Ausschreibung von Rahmenverträgen über Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes

NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages je Los zwischen der NVBW und einem oder mehreren Bietern über Druck, Verarbeitung und Lieferung einer Vielzahl unterschiedlicher Druckerzeugnisse.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-21 Auftragsbekanntmachung
2017-12-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@nvbw.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 184-378061
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Die Leistungsbeschreibung ist unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen. 3. Ausschreibungsbedingungen 3.1 Grundlagen Die NVBW geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert nach § 106 GWB für Leistungen überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich die NVBW alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 2.3 Laufzeit Der jeweilige Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr (1.12.2017 – 30.11.2018). Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht zum 31.08. mit Wirkung zum 30.11. des jeweiligen Jahres schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Erstmals ist eine Kündigung bis 31.8.2018 mit Wirkung zum 30.11.2018 möglich. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der jeweilige Rahmenvertrag endet in jedem Falle am 30.11.2021 und hat damit eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren. 3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Donnerstag, 26.10.2017, 12.00 Uhr in zweifacher identischer Ausführung in Papierform (1 Original und Kopien) und in digitaler Form (USB-Stick oder CD-ROM) bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg; Vergabestelle; Wilhelmsplatz 11; 70182 Stuttgart. vorliegen. Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Druckereidienste 2017- NICHT ÖFFNEN“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ein Präsentationstermin der Angebote ist nicht vorgesehen. 3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklar¬heiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebots¬abgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, Email) darauf hinzuweisen. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Dienstag, 17.10.2017, 12:00 Uhr auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt¬ gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ durch Besuch der Webseite über neue Informationen unterrichten. 3.6 Erstattung von Aufwendungen Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet. 4. Formale Anforderungen an die Angebote 4.1 Abgabe in deutscher Sprache Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deut¬sche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. 4.2 Notwendiger Angebotsinhalt Das Angebot muss umfassen: — Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse) — Bestätigung der Bindefrist — Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden — Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen — Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmer — Die Erklärungen und Nachweise zur Eignung, wie in Kapitel 5 gefordert — Das Angebot muss eine inhaltliche Beschreibung der Auftragsausführung enthalten. — Alle Preise der Beispielprodukte und sonstiger Dienstleistungen (Stunden- bzw. Tagessatz). Alle Preise sind in Euro anzugeben. 4.3 Vollständigkeit des Angebotes Das Angebot muss vollständig sein, unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend. 4.4 Bindefrist/Zuschlagsfrist Die Bindefrist läuft bis 30.11.2017. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. 4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. 5.6 Nachweise Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages je Los zwischen der NVBW und einem oder mehreren Bietern über Druck, Verarbeitung und Lieferung einer Vielzahl unterschiedlicher Druckerzeugnisse.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Erstellen und Versand von Druckerzeugnissen frei zur Verwendungsstelle
Kurze Beschreibung: Vgl. Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2: Dienstleistung über Beratung, Konzeption und Design von Medien und Druckprojekten
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3: Gesamtherstellung und Auslieferung des „Kursbuchs“
Beschreibung der Optionen: Vgl. Leistungsbeschreibung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: Ausschr. Print für NVBW

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser einen Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Angaben über Standorte, Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und Referenzen über bisher erbrachten Leistungen vorzulegen.
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Das Drucken der Druckerzeugnisse muss umweltfreundlich und klimaneutral erfolgen. Der Bieter hat dazu einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung soll zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung / Abnahme der gelieferten Waren und nach Rechnungsstellung erfolgen. Die von der Auftragnehmerin / vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung gegenüber der Auftraggeberin gestellten Rechnungen sind im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Art der Leistung, Dauer und Kosten des Personaleinsatzes) genau aufzuschlüsseln. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
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Preisveränderungen, die durch Änderungen des Vertragsprodukts oder durch Änderungen der Anforderungen an das Vertragsprodukt bedingt sind, werden nach gemeinsamer Kostenanalyse verhandelt und festgelegt. Ergänzende Aufträge werden auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet.
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Die einzelnen Aufträge werden jeweils gesondert angefragt und abgerechnet.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— die Informationsschreiben des Auftraggebers an die Bieter (falls erfolgt),
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters,
— ggfls. Datenverarbeitungsvereinbarung und
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand 2004).
Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Juni 2004, die diesem Schreiben beiliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechend Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist mit der Angebotsabgabe zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
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5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben. Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
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Der Auftragnehmer wird dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z.B. Erstellung von Druckerzeugnissen, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von drei Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
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Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue und Mindestlohngesetz – LTMG).

Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-12-01 📅
Datum des Endes: 2018-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschr. Print für NVBW
Zusätzliche Informationen
Die Leistungsbeschreibung ist unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
3. Ausschreibungsbedingungen
3.1 Grundlagen
Die NVBW geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert nach § 106 GWB für Leistungen überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich die NVBW alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
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2.3 Laufzeit
Der jeweilige Rahmenvertrag hat zunächst eine Laufzeit von 1 Jahr (1.12.2017 – 30.11.2018). Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht zum 31.08. mit Wirkung zum 30.11. des jeweiligen Jahres schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Erstmals ist eine Kündigung bis 31.8.2018 mit Wirkung zum 30.11.2018 möglich. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Der jeweilige Rahmenvertrag endet in jedem Falle am 30.11.2021 und hat damit eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Donnerstag, 26.10.2017, 12.00 Uhr
in zweifacher identischer Ausführung in Papierform (1 Original und Kopien) und in digitaler Form (USB-Stick oder CD-ROM) bei der
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg;
Vergabestelle;
Wilhelmsplatz 11;
70182 Stuttgart.
vorliegen. Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Druckereidienste 2017- NICHT ÖFFNEN“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Ein Präsentationstermin der Angebote ist nicht vorgesehen.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklar¬heiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebots¬abgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, Email) darauf hinzuweisen.
Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Dienstag, 17.10.2017, 12:00 Uhr
auf der
Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kontaktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt¬ gegeben. Die Bieter müssen sich fortlaufend und eigeninitiativ durch Besuch der Webseite über neue Informationen unterrichten.
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3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deut¬sche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
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4.2 Notwendiger Angebotsinhalt
Das Angebot muss umfassen:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse)
— Bestätigung der Bindefrist
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden
— Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmer
— Die Erklärungen und Nachweise zur Eignung, wie in Kapitel 5 gefordert
— Das Angebot muss eine inhaltliche Beschreibung der Auftragsausführung enthalten.
— Alle Preise der Beispielprodukte und sonstiger Dienstleistungen (Stunden- bzw. Tagessatz). Alle Preise sind in Euro anzugeben.
4.3 Vollständigkeit des Angebotes
Das Angebot muss vollständig sein, unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
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Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend.
4.4 Bindefrist/Zuschlagsfrist
Die Bindefrist läuft bis 30.11.2017. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
5.6 Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle: OJS 2017/S 184-378061 (2017-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 244-510936
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 184-378061
ABl. S-Ausgabe: 244

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-13 📅
Name: Kern GmbH
Postanschrift: In der Kolling 7
Postort: Bexbach
Postleitzahl: 66450
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: W. Kohlhammer Druckerei GmbH & Co. KG
Postanschrift: Augsburger Str. 722
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70329

3️⃣
Name: VUD Medien GmbH
Postanschrift: Wallstraße 7
Postort: Freudenstadt
Postleitzahl: 72250

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle: OJS 2017/S 244-510936 (2017-12-18)