Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen nach § 16 SGB II i. V. m. § 76 ff SGB III. Ziel dieser Maßnahme ist die Eingliederung in eine betriebliche Berufsausbildung oder in Arbeit. Zur Zielgruppe der ausgeschriebenen Leistung gehören förderungsbedürftige junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr, die ohne berufliche Erstausbildung sind, jedoch die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und bei denen Ausbildungsreife vorliegt. Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte junge Menschen, die auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle vermittelt werden können und deswegen auf eine Ausbildung in außerbetrieblicher Form angewiesen sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Referenznummer: J-006-17
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen nach § 16 SGB II i. V. m. § 76 ff SGB III. Ziel dieser Maßnahme ist die Eingliederung in eine betriebliche Berufsausbildung oder in Arbeit.
Zur Zielgruppe der ausgeschriebenen Leistung gehören förderungsbedürftige junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr, die ohne berufliche Erstausbildung sind, jedoch die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und bei denen Ausbildungsreife vorliegt.
Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte junge Menschen, die auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle vermittelt werden können und deswegen auf eine Ausbildung in außerbetrieblicher Form angewiesen sind.
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen nach § 16 SGB II i. V. m. § 76 ff SGB III. Ziel dieser Maßnahme ist die Eingliederung in eine betriebliche Berufsausbildung oder in Arbeit.
Zur Zielgruppe der ausgeschriebenen Leistung gehören förderungsbedürftige junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr, die ohne berufliche Erstausbildung sind, jedoch die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und bei denen Ausbildungsreife vorliegt.
Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte junge Menschen, die auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle vermittelt werden können und deswegen auf eine Ausbildung in außerbetrieblicher Form angewiesen sind.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-19 📅
Datum des Beginns: 2017-08-21 📅
Datum des Endes: 2020-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 096-189382
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen nach § 16 SGB II i. V. m. § 76 ff SGB III. Ziel dieser Maßnahme ist die Eingliederung in eine betriebliche Berufsausbildung oder in Arbeit.
Zur Zielgruppe der ausgeschriebenen Leistung gehören förderungsbedürftige junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr, die ohne berufliche Erstausbildung sind, jedoch die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und bei denen Ausbildungsreife vorliegt.
Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte junge Menschen, die auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle vermittelt werden können und deswegen auf eine Ausbildung in außerbetrieblicher Form angewiesen sind.
Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte junge Menschen, die auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle vermittelt werden können und deswegen auf eine Ausbildung in außerbetrieblicher Form angewiesen sind.
Bezeichnung des Loses: J-006-17
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Maßnahme ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 76 ff Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und §§ 4, 5 Abs. 2 ff, Berufsausbildungsgesetz (BBiG) / §§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO; allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung) sowie §§ 64 ff BBiG i. V. m. § 42k-m HwO („Fachpraktiker/in“ ausschließlich für behinderte Menschen im Sinne des § 19 SGB III).
Gegenstand der Maßnahme ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 76 ff Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und §§ 4, 5 Abs. 2 ff, Berufsausbildungsgesetz (BBiG) / §§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO; allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung) sowie §§ 64 ff BBiG i. V. m. § 42k-m HwO („Fachpraktiker/in“ ausschließlich für behinderte Menschen im Sinne des § 19 SGB III).
BaE nach § 76 ff Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch eine außerbetriebliche Berufsausbildung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Ausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um während des Maßnahmeverlaufs den Übergang der oder des Auszubildenden in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis zu fördern.
BaE nach § 76 ff Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch eine außerbetriebliche Berufsausbildung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Ausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um während des Maßnahmeverlaufs den Übergang der oder des Auszubildenden in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis zu fördern.
Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff. BBiG bzw. §§ 21 ff. HwO besitzen müssen.
Gegenstand dieser Maßnahme ist die Durchführung der BaE in kooperativer Form.
Weiterhin gehören behinderte Menschen, die nicht auf besondere Leistungen gem. § 117 SGB III angewiesen sind und entsprechende Voraussetzungen erfüllen, zur Zielgruppe. In diesen Fällen soll die Ausbildung als „Fachpraktiker/in“ in einzelnen Berufsfeldern durchgeführt werden (siehe dazu §§ 66 ff BBiG). Die Eintragung der Ausbildungsverträge bei der IHK Wuppertal erfolgt im Falle der Ausbildung zum „Fachpraktiker“/zur „Fachpraktikerin“ nur dann, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass Lehrkräfte bzw. Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, die diese Zielgruppe ausbilden, eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation nachweisen.
Weiterhin gehören behinderte Menschen, die nicht auf besondere Leistungen gem. § 117 SGB III angewiesen sind und entsprechende Voraussetzungen erfüllen, zur Zielgruppe. In diesen Fällen soll die Ausbildung als „Fachpraktiker/in“ in einzelnen Berufsfeldern durchgeführt werden (siehe dazu §§ 66 ff BBiG). Die Eintragung der Ausbildungsverträge bei der IHK Wuppertal erfolgt im Falle der Ausbildung zum „Fachpraktiker“/zur „Fachpraktikerin“ nur dann, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass Lehrkräfte bzw. Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, die diese Zielgruppe ausbilden, eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation nachweisen.
Berufsfelder: Farbe und Raumgestaltung; Garten- und Landschaftsbau; Handel/Lager/Verkauf; Hotel/Gaststätte/Hauswirtschaft und Ernährung.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Maßnahme ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 76 ff Sozial-gesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und §§ 4, 5 Abs. 2 ff, Berufsausbildungsgesetz (BBiG) / §§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO; allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung) sowie §§ 64 ff BBiG i. V. m. § 42k-m HwO („Fachpraktiker/in“ ausschließlich für behinderte Menschen im Sinne des § 19 SGB III).
Gegenstand der Maßnahme ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 76 ff Sozial-gesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und §§ 4, 5 Abs. 2 ff, Berufsausbildungsgesetz (BBiG) / §§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO; allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung) sowie §§ 64 ff BBiG i. V. m. § 42k-m HwO („Fachpraktiker/in“ ausschließlich für behinderte Menschen im Sinne des § 19 SGB III).
Berufsfelder: Bau; Elektro; Holzbearbeitung; Metall* (*die Kosten für das Metallgrundausbildungsjahr sind nicht in den Preis einzukalkulieren).
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Berufsfelder: Gesundheit und Soziales; Handel/Lager/Verkauf; Verwaltung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wuppertal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Träger-Zertifizierung nach AZAV.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Jobcenter Wuppertal AöR
865.08 Innenrevision
Bachstraße 2
42275 Wuppertal.
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat, Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.3) genannten Frist gerügt werden, oder Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat, Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.3) genannten Frist gerügt werden, oder Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Düsseldorf
Quelle: OJS 2017/S 096-189382 (2017-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von außerbetrieblichen Berufs-ausbildungen nach § 16 SGB II i. V. m. § 76 ff SGB III. Ziel dieser Maßnahme ist die Eingliederung in eine betriebliche Berufsausbildung oder in Arbeit.
Zur Zielgruppe der ausgeschriebenen Leistung gehören förderungsbedürftige junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr, die ohne berufliche Erstausbildung sind, jedoch die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und bei denen Ausbildungsreife vorliegt.
Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte junge Menschen, die auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle vermittelt werden können und deswegen auf eine Ausbildung in außerbetrieblicher Form angewiesen sind.
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von außerbetrieblichen Berufs-ausbildungen nach § 16 SGB II i. V. m. § 76 ff SGB III. Ziel dieser Maßnahme ist die Eingliederung in eine betriebliche Berufsausbildung oder in Arbeit.
Zur Zielgruppe der ausgeschriebenen Leistung gehören förderungsbedürftige junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr, die ohne berufliche Erstausbildung sind, jedoch die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und bei denen Ausbildungsreife vorliegt.
Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte junge Menschen, die auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle vermittelt werden können und deswegen auf eine Ausbildung in außerbetrieblicher Form angewiesen sind.
Gesamtwert des Auftrags: 1160697.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung von außerbetrieblichen Berufs-ausbildungen nach § 16 SGB II i. V. m. § 76 ff SGB III. Ziel dieser Maßnahme ist die Eingliederung in eine betriebliche Berufsausbildung oder in Arbeit.
Gegenstand der Maßnahme ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 76 ff Sozial-gesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und §§ 4, 5 Abs. 2 ff, Berufsausbildungsgesetz (BBiG) / §§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO; allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stu-fenausbildung) sowie §§ 64 ff BBiG i. V. m. § 42k-m HwO („Fachpraktiker/in“ ausschließlich für behinderte Menschen im Sinne des § 19 SGB III).
Gegenstand der Maßnahme ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 76 ff Sozial-gesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und §§ 4, 5 Abs. 2 ff, Berufsausbildungsgesetz (BBiG) / §§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO; allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stu-fenausbildung) sowie §§ 64 ff BBiG i. V. m. § 42k-m HwO („Fachpraktiker/in“ ausschließlich für behinderte Menschen im Sinne des § 19 SGB III).