Ergänzende Angaben (2018-02-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Zwickau
Postanschrift: Zum Sternplatz 7
Postort: Werdau
Postleitzahl: 08412
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Dezernat III Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz; zu Händen von: Herrn Mario Müller”
Telefon: +49 375440226000📞
E-Mail: dezernat3@landkreis-zwickau.de📧
Fax: +49 375440226009 📠
Region: Zwickau🏙️
URL: http://www.landkreis-zwickau.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung von Regionalbusleistungen im Linienbündel 1 „Nordost“
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Regionalbusleistungen im Linienbündel 1 „Nordost“ ab dem 1.1.2019”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 001-000491
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-02-19 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-02-20 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-02-19 📅
Zeit: 12:05
Neuer Wert
Datum: 2018-02-20 📅
Zeit: 12:05
Quelle: OJS 2018/S 032-070475 (2018-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ex-Post Bekanntmachung: Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 1 im Landkreis Zwickau
Kurze Beschreibung:
“Zwischen dem Landkreis Zwickau und der Regionalverkehr Westsachsen GmbH besteht seit dem 01.01.2019 ein Verkehrsvertrag zur Erbringung von...”
Kurze Beschreibung
Zwischen dem Landkreis Zwickau und der Regionalverkehr Westsachsen GmbH besteht seit dem 01.01.2019 ein Verkehrsvertrag zur Erbringung von Regionalbusleistungen im Linienbündel 1 (Landkreis Zwickau Nordost). Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen endet am 31.12.2028.
Nun wurde die Verlängerung des Verkehrsvertrags über die Erbringung von Regionalbusleistungen im Linienbündel 1 (Landkreis Zwickau Nordost) vereinbart. Der Landkreis Zwickau hat eine entsprechende Verlängerungsvereinbarung um mindestens ein, höchstens jedoch um zwei Jahre, mit der Regionalverkehr Westsachsen GmbH getroffen, die hiermit ex-post bekanntgegeben wird.
Zuvor hatte der Landkreis Zwickau bereits als zuständige Behörde seine Absicht bekanntgegeben, i.S.d Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste (öPvd) mit einem Leistungsvolumen von ca. 1,2 Mio. Fpl.-km per annum ab dem 01.01.2029 zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öPvd in dem Linienbündel 1. Diese Vorinformation (716640-2024) wird aufgrund der vorgenommenen Verlängerung hinsichtlich des Datums der Betriebsaufnahme auf den 01.01.2030 angepasst.
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Art des Vertrags: services
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zwischen dem Landkreis Zwickau und der Regionalverkehr Westsachsen GmbH besteht seit dem 01.01.2019 ein Verkehrsvertrag zur Erbringung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Zwischen dem Landkreis Zwickau und der Regionalverkehr Westsachsen GmbH besteht seit dem 01.01.2019 ein Verkehrsvertrag zur Erbringung von Regionalbusleistungen im Linienbündel 1 (Landkreis Zwickau Nordost). Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen endet am 31.12.2028.
Nun wurde die Verlängerung des Verkehrsvertrags über die Erbringung von Regionalbusleistungen im Linienbündel 1 (Landkreis Zwickau Nordost) vereinbart. Der Landkreis Zwickau hat eine entsprechende Verlängerungsvereinbarung um mindestens ein, höchstens jedoch um zwei Jahre, mit der Regionalverkehr Westsachsen GmbH getroffen, die hiermit ex-post bekanntgegeben wird.
Zuvor hatte der Landkreis Zwickau bereits als zuständige Behörde seine Absicht bekanntgegeben, i.S.d Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste (öPvd) mit einem Leistungsvolumen von ca. 1,2 Mio. Fpl.-km per annum ab dem 01.01.2029 zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öPvd in dem Linienbündel 1. Diese Vorinformation (716640-2024) wird aufgrund der vorgenommenen Verlängerung hinsichtlich des Datums der Betriebsaufnahme auf den 01.01.2030 angepasst.
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Ort der Leistung: Zwickau🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Vertrag mit Regionalverkehr Westsachsen GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 40 032 000 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Regionalverkehr Westsachsen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Crimmitschauer Straße 36 f
Postleitzahl: 08058
Postort: Zwickau
Region: Zwickau🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: 227-149-00033
Postanschrift: Postfach 100176
Postleitzahl: 08067
Postort: Zwickau
E-Mail: strassenverkehrsamt@landkreis-zwickau.de📧
Telefon: +49 375 4402-24201📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE286927129
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird § 135 Abs. 2 GWB verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird § 135 Abs. 2 GWB verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Wird innerhalb dieser Frist kein Nachprüfungsverfahren eingeleitet, kann die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages nicht mehr festgestellt werden. Maßgebend für den Fristlauf ist der Tag der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Vor dem o.g. Hintergrund wurde nun die Verlängerung des Verkehrsvertrags über die Erbringung von Regionalbusleistungen im Linienbündel 1 (Landkreis Zwickau...”
Text
Vor dem o.g. Hintergrund wurde nun die Verlängerung des Verkehrsvertrags über die Erbringung von Regionalbusleistungen im Linienbündel 1 (Landkreis Zwickau Nordost) wie folgt vereinbart:
(1) Der derzeit zwischen den Vertragsparteien bestehende Verkehrsvertrag zur Erbringung von Regionalbusleistungen im Linienbündel 1 (Landkreis Zwickau Nordost) wird über den 31.12.2028 hinaus bis 31.12.2029 verlängert.
(2) Dem Landkreis steht eine erste Verlängerungsoption bis 30.06.2030 zu. Die erneute Vertragsverlängerung muss der Landkreis gegenüber der RVW schriftlich bis 30.06.2029 einfordern.
(3) Dem Landkreis steht eine zweite Verlängerungsoption bis 31.12.2030 zu. Die erneute Vertragsverlängerung muss der Landkreis gegenüber der RVW schriftlich bis 31.12.2029 einfordern.
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Quelle: OJS 2025/S 221-759951 (2025-11-14)