Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg ab dem 1.8.2018. Die Leistungen umfassen die in den Linienbündeln umfassten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 4,2 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr (davon ca. 1,64 Mio. in Los 1 (Nord), ca. 2,02 Mio. in Los 2 (Süd), ca. 375 000 in Los 3 (Stadtverkehr Husum) und ca. 140 000 in Los 4 (Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ergänzend zu bzw. abweichend von den unter Ziffer I.3) und Ziffer VI.3) Buchstabe A Satz 1 der Auftragsbekanntmachung enthaltenen Angaben wird darauf hingewiesen, dass ein Teil der Auftragsunterlagen – nämlich Personalsteckbriefe mit bestimmten Angaben zu den entsprechend der unter Ziffer III.2.2) Buchstabe B benannten Ausführungsbedingung ggf. zu übernehmenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers – nicht (mehr) uneingeschränkt bzw. direkt unter dem in Ziffer I.3) genannten Link im Internet zur Verfügung steht. Zum Schutz der Vertraulichkeit der in ihnen enthaltenen Informationen werden die Personalsteckbriefe nurmehr Bewerbern, die diese personenbezogenen Daten für die Kalkulation ihrer Personalkosten benötigen, nach gesonderter Anforderung sowie nach Vorlage einer unterschriebenen Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. Die zu unterschreibende Datenschutzerklärung sowie die Personalsteckbriefe können insoweit bei der Vergabestelle unter der E-Mail-Adresse vergabe.nordfriesland@nah.sh angefordert werden. Soweit die zu Verfahrensbeginn noch unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellten Personalsteckbriefe bereits heruntergeladen worden sein sollten, sind diese vertraulich zu behandeln; zudem haben die betroffenen Bewerber ebenfalls eine Datenschutzvereinbarung über die vorgenannte E-Mail-Adresse vergabe.nordfriesland@nah.sh anzufordern, nach Zusendung durch die Vergabestelle zu unterschreiben und bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote der Vergabestelle schriftlich zukommen zu lassen (die formalen Vorgaben für die Angebotsabgabe gelten insoweit nicht!).
Ergänzend zu bzw. abweichend von den unter Ziffer I.3) und Ziffer VI.3) Buchstabe A Satz 1 der Auftragsbekanntmachung enthaltenen Angaben wird darauf hingewiesen, dass ein Teil der Auftragsunterlagen – nämlich Personalsteckbriefe mit bestimmten Angaben zu den entsprechend der unter Ziffer III.2.2) Buchstabe B benannten Ausführungsbedingung ggf. zu übernehmenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers – nicht (mehr) uneingeschränkt bzw. direkt unter dem in Ziffer I.3) genannten Link im Internet zur Verfügung steht. Zum Schutz der Vertraulichkeit der in ihnen enthaltenen Informationen werden die Personalsteckbriefe nurmehr Bewerbern, die diese personenbezogenen Daten für die Kalkulation ihrer Personalkosten benötigen, nach gesonderter Anforderung sowie nach Vorlage einer unterschriebenen Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. Die zu unterschreibende Datenschutzerklärung sowie die Personalsteckbriefe können insoweit bei der Vergabestelle unter der E-Mail-Adresse vergabe.nordfriesland@nah.sh angefordert werden. Soweit die zu Verfahrensbeginn noch unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellten Personalsteckbriefe bereits heruntergeladen worden sein sollten, sind diese vertraulich zu behandeln; zudem haben die betroffenen Bewerber ebenfalls eine Datenschutzvereinbarung über die vorgenannte E-Mail-Adresse vergabe.nordfriesland@nah.sh anzufordern, nach Zusendung durch die Vergabestelle zu unterschreiben und bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote der Vergabestelle schriftlich zukommen zu lassen (die formalen Vorgaben für die Angebotsabgabe gelten insoweit nicht!).
Quelle: OJS 2017/S 243-507473 (2017-12-14)
Ergänzende Angaben (2018-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln Nord, Süd, Stadtverkehr Husum und Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg ab dem 1.8.2018. Die Leistungen umfassen die in den Linienbündeln umfassten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 4 200 000 Fahrplankilometer pro Jahr (davon ca. 1 640 000 in Los 1 (Nord), ca. 2 020 000 in Los 2 (Süd), ca. 375 000 in Los 3 (Stadtverkehr Husum) und ca. 140 000 in Los 4 (Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording).
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln Nord, Süd, Stadtverkehr Husum und Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg ab dem 1.8.2018. Die Leistungen umfassen die in den Linienbündeln umfassten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 4 200 000 Fahrplankilometer pro Jahr (davon ca. 1 640 000 in Los 1 (Nord), ca. 2 020 000 in Los 2 (Süd), ca. 375 000 in Los 3 (Stadtverkehr Husum) und ca. 140 000 in Los 4 (Ortsverkehr Bad St. Peter-Ording).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die in dieser Bekanntmachung genannten Auftragswerte stellen lediglich Platzhalter dar. Die Vergabestelle hat von einer Veröffentlichung abgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg ab dem 1.8.2018 im Los 1 (Linienbündel Nord). Die Leistungen umfassen die nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 1,64 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr.
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg ab dem 1.8.2018 im Los 1 (Linienbündel Nord). Die Leistungen umfassen die nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit insgesamt ca. 1,64 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr.
Die Rufbusleistungen im Linienbündel Nord werden zunächst nur für die ersten fünf Jahre vergeben; darüber hinaus besteht für die Auftraggeber eine Option für die nächsten 5 Jahre, die bis zum 1.8.2022 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer wahrgenommen werden kann.
Die Rufbusleistungen im Linienbündel Nord werden zunächst nur für die ersten fünf Jahre vergeben; darüber hinaus besteht für die Auftraggeber eine Option für die nächsten 5 Jahre, die bis zum 1.8.2022 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer wahrgenommen werden kann.
Die Rufbusleistungen im Linienbündel Süd werden zunächst nur für die ersten fünf Jahre vergeben; darüber hinaus besteht für die Auftraggeber eine Option für die nächsten 5 Jahre, die bis zum 1.8.2022 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer wahrgenommen werden kann.
Die Rufbusleistungen im Linienbündel Süd werden zunächst nur für die ersten fünf Jahre vergeben; darüber hinaus besteht für die Auftraggeber eine Option für die nächsten 5 Jahre, die bis zum 1.8.2022 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer wahrgenommen werden kann.
— 66 Schülerverkehrslinie: Halebüll, Altendorfer Straße – Wobbenbüll, Alte Schule – Hattstedt Schule – Süderbergweg – Soltbargen I – Gemeinschaftsschule Nord – Bürgerschule und zurück,